Dieses Modul deckt mit seinen Kommentaren, Handbüchern, Formularen und Arbeitshilfen alle wichtigen arbeitsrechtlichen Themen ab. Mit den exklusiv enthaltenen Fachnews aus dem Arbeitsrecht sind Sie stets aktuell informiert. Enthalten ist außerdem Rechtsprechung zum Thema im Volltext, auch über die enthaltenen Zeitschriften hinaus.
Das Aufbaumodul Arbeitsrecht PREMIUM ist die ideale sozial- und arbeitsrechtliche Ergänzung für Ihre komplexen Fälle.
Mit dem umfangreichen Arbeitsrecht OPTIMUM sind Sie darüber hinaus auch für eine umfassende Recherche bis hin zu Detailfragen des Arbeits- und Sozialrechts für besonders anspruchsvolle Fälle gerüstet.
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Arbeitsrecht Premium ist die ideale Ergänzung zum Fachmodul Arbeitrecht
plus. Die ausgewählten Inhalte zum Sozialrecht und weiteren
arbeitsrechtlichen Spezialgebieten wie "Betriebliche Altersversorgung"
oder Regelungen zur Arbeitszeit unterstützen Sie bei der Bearbeitung
der Mandate.
Nomos Arbeitsrecht
Die Arbeitsrecht-Bibliothek von Nomos mit Kommentaren, Handbüchern,
Rechtsprechung, Gesetzen und Formularen. Neben einer umfassenden
Sammlung arbeitsrechtlicher Kommentare u.a. zum Kündigungschutz,
Betriebsverfassungsrecht oder Tarifrecht, finden Sie in diesem Modul
Handbücher zum Arbeitsgerichtsprozess oder zum Thema "Gestaltung von
Arbeitsverträgen".
Der führende Kommentar zum Arbeitsrecht erläutert die mehr als 40 wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze für den Rechtsalltag und erscheint jährlich neu. Die Autoren geben einen verlässlichen Überblick über den aktuellen Meinungsstand zu allen wesentlichen Normen des Arbeitsrechts, legen eigene Ansätze dar und bieten Vorschläge zu offenen oder neuen Fragen. Stets einbezogen sind die Auswirkungen des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts.
Das Werk ersetzt eine ganze Bibliothek zum Arbeitsrecht in einem Band. Herausragende Autoren aus Wissenschaft, Anwaltschaft und Gerichtspraxis kommentieren alle für das Arbeitsrecht relevanten Rechtsvorschriften aus GG, AEUV, ÄArbVtrG, AEntG, AGG, AktG, ArbGG, ArbPlSchG, ArbSchG, ArbZG, ATG, AÜG, BBiG, BDSG, BEEG, BetrAVG, BetrVG, BGB, BUrlG, DrittelbG, EFZG, EntgeltTG, FPZG, GenDG, GewO, HGB, InsO, JArbSchG, KSchG, MiLoG, MitbestG, Montan-MitbestG, MuSchG, NachwG, PflegeZG, ROM I und II -VO, SGB III, IV, V, VI, VII und IX, SprAuG, TVG, TzBfG, UmwG, WZVG.
Wie in jedem Jahr werten die Kommentatoren des Erfurter Kommentars darüber hinaus die Bandbreite neuester Rechtsprechung und Literatur aus und schaffen damit die Arbeitsgrundlage für eine Vielzahl arbeitsrechtlich relevanter Themen und Gesetze.
Die Kommentierung der relevanten arbeitsrechtlichen Normen im BeckOK Arbeitsrecht unterstützt nicht nur umfassend, sondern auch laufend aktualisiert bei der Arbeit im Arbeitsrecht. Wie alle BeckOK speziell aufbereitet für schnelles und effektives Arbeiten am Computer, ermöglicht er die zielorientierte Mandatsarbeit mit Kenntnis auch der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Der Großkommentar bietet dem Praktiker umfassende Informationen zum gesamten Recht der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie finden Erläuterungen zu ordentlicher und außerordentlicher Kündigung sowie zur Anfechtung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Befristung, Kündigungsschutz in der Insolvenz, sozialrechtlichen Folgen und steuerrechtlichen Aspekten unter Berücksichtigung des europäischen Arbeitsrechts.
Die Neuauflage berücksichtigt die neuesten Entwicklungen im Tarifrecht und bringt den vielzitierten Kommentar auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur. Noch mehr als bisher orientiert sich der Kommentar an den Bedürfnissen der Praxis und setzt sich kritisch mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auseinander.
Das Werk ist eine in sich geschlossene Darstellung der jeweiligen Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes unter Verweisung auf Kommentierungen zur ZPO. Diese beantwortet auch spezielle Fragen und macht vor allem deren Zusammenhänge mit dem Zivilprozessrecht deutlich.
Breiten Raum nehmen daher folgende Darstellungen ein:
Die 10. Auflage berücksichtigt die neuesten Entwicklungen im Arbeitsgerichtsverfahren und bringt den vielzitierten Kommentar auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur zum 1.1.2022. Der Praxiskommentar vertieft folgende Themen:
Darüber hinaus finden sich ausführliche Anhänge zu Sonderschlichtungsverfahren, wie
Das Werk erläutert die Grundsätze für eine rechtmäßige Weisung anhand der systematisch aufgearbeiteten Rechtsprechung. Hierbei wird die ganze Bandbreite von unterschiedlichen Weisungen in Fallgruppen erläutert und auf die einzuhaltenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates hingewiesen. Zu allen Fragestellungen liefert das Werk wertvolle Lösungsvorschläge für die Praxis und ist somit ein unverzichtbares Hilfsmittel für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, sowie Arbeitsgerichte.
Der zuverlässige Wegweiser durch die Rechtsprechung zur Mitbestimmung im Betrieb. Die Neuauflage zur Betriebsratswahl 2018 hilft bei drängenden Fragen zur betrieblichen Mitbestimmung vor und nach der Betriebsratswahl.
Die zentralen Themen des Werkes reichen von der Abgrenzung und Zuordnung leitender Angestellter bei der Betriebsratswahl, der Einführung des vereinfachten Wahlverfahrens für Kleinbetriebe, über Jugend- und Auszubildendenvertretung und Mitbestimmungsrechte bis hin zur Zuständigkeit des Gesamt- und des Konzernbetriebsrats. Alles, was man in der Betriebsratspraxis braucht, wird man hier finden können. Damit ist der Richardi sowohl für den Vertreter des Arbeitgebers als auch für den Vertreter des Betriebsrats eine gute Wahl.
Mit diesem Lexikon erfahren Sie leicht verständlich, was Sie vom Arbeitsrecht wissen sollten. Die Stichworte geben Ihnen mehr als eine erste Orientierung. Dargestellt ist das gesamte Arbeitsrecht von der Begründung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zusätzlich werden viele Randgebiete behandelt, wie zum Beispiel Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenversicherung, Ausbildungsförderung, Lohnpfändung und Lohnsteuerrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Recht besonderer Gruppen von Arbeitnehmern, etwa von Jugendlichen, schwerbehinderten Menschen und Heimarbeitern.
Neuauflage
Für die Neuauflage haben die Autoren neue Stichworte ergänzt und die bestehenden hinsichtlich Rechtsprechung und Gesetzgebung komplett überarbeitet.
Zielgruppe
Für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen.
Bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher und/oder sozialrechtlicher Mandate treten sehr oft an den Schnittstellen Fragestellungen auf, die in der Beratungspraxis von hoher Bedeutung sind. Beispielhaft seien hier genannt das Schwerbehindertenarbeitsrecht, Freistellungen von der Arbeit, Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge, Übergang in den Ruhestand oder betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM).
Diese Fragen werden in den Kapiteln Arbeitslosenversicherung, Übergang in den Ruhestand, Sozialversicherungs- und Beitragspflicht, Gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung und Schwerbehindertenarbeitsrecht behandelt. Häufig sind Arbeitsrechtler im Sozialrecht nicht sehr bewandert und erkennen das Gefahrenpotential nicht hinreichend.
Das Nachschlagewerk des BAG - ab 1971 das komplette Material im Volltext, ab 1954 in Leitsätzen
Die AP ist die umfangreichste und maßgebende kommentierte Entscheidungssammlung des Arbeitsrechts und wird in Praxis und Wissenschaft am häufigsten zitiert.
Inhalt:
von 1954 bis 1970 das komplette Material im Leitsatz mit Parallelfundstellen;
zusätzlich das komplette Material ab 1971 im vollen Text der Entscheidungen einschließlich Sachverhalt und Gründen;
die meistzitierten BAG-Urteile auch vor 1971 im Volltext.
Über 25.500 arbeitsrechtlich relevante Entscheidungen von BAG, LAG, ArbG, BVerfG, EuGH, BGH, BVerwG, BSG und anderen Gerichten; ballastfrei, weil nur bestätigende und unwesentliche Entscheidungen weggelassen werden.
Mit ausführlichen Anmerkungen kompetenter Sachkenner des Arbeitsrechts ab 1970 im Volltext.
Mit der ArbR werden Sie von ausgewiesenen Experten im Arbeitsrecht mit für die Praxis aufbereiteten Entscheidungen und Kurzbeiträgen zu aktuellen Rechtsfragen versorgt. Es werden jeweils die Auswirkungen auf die Beratungs- und Prozesspraxis dargestellt und konkrete Hinweise für die tägliche Arbeit gegeben. Neben allen Bereichen des Arbeitsrechts werden auch sozialversicherungsrechtliche Themen aufgegriffen, sofern sie im Schnittstellenbereich zum Arbeitsrecht liegen. Die Zeitschrift erscheint 14-tägig als Kombination aus Online- und Printmedium, die in der Zeitschrift besprochenen Entscheidungen im Volltext sind von Ihrem Abonnement umfasst.
Die NZA liefert Ihnen die aktuellen, redaktionell aufbereiteten Original-Entscheidungen des BAG mit Orientierungssätzen und Leitsätzen. Ebenfalls enthalten sind alle weiteren bedeutsamen Entscheidungen, etwa von BVerfG und EuGH, sowie besonders brisante instanzgerichtliche Entscheidungen. Die NZA erscheint 14-täglich aktuell mit Archivbestand ab 1984.
Der NZA-Rechtsprechungs-Report veröffentlicht monatlich aktuell die neuesten, für die Praxis wichtigen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte und der Arbeitsgerichte sowie aktuelle Beiträge zu ausgewählten Themen, mit Archivbestand ab Erscheinen 1996
Die NZA Beilage ist die hervorragende Ergänzung zur NZA und enthält zusätzliche Beiträge zum Arbeitsrecht.
Das Arbeitsrechtliche Formular- und Verfahrenshandbuch ist die praxisgerechte Ergänzung zum Arbeitsrechts-Handbuch. Es enthält zahlreiche Formulare und Muster zum Individualarbeitsrecht (alle Vorgänge vom Beginn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses), Kollektivarbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen) und Verfahrensrecht (Vorlagen bei Gerichten aller Instanzen, Zwangsvollstreckung, gerichtliche Verfügungen).
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt etliche Muster und Formulare, die der Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung entsprechend entwickelt bzw. angepasst werden. Sie bilden die Anforderungen des modernen Arbeitslebens ab, teilweise auch im Zeichen der Pandemie mit Kurzarbeit, Zugangsbeschränkungen u.v.m.
Die BeckOF Arbeitsrecht enthalten erweitern die Sammlung der BeckOF um zahlreiche weitere relevante Vertrags-, Korrespondenz- und Schriftsatzmuster zum Arbeitsrecht für Ihre tägliche Arbeit.
Die Beck'schen Online-Formulare unterstützen Ihre tägliche Arbeit durch:
Auszug zum Arbeitsrecht aus der Formularsammlung BeckOF Prozess.
Beck'sche Online-Formulare zum Arbeitsrecht (Vertragsrecht), Krauß/Weise
Arbeitsrechtlicher Auszug
aus den eigens für die Online-Nutzung erstellten, individuell anpassbaren
kautelarjuristischen Formularen und Mustern. Die Aktualisierung und der sukzessive Aufbau
der Formularsammlung erfolgt vierteljährlich - je nach Bedarf und
Rechtsentwicklung.
Die
Herausgeber und Autoren
Die Autoren aus der Anwaltschaft
stammen aus der Kanzlei Noerr LLP (Herausgeber RA Dr. Stefan Weise); für die
Notarseite zeichnet Notar Dr. Hans-Frieder Krauß als Herausgeber mit weiteren
bekannten Notaren verantwortlich.
Der »Weber« (vormals »Creifelds«) kompakt
Der Klassiker unter den juristischen Wörterbüchern steht nun in einer kompakten Version mit über 13.000 Rechtsbegriffen aus allen Rechtsgebieten zur Verfügung. Präzise und leicht verständlich werden Begriffe aus der gesamten Rechtsordnung erläutert. Er trägt damit zum Verständnis der Rechtsordnung und zum korrekten Gebrauch der Fachbegriffe bei und bietet sowohl Juristen als auch Laien einen ersten Einstieg in unbekannte Materien.
Der »Weber« (vormals »Creifelds«) kompakt zeichnet sich durch besondere Aktualität aus. Änderungen aus der neuesten Rechtsentwicklung zB zum
Für die schnelle Orientierung enthält der Anhang des Werks zahlreiche grafische Übersichten, etwa
Den »Weber« mit seinen über 13.200 Rechtsbegriffen können Sie über das Modul Weber Rechtswörterbuch PLUS beziehen.
Mit dem Abfindungsrechner lässt sich eine schnelle Berechnung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen von Entlassungsabfindungen vornehmen.
Sie können die Abfindung jeweils bei Anwendung der steuerlichen Fünftel-Regelung für Arbeitnehmer berechnen. Selbstverständlich können beide Rechenoperationen brutto auf netto und netto auf brutto durchgeführt werden. Die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden gesondert ausgewiesen.
Der Arbeitgeberdarlehenrechner berechnet den geldwerten Vorteil der bei Arbeitgeberdarlehen, also durch die Überlassung von Geld durch den Arbeitgeber oder auf Grund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten an den Arbeitnehmer, entsteht.
Mit dem Dienstwagenrechner wird eine schnelle Berechnung des Sachbezugswerts für einen Dienstwagen nach der sog. 1 %-Regelung ermöglicht.
Sie können den Sachbezugswert und die pauschale Lohnsteuer berechnen. Berücksichtigt werden dabei
Mithilfe des Einkommensteuerrechners ermitteln Sie ganz einfach
Das Programm ermittelt ebenfalls den persönlichen Grenzsteuersatz, bspw. bei Lohnerhöhungen.
Der Fahrtkostenrechner eignet sich nicht nur für die Berechnung der Spritkosten, sondern auch Mitfahrer sowie Maut- und Parkgebühren können berücksichtigt werden.
Einfach Streckenlänge, Durchschnittsverbrauch Ihres Fahrzeugs, Spritpreis und Anzahl der Mitfahrer eingeben.
Über die optionalen Angaben von Rückfahrt, Maut- und Parkkosten sowie Sonstigen Kosten können Sie die anfallenden Reisekosten präzisieren.
Mit dem Lohnpfändungsrechner ermitteln Sie anhand des Nettoeinkommens und der unterhaltspflichtigen Personen das nach den im Programm hinterlegten amtlichen Tabellen pfändbare Einkommen.
Das Lohnsteuerberechnungsprogramm beinhaltet die folgenden Berechnungsmöglichkeiten:
Es ist für die Schnellauskunft bei Lohn- und Gehaltsberechnungen geeignet; ein Ausdruck der Berechnungen ist jederzeit möglich.
Dieses "Werk" fungiert als Link auf die Detailsuche und führt dort zu den Aufsätzen. Mit Hilfe der Suchmaske erschließen Sie sich die zum Modul gehörenden Aufsätze.
Dieses "Werk" fungiert als Link auf die Detailsuche und führt dort zur Rechtsprechung. Mit Hilfe der Suchmaske erschließen Sie sich die zum Modul gehörende Rechtsprechung.
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Über 1000 für Praxis und Ausbildung wichtige Gesetze sowie Verordnungen und internationale Verträge aus der Beck'schen Textausgabe Arbeitsrecht (vormals Nipperdey I, Arbeitsrecht).
Enthalten sind Vorschriften aus Bereichen wie z. B.:
Arbeitsvertrag (z.B. Entgeltfortzahlungsgesetz, Nachweisgesetz, Kündigungsschutzgesetz),
Urlaubsbestimmungen (z.B. Bundesurlaubsgesetz, sowie zahlreiche landesrechtlichen Urlaubsvorschriften),
Arbeitsschutz (Arbeitsschutzgesetz mit Verordnungen, Arbeitsstättenverordnung usw.),
Arbeitszeitvorschriften (zahlreiche landesrechtliche Vorschriften einschl. Ladenschlussrecht),
Mitbestimmungs- und Tarifrecht (u.a. Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht),
Arbeitnehmerüberlassung usw.
Darunter z. B. auch alle Rechtsvorschriften, deren Aushang im Betrieb gesetzlich vorgeschrieben ist.
Darüber hinaus finden Sie auch zahlreiche für die arbeitsrechtliche Praxis wichtige sonstige Vorschriften von Grundgesetz und EG-Vertrag über Gerichtsverfahrensvorschriften und Regelungen aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Rechts und des Steuerrechts bis hin zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Über den Umfang des Loseblattwerks hinaus wurde vor allem auch das Sozialrecht mit allen bisher erlassenen Teilen des Sozialgesetzbuchs sowie den wichtigsten dazu erlassenen Durchführungsverordnungen berücksichtigt. Zahlreiche arbeitsrechtlich relevanten Vorschriften aus dem Europäischen, Internationalen und Kirchlichen Arbeitsrecht runden diese umfassende Sammlung ab.
Das Modul beinhaltet über 1.200 nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge gegliedert nach Branchen und Geltungsbereich.
Derzeit gibt es etwa 443 aktuell gültige ATV in Deuschland.
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften (also die Tarifvertragsparteien) haben das Recht, Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen. Diese sogenannte Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich geschützt. Der ausgehandelte Tarifvertrag gilt für ein Arbeitsverhältnis aber nur dann, wenn beide Vertragsparteien des Arbeitsverhältnisses – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Mitglied eines Verbandes sind. Der Arbeitgeber muss Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes sein. Der Arbeitnehmer muss Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sein.
Bei einem sogenannten Haus- oder Firmentarifvertrag ist der Arbeitgeber selbst Tarifvertragspartei. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sein, damit der Tarifvertrag auf sein Arbeitsverhältnis anwendbar ist.
Ein ausgehandelter Tarifvertrag kann auch dann gelten, wenn er gemäß Paragraf 5 TVG (Tarifvertragsgesetz) für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dies ist deshalb besonders bedeutsam, weil der Tarifvertrag auch dann gilt, wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht tarifgebunden sind, also keinem Arbeitgeberverband oder keiner Gewerkschaft angehören. Sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, sind dann an dessen Regelungen gebunden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären. Dies setzt im Wesentlichen voraus, dass die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse liegt. Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge geführt.
Ist das Unternehmen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, ist es nach Paragraf 8 TVG verpflichtet, „die für den Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen“. Dies gilt auch für Betriebe, für die ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist. Geeignete Stellen sind die Personalabteilung und/oder der Betriebsrat sowie das sogenannte „Schwarze Brett“. Tarifverträge, die durch Bezugnahme im Arbeitsvertrag oder wegen ihrer Betriebsüblichkeit Anwendung finden, müssen nicht nach Paragraf 8 TVG im Betrieb ausgelegt werden. In diesen Fällen können Sie als Arbeitnehmer aber auf die arbeitsvertragliche Nebenpflicht des Arbeitgebers verweisen, Ihnen den Inhalt des Tarifvertrages schriftlich zugänglich zu machen.
Ist ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich, so gilt er nach Paragraf 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend. Jeder Arbeitnehmer kann sich auf diesen für ihn geltenden Tarifvertrag berufen und zwar auch dann, wenn er nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist. Ein Abweichen von den tariflichen Normen ist nur zugunsten der Arbeitnehmer möglich (sogenanntes Günstigkeitsprinzip) oder dann, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich gestattet (sogenannte Öffnungsklausel).
Jeder Tarifvertrag wird für eine bestimmte Laufzeit geschlossen. Ist er abgelaufen, gilt er noch so lange weiter, bis er durch eine andere Abmachung ersetzt wird. Im Nachwirkungszeitraum entfällt die zwingende Wirkung des Tarifvertrages. Dies bedeutet, dass der Tarifvertrag zwar unmittelbar fortgilt, aber durch einzelvertragliche Abmachung unterschritten werden kann.
Wenn der Tarifvertrag Anwendung findet, hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den tariflich festgelegten Lohn. Wenn keine Tarifbindung besteht, hat der Arbeitnehmer keinen unmittelbaren Anspruch auf den Tariflohn, so dass auch eine untertarifliche Entlohnung möglich ist.
Der nicht in der Gewerkschaft organisierte Arbeitnehmer kann sich nicht auf den Gleichheitsgrundsatz berufen. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber nicht dem tarifschließenden Verband angehört. Auch dann kann im Arbeitsvertrag eine Vergütung vereinbart werden, die unterhalb der tariflichen Vergütung liegt. Wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit den Tariflohn bezahlt hat, begründet dies keine betriebliche Übung, eine Tariferhöhung aufgrund eines neuen Tarifvertrages vorzunehmen, wenn zwischen den Arbeitsvertragsparteien keine Tarifbindung besteht.
Ist die Tarifbindung allerdings gegeben – meist durch Inbezugnahme im Arbeitsvertrag oder durch Allgemeinverbindlicherklärung – so gilt der Tarifvertrag nach Paragraf 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend. Der Tariflohn ist dann Mindestlohn. Individuelle Vereinbarungen über die Vergütung sind nur wirksam, wenn sie gleich oder besser sind als im Tarifvertrag geregelt. Abweichend kann nur der Tarifvertrag selbst eine sogenannte Öffnungsklausel enthalten. Das heißt: Im Tarifvertrag ist ausnahmsweise geregelt, dass auch Vergütungsvereinbarungen möglich sind, die unterhalb des Tariflohnes liegen.
Das Werk beinhaltet eine Auswahl von Landesbezirklichen Tarifverträgen, nach Ländern gegliedert.
Diese Sammlung enthält die in beck-online am häufigsten angeklickten Vorschriften. Die Sammlung bietet einen Grundbestand an Normen, der nützlich ist, wenn sich außerhalb des angestammten Rechtsgebiets Fragen auftun. Natürlich sind auch das Grundgesetz und der EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon enthalten.
Das kompetente Autorenteam der Kanzlei Gleiss Lutz erschließt Ihnen die wichtigsten Entscheidungen im Arbeitsrecht.
Herausgeber Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV, Mitherausgeber der NZA, der AP und der ZAP-Edition Arbeitsrecht. Honorarprofessor der Eberhard Karls Universität Tübingen.
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Nomos Arbeitsrecht
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Betriebsverfassungsrecht oder Tarifrecht, finden Sie in diesem Modul
Handbücher zum Arbeitsgerichtsprozess oder zum Thema "Gestaltung von
Arbeitsverträgen".