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SGB V § 73  Kassenärztliche Versorgung Autor: Hess Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht,59. Ergänzungslieferung 2008 Rn 1-43 EL 57  April 2008     § 73  Kassenärztliche Versorgung(1)  1Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung.2Die hausärztliche Versorgung beinhaltet insbesondere 1. die allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten


Zitiervorschlag:
KassKomm/Hess, 59. Aufl. 2008, SGB_V 73

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