Arbeitsrecht PLUS
Dieses Modul deckt mit seinen Kommentaren, Handbüchern, Formularen und Arbeitshilfen alle wichtigen arbeitsrechtlichen Themen ab. Mit den exklusiv enthaltenen Fachnews aus dem Arbeitsrecht sind Sie stets aktuell informiert. Enthalten ist außerdem Rechtsprechung zum Thema im Volltext, auch über die enthaltenen Zeitschriften hinaus.
Das Aufbaumodul Arbeitsrecht PREMIUM ist die ideale sozial- und arbeitsrechtliche Ergänzung für Ihre komplexen Fälle.
Mit dem umfangreichen Arbeitsrecht OPTIMUM sind Sie darüber hinaus auch für eine umfassende Recherche bis hin zu Detailfragen des Arbeits- und Sozialrechts für besonders anspruchsvolle Fälle gerüstet.
Finden Sie im Modulvergleich das für Sie optimale Modul.
Kommentare und Handbücher
Beck'sche Interaktiv-Formulare (BeckIF)
Formulare, Rechtswörterbuch
Aufsätze und Rechtsprechung
Normen
Fachdienst und Newsletter
Nachrichten
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Arbeitsrecht PREMIUM
Arbeitsrecht Premium ist die ideale Ergänzung zum Fachmodul Arbeitrecht
plus. Die ausgewählten Inhalte zum Sozialrecht und weiteren
arbeitsrechtlichen Spezialgebieten wie "Betriebliche Altersversorgung"
oder Regelungen zur Arbeitszeit unterstützen Sie bei der Bearbeitung
der Mandate.
Nomos Arbeitsrecht
Die Arbeitsrecht-Bibliothek von Nomos mit Kommentaren, Handbüchern,
Rechtsprechung, Gesetzen und Formularen. Neben einer umfassenden
Sammlung arbeitsrechtlicher Kommentare u.a. zum Kündigungschutz,
Betriebsverfassungsrecht oder Tarifrecht, finden Sie in diesem Modul
Handbücher zum Arbeitsgerichtsprozess oder zum Thema "Gestaltung von
Arbeitsverträgen".
Kommentare und Handbücher
Der führende Kommentar zum Arbeitsrecht erläutert die mehr als 40 wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze für den Rechtsalltag und erscheint jährlich neu. Die Autoren geben einen verlässlichen Überblick über den aktuellen Meinungsstand zu allen wesentlichen Normen des Arbeitsrechts, legen eigene Ansätze dar und bieten Vorschläge zu offenen oder neuen Fragen. Stets einbezogen sind die Auswirkungen des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts.
Die 25. Auflage bringt den gesamten Kommentar auf den aktuellen Stand des 1. September 2024. Zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen des BAG als auch des EuGH sowie richtungweisende Instanzgerichtsurteile wurden ausgewertet. Themenschwerpunkte der Neuauflage sind u.a.:
- Arbeitszeiterfassungspflicht und die Umsetzung in der Praxis
- Betriebsratsvergütung
- KI, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitsvertragsrecht
- Hinweisgeberschutzgesetz
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und seine Auswirkungen
- Digitalisierung, mobile work und elektronischer Rechtsverkehr
- Daten- und Arbeitsschutz
- Rechtsprechung zum Urlaubsrecht
- Rechtsprechung zu Massenentlassungen nach § 17 KSchG
- die arbeitsrechtlichen Auswirkungen des neuen Cannabis-Gesetzes
Der Großkommentar bietet dem Praktiker umfassende Informationen zum gesamten Recht der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie finden Erläuterungen zu ordentlicher und außerordentlicher Kündigung sowie zur Anfechtung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Befristung, Kündigungsschutz in der Insolvenz, sozialrechtlichen Folgen und steuerrechtlichen Aspekten unter Berücksichtigung des europäischen Arbeitsrechts.
vom BGB über das KSchG bis zum Sonderkündigungsschutz inklusive der sozial- und steuerrechtlichen Aspekte.
durch:
- BetriebsrätemodernisierungsG
- G zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften
- Zweites G zur Änd. des BEEG
- G zur Novellierung des BundespersonalvertretungsG
- G zur weiteren Umsetzung der RL (EU) 2019/1158
- G zur Umsetzung der RL (EU) 2019/1152
- 8. SGB IV-ÄndG
Die Kommentierung der relevanten arbeitsrechtlichen Normen im BeckOK Arbeitsrecht unterstützt nicht nur umfassend, sondern auch laufend aktualisiert bei der Arbeit im Arbeitsrecht. Wie alle BeckOK speziell aufbereitet für schnelles und effektives Arbeiten am Computer, ermöglicht er die zielorientierte Mandatsarbeit mit Kenntnis auch der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung.
- Ausbildungsordnungen regeln künftig, ob und inwieweit eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf derselben oder einer ähnlichen Fachrichtung auf die in der Ausbildungsordnung geregelte Ausbildung angerechnet werden kann (§ 5 BBiG neu).
- Die Teilzeitausbildung wird in einem neuen § 7a BBiG inhaltlich erweitert und gestärkt.
- In dem geänderten und erweiterten § 17 BBiG wird die Mindestausbildungsvergütung geregelt.
Das Werk ist eine in sich geschlossene Darstellung der jeweiligen Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes unter Verweisung auf Kommentierungen zur ZPO. Diese beantwortet auch spezielle Fragen und macht vor allem deren Zusammenhänge mit dem Zivilprozessrecht deutlich.
Breiten Raum nehmen daher folgende Darstellungen ein:
- die Vorschriften über die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit
- die Besonderheiten im Kosten- und Streitwertrecht
- das Güteverfahren und die Befugnisse des Vorsitzenden
- die Beweisaufnahme
- die Beschleunigung des Verfahrens
- die Besonderheiten des Rechtsmittelverfahrens, insbesondere die Zulassung der Berufung und die Nichtzulassungsbeschwerde
- die Zwangsvollstreckung aus arbeitsgerichtlichen Urteilen
Die 10. Auflage berücksichtigt die neuesten Entwicklungen im Arbeitsgerichtsverfahren und bringt den vielzitierten Kommentar auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur zum 1.1.2022. Der Praxiskommentar vertieft folgende Themen:
- Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Neuerungen zur elektronischen Akte
- Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (EMöGG)
- Aktualisierung des Beschlussverfahrens
- Folgen der Corona-Gesetzgebung, zB Videoverhandlung vor Gericht und Einigungsstelle
- das Geschäftsgeheimnisgesetz mit seinen Auswirkungen auf die Öffentlichkeit
- Aktualisierung des Streitwertkataloges und einigen dort noch nicht enthaltenen Fallgestaltungen
- Einfluss des europäischen Rechts auf das Arbeitsgerichtsverfahren
Darüber hinaus finden sich ausführliche Anhänge zu Sonderschlichtungsverfahren, wie
- die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung
- das Kirchengerichtsgesetz
- die Bühnenschiedsgerichtsordnung
- das Einigungsstellenverfahren
Die Neuauflage berücksichtigt die neuesten Entwicklungen im Tarifrecht und bringt den vielzitierten Kommentar auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur. Noch mehr als bisher orientiert sich der Kommentar an den Bedürfnissen der Praxis und setzt sich kritisch mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auseinander.
Das Werk erläutert die Grundsätze für eine rechtmäßige Weisung anhand der systematisch aufgearbeiteten Rechtsprechung. Hierbei wird die ganze Bandbreite von unterschiedlichen Weisungen in Fallgruppen erläutert und auf die einzuhaltenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates hingewiesen. Zu allen Fragestellungen liefert das Werk wertvolle Lösungsvorschläge für die Praxis und ist somit ein unverzichtbares Hilfsmittel für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, sowie Arbeitsgerichte.
Das Handbuch stellt die Kündigungsmöglichkeiten und die Abwehransprüche detailliert anhand zahlreicher Beispiele dar. Dabei werden auch die für bestimmte Personengruppen geltenden Besonderheiten sowie das prozessuale Verfahren eingehend behandelt.
Zur Neuauflage
- Entscheidungen des EuGH zu Massenentlassungen und Antidiskriminierung
- Ausweitung des Kündigungsschutzes für betriebliche Funktionsträger (Betriebs- und Personalräte; Schwerbehindertenvertretung)
- Datenschutz und betriebliches Eingliederungsmanagement
- Kündigungsschutzverfahren (u.a. Rechtswegprobleme bei der Kündigungsschutzklage und Anwendung von § 5 KSchG nach Urlaubsrückkehr des Arbeitnehmers)
- Loyalitätspflichten
- Belästigung und Beleidigung in sozialen Netzwerken
- Straf- und Untersuchungshaft
- Auslandssachverhalte
- Beschäftigung auf leidensgerechten Arbeitsplätzen und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- altersgruppenbezogene Sozialauswahl
Der zuverlässige Wegweiser durch die Rechtsprechung zur Mitbestimmung im Betrieb. Die Neuauflage zur Betriebsratswahl 2018 hilft bei drängenden Fragen zur betrieblichen Mitbestimmung vor und nach der Betriebsratswahl.
Die zentralen Themen des Werkes reichen von der Abgrenzung und Zuordnung leitender Angestellter bei der Betriebsratswahl, der Einführung des vereinfachten Wahlverfahrens für Kleinbetriebe, über Jugend- und Auszubildendenvertretung und Mitbestimmungsrechte bis hin zur Zuständigkeit des Gesamt- und des Konzernbetriebsrats. Alles, was man in der Betriebsratspraxis braucht, wird man hier finden können. Damit ist der Richardi sowohl für den Vertreter des Arbeitgebers als auch für den Vertreter des Betriebsrats eine gute Wahl.
- Betriebsratswahl 2022, mit allen relevanten Änderungen des BetrVG und der WO
- virtuelle BR-Sitzungen, Betriebsversammlungen und Einigungsstellen
- Matrix-Strukturen und Diversity
- Gemeinschaftsbetrieb und steuerrechtlicher Teilbetrieb
- Beschäftigtendatenschutz (EU-DS-GVO)
- Mindestlohn, Entgelttransparenz und AGG
- Gefährdungsbeurteilung
- Haftung des BR
- Homeoffice/mobile Arbeit/Arbeitsplatzteilung (Desksharing)
- Digitale Betriebsverfassung
- Social Media (BYOD) Guidelines u.v.m.
Mit diesem Lexikon erfahren Sie leicht verständlich, was Sie vom Arbeitsrecht wissen sollten. Die Stichworte geben Ihnen mehr als eine erste Orientierung. Dargestellt ist das gesamte Arbeitsrecht von der Begründung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zusätzlich werden viele Randgebiete behandelt, wie zum Beispiel Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenversicherung, Ausbildungsförderung, Lohnpfändung und Lohnsteuerrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Recht besonderer Gruppen von Arbeitnehmern, etwa von Jugendlichen, schwerbehinderten Menschen und Heimarbeitern.
Für die Neuauflage haben die Autoren neue Stichworte ergänzt und die bestehenden hinsichtlich Rechtsprechung und Gesetzgebung komplett überarbeitet.
Zielgruppe
Für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen.
Bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher und/oder sozialrechtlicher Mandate treten an den Schnittstellen sehr oft Fragestellungen auf, die in der Beratungspraxis von hoher Bedeutung sind. Beispielhaft seien hier genannt das Schwerbehindertenarbeitsrecht, Freistellungen von der Arbeit, Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge oder Übergang in den Ruhestand. Diese Fragen werden in den Kapiteln Arbeitslosenversicherung, Übergang in den Ruhestand, Sozialversicherungs- und Beitragspflicht, Gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung und Schwerbehindertenarbeitsrecht behandelt.
Seit der letzten Auflage sind insbesondere in den Sozialgesetzbüchern große Änderungen in Kraft getreten, die unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung zu einer kompletten Neubearbeitung geführt haben: So wurden insbes. Kapitel über die "Sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger" und das neu geregelte "Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV" ergänzt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, die arbeitsrechtliche Mandate mit Schnittstellen zum Sozialrecht oder sozialrechtliche Mandate mit Schnittstellen zum Arbeitsrecht bearbeiten, Richterschaft der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, Personalabteilungen größerer Unternehmen, Sozialversicherungsträger, Betriebsratsgremien.
Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht um; das Gesetz soll drei Monate nach Verkündung in Kraft treten. Das Ziel ist, einen höheren Hinweisgeberschutz mit den Interessen von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung, die zum Ergreifen von Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet werden, so in Einklang zu bringen, dass bürokratische Belastungen handhabbar bleiben. Das vorliegende Werk kommentiert das neue Recht und bietet Rechtssicherheit bei der Anwendung der neuen Materie.
Vorteile auf einen Blick
- höchste Aktualität
- von einem führenden Autor in den Bereichen Arbeits- und Abreitnehmerrecht
- Autoren mit ausgewiesener Expertise aus Lehre und Praxis
Zielgruppe
Für Compliance- und Personalabteilungen, Betriebsräte, Arbeitsrechtskanzleien sowie Vorstände bzw. Geschäftsführung von Unternehmen.
Beck'sche Interaktiv-Formulare (BeckIF)
Beck’sche Interaktiv-Formulare
Mit den BeckIF | Beck´sche Interaktiv-Formulare haben Sie Zugriff auf eine völlig neue Form von Textvorlagen für Ihre Vertragsgestaltung: Anhand eines ausführlichen Fragenkatalogs und unterstützt durch präzise Anmerkungen unseres fachkundigen Autorenteams erstellen Sie direkt am Bildschirm individualisierte und rechtssichere Verträge. Die Klauseln und Anmerkungen werden quartalsweise aktualisiert und sind verlinkt mit beck-online, die fertigen Verträge stehen Ihnen unmittelbar zum Download und zur weiteren Ausfertigung zur Verfügung. BeckIF: Komfort - Kompetenz - Konsistenz.
Autoren:
- Tillmann Hecht | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht | Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB
- Dr. Benjamin Jahn | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht | Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB
- Dr. Wolfgang Schelling | Maître en droit | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht | Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB
- Dr. Hans-Christoph Schimmelpfennig | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht | Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB
Formulare, Rechtswörterbuch
Das Arbeitsrechtliche Formular- und Verfahrenshandbuch ist die praxisgerechte Ergänzung zum Arbeitsrechts-Handbuch. Es enthält zahlreiche Formulare und Muster zum Individualarbeitsrecht (alle Vorgänge vom Beginn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses), Kollektivarbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen) und Verfahrensrecht (Vorlagen bei Gerichten aller Instanzen, Zwangsvollstreckung, gerichtliche Verfügungen).
Zur Neuauflage
Sämtliche Muster und Formulare wurden entsprechend der Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung gründlich überarbeitet und aktualisiert.
Der wachsenden Bedeutung der Digitalisierung im Arbeitsleben wird durch neue Themen Rechnung getragen, wodurch zahlreiche neue Muster ergänzt wurden. Dies betrifft u.a. anwendungs- und datenschutzrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Einführung von MS 365, Kollektivvereinbarung zur elektronischen Personalakte, Betriebsvereinbarungen zu § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mit Grundregeln für keine oder abgestufte Leistungs-/Verhaltenskontrolle u.v.m.
Auf die zunehmende Bedeutung und künftig daraus erwachsende rechtliche Fragestellungen des Einsatzes von KI und ChatGPT wird hingewiesen.
Die BeckOF Arbeitsrecht enthalten erweitern die Sammlung der BeckOF um zahlreiche weitere relevante Vertrags-, Korrespondenz- und Schriftsatzmuster zum Arbeitsrecht für Ihre tägliche Arbeit.
Die Beck'schen Online-Formulare unterstützen Ihre tägliche Arbeit durch:
- Regelmäßige, quartalsweise Aktualisierung
für eine stets zuverlässige Mustersammlung. - Ausführliche Anmerkungen
erleichtern die zielgerichtete Anwendung auf das jeweilige Mandat auch außerhalb Ihrer alltäglichen Rechtsthemen. - Verknüpfung der Formulare untereinander sowie der zitierten Literatur, Normen und Rechtsprechung
– recherchieren Sie Hintergründe in beck-online per Mausklick. - Exportfunktion aller Formulare in beck-online:
Öffnen Sie das Formular schnell in Ihrer Textverarbeitung, passen Sie es für Ihr Mandat an und kommen Sie schnell zu den Spezifika Ihres Falles.
Auszug zum Arbeitsrecht aus der Formularsammlung BeckOF Prozess.
Beck'sche Online-Formulare zum Arbeitsrecht (Vertragsrecht), Krauß/Weise
Arbeitsrechtlicher Auszug
aus den eigens für die Online-Nutzung erstellten, individuell anpassbaren
kautelarjuristischen Formularen und Mustern. Die Aktualisierung und der sukzessive Aufbau
der Formularsammlung erfolgt vierteljährlich - je nach Bedarf und
Rechtsentwicklung.
Die
Herausgeber und Autoren
Die Autoren aus der Anwaltschaft
stammen aus der Kanzlei Noerr LLP (Herausgeber RA Dr. Stefan Weise); für die
Notarseite zeichnet Notar Dr. Hans-Frieder Krauß als Herausgeber mit weiteren
bekannten Notaren verantwortlich.
Die Vorteile der Online-Nutzung:
Suchfunktion:
Die Datenbank bietet eine komfortable Suchfunktion, mit deren Hilfe sich das passende Formular zeitsparend auffinden lässt.
Interaktiver Aufbau:
Sämtliche Formulare und Anmerkungen sind intern verknüpft, so dass ein Springen zwischen den Inhalten unproblematisch möglich ist. Zudem sind die in den Anmerkungen zitierten Fundstellen mit Beck-Online extern vernetzt, Gesetze, Urteile und Literatur können also direkt per Mausklick aufgerufen werden.
Formular-Export:
Die Mustertexte können unproblematisch in die eigene Textverarbeitung übernommen und dort für das entsprechende Mandat weiter bearbeitet werden.
Aktualität:
Die gesamte Datenbank wird vierteljährlich aktualisiert und befindet sich somit stets auf aktuellem Rechtsstand.
Archivierung älterer Fassungen:
Überholte Formularversionen werden für die Bearbeitung längerfristiger Mandate bereitgehalten.
Der »Weber« kompakt
Der Klassiker unter den juristischen Wörterbüchern steht nun in einer kompakten Version mit über 13.500 Begriffen aus allen Rechtsgebieten zur Verfügung. Präzise und leicht verständlich werden Begriffe aus der gesamten Rechtsordnung erläutert. Er trägt damit zum Verständnis der Rechtsordnung und zum korrekten Gebrauch der Fachbegriffe bei und bietet sowohl Juristen als auch Laien einen ersten Einstieg in unbekannte Materien.
Der »Weber« kompakt zeichnet sich durch besondere Aktualität aus. Änderungen aus der neuesten Rechtsentwicklung zB zum
- Datenschutz
- Mietrecht
- Ausländer- und Asylrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Bau- und Werkvertragsrecht
- Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
- Änderungen im Teilzeit- und Befristungsrecht.
Für die schnelle Orientierung enthält der Anhang des Werks zahlreiche grafische Übersichten, etwa
- über den Weg der Gesetzgebung,
- über die Instanzenzüge der verschiedenen Gerichtsbarkeiten oder
- über die gesetzliche Erbfolge.
Den »Weber« mit seinen über 13.500 Rechtsbegriffen können Sie über das Modul Weber Rechtswörterbuch PLUS beziehen.
Zeitschriften
Das Nachschlagewerk des BAG - ab 1971 das komplette Material im Volltext, ab 1954 in Leitsätzen
Die AP ist die umfangreichste und maßgebende kommentierte Entscheidungssammlung des Arbeitsrechts und wird in Praxis und Wissenschaft am häufigsten zitiert.
Inhalt:
von 1954 bis 1970 das komplette Material im Leitsatz mit Parallelfundstellen;
zusätzlich das komplette Material ab 1971 im vollen Text der Entscheidungen einschließlich Sachverhalt und Gründen;
die meistzitierten BAG-Urteile auch vor 1971 im Volltext.
Über 25.500 arbeitsrechtlich relevante Entscheidungen von BAG, LAG, ArbG, BVerfG, EuGH, BGH, BVerwG, BSG und anderen Gerichten; ballastfrei, weil nur bestätigende und unwesentliche Entscheidungen weggelassen werden.
Mit ausführlichen Anmerkungen kompetenter Sachkenner des Arbeitsrechts ab 1970 im Volltext.
Mit der ArbR werden Sie von ausgewiesenen Experten im Arbeitsrecht mit für die Praxis aufbereiteten Entscheidungen und Kurzbeiträgen zu aktuellen Rechtsfragen versorgt. Es werden jeweils die Auswirkungen auf die Beratungs- und Prozesspraxis dargestellt und konkrete Hinweise für die tägliche Arbeit gegeben. Neben allen Bereichen des Arbeitsrechts werden auch sozialversicherungsrechtliche Themen aufgegriffen, sofern sie im Schnittstellenbereich zum Arbeitsrecht liegen. Die Zeitschrift erscheint 14-tägig als Kombination aus Online- und Printmedium, die in der Zeitschrift besprochenen Entscheidungen im Volltext sind von Ihrem Abonnement umfasst.
Die NZA liefert Ihnen die aktuellen, redaktionell aufbereiteten Original-Entscheidungen des BAG mit Orientierungssätzen und Leitsätzen. Ebenfalls enthalten sind alle weiteren bedeutsamen Entscheidungen, etwa von BVerfG und EuGH, sowie besonders brisante instanzgerichtliche Entscheidungen. Die NZA erscheint 14-täglich aktuell mit Archivbestand ab 1984.
- NZA-aktuell – das Wichtigste aus der europäischen und nationalen Rechtsprechung, Ausblicke auf anstehende BAG-Entscheidungen, Berichte über neue Gesetzesentwürfe, Personalnachrichten u.v.m.
- Aufsätze – setzen Sie bei allen wichtigen Themen gründlich und schnell ins Bild
- Kommentare – Experten betrachten pointiert aktuelle Entscheidungen und Gesetzesvorhaben
- Praxis der betrieblichen Altersversorgung – Betriebsrentenrecht verständlich und aktuell dargestellt Blick ins Sozialrecht – die mit dem
- Blick ins Steuerrecht regelmäßig abwechselnde Berichterstattung
- Rechtsprechung – alle im Arbeitsrecht relevanten Entscheidungen praxisgerecht ausgewählt und bearbeitet
- Online-Aufsätze – die umfassende Information zu bedeutsamen Spezialthemen: im Heft die Kurzfassung, online auf der NZA-Homepage die Vollversion
Der NZA-Rechtsprechungs-Report veröffentlicht monatlich aktuell die neuesten, für die Praxis wichtigen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte und der Arbeitsgerichte sowie aktuelle Beiträge zu ausgewählten Themen, mit Archivbestand ab Erscheinen 1996
Die NZA Beilage ist die hervorragende Ergänzung zur NZA und enthält zusätzliche Beiträge zum Arbeitsrecht.
Aufsätze und Rechtsprechung
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Normen
Über 1000 für Praxis und Ausbildung wichtige Gesetze sowie Verordnungen und internationale Verträge aus der Beck'schen Textausgabe Arbeitsrecht (vormals Nipperdey I, Arbeitsrecht).
Enthalten sind Vorschriften aus Bereichen wie z. B.:
-
Arbeitsvertrag (z.B. Entgeltfortzahlungsgesetz, Nachweisgesetz, Kündigungsschutzgesetz),
-
Urlaubsbestimmungen (z.B. Bundesurlaubsgesetz, sowie zahlreiche landesrechtlichen Urlaubsvorschriften),
-
Arbeitsschutz (Arbeitsschutzgesetz mit Verordnungen, Arbeitsstättenverordnung usw.),
-
Arbeitszeitvorschriften (zahlreiche landesrechtliche Vorschriften einschl. Ladenschlussrecht),
-
Mitbestimmungs- und Tarifrecht (u.a. Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht),
-
Arbeitnehmerüberlassung usw.
Darunter z. B. auch alle Rechtsvorschriften, deren Aushang im Betrieb gesetzlich vorgeschrieben ist.
Darüber hinaus finden Sie auch zahlreiche für die arbeitsrechtliche Praxis wichtige sonstige Vorschriften von Grundgesetz und EG-Vertrag über Gerichtsverfahrensvorschriften und Regelungen aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Rechts und des Steuerrechts bis hin zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Über den Umfang des Loseblattwerks hinaus wurde vor allem auch das Sozialrecht mit allen bisher erlassenen Teilen des Sozialgesetzbuchs sowie den wichtigsten dazu erlassenen Durchführungsverordnungen berücksichtigt. Zahlreiche arbeitsrechtlich relevanten Vorschriften aus dem Europäischen, Internationalen und Kirchlichen Arbeitsrecht runden diese umfassende Sammlung ab.
Das Modul beinhaltet über 1.200 nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge gegliedert nach Branchen und Geltungsbereich.
Derzeit gibt es etwa 443 aktuell gültige ATV in Deuschland.
Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich – was heißt das?
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften (also die Tarifvertragsparteien) haben das Recht, Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen. Diese sogenannte Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich geschützt. Der ausgehandelte Tarifvertrag gilt für ein Arbeitsverhältnis aber nur dann, wenn beide Vertragsparteien des Arbeitsverhältnisses – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Mitglied eines Verbandes sind. Der Arbeitgeber muss Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes sein. Der Arbeitnehmer muss Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sein.
Bei einem sogenannten Haus- oder Firmentarifvertrag ist der Arbeitgeber selbst Tarifvertragspartei. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sein, damit der Tarifvertrag auf sein Arbeitsverhältnis anwendbar ist.
Geltung des Tarifvertrages bei Allgemeinverbindlichkeit
Ein ausgehandelter Tarifvertrag kann auch dann gelten, wenn er gemäß Paragraf 5 TVG (Tarifvertragsgesetz) für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dies ist deshalb besonders bedeutsam, weil der Tarifvertrag auch dann gilt, wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht tarifgebunden sind, also keinem Arbeitgeberverband oder keiner Gewerkschaft angehören. Sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, sind dann an dessen Regelungen gebunden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären. Dies setzt im Wesentlichen voraus, dass die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse liegt. Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge geführt.
Ist das Unternehmen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, ist es nach Paragraf 8 TVG verpflichtet, „die für den Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen“. Dies gilt auch für Betriebe, für die ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist. Geeignete Stellen sind die Personalabteilung und/oder der Betriebsrat sowie das sogenannte „Schwarze Brett“. Tarifverträge, die durch Bezugnahme im Arbeitsvertrag oder wegen ihrer Betriebsüblichkeit Anwendung finden, müssen nicht nach Paragraf 8 TVG im Betrieb ausgelegt werden. In diesen Fällen können Sie als Arbeitnehmer aber auf die arbeitsvertragliche Nebenpflicht des Arbeitgebers verweisen, Ihnen den Inhalt des Tarifvertrages schriftlich zugänglich zu machen.
Ist ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich, so gilt er nach Paragraf 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend. Jeder Arbeitnehmer kann sich auf diesen für ihn geltenden Tarifvertrag berufen und zwar auch dann, wenn er nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist. Ein Abweichen von den tariflichen Normen ist nur zugunsten der Arbeitnehmer möglich (sogenanntes Günstigkeitsprinzip) oder dann, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich gestattet (sogenannte Öffnungsklausel).
Jeder Tarifvertrag wird für eine bestimmte Laufzeit geschlossen. Ist er abgelaufen, gilt er noch so lange weiter, bis er durch eine andere Abmachung ersetzt wird. Im Nachwirkungszeitraum entfällt die zwingende Wirkung des Tarifvertrages. Dies bedeutet, dass der Tarifvertrag zwar unmittelbar fortgilt, aber durch einzelvertragliche Abmachung unterschritten werden kann.
Zahlung des Tariflohnes
Wenn der Tarifvertrag Anwendung findet, hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den tariflich festgelegten Lohn. Wenn keine Tarifbindung besteht, hat der Arbeitnehmer keinen unmittelbaren Anspruch auf den Tariflohn, so dass auch eine untertarifliche Entlohnung möglich ist.
Es besteht keine Tarifbindung
Der nicht in der Gewerkschaft organisierte Arbeitnehmer kann sich nicht auf den Gleichheitsgrundsatz berufen. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber nicht dem tarifschließenden Verband angehört. Auch dann kann im Arbeitsvertrag eine Vergütung vereinbart werden, die unterhalb der tariflichen Vergütung liegt. Wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit den Tariflohn bezahlt hat, begründet dies keine betriebliche Übung, eine Tariferhöhung aufgrund eines neuen Tarifvertrages vorzunehmen, wenn zwischen den Arbeitsvertragsparteien keine Tarifbindung besteht.
Es besteht eine Tarifbindung
Ist die Tarifbindung allerdings gegeben – meist durch Inbezugnahme im Arbeitsvertrag oder durch Allgemeinverbindlicherklärung – so gilt der Tarifvertrag nach Paragraf 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend. Der Tariflohn ist dann Mindestlohn. Individuelle Vereinbarungen über die Vergütung sind nur wirksam, wenn sie gleich oder besser sind als im Tarifvertrag geregelt. Abweichend kann nur der Tarifvertrag selbst eine sogenannte Öffnungsklausel enthalten. Das heißt: Im Tarifvertrag ist ausnahmsweise geregelt, dass auch Vergütungsvereinbarungen möglich sind, die unterhalb des Tariflohnes liegen.
Das Werk beinhaltet eine Auswahl von Landesbezirklichen Tarifverträgen, nach Ländern gegliedert.
Diese Sammlung enthält die in beck-online am häufigsten angeklickten Vorschriften. Die Sammlung bietet einen Grundbestand an Normen, der nützlich ist, wenn sich außerhalb des angestammten Rechtsgebiets Fragen auftun. Natürlich sind auch das Grundgesetz und der EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon enthalten.
Fachdienst und Newsletter
Die Zusammenarbeit der renommierten Kanzlei Gleiss Lutz und den Herausgebern Prof. Dr. Christian Arnold und Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer mit beck-online und der beck-aktuell-Redaktion stellt sicher, dass bereits vor Zeitschriftenveröffentlichung die wichtigen Entscheidungen zu Ihrem arbeitsrechtlichen Rechtsgebiet vorgestellt werden können.
Unsere Experten beschäftigen sich als Rechtsanwälte oder Fachanwälte in ihrer täglichen Arbeit intensiv mit den Fragen des Arbeitsrechts und:
- sortieren aus der Entscheidungsflut zeitnah nur die wichtigen aus
- erläutern den Sachverhalt mit Leitsatz und Kurzdarstellungen,
- nehmen eine fundierte rechtliche Wertung vor und
- geben wertvolle und nützliche Praxishinweise zur Bedeutung der Entscheidung in Rechtsprechung und Beratungspraxis.
Der beck-fachdienst Arbeitsrecht enthält die Rubriken:
- Urteilsanmerkungen
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
Einen schnellen Überblick über die Inhalte gewinnen Sie bereits anhand der Kurztitel in einem vorangestellten Inhaltsverzeichnis. Die Dokumente werden dann mit Titel und Abstract im Newsletter dargestellt. Den vollständigen Text eines jeden Dokuments können Sie einsehen, wenn Sie dem Link „mehr“ folgen, der Sie in die Datenbank beck-online führt.
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Nachrichten
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Nomos Arbeitsrecht
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Rechtsprechung, Gesetzen und Formularen. Neben einer umfassenden
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Handbücher zum Arbeitsgerichtsprozess oder zum Thema "Gestaltung von
Arbeitsverträgen".
- Änderung des Grundgesetzes - Anpassung der Schuldenregel und Sondervermögen Infrastrukturneues Fenster
- Data Act-Durchführungsgesetzneues Fenster
- Haushaltsbegleitgesetz 2025 - Ausnahmen von der Schuldenbremseneues Fenster
- Koalitionsvertrag 2025neues Fenster
- Mindestbesteuerung - Zusammenarbeit der Verwaltungsbehördenneues Fenster
- Steuerliches Investitionsprogrammneues Fenster
- Vereinfachung der Nachhaltigkeitsgesetzgebung - Lieferkettenregulierungneues Fenster
- Weitere Vorhabenneues Fenster