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Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht

Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht
Geleitwort zur 57. Ergänzungslieferung April 2008
Vorwort
Im einzelnen haben bearbeitet:
Benutzerhinweise
Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur
1. Sozialgesetzbuch (SGB) - Allgemeiner Teil -
4. Sozialgesetzbuch (SGB) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (§§ 1-28r)
5. Sozialgesetzbuch (SGB) - Gesetzliche Krankenversicherung -
Fünftes Buch (V). Gesetzliche Krankenversicherung (§§ 1-315)
Viertes Kapitel. Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§§ 69-140h)
Zweiter Abschnitt. Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten (§§ 72-106a)
Erster Titel. Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung (§§ 72-76)
§ 72  Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung
§ 72 a  Übergang des Sicherstellungsauftrags auf die Krankenkassen
§ 73  Kassenärztliche Versorgung
I. Geltende Fassung - Normzweck.
II. Abs 1-1b - Gliederung in die hausärzt- und fachärztliche Versorgung.
III. Abs 2 - Vertragsärztliche Versorgung.
IV. Abs 3 - Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation.
V. Abs 4 - Verordnung von Krankenhausbehandlung.
VI. Abs 5 - Verordnung von Arzneimitteln.
VII. Abs 6 - Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten.
VIII. Abs 8 - Informationsverpflichtung.
§ 73 a  Strukturverträge
§ 73 b  Hausarztzentrierte Versorgung
§ 73 c  Förderung der Qualität in der vertragsärztlichen Versorgung
§ 74  Stufenweise Wiedereingliederung
§ 75  Inhalt und Umfang der Sicherstellung
§ 76  Freie Arztwahl
6. Sozialgesetzbuch (SGB) - Gesetzliche Rentenversicherung -
7. Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII) Gesetzliche Unfallversicherung

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SGB V § 73  Kassenärztliche Versorgung Autor: Hess Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht,57. Ergänzungslieferung 2008 Rn 1-43 EL 57  April 2008     § 73  Kassenärztliche Versorgung(1)  1Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung.2Die hausärztliche Versorgung beinhaltet insbesondere 1. die allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten


Zitiervorschlag:
KassKomm/Hess, 57. Aufl. 2008, SGB_V 73

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