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§ 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden

(1) 1 Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet,


Zitiervorschläge:
NK-ArbR/Spieß SGB III § 38
NK-ArbR/Spieß, 2. Aufl. 2023, SGB III § 38

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