Mit einer erweiterten Auswahl an hilfreichen Kommentaren und Handbüchern vergrößert das Fachmodul Arbeitsrecht PREMIUM Ihren Recherchepool zum Arbeitsrecht und ergänzt den Umfang des Arbeitsrecht PLUS um sozialrechtliche Werke.
Gegenüber dem Grundmodul stehen weitere Handbücher und Kommentierungen zum Arbeitsrecht und zusätzlich Werke zum Sozialrecht zur Verfügung, darunterMünchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Bd. 1-4,
Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch und
BeckOK Sozialrecht, Hrsg. Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching.
Noch mehr Inhalte auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bietet für Spezialisten das Modul Arbeitsrecht OPTIMUM. Welches Modul für Sie das beste ist, zeigt Ihnen der Modulvergleich.
Folgende Module zum Arbeitsrecht könnten für Sie auch interessant sein:
Arbeitsrecht OPTIMUM
Arbeitsrecht OPTIMUM ist ideal für die Bearbeitung anspruchsvoller
arbeitsrechtlicher und sozialrechtlicher Sachverhalte. Es erweitert die Inhalte von Arbeitsrecht PREMIUM
um hochkarätige Handbücher und Kommentierungen zum Arbeits- und
Sozialrecht und bietet eine optimale Recherche für jeden der in diesen
Rechtsgebieten tätig ist.
Der führende Kommentar zum Arbeitsrecht erläutert die mehr als 40 wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze für den Rechtsalltag und erscheint jährlich neu. Die Autoren geben einen verlässlichen Überblick über den aktuellen Meinungsstand zu allen wesentlichen Normen des Arbeitsrechts, legen eigene Ansätze dar und bieten Vorschläge zu offenen oder neuen Fragen. Stets einbezogen sind die Auswirkungen des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts.
Das Werk ersetzt eine ganze Bibliothek zum Arbeitsrecht in einem Band. Herausragende Autoren aus Wissenschaft, Anwaltschaft und Gerichtspraxis kommentieren alle für das Arbeitsrecht relevanten Rechtsvorschriften aus GG, AEUV, ÄArbVtrG, AEntG, AGG, AktG, ArbGG, ArbPlSchG, ArbSchG, ArbZG, ATG, AÜG, BBiG, BDSG, BEEG, BetrAVG, BetrVG, BGB, BUrlG, DrittelbG, EFZG, EntgeltTG, FPZG, GenDG, GewO, HGB, InsO, JArbSchG, KSchG, MiLoG, MitbestG, Montan-MitbestG, MuSchG, NachwG, PflegeZG, ROM I und II -VO, SGB III, IV, V, VI, VII und IX, SprAuG, TVG, TzBfG, UmwG, WZVG.
Wie in jedem Jahr werten die Kommentatoren des Erfurter Kommentars darüber hinaus die Bandbreite neuester Rechtsprechung und Literatur aus und schaffen damit die Arbeitsgrundlage für eine Vielzahl arbeitsrechtlich relevanter Themen und Gesetze.
Die Kommentierung der relevanten arbeitsrechtlichen Normen im BeckOK Arbeitsrecht unterstützt nicht nur umfassend, sondern auch laufend aktualisiert bei der Arbeit im Arbeitsrecht. Wie alle BeckOK speziell aufbereitet für schnelles und effektives Arbeiten am Computer, ermöglicht er die zielorientierte Mandatsarbeit mit Kenntnis auch der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Das Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht erläutert das gesamte Arbeitsrecht systematisch und fundiert.
Band 1 enthält insbesondere
Das Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht erläutert das gesamte Arbeitsrecht systematisch und fundiert.
Band 2 enthält insbesondere
Das Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht erläutert das gesamte Arbeitsrecht systematisch und fundiert.
Band 3 enthält insbesondere
Zur Neuauflage
Das Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht erläutert das gesamte Arbeitsrecht systematisch und fundiert.
Band 4 enthält insbesondere
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die Neuerungen im BetrVG zum 1. Januar 2018 sowie die Änderungen im ArbGG zum 1. Januar 2018.
Klare Linie bei Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen. Mit diesem Werk haben Sie den vollen Überblick bei Fragen zu allen Eignungskontrollen und einschlägigen Sicherheitsanforderungen, einschließlich der Besonderheiten im Beamtenverhältnis.
Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt hat mit mehr oder weniger starken Auswirkungen nahezu alle Arbeitsverhältnisse erreicht. Dabei stehen längst nicht mehr nur Fragen der Arbeitszeit oder des Datenschutzes im Fokus. Allen Aspekten der Arbeit 4.0, die auf das Arbeitsrecht einwirken, gehen die Autoren in diesem Werk nach und verbinden damit praktische Lösungsvorschläge.
Das Werk behandelt in 7 Kapiteln die folgenden Themen:
Die Neuauflage greift wichtige Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung auf, z.B. das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz und die Änderungen im Teilzeit- und Befristungsrecht. Auch die Rechtsprechung wurde aktualisiert, etwa mit der Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung oder dem Urteil des BAG zur Arbeitnehmereigenschaft eines Crowdworkers.
Der Großkommentar bietet dem Praktiker umfassende Informationen zum gesamten Recht der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie finden Erläuterungen zu ordentlicher und außerordentlicher Kündigung sowie zur Anfechtung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Befristung, Kündigungsschutz in der Insolvenz, sozialrechtlichen Folgen und steuerrechtlichen Aspekten unter Berücksichtigung des europäischen Arbeitsrechts.
Der handliche Praxiskommentar behandelt praxisorientiert und unter besonderer Berücksichtigung der ergangenen Rechtsprechung das Arbeitszeitgesetz und berücksichtigt auch die Bezüge zum europäischen Recht sowie zu spezialgesetzlichen arbeitszeitrechtlichen Normen, wie etwa dem Fahrpersonalgesetz.
"(...) Die praxisorientierte Kommentierung behandelt alle derzeit bekannten Brennpunkte des Arbeitszeitrechts und ermöglicht dem Nutzer eine umfassende Beratung aller betrieblichen Beteiligten, auch bei diffizilen Fragen."
in: juralit 20.02.2020, zur 4. Auflage 2020
Alle Facetten des Personalabbaus im Überblick.
Das Arbeitsschutzrecht bildet die Grundlage für die Schaffung und den Erhalt sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen und damit für ein funktionierendes Beschäftigungssystem insgesamt. Effizienter Arbeitsschutz, wirksame Unfallvermeidung und eine ständige Verbesserung der Arbeitsbedingungen, von physischen Gefährdungen bis hin zu psychischen Belastungen, sind enorm wichtig, gerade auch im Hinblick auf die Herausforderungen, die mit der Digitalisierung und einer sich immer schneller und anspruchsvoller entwickelnden globalen Arbeitswelt einhergehen.
Eine breit aufgestellte und regelmäßig aktualisierte Kommentierung der Normen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit in diesem BeckOK Arbeitsschutzrecht geben Antworten auf wichtige Fragen in der tätlichen Arbeit.
Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) ist seit 26.4.2019 in Kraft und soll für einen europaweit einheitlichen Mindestschutz für Geschäftsgeheimnisse sorgen. Es handelt sich um die nationale Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943.
Unternehmen können künftig bei einer unerlaubten Erlangung, Nutzung oder Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz nach dem GeschGehG leichter als bisher geltend machen.
Auch bei der Definition von Geschäftsgeheimnissen hat sich etwas Entscheidendes verändert. Sie sind in Zukunft nur noch dann geschützt, wenn im Unternehmen „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ getroffen wurden.
Unternehmen müssen das im Streitfall beweisen können – und sollten sich daher beraten lassen, ob sie für das neue GeschGehG rechtssicher aufgestellt sind.
Der Geheimnisschutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist für Unternehmen von wesentlicher Bedeutung. Geschäftsgeheimnisse stellen einen bedeutenden Unternehmenswert dar, der einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern verspricht und grundlegend für das Geschäftsmodell sein kann. Dies gilt nicht nur für große Konzerne, sondern besonders für Start-Ups, die über eine gute Idee und ein vielversprechendes Geschäftsmodell verfügen.
Herausgeber
Die Herausgeber sowie das erfahrene Autorenteam kommentieren das neue GeschGehG umfassend und stets auf aktuellem Stand.
Der BeckOK GeschGehG ist Bestandteil von:
Das Werk kommentiert die §§ 305 ff. BGB umfassend aus einem arbeitsrechtlichen Blickwinkel. Hierbei finden neben der Rechtsprechung des EuGH auch die Entscheidungen des BAG sowie der Instanzgerichte Berücksichtigung.
Der Kommentar greift dabei alle wichtigen Gestaltungsprobleme auf, die sich beim Abschluss und bei der Änderung von Arbeitsverträgen ergeben, und benennt wirksame und unwirksame Klauseln. Als AGB gelten in der Regel alle vorformulierten Vertragsklauseln des Arbeitgebers, die nicht individuell ausgehandelt wurden - dies trifft mit Ausnahme der Gehaltshöhe auf nahezu alle arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu, egal ob diese schriftlich oder mündlich vereinbart wurden. Die Praxisrelevanz ist besonders hoch, da etwaige Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (z.B. Bonusklauseln, Zielvereinbarungen, Verfallfristen, Rückzahlungsklauseln, Abgeltung von Überstunden, Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalte, Wettbewerbsverbote) regelmäßig Streitgegenstand vor Gericht sind.
Aktuelle Stichworte zur Neuerscheinung sind insbesondere:
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für die Anwaltschaft, Personalleitung, Wissenschaft, Betriebs- und Personalräte, Arbeitsrichterschaft, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Arbeitsverwaltungen.
Das Standardwerk kommentiert die arbeitsrechtlichen Vorschriften des BetrAVG eingehend für die Praxis. Den steuerrechtlichen Teil stellt das Werk wie ein Handbuch dar und behandelt dabei auch die bilanziellen, insolvenz- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte mit.
Zur Neuauflage
aus dem arbeits- und dem sozialversicherungsrechtlichen Teil
ferner wichtig:
ferner wichtig:
Zielgruppe:
Rentenberaterinnen und Rentenberater, Justiz, Rechtsanwaltschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personalräte, Betriebsratsgremien, Versicherungsunternehmen.
Der ehemals von Prof. Dr. Herbert Buchner mitbegründete Kommentar wird in der 9. Auflage von Prof. Dr. Wiebke Brose, Prof. Dr. Stefan Weth und Richterin am BAG Dr. Annette Volk fortgeführt.
Die Autorinnen und Autoren stellen die gesetzlichen (Neu-)Regelungen des MuSchG und beim BEEG umfassend aus wissenschaftlicher und praktischer Sicht dar.
Das Mutterschutzgesetz wurde neu gefasst und insbesondere um umfassende Regelungen zu Gesundheitsschutz erweitert. Neu in das Gesetz aufgenommen wurde auch die Einführung eines Ausschusses für Mutterschutz, der Grundlagen für eine Gefährdungsbeurteilung erarbeiten soll.
Die Kommentierung zum BEEG wurde ebenfalls dem aktuellen Rechtsstand und der geänderten Rechtsprechung angepasst.
Das Werk ist eine in sich geschlossene Darstellung der jeweiligen Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes unter Verweisung auf Kommentierungen zur ZPO. Diese beantwortet auch spezielle Fragen und macht vor allem deren Zusammenhänge mit dem Zivilprozessrecht deutlich.
Breiten Raum nehmen daher folgende Darstellungen ein:
Die 10. Auflage berücksichtigt die neuesten Entwicklungen im Arbeitsgerichtsverfahren und bringt den vielzitierten Kommentar auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur zum 1.1.2022. Der Praxiskommentar vertieft folgende Themen:
Darüber hinaus finden sich ausführliche Anhänge zu Sonderschlichtungsverfahren, wie
Zentrale Regelungsgrundlage des öffentlich-rechtlichen technischen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz, das neben der Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zum Ziel hat. Ergänzt wird dieses Gesetz durch zahlreiche, zumeist auf seiner Grundlage erlassenen, Rechtsverordnungen.
Das Werk bietet deshalb neben der ausführlichen und fundierten Erläuterung des Arbeitsschutzgesetzes auch prägnante und praxisgerechte Kurzkommentierungen:
Die Kommentierungen werden ergänzt durch eine instruktive Einführung zur Systematik und zu den verfassungs- und europarechtlichen Grundlagen des Arbeitschutzrechts sowie durch systematische Darstellungen zu wichtigen ergänzenden Themen, wie
Zur Neuauflage
Die 4. Auflage bringt den Kommentar durchgehend auf den Stand von Mitte 2020. Vertieft behandelt wurden die seit der Ausweitung des Schutzbereichs des Arbeitsschutzgesetzes auf psychische Belastungen vor allem durch die entsprechenden gewonnenen Erfahrungen. Zu berücksichtigen waren weiterhin die seit dem Erscheinen der Vorauflage ergangenen Änderungen
Weiterhin waren auch die Auswirkungen der Änderungen des Gefahrstoffrechts auf das Arbeitsschutzrecht zu berücksichtigen.
Aktuell berücksichtigt sind die Auswirkungen von Corona auf den Arbeitsschutz. In die Kommentierungen eingearbeitet sind insbes. die Regelungen der neuen Corona-Arbeitsstättenrichtlinie.
Zielgruppe
Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Personalabteilungen, Arbeitgeber, Betriebsräte, Berufsgenossenschaften, Arbeitsschutzbehörden, Richter und Rechtsanwälte.
Das Werk bietet Rat und Lösungen für die Herausforderungen digitalisierter Unternehmen in Bezug auf das Arbeitsverhältnis.
Die Neuauflage berücksichtigt die neuesten Entwicklungen im Tarifrecht und bringt den vielzitierten Kommentar auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur. Noch mehr als bisher orientiert sich der Kommentar an den Bedürfnissen der Praxis und setzt sich kritisch mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auseinander.
Dieser Kommentar zum TzBfG erläutert das Teilzeit- und Befristungsgesetz präzise und zuverlässig für den Rechtsalltag mit Schwerpunkt auf den Themen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, Benachteiligungsverbot, Befristungsgründe. Besonders nützlich: Auch die jeweilige gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche ist eingehend erläutert.
In der Neuauflage werden die gesetzlichen Neuregelungen zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts, insbesondere zur Brückenteilzeit, erläutert und eingeordnet.
Ferner ist eine Fülle an Rechtsprechung des EuGH, des BAG und der Landesarbeitsgerichte insbesondere zum Befristungsrecht ergangen, die in der Neuauflage enthalten sind. Neuere Entwicklungen zur Behandlung von Urlaubsansprüchen bei einem Wechsel aus Vollzeit in Teilzeit werden erörtert.
Der Kommentar gibt auch in der Neuauflage in der Praxis ein zuverlässiges Werkzeug an die Hand. Besonderer Wert wird daher auf die Darstellung und Erläuterung der höchstrichterlichen Rechtsprechung gelegt.
Das Werk erläutert die Grundsätze für eine rechtmäßige Weisung anhand der systematisch aufgearbeiteten Rechtsprechung. Hierbei wird die ganze Bandbreite von unterschiedlichen Weisungen in Fallgruppen erläutert und auf die einzuhaltenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates hingewiesen. Zu allen Fragestellungen liefert das Werk wertvolle Lösungsvorschläge für die Praxis und ist somit ein unverzichtbares Hilfsmittel für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, sowie Arbeitsgerichte.
Arbeitsstrafrecht auf den Punkt gebracht.
VORTEILE AUF EINEN BLICK
Zielgruppe
Für Strafverteidiger, Unternehmens- und Verbandsjuristen sowie Strafverfolger und Richter.
Handbuch für alle Rechtsfragen rund um Flexible Beschäftigungsverhältnisse, Personalanpassung, Vergütungssysteme, Arbeitszeitmodelle und Aufgabenänderung.
Der zuverlässige Wegweiser durch die Rechtsprechung zur Mitbestimmung im Betrieb. Die Neuauflage zur Betriebsratswahl 2018 hilft bei drängenden Fragen zur betrieblichen Mitbestimmung vor und nach der Betriebsratswahl.
Die zentralen Themen des Werkes reichen von der Abgrenzung und Zuordnung leitender Angestellter bei der Betriebsratswahl, der Einführung des vereinfachten Wahlverfahrens für Kleinbetriebe, über Jugend- und Auszubildendenvertretung und Mitbestimmungsrechte bis hin zur Zuständigkeit des Gesamt- und des Konzernbetriebsrats. Alles, was man in der Betriebsratspraxis braucht, wird man hier finden können. Damit ist der Richardi sowohl für den Vertreter des Arbeitgebers als auch für den Vertreter des Betriebsrats eine gute Wahl.
Dieser Handbuch-Klassiker darf in keiner Bibliothek fehlen. Das Standardwerk zum Arbeitsrecht deckt sowohl das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht ab.
Das erfolgreiche Handbuch erläutert kompakt und übersichtlich alle wichtigen Themen im Arbeitsrecht. Die systematische Darstellung bündelt die verstreuten Vorschriften und zeigt ihr Zusammenwirken in der betrieblichen Praxis auf. Schwerpunkte sind:
Die Vorteile des Schaub:
Mit diesem Lexikon erfahren Sie leicht verständlich, was Sie vom Arbeitsrecht wissen sollten. Die Stichworte geben Ihnen mehr als eine erste Orientierung. Dargestellt ist das gesamte Arbeitsrecht von der Begründung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zusätzlich werden viele Randgebiete behandelt, wie zum Beispiel Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenversicherung, Ausbildungsförderung, Lohnpfändung und Lohnsteuerrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Recht besonderer Gruppen von Arbeitnehmern, etwa von Jugendlichen, schwerbehinderten Menschen und Heimarbeitern.
Neuauflage
Für die Neuauflage haben die Autoren neue Stichworte ergänzt und die bestehenden hinsichtlich Rechtsprechung und Gesetzgebung komplett überarbeitet.
Zielgruppe
Für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement - BEM - ist vom Gesetzgeber als ein Instrument der betrieblichen Rehabilitation eingeführt worden. Ein strukturiertes Verfahren kann neben der Klärung von möglichen Maßnahmen im Rahmen eines BEM-Verfahrens auch zur Verringerung der Arbeitsunfähigkeitszeiten und den damit verbundenen betrieblichen und finanziellen Belastungen des Arbeitgebers führen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können über ein BEM-Verfahren nach einer Erkrankung auch früher wieder in das Arbeitsleben integriert werden. Hierbei kann auch eine finanzielle Unterstützung durch die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter erfolgen.
Vorteile auf einen Blick
Zur Neuauflage
Einarbeitung und Erläuterung der neuesten Rechtsprechung, überarbeitete Muster und Formulare für eine rechtssichere BEM-Durchführung.
Zielgruppe
Für Personalleitung, Rechtsabteilungen, Betriebsratsgremien, Schwerbehindertenvertretungen, Mitarbeitende und Anwaltschaft.
Der »Schüren/Hamann« kommentiert das grundlegend veränderte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dabei werden alle relevanten Fragen des Fremdpersonaleinsatzes im Unternehmen angesprochen. Fehler beim Outsourcing sind nach der Reform viel risikobehafteter als früher. Die Kommentierung ist praxisorientiert und zugleich wissenschaftlich fundiert.
Das Werk hilft beim rechtssicheren Aufbau präventiver Angebote in allen
Bereichen des Gesundheitsschutzes, bei der Gestaltung von
Eingliederungsmaßnahmen bis hin zur Kündigung langfristig erkrankter
Arbeitnehmer.
Konkrete Beispiele aus der Unternehmenspraxis und viele Hinweise zur
Gestaltung machen das Werk zu einem unverzichtbaren Arbeitsmittel
Der demographische Wandel führt zu alternden Belegschaften. Für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit müssen die Unternehmen mehr und mehr präventiven Gesundheitsschutz aufbauen und erkrankten Mitarbeitern erweiterte Hilfen anbieten. Dabei wird auch eine deutlich höhere Berücksichtigung psychischer Belastungen erforderlich werden. Schließlich haben auch die Fälle krankheitsbedingter Beendigung von Arbeitsverhältnissen zugenommen. Die daraus resultierenden Maßnahmen werfen umfangreiche juristische Fragen für Unternehmen und deren Berater auf.
Gegliedert ist das Werk in folgende Kapitel:
Vorteile auf einen Blick
Zu den Autoren
Neben den Herausgebern ist eine Gruppe von 40 Autoren aus dem BMAS, der BAuA, Anwaltschaft, Justiz und Unternehmen beteiligt.
Zielgruppe
Für Personalabteilungen, beratende Anwälte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sozialversicherungsträger, Sozialverbände.
In die zweite neue Auflage wurde die aktuelle Rechtslage eingearbeitet. Enthalten sind Erfahrungen aus dem Corona-Krisenjahr 2020. Erweitert wurden die Informationen zu vorbeugenden organisatorischen Maßnahmen, staatlichen Hilfsprogrammen, medizinischen Maßnahmen (Tests, Immunitätsnachweis, Krankheitsverdacht, Risikogruppen), flexiblen Personaleinsätzen, Dienst- und Urlaubsreisen zu Krisenzeiten, Kurzarbeitergeld und Resturlaub, u.a.
Das Werk beschäftigt sich mit unternehmerischen Not- und Krisensituationen und den entsprechenden arbeitsrechtlichen Handlungsoptionen in den einzelnen Phasen. Ferner werden die Aufgaben des Betriebsrats, etwaige staatliche Unterstützungsmaßnahmen und die Kommunikation nach innen und außen praxisnah beschrieben.
Die umfassende Gesamtdarstellung der betrieblichen Altersversorgung
für beratende Anwälte, Rentenberater, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, Unternehmen und Betriebsräte.
Aus der Hand unabhängiger Berater
Herausgegeben von Sebastian Uckermann, Rentenberater.
In dem Werk wird aus arbeits- und betriebswirtschaftlicher Sicht das in der Praxis höchst relevante Problem des Umgangs mit leistungsschwachen Mitarbeitern (sog. Low Performern) behandelt. Betrachtet werden vor allem die typischen Ursachen dieser Schwächen, Krankheit, fehlende Motivation sowie die Schwierigkeit, mit Veränderungen am Arbeitsplatz Schritt zu halten.
Die Autoren geben Hilfestellungen, inwieweit durch eine frühzeitige Ansprache und durch weitere Mittel arbeitsrechtliche Folgen weitgehend vermieden oder abgemildert werden können. Parallel dazu werden aber auch die weitergehenden arbeitsrechtlichen Möglichkeiten wie Abmahnung, Änderungskündigung oder Vertragsbeendigung dargestellt.
Checklisten und Muster helfen bei der Umsetzung von Maßnahmen.
Vorteile auf einen Blick
Der Klassiker erläutert fundiert, wissenschaftlich und aktuell das Tarifvertragsrecht unter dem besonderen Eindruck der Weiterentwicklung der vergangenen Jahre.
Laufend aktualisierte Kommentierung zu allen wichtigen Vorschriften des SGB I - XII und SGG, herausgegeben von Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching in Zusammenarbeit mit einem namhaften Autorenteam.
Dem hektischen Wirken des Gesetzgebers im Sozialrecht in den letzten Jahren kommt der Rechtsanwender und auch die gedruckte Kommentarliteratur kaum nach.
Der Beck’sche Online-Kommentar Sozialrecht hat deshalb vor allem das Ziel, aktuelle Informationen zu bieten. Regelmäßig findet eine Aktualisierung statt; besonders wichtige Änderungen bzw. Neuerungen werden unverzüglich angezeigt.
Der Online-Kommentar Sozialrecht ist zudem speziell im Hinblick auf die Arbeit am Bildschirm konzipiert worden; es ist keine Online-Fassung eines schon als Printwerk vorhandenen Kommentars.
Neuartig sind vor allem direkte Verlinkungen auf die einschlägigen Vorschriften und Entscheidungen, Besprechungsergebnisse und Vordrucke sowie Querverweise innerhalb des Kommentars selbst. Der Nutzer blättert nicht wie in einem Buch, sondern gelangt über intelligente Links zielgerichtet zum gesuchten Ergebnis.
Dabei hilft auch der neue, dreistufige Aufbau. Er setzt sich zusammen aus einer Übersichtsebene mit knappen Kurzerläuterungen, einer Standardebene mit ausführlichen Kommentierungen und einer Detailebene mit Mustern, Beispielen und Checklisten für die Praxis. So kann der Nutzer von dem Überblick aus unmittelbar auf die Kommentarstelle "klicken", die sein Problem behandelt. Dadurch wird der Zeitaufwand für die Informationsbeschaffung minimiert.
Ebenfalls wichtig für die juristische Praxis: Der Beck’sche Online-Kommentar Sozialrecht ist zitierfähig (z.B. Beck OK R/G/K/U/Bearbeiter SGB IV § 34 Rn 2), ältere Fassungen bleiben im Archiv abrufbar. Z.Zt. umfasst der Kommentar ca. 3.700 Seiten (eines vergleichbaren Printwerkes).
Die Herausgeber:
Dr. Miriam Meßling, Vors. Richterin am Bundessozialgericht, Kassel
Die Autoren:
Dr. Daniel Ammann M.mel., Dr. Marion Baierl, Prof. Dr. Peter Baumeister, Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, Dr. Volker Bischofs, Dr. Aaron Bogan, Simone Brandmayer, Prof. Dr. Hans-Dieter Braun, Dr. Tilman Breitkreuz, Dr. Christian Burkiczak, Yvonne Diepenbruck, Dr. Jonathan Imre Fahlbusch, Katrin Gebhardt, Dr. Andy Groth, Prof. Dr. Martin Gutzeit, Dr. Stephan Gutzler, Dr. Björn Harich, Prof. Dr. Friedhelm Hase, Prof. Dr. Ingo Heberlein, Sabine Heße, Dr. Manfred Hintz, Dirk Hölzer, Jürgen Jabben, Hans Christian Jakob, Raimund Jassat, Prof. Dr. Jacob Joussen, Stefan Jungeblut, Dr. Kirsten Kaiser, Dr. Uwe Kaminski, Christoph Kapp, Dr. Andrea Kießling, Ulrich Knispel, Hajo A. Köhler, Philipp Köster, Kerstin Kols, Prof. Dr. Ralf Kreikebohm, Thomas Krodel, Jens Kuszynski, Dr. Anders Leopold, Dr. Philipp Männle M.A., Prof. Dr. Andreas Marschner, Dr. Jan Oliver Merten, Rüdiger Mette, Jan Michalla-Munsche, Sabine Mink LL.M., Beate Mogwitz LL.M., Elisabeth Müller, Axel Neumann, Judit Neumann, Dr. Sabine Niedermeyer, Dr. Thomas Pfitzner, Michael Plössner, Prof. Dr. Heike Pohl, Frank Rehbein, Dr. Nina-Annette Reit, Stephan Rittweger, Dr. Matthias Röhl, Tobias Schlaeger, Dr. Benjamin Schmidt, Dr. Jörg Schnitzler LL.M. Eur., Dr. Karsten Scholz, Jürgen Schröder, Heiko Siebel-Huffmann, Dr. Volker Stelljes, Beatrix Tischler, Prof. Dr. Peter Udsching, Dr. Mathias Ulmer, Richard Utz, Dr. Christian von Dewitz, Friedrich von Koch, Benjamin Warner, Dirk Weber, Eva-Maria Wehebrink, Prof. Dr. Carsten Wendtland, Dr. Christine Wilcken, Prof. Dr. Jürgen Winkler.
Der Beck'sche Online-Kommentar Sozialrecht ist Bestandteil:
Zur Übersicht Beck'scher Online-Kommentar
Die 1. Auflage 2023 bespricht das Sozialversicherungsrecht, das Arbeits- und Steuerrecht im Überblick. Es enthält zahlreiche Musterformulierungen sowie die Auswertung neuester Rechtsprechung und Literatur.
Ein besonderer Schwerpunkt der Darstellung ist das im April 2022 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2019/882, u.a. mit der neugeregelten Feststellung des Erwerbsstatus (§ 7a SGB IV).
Der neue beck-online.GROSSKOMMENTAR SGB I ersetzt die bisherige Kommentierung des SGB I im Kasseler Kommentar.
Der neue beck-online.GROSSKOMMENTAR SGB II ersetzt die bisherige Kommentierung des SGB II im Gagel.
Der neue beck-online.GROSSKOMMENTAR SGB III ersetzt die bisherige Kommentierung des SGB III im Gagel.
Der neue beck-online.GROSSKOMMENTAR SGB IV ersetzt die bisherige Kommentierung des SGB IV im Kasseler Kommentar.
Der neue beck-online.GROSSKOMMENTAR SGB V ersetzt die bisherige Kommentierung des SGB V im Kasseler Kommentar.
Der neue beck-online.GROSSKOMMENTAR SGG ist Fortsetzung des Kommentars Roos/Wahrendorf, SGG.
Erläutert werden wie zuvor die unterschiedlichen Themenbereiche rund um das SGG in allen Facetten für das Sozialgerichtsverfahren, sowohl rechtspraktisch als auch rechtswissenschaftlich fundiert und anspruchsvoll. Neu hinzugekommen ist die übliche fortlaudende Aktualisierung und auf die Online-Nutzung optimierte Struktur des beck-online.GROSSKOMMENTARS.
Der neue beck-online.GROSSKOMMENTAR SGG ist Fortsetzung des Kommentars Roos/Wahrendorf, SGG.
Erläutert werden wie zuvor die unterschiedlichen Themenbereiche rund um das SGG in allen Facetten für das Sozialgerichtsverfahren, sowohl rechtspraktisch als auch rechtswissenschaftlich fundiert und anspruchsvoll. Neu hinzugekommen ist die übliche fortlaudende Aktualisierung und auf die Online-Nutzung optimierte Struktur des beck-online.GROSSKOMMENTARS.
Der neue beck-online.GROSSKOMMENTAR SGB X ersetzt die bisherige Kommentierung des SGB X im Kasseler Kommentar.
Der neue beck-online.GROSSKOMMENTAR SGB XI ersetzt die bisherige Kommentierung des SGB XI im Kasseler Kommentar.
Bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher und/oder sozialrechtlicher Mandate treten sehr oft an den Schnittstellen Fragestellungen auf, die in der Beratungspraxis von hoher Bedeutung sind. Beispielhaft seien hier genannt das Schwerbehindertenarbeitsrecht, Freistellungen von der Arbeit, Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge, Übergang in den Ruhestand oder betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM).
Diese Fragen werden in den Kapiteln Arbeitslosenversicherung, Übergang in den Ruhestand, Sozialversicherungs- und Beitragspflicht, Gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung und Schwerbehindertenarbeitsrecht behandelt. Häufig sind Arbeitsrechtler im Sozialrecht nicht sehr bewandert und erkennen das Gefahrenpotential nicht hinreichend.
Dieser Band enthält alle relevanten Formulare für den forensisch tätigen Anwalt. Die umfangreichen Formularmuster zu allen praxisrelevanten Fallgestaltungen sowie die zahlreichen Anmerkungen sind sowohl für den Berufsanfänger als auch für den Fachanwalt im Arbeitsrecht geeignet.
Zur Neuauflage
Die 6. Auflage bringt das Werk auf den Rechtsstand April 2022. Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen und bietet eine umfassende Aktualisierung der einzelnen Formulare mit umfangreichen Anmerkungen.
Das Arbeitsrechtliche Formular- und Verfahrenshandbuch ist die praxisgerechte Ergänzung zum Arbeitsrechts-Handbuch. Es enthält zahlreiche Formulare und Muster zum Individualarbeitsrecht (alle Vorgänge vom Beginn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses), Kollektivarbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen) und Verfahrensrecht (Vorlagen bei Gerichten aller Instanzen, Zwangsvollstreckung, gerichtliche Verfügungen).
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt etliche Muster und Formulare, die der Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung entsprechend entwickelt bzw. angepasst werden. Sie bilden die Anforderungen des modernen Arbeitslebens ab, teilweise auch im Zeichen der Pandemie mit Kurzarbeit, Zugangsbeschränkungen u.v.m.
Die BeckOF Arbeitsrecht enthalten erweitern die Sammlung der BeckOF um zahlreiche weitere relevante Vertrags-, Korrespondenz- und Schriftsatzmuster zum Arbeitsrecht für Ihre tägliche Arbeit.
Die Beck'schen Online-Formulare unterstützen Ihre tägliche Arbeit durch:
Auszug zum Arbeitsrecht aus der Formularsammlung BeckOF Prozess.
Auszug zum Sozialrecht aus der Formularsammlung BeckOF Prozess.
Beck'sche Online-Formulare zum Arbeitsrecht (Vertragsrecht), Krauß/Weise
Arbeitsrechtlicher Auszug
aus den eigens für die Online-Nutzung erstellten, individuell anpassbaren
kautelarjuristischen Formularen und Mustern. Die Aktualisierung und der sukzessive Aufbau
der Formularsammlung erfolgt vierteljährlich - je nach Bedarf und
Rechtsentwicklung.
Die
Herausgeber und Autoren
Die Autoren aus der Anwaltschaft
stammen aus der Kanzlei Noerr LLP (Herausgeber RA Dr. Stefan Weise); für die
Notarseite zeichnet Notar Dr. Hans-Frieder Krauß als Herausgeber mit weiteren
bekannten Notaren verantwortlich.
Der »Weber« (vormals »Creifelds«) kompakt
Der Klassiker unter den juristischen Wörterbüchern steht nun in einer kompakten Version mit über 13.000 Rechtsbegriffen aus allen Rechtsgebieten zur Verfügung. Präzise und leicht verständlich werden Begriffe aus der gesamten Rechtsordnung erläutert. Er trägt damit zum Verständnis der Rechtsordnung und zum korrekten Gebrauch der Fachbegriffe bei und bietet sowohl Juristen als auch Laien einen ersten Einstieg in unbekannte Materien.
Der »Weber« (vormals »Creifelds«) kompakt zeichnet sich durch besondere Aktualität aus. Änderungen aus der neuesten Rechtsentwicklung zB zum
Für die schnelle Orientierung enthält der Anhang des Werks zahlreiche grafische Übersichten, etwa
Den »Weber« mit seinen über 13.200 Rechtsbegriffen können Sie über das Modul Weber Rechtswörterbuch PLUS beziehen.
Mit der ArbR werden Sie von ausgewiesenen Experten im Arbeitsrecht mit für die Praxis aufbereiteten Entscheidungen und Kurzbeiträgen zu aktuellen Rechtsfragen versorgt. Es werden jeweils die Auswirkungen auf die Beratungs- und Prozesspraxis dargestellt und konkrete Hinweise für die tägliche Arbeit gegeben. Neben allen Bereichen des Arbeitsrechts werden auch sozialversicherungsrechtliche Themen aufgegriffen, sofern sie im Schnittstellenbereich zum Arbeitsrecht liegen. Die Zeitschrift erscheint 14-tägig als Kombination aus Online- und Printmedium, die in der Zeitschrift besprochenen Entscheidungen im Volltext sind von Ihrem Abonnement umfasst.
Die NZA liefert Ihnen die aktuellen, redaktionell aufbereiteten Original-Entscheidungen des BAG mit Orientierungssätzen und Leitsätzen. Ebenfalls enthalten sind alle weiteren bedeutsamen Entscheidungen, etwa von BVerfG und EuGH, sowie besonders brisante instanzgerichtliche Entscheidungen. Die NZA erscheint 14-täglich aktuell mit Archivbestand ab 1984.
Der NZA-Rechtsprechungs-Report veröffentlicht monatlich aktuell die neuesten, für die Praxis wichtigen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte und der Arbeitsgerichte sowie aktuelle Beiträge zu ausgewählten Themen, mit Archivbestand ab Erscheinen 1996
Die NZA Beilage ist die hervorragende Ergänzung zur NZA und enthält zusätzliche Beiträge zum Arbeitsrecht.
Mit dem Abfindungsrechner lässt sich eine schnelle Berechnung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen von Entlassungsabfindungen vornehmen.
Sie können die Abfindung jeweils bei Anwendung der steuerlichen Fünftel-Regelung für Arbeitnehmer berechnen. Selbstverständlich können beide Rechenoperationen brutto auf netto und netto auf brutto durchgeführt werden. Die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden gesondert ausgewiesen.
Der Arbeitgeberdarlehenrechner berechnet den geldwerten Vorteil der bei Arbeitgeberdarlehen, also durch die Überlassung von Geld durch den Arbeitgeber oder auf Grund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten an den Arbeitnehmer, entsteht.
Mit dem Dienstwagenrechner wird eine schnelle Berechnung des Sachbezugswerts für einen Dienstwagen nach der sog. 1 %-Regelung ermöglicht.
Sie können den Sachbezugswert und die pauschale Lohnsteuer berechnen. Berücksichtigt werden dabei
Mithilfe des Einkommensteuerrechners ermitteln Sie ganz einfach
Das Programm ermittelt ebenfalls den persönlichen Grenzsteuersatz, bspw. bei Lohnerhöhungen.
Der Fahrtkostenrechner eignet sich nicht nur für die Berechnung der Spritkosten, sondern auch Mitfahrer sowie Maut- und Parkgebühren können berücksichtigt werden.
Einfach Streckenlänge, Durchschnittsverbrauch Ihres Fahrzeugs, Spritpreis und Anzahl der Mitfahrer eingeben.
Über die optionalen Angaben von Rückfahrt, Maut- und Parkkosten sowie Sonstigen Kosten können Sie die anfallenden Reisekosten präzisieren.
Mit dem Lohnpfändungsrechner ermitteln Sie anhand des Nettoeinkommens und der unterhaltspflichtigen Personen das nach den im Programm hinterlegten amtlichen Tabellen pfändbare Einkommen.
Das Lohnsteuerberechnungsprogramm beinhaltet die folgenden Berechnungsmöglichkeiten:
Es ist für die Schnellauskunft bei Lohn- und Gehaltsberechnungen geeignet; ein Ausdruck der Berechnungen ist jederzeit möglich.
Das Nachschlagewerk des BAG - ab 1971 das komplette Material im Volltext, ab 1954 in Leitsätzen
Die AP ist die umfangreichste und maßgebende kommentierte Entscheidungssammlung des Arbeitsrechts und wird in Praxis und Wissenschaft am häufigsten zitiert.
Inhalt:
von 1954 bis 1970 das komplette Material im Leitsatz mit Parallelfundstellen;
zusätzlich das komplette Material ab 1971 im vollen Text der Entscheidungen einschließlich Sachverhalt und Gründen;
die meistzitierten BAG-Urteile auch vor 1971 im Volltext.
Über 25.500 arbeitsrechtlich relevante Entscheidungen von BAG, LAG, ArbG, BVerfG, EuGH, BGH, BVerwG, BSG und anderen Gerichten; ballastfrei, weil nur bestätigende und unwesentliche Entscheidungen weggelassen werden.
Mit ausführlichen Anmerkungen kompetenter Sachkenner des Arbeitsrechts ab 1970 im Volltext.
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Das Werk bietet Gesetze und Verordnungen zum Sozialrecht und enthält damit alle Vorschriften der bewährten Textsammlung "Aichberger Sozialgesetzbuch" und einige mehr. Es liefert den unentbehrlichen Grundstock für die sozialrechtliche Praxis.
Änderungsgesetze mit ihren umfangreichen Auswirkungen auf die verschiedenen Bücher des Sozialgesetzbuchs und darüber hinaus werden laufend und schnell berücksichtigt.
Ihre Vorteile:
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Über 1000 für Praxis und Ausbildung wichtige Gesetze sowie Verordnungen und internationale Verträge aus der Beck'schen Textausgabe Arbeitsrecht (vormals Nipperdey I, Arbeitsrecht).
Enthalten sind Vorschriften aus Bereichen wie z. B.:
Arbeitsvertrag (z.B. Entgeltfortzahlungsgesetz, Nachweisgesetz, Kündigungsschutzgesetz),
Urlaubsbestimmungen (z.B. Bundesurlaubsgesetz, sowie zahlreiche landesrechtlichen Urlaubsvorschriften),
Arbeitsschutz (Arbeitsschutzgesetz mit Verordnungen, Arbeitsstättenverordnung usw.),
Arbeitszeitvorschriften (zahlreiche landesrechtliche Vorschriften einschl. Ladenschlussrecht),
Mitbestimmungs- und Tarifrecht (u.a. Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht),
Arbeitnehmerüberlassung usw.
Darunter z. B. auch alle Rechtsvorschriften, deren Aushang im Betrieb gesetzlich vorgeschrieben ist.
Darüber hinaus finden Sie auch zahlreiche für die arbeitsrechtliche Praxis wichtige sonstige Vorschriften von Grundgesetz und EG-Vertrag über Gerichtsverfahrensvorschriften und Regelungen aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Rechts und des Steuerrechts bis hin zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Über den Umfang des Loseblattwerks hinaus wurde vor allem auch das Sozialrecht mit allen bisher erlassenen Teilen des Sozialgesetzbuchs sowie den wichtigsten dazu erlassenen Durchführungsverordnungen berücksichtigt. Zahlreiche arbeitsrechtlich relevanten Vorschriften aus dem Europäischen, Internationalen und Kirchlichen Arbeitsrecht runden diese umfassende Sammlung ab.
Das Modul beinhaltet über 1.200 nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge gegliedert nach Branchen und Geltungsbereich.
Derzeit gibt es etwa 443 aktuell gültige ATV in Deuschland.
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften (also die Tarifvertragsparteien) haben das Recht, Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen. Diese sogenannte Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich geschützt. Der ausgehandelte Tarifvertrag gilt für ein Arbeitsverhältnis aber nur dann, wenn beide Vertragsparteien des Arbeitsverhältnisses – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Mitglied eines Verbandes sind. Der Arbeitgeber muss Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes sein. Der Arbeitnehmer muss Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sein.
Bei einem sogenannten Haus- oder Firmentarifvertrag ist der Arbeitgeber selbst Tarifvertragspartei. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sein, damit der Tarifvertrag auf sein Arbeitsverhältnis anwendbar ist.
Ein ausgehandelter Tarifvertrag kann auch dann gelten, wenn er gemäß Paragraf 5 TVG (Tarifvertragsgesetz) für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dies ist deshalb besonders bedeutsam, weil der Tarifvertrag auch dann gilt, wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht tarifgebunden sind, also keinem Arbeitgeberverband oder keiner Gewerkschaft angehören. Sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, sind dann an dessen Regelungen gebunden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären. Dies setzt im Wesentlichen voraus, dass die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse liegt. Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge geführt.
Ist das Unternehmen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, ist es nach Paragraf 8 TVG verpflichtet, „die für den Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen“. Dies gilt auch für Betriebe, für die ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist. Geeignete Stellen sind die Personalabteilung und/oder der Betriebsrat sowie das sogenannte „Schwarze Brett“. Tarifverträge, die durch Bezugnahme im Arbeitsvertrag oder wegen ihrer Betriebsüblichkeit Anwendung finden, müssen nicht nach Paragraf 8 TVG im Betrieb ausgelegt werden. In diesen Fällen können Sie als Arbeitnehmer aber auf die arbeitsvertragliche Nebenpflicht des Arbeitgebers verweisen, Ihnen den Inhalt des Tarifvertrages schriftlich zugänglich zu machen.
Ist ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich, so gilt er nach Paragraf 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend. Jeder Arbeitnehmer kann sich auf diesen für ihn geltenden Tarifvertrag berufen und zwar auch dann, wenn er nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist. Ein Abweichen von den tariflichen Normen ist nur zugunsten der Arbeitnehmer möglich (sogenanntes Günstigkeitsprinzip) oder dann, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich gestattet (sogenannte Öffnungsklausel).
Jeder Tarifvertrag wird für eine bestimmte Laufzeit geschlossen. Ist er abgelaufen, gilt er noch so lange weiter, bis er durch eine andere Abmachung ersetzt wird. Im Nachwirkungszeitraum entfällt die zwingende Wirkung des Tarifvertrages. Dies bedeutet, dass der Tarifvertrag zwar unmittelbar fortgilt, aber durch einzelvertragliche Abmachung unterschritten werden kann.
Wenn der Tarifvertrag Anwendung findet, hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den tariflich festgelegten Lohn. Wenn keine Tarifbindung besteht, hat der Arbeitnehmer keinen unmittelbaren Anspruch auf den Tariflohn, so dass auch eine untertarifliche Entlohnung möglich ist.
Der nicht in der Gewerkschaft organisierte Arbeitnehmer kann sich nicht auf den Gleichheitsgrundsatz berufen. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber nicht dem tarifschließenden Verband angehört. Auch dann kann im Arbeitsvertrag eine Vergütung vereinbart werden, die unterhalb der tariflichen Vergütung liegt. Wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit den Tariflohn bezahlt hat, begründet dies keine betriebliche Übung, eine Tariferhöhung aufgrund eines neuen Tarifvertrages vorzunehmen, wenn zwischen den Arbeitsvertragsparteien keine Tarifbindung besteht.
Ist die Tarifbindung allerdings gegeben – meist durch Inbezugnahme im Arbeitsvertrag oder durch Allgemeinverbindlicherklärung – so gilt der Tarifvertrag nach Paragraf 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend. Der Tariflohn ist dann Mindestlohn. Individuelle Vereinbarungen über die Vergütung sind nur wirksam, wenn sie gleich oder besser sind als im Tarifvertrag geregelt. Abweichend kann nur der Tarifvertrag selbst eine sogenannte Öffnungsklausel enthalten. Das heißt: Im Tarifvertrag ist ausnahmsweise geregelt, dass auch Vergütungsvereinbarungen möglich sind, die unterhalb des Tariflohnes liegen.
Das Werk beinhaltet eine Auswahl von Landesbezirklichen Tarifverträgen, nach Ländern gegliedert.
Diese Sammlung enthält die in beck-online am häufigsten angeklickten Vorschriften. Die Sammlung bietet einen Grundbestand an Normen, der nützlich ist, wenn sich außerhalb des angestammten Rechtsgebiets Fragen auftun. Natürlich sind auch das Grundgesetz und der EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon enthalten.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV, Mitherausgeber der NZA, der AP und der ZAP-Edition Arbeitsrecht. Honorarprofessor der Eberhard Karls Universität Tübingen.
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