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Art. 3 Allgemeine Definitionen (Art. 3 MA)

Mai 2016 EL 133 (1) Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, a)bedeutet der Ausdruck „Bundesrepublik Deutschland“ das Gebiet, in dem das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland gilt, einschließlich


Zitiervorschläge:
Wassermeyer/Strauß DBA IN 1995 Art. 3
Wassermeyer/Strauß, 170. EL Juli 2025, DBA IN 1995 Art. 3

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