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Art. 5 Betriebsstätte (Art. 5 MA; Art. 5 DE-VG)

EL 138 Juli 2017 (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „Betriebsstätte“ eine feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Weggenmann, 157. EL April 2022, DBA Italien Art. 5

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