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Debatin/Wassermeyer, DBA


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Art. 3 Allgemeine Definitionen (Art. 3 MA)

(1) Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, a)bedeutet der Ausdruck „Bundesrepublik Deutschland“ das Gebiet, in dem das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland gilt, einschließlich


Zitiervorschlag:
Debatin/Wassermeyer/Strauß, 114. Aufl. 2011, DBA_IND Art. 3

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