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§ 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Adam, Gefahrabwendungsfolter und Menschenwürde im Lichte des Unabwägbarkeitsdogmas des Art. 1 Abs. 1 GG, 2008, Alwart, Zum Begriff der Notwehr, JuS 1996, 953; Ambos, Rettungsfolter und (Völker-)Strafrecht, in Koriath u.a. (Hrsg.), Grundfragen des Strafrechts, 2009, S. 5; Ambos, Cesare Beccaria und die Folter, ZStW 122 (2010), 504; Ambos/Rackow, Das Baguette des Terroristen, Jura 2006, 943; Amelung, Erweitern allgemeine Rechtfertigungsgründe, insbesondere § 34 StGB, hoheitliche Eingriffsbefugnisse des Staates?, NJW 1977, 833; Amelung, Das Problem der heimlichen Notwehr gegen die erpresserische Androhung kompromittierender Enthüllungen, GA 1982, 381; Amelung, Die Rechtfertigung von Polizeivollzugsbeamten, JuS 1986, 329; Amelung, Noch einmal: Notwehr gegen sog. Chantage, NStZ 1998, 70; Amelung, Sein und Schein bei der Notwehr gegen die Drohung mit einer Scheinwaffe, Jura 2003, 91; Amelung, „Rettungsfolter“ und Menschenwürde, JR 2012, 18; Amelung/Kilian, Zur Akzeptanz des deutschen Notwehrrechts in der Bevölkerung, FS Schreiber, 2003, 3; Arzt, Notwehr gegen Erpressung, MDR 1965, 344; Arzt, Notwehr, Selbsthilfe, Bürgerwehr, FS Schaffstein, 1975, 77; Arzt, Zur Strafbarkeit des Erpressungsopfers, JZ 2002, 1052; Baumann, Notwehr im Straßenverkehr, NJW 1961, 1745; Baumann, Rechtsmißbrauch bei Notwehr, MDR 1962, 349; Baumann, § 53 StGB als Mittel der Selbstjustiz gegen Erpressung, MDR 1965, 346; Bath, Notwehr u. Notstand bei der Flucht aus der DDR, Diss. Berlin 1988; Beaucamp, §§ 32, 34 StGB als Ermächtigungsgrundlagen für polizeiliches Eingreifen, JA 2003, 402; Beisel, Straf- und verfassungsrechtliche Problematiken des finalen Rettungsschusses, JA 1998, 721; Béguelin, Die Subsidiarität der Notwehr als entscheidendes Kriterium für die Frage, ob Polizeibeamte sich auf § 32 StGB berufen dürfen, GA 2013, 473; Bernsmann, Zum Handeln von Hoheitsträgern aus


Zitiervorschläge:
MüKoStGB/Erb StGB § 32
MüKoStGB/Erb, 5. Aufl. 2024, StGB § 32

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