Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK


Sie befinden sich in einer Altauflage. Zur → aktuellen Auflage.

Art. 3 Allgemeine Definitionen (Art. 3 MA)

(1) Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, a)bedeutet der Ausdruck „Bundesrepublik Deutschland“ das Gebiet, in dem das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland gilt, einschließlich


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Strauß, 132. EL Januar 2016, DBA_IND Art. 3

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen