Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

Sie befinden sich in einer Altauflage. Zur → aktuellen Auflage.

Anlage 1 (zu § EEG § 23a)

Höhe der Marktprämie 1.Begriffsbestimmungen Im Sinn dieser Anlage ist –„MP“ die Höhe der Marktprämie nach § EEG § 23a in Cent pro Kilowattstunde, –„AW“ der anzulegende Wert unter Berücksichtigung der §§ EEG § 19 bis EEG § 54 in Cent pro Kilowattstunde, in den Fällen des § EEG § 23d ist dies der Gesamtwert für eine Anlage, –„MW“ der jeweilige Monatsmarktwert in Cent pro Kilowattstunde, –„JW“ der jeweilige Jahresmarktwert in Cent pro Kilowattstunde. 2.Zeitlicher Anwendungsbereich Für Strom


Zitiervorschlag:
BeckOK EEG/Wust, 14. Ed. 1.11.2023, EEG 2023 Anlage 1 (zu § 23a)

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Ansicht
Einstellungen