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Anlage 1 (zu § EEG § 23a): Höhe der Marktprämie

1. Berechnung der Marktprämie 1.1 Im Sinne dieser Anlage ist: –„MP” die Höhe der Marktprämie nach § EEG § 23a in Cent pro Kilowattstunde, –„AW” der anzulegende Wert unter Berücksichtigung der §§ EEG § 19 bis EEG § 54 in Cent pro Kilowattstunde,


Zitiervorschlag:
BeckOK EEG, 7. Ed. 1.8.2018, EEG 2017 Anlage 1

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