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Art. 3 Allgemeine Definitionen (Art. 3 MA)

Mai 2016 EL 133 (1) Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, a) bedeutet der Ausdruck „Bundesrepublik Deutschland“ das Gebiet, in dem das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland gilt, einschließlich


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Strauß, 149. EL März 2020, DBA Indien Art. 3 Rn. 1-39

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