Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

Sie befinden sich in einer Altauflage. Zur → aktuellen Auflage.

Anlage 1

(zu § EEG § 23a) Höhe der Marktprämie 1. Begriffsbestimmungen Im Sinn dieser Anlage ist – „MP“ die Höhe der Marktprämie nach § EEG § 23a in Cent pro Kilowattstunde, – „AW“ der anzulegende Wert unter Berücksichtigung der §§ EEG § 19 bis EEG § 54 in Cent pro Kilowattstunde, – „MW“ der jeweilige Monatsmarktwert in Cent pro Kilowattstunde, – „JW“ der jeweilige Jahresmarktwert in Cent pro Kilowattstunde. 2. Zeitlicher Anwendungsbereich Für Strom aus Anlagen, die vor dem 1. Januar 2023 in


Zitiervorschlag:
BeckOK EEG/Wust, 12. Ed. 1.8.2021, EEG 2021 Anlage 1 Rn. 1

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Ansicht
Einstellungen