Perfekt für Generalisten: NomosOnline Anwalt bietet wirklich alles für die schnelle und effektive Bearbeitung Ihrer zivilrechtlichen Mandate:
Das Basismodul können Sie einfach und bequem um neun Ergänzungsmodule für Ihre Schwerpunktgebiete erweitern. Dabei sind zwei Ergänzungsmodule im Preis bereits enthalten. Mit Kommentaren, Handbüchern, Formularen, spezifischer Rechtsprechung und Gesetzen. Je nach Mandatsausrichtung buchen Sie nur das, was Sie wirklich brauchen. Folgende Ergänzungsmodule stehen zur Wahl:
Der NomosKommentar zum Allgemeinen Teil des BGB verbindet vorbildlich wissenschaftliche Durchdringung mit praktischer Problemanalyse. Das Konzept, Aktualität und Verständlichkeit mit wissenschaftlicher Tiefe zu verbinden, ist zugleich Markenzeichen des hochgelobten Großkommentars, der für erfolgreiches Arbeiten steht.
In seiner Komplettdarstellung aller "AT"-relevanten Themen mit IPR ist er nicht nur der Bezugspunkt für alle "BT"-Darstellungen, sondern steht auch für ein schlüssiges Einzelwerk.
Der NomosKommentar zum Allgemeinen Teil des BGB verbindet vorbildlich wissenschaftliche Durchdringung mit praktischer Problemanalyse. Das Konzept, Aktualität und Verständlichkeit mit wissenschaftlicher Tiefe zu verbinden, ist zugleich Markenzeichen des hochgelobten Großkommentars, der für erfolgreiches Arbeiten steht.
In seiner Komplettdarstellung aller "AT"-relevanten Themen mit IPR ist er nicht nur der Bezugspunkt für alle "BT"-Darstellungen, sondern steht auch für ein schlüssiges Einzelwerk.
Herausragende Bandherausgeber bringen die notwendigen Sensibilitäten für in sich ausgewogene wie untereinander abgestimmte Kommentierungen mit: Für die Kommentierung des BGB AT zeichnen dabei RA Dr. Thomas Heidel, Fachanwalt für Steuerrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bonn und Prof. Dr. Ulrich Noack, Universität Düsseldorf, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht verantwortlich; das internationale Privatrecht wird von VRiOLG Dr. Rainer Hüßtege, München und Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel, Universität zu Köln, Direktor des Instituts für internationales und ausländisches Privatrecht betreut.
Der erste Band der BGB-Edition bietet neben der Kommentierung der §§ 1-240 BGB und zahlreichen Schwerpunktbeiträgen eine umfassende Kommentierung des internationalen Privatrechts aus dem EGBGB. Zahlreiche für die tägliche Praxis unverzichtbare Abkommen und Verordnungen werden jeweils im Zusammenhang der Kommentierungen umfassend erläutert, etwa das Haager Eheschließungsübereinkommen. Aktualität und Verständlichkeit bilden wie schon in den Vorauflagen gemeinsam mit wissenschaftlicher Tiefe die richtige Mischung für erfolgreiches Arbeiten.
Der NomosKommentar zum Allgemeinen Teil des BGB verbindet vorbildlich wissenschaftliche Durchdringung mit praktischer Problemanalyse. Das Konzept, Aktualität, Verständlichkeit mit wissenschaftlicher Tiefe zu verbinden, ist zugleich Markenzeichen des hochgelobten Großkommentars, der für erfolgreiches Arbeiten steht.
In seiner Komplettdarstellung aller „AT“-relevanten Themen mit IPR ist er nicht nur der Bezugspunkt für alle „BT“-Darstellungen, sondern steht auch für ein schlüssiges Einzelwerk.
Kommentierungen
Der NomosKommentar zum Schuldrecht lässt keine Rechtsfrage offen – dies attestiert ihm die Fachwelt unisono. Das »gewaltige Kompendium« hilft bei der Vertragsgestaltung und im Prozess. Vollständig für die Anforderungen der Praxis entwickelt, enthalten die Kommentierungen genau das, was Praktiker, insbesondere Rechtsanwälte, im Schuldrecht brauchen:
Die aus der Praxis der Notare, Rechtsanwälte, Richter und Rechtspfleger verfasste Kommentierung der §§ 854-1296 BGB bezieht stets das Grundbuch- und das notarielle Verfahrensrecht, das Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht ein. Im Praxisalltag werden so die Zusammenhänge jeder Norm im Gefüge der Gesetze rasch erfassbar – in einem Kommentarband griffbereit.
Der hochgelobte NomosKommentar zum Sachenrecht enthält neben der Erläuterungen der §§ 854-1296 BGB auch eingehende Kommentierungen des WEG und des Gesetzes über das Erbbaurecht. Die aus der Praxis der Notare, Rechtsanwälte, Richter und Rechtspfleger verfassten Erläuterungen beziehen stets das Grundbuch- und das notarielle Verfahrensrecht, das Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht ein. Im Praxisalltag werden so die argumentativen Zusammenhänge rasch erfasst. Zudem entfällt umständliches Suchen in mehreren Kommentierungen, denn in Schwerpunktbeiträgen werden wichtige Beratungsfragen gesondert dargestellt:
Der Familienrechtsband enthält die Kommentierung der Vorschriften des Vierten Buches des BGB, der §§ 1297-1921.
Gemäß den Anforderungen in der Praxis liegt der Schwerpunkt der Kommentierung auf dem Unterhaltsrecht, dem Güterrecht sowie dem Sorge- und Umgangsrecht. Dabei vernetzt der Großkommentar zum Familienrecht konsequent die Schnittstellen zum Erbrecht, Steuerrecht, Sozialhilferecht und Prozessrecht.
Außerdem werden das Versorgungsausgleichsgesetz, das Lebenspartnerschaftsgesetz und das Gewaltschutzgesetz umfassend erläutert. Auf aktuellstem Stand der Rechtsprechung verbindet der Kommentar praxisorientierte Informationen mit wissenschaftlichem Anspruch.
Das ausländische Familienrecht wird in 14 Länderberichten dargestellt. Diese bieten einen Überblick über die landesspezifische Rechtsmaterie mit weiterführenden Verweisen und ersparen jedem, der mit dem Familienrecht eines anderen Landes konfrontiert wird, zeitaufwändige Recherchen.
Die Autoren
AkadR’in a.Z. Dr. Jennifer Antomo; RiAG Susanne Berning; RiOLG a.D. Albert Bisping; Bezirksnotar a.D. Prof. Walter Böhringer; RA Urs Bürgi; RA Arnim Cremer, FAFamR; Prof. Dr. Ignacio Czeguhn; Prof. Dr. Katharina Dahm; DirAG Dr. Stephan Ebeling; Prof. Dr. Philipp S. Fischinger, LL.M. (Harvard); RA Dr. Andreas Fränken, FAFamR; DirAG Andreas Frank; VRiOLG a.D. Dr. Peter Friederici †; Prof. Dr. Ingo Fritsche; RA Dr. Niklas Füchtenkord; RiFG Dr. Oliver Geißler; RiOLG Frank Götsche; RA Dr. Torben Götz, FAMedR; Prof. Dr. Urs Peter Gruber; Prof. Dr. Martin Gutzeit; RiOLG Michael Harms; RAin Dr. Nicole Heimann, FAFamR; weitere aufsichtsf. RiAG Sabine Heinke; RA Dr. Georg Heiß, M.Jur (Oxford); RiAG Ulrich Heistermann; DirAG a.D. Ernst Heitmann; RA, RiOLG a.D., Prof. em. Dr. Gerhard Hohloch; RiAG Carolin Holzapfl-Jordan; RA Peter Junggeburth, D.E.A. (Paris); Prof. Dr. Dagmar Kaiser; Henriette Katzenstein; Prof. Dr. Ferdinand Kerschner; VRiLG Dr. Peter Kieß; RAin Doris A. Klüsener, FAFamR; RAin Vera Knatz, FAErbR u FAFamR; Dr. habil. Eugenia Kurzynsky-Singer; Prof. Dr. Martin Löhnig; Katharina Lohse; Notar Dr. Dr. Ingo Ludwig; RiKG Dr. Martin Menne; RAin Dr. Stephanie Müller-Bromley; Prof. Dr. Line Olsen-Ring, LL.M.; Avukat Dr. Akun Papakçi, LL.M. (Tübingen); Senatorin für Justiz a.D., RAin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit; RAinuN Ingeborg Rakete-Dombek, FAFamR; Avvocato Cassazionista, RAin Dott. Viviana Ramon; RAin Dr. Monika Reckhorn-Hengemühle, FAFamR; RiAG Dr. Daniela Recknagel; Frank Rehbein; Prof. Dr. Jörg Reinhardt; Ri‘inOLG Daniela Reuter; Prof. Dr. Gerhard Ring; VRi‘inOLG Renate Rohde; RAin Inge Saathoff, FAFamR; Juristin u Mediatorin Mag. Dr. Katharina Sagerer-Foric; Prof. Dr. Anne Sanders, M.Jur. (Oxford); RA u Dikigoros Anastasios Savidis; RiBGH Roger Schilling; RA Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt, LL.M. (England); MinR a.D. Dr. Heribert Schmitz; RA Klaus Schnitzler, FAFaMR; VRiOLG a.D. Heinrich Schürmann; RiAG Daniel Terp; RiOLG Prof. Mallory Völker; weiterer aufsichtf. RiAG a.D. Dr. Harald Vogel; Prof. Dr. Marina Wellenhofer; PD Dr. Nadjma Yassari, LL.M. (London); RAin Almuth Zempel, FAFamR
Wie alle Bände des NomosKommentar BGB zeichnet sich der Band durch eine erstklassige Kommentierung aus, die durch ihre Tiefe, Ausführlichkeit und Verständlichkeit besticht. Stets einbezogen werden ausführliche Gestaltungs- und Verfahrenshinweise, steuerliche, sozialrechtliche, prozessuale und gebührenrechtliche Fragen. Rechtsprechung und Literatur sind auf neuestem Stand berücksichtigt.
Der Expertenkommentar im Erbrecht
Die aktuelle Neuauflage für die Erbrechtspraxis
Umsicht, vorausschauendes Denken und wirtschaftliches Gespür, aber auch Gerechtigkeitssinn und Fingerspitzengefühl erwarten Mandanten im Erbrecht.
Mit Recht erwartet deshalb auch die erbrechtliche Praxis hochwertige Kommentarliteratur, wenn es um die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vermächtnissen geht. Nicht nur komplexe Pflichtteilsfragen, auch vermehrt Auslandsbezüge, steuerliche Auswirkungen und Kostenaspekte bestimmen Mandantengespräche ebenso wie die gerichtliche Auseinandersetzung.
Diesen Anforderungen muss auch ein Kommentar genügen, der – wie immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung – in der Beratungspraxis alle Sachfragen kompetent und gleichzeitig benutzerfreundlich aufbereitet:
Die in Anwaltschaft und Notariat bewährte Kommentierung des BGB-Erbrechts ist auch in der Neuauflage wieder das sichere Arbeitsmittel, um diesen Erwartungen gerecht zu werden.
Alle Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung sind eingearbeitet:
Die Autorinnen und Autoren sind aus vielfältigen Publikationen und Fortbildungsveranstaltungen bekannt, wirken bei Fachtagungen als Referenten mit und werden als Experten bei Gesetzesvorhaben angehört. Sie gelten zu Recht als führende Erbrechtsexperten und bringen neben ihren hervorragenden Fachkenntnissen langjährige Praxiserfahrung in die Kommentierungen ein.
Der NomosKommentar Rom-Verordnungen erläutert ausführlich die EU-Verordnungen des vereinheitlichten Europäischen Kollisionsrechts: „Rom I“ und „Rom II“ zum Recht der vertraglichen bzw. außervertraglichen Schuldverhältnisse, „Rom III“ zum Recht der Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes, das Haager Unterhalts-Protokolls (HUP), die EuErbVO inkl. des deutschen IntErbRVG sowie – NEU – die beiden im Wesentlichen ab dem 29.1.2019 anzuwendenden EU-Verordnungen zum ehelichen und lebenspartnerschaftlichen Güterrecht.
Die Rom-Verordnungen als europäisches Kollisionsrecht haben das EGBGB weitgehend abgelöst und gelten unmittelbar im deutschen Recht. Das Europäische Kollisionsrecht regelt damit umfassend, und zum Teil gänzlich neu, klassische Kernbereiche des Zivilrechts in Fällen mit Auslandsbezug. Die Regelwerke sind damit für die Beratung in den weiten Bereichen des Schuld- und Deliktrechts, nicht nur im Familien- und Erbrecht, bindend. Fehlende Beratungssicherheit führt bei der täglich steigenden Zahl grenzüberschreitender Sachverhalte zu schwerwiegenden Beratungsfehlern auch in scheinbar alltäglichen Konstellationen.
Der Kommentar von Hüßtege/Mansel ist das Referenzwerk für die deutsche Rechtspraxis: Es kommentiert im Detail die einschlägigen Verordnungen Rom I und II (vertragliche bzw. außervertragliche Schuldverhältnisse), Rom III (Ehescheidung und Trennung), das Haager Unterhalts-Protokoll, die EuErbVO und das deutsche Umsetzungsgesetz (IntErbRVG) sowie die beiden neuen Europäischen Güterrechtsverordnungen einschließlich des deutschen Umsetzungsgesetzes (IntGüRVG). Abgrenzungsfragen zu den in nationaler Kompetenz verbleibenden Rechtsgebieten werden verständlich beantwortet, die Kommentierung argumentiert darüber hinaus aus dem Gesamtzusammenhang aller Normen und macht die europäischen Argumentationsmuster für die deutsche Rechtspraxis praktikabel. Hiervon profitieren Zivilrichter und Zivilrichterinnen, Anwälte und Anwältinnen wie Fachanwälte und Fachanwältinnen für Familienrecht und Erbrecht, Notare und Notarinnen und Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen.
Die Neuauflage bringt den Kommentar auf den neuesten Stand und berücksichtigt neben dem aktuellen Schrifttum die neueste Judikatur.
Sie enthält nunmehr auch eine der ersten systematischen Kommentierungen der beiden neuen EU-Güterrechtsverordnungen, zum einen für Ehepaare und zum anderen für eingetragene Lebenspartner; beide EU- Verordnungen sind am 28.7.2016 in Kraft getreten, die wichtigsten Regelungen sind ab dem 29.1.2019 anzuwenden. Die Verordnungen regeln güterrechtliche Fragen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, insbesondere Fragen der internationalen Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts, der Rechtswahl und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Gütersachen. Mit Beginn der Geltung der neuen EU-Verordnungen werden diese für ab dem 29.1.2019 geschlossene Ehen oder eingetragene Lebenspartnerschaften die Art. 15 und 17a EGBGB und im Hinblick auf Verfahren, die ab dem 29.1.2019 eingeleitet wurden, die §§ 97 ff. FamFG verdrängen.
Besonders hilfreich erweist sich die Gesamtkonzeption des Kommentars bei der Überprüfung, inwieweit neue Gestaltungsmöglichkeiten, die u.a. die Reformen für die Kautelar-Praxis mit sich bringen, einer gründlichen juristischen Auslegung auch vor Gericht standhalten. Dies betrifft nicht nur das Erb- und Familienrecht, sondern auch alle vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse.
Herausgeber und Autoren sind die führenden Experten im europäischen Kollisionsrecht, ihre Stimme hat Gewicht:
Dr. Rainer Hüßtege, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München a. D.
Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel, Universität zu Köln
Prof. Dr. Ivo Bach, Universität Göttingen | Dr. Kai Bischoff, Dipl.-Kfm., LL.M., Notar, Köln | Prof. Dr. Peter-Andreas Brand, Rechtsanwalt, Berlin | Prof. Dr. Christine Budzikiewicz, Universität Marburg | Dr. Rupert Carl-Christian Doehner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, München | PD Dr. Florian Eichel, Universität Passau | Prof. Dr. Martin Gebauer, Universität Tübingen | Prof. Dr. Urs Peter Gruber, Universität Mainz | Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M., Universität Bayreuth | Prof. Dr. Katharina Hilbig-Lugani, Universität Düsseldorf | Prof. Dr. Oliver Knöfel, Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder) | Prof. Dr. Matthias Lehmann, D.E.A., LL.M., J.S.D., Universität Bonn | Prof. Dr. Stefan Leible, Universität Bayreuth | PD Dr. Francis Limbach, Universität Kiel | Prof. Dr. Dirk Looschelders, Universität Düsseldorf | PD Dr. Robert Magnus, Universität Heidelberg | Dr. Mark Makowsky, Universität Düsseldorf | Dr. Carl Friedrich Nordmeier, Richter, Landgericht Wiesbaden | Dr. Thomas von Plehwe, Rechtsanwalt beim BGH, Karlsruhe | RiOLG Prof. Dr. Götz Schulze, Universität Potsdam | Prof. Dr. Robert Sieghörtner, Notar, Gräfenberg | Prof. Dr. Felipe Temming, LL.M., Universität Hannover| Prof. Dr. Matthias Weller, Mag. rer. publ., Universität Bonn
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz kommt und greift damit in das Gefüge der zivilrechtlichen Verfahren ein. Der neue Handkommentar erscheint unmittelbar mit Inkrafttreten des Gesetzes. Seine Konzeption ist passgenau auf den Informations- und Beratungsbedarf im Umgang mit den Neuregelungen zugeschnitten: Neuregelungen auf einen Blick („Das neue Recht“), paragrafengenaue Kommentierung der neuen Verfahrensordnung, Muster und Erläuterungen für die künftige Praxis.
In Umsetzung der Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (AS-Richtlinie) ist seit 1.4.2016 das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) neben die bestehenden außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren und den Zivilprozess in Kraft. Diese neue Verfahrensordnung verpflichtet jeden Unternehmer, der eine AGB verwendet oder eine Webseite unterhält, zur Information über die Möglichkeit eines solchen Verfahrens – und zahlreiche Unternehmen werden von dieser alternativen Streitbeilegung Gebrauch machen.
So können sich Anwälte, Gerichte, Verbraucherorganisationen und Unternehmen über die konkreten Auswirkungen der Neuregelungen informieren und die absehbaren Streitfragen zu diesem so genannten neuen „Paralleluniversum im Rechtsschutzsystem“ klären, z.B.:
Das Verbraucherinsolvenzverfahren unterliegt ganz eigenen Regeln. Bislang fehlte eine in sich geschlossene Kommentierung aller relevanten Normen in einem Band.
Der neue Praxiskommentar Privatinsolvenz führt alle relevanten Vorschriften mit praxisnaher Schwerpunktsetzung zusammen und spart zeitraubende Suchen in unterschiedlichen Werken. Kommentiert werden InsO, InsolvenzrechtsvergütungsVO, VbrInsFV, ZPO, RPflG, BerHG, RVG, StGB, EuInsVO und InsNetV
Besonders praxisnah: Die zahlreichen zusätzlichen Arbeitshilfen und Kommentierungen zur Aufrechnung/Verrechnung, zur Pfändung im Sozialrecht und zum Steuerrecht.
Den neuen Kommentar brauchen Anwaltschaft, Justiz, Insolvenzverwalter, Schuldnerberatungsstellen, Vertreterinnen und Vertreter von Schuldnern und Gläubigern, Kreditinstitute und Inkassounternehmen.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
unterliegt ganz eigenen Regeln. Bislang fehlte eine in sich geschlossene Kommentierung aller relevanten Normen in einem Band.
Der neue Praxiskommentar Privatinsolvenz
führt alle im Verfahren um die Insolvenz von Verbrauchern relevanten Vorschriften mit praxisnaher Schwerpunktsetzung zusammen. Zeitraubende Suchen in unterschiedlichen Werken mit fehlenden Querverbindungen werden überflüssig, Nutzer direkt zu den in der Praxisberatung einschlägigen Vorschriften geleitet.
Kommentiert werden die einschlägigen Normen aus
Besonders praxisnah: Die zahlreichen zusätzlichen Arbeitshilfen und Kommentierungen zur Aufrechnung/Verrechnung, zur Pfändung im Sozialrecht und zum Steuerrecht.
Den neuen Kommentar brauchen
Anwaltschaft und Justiz, Schuldnerberatungsstellen, Insolvenzverwalter, Vertreterinnen und Vertreter von Schuldnern und Gläubigern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kreditinstituten und Inkassounternehmen.
Die Autoren sind
erfahrene Praktiker wie Insolvenzrichter, Schuldnerberater, Insolvenzverwalter, Schuldner-/Gläubigervertreter, Richter, Rechtspfleger und Hochschullehrer
Vereinbarungen mit Mandanten ist das unverzichtbare Nachschlagewerk, wenn es um Gestaltung rechtssicherer Vergütungsvereinbarungen, Mandatsbedingungen oder klarer, wirksamer Haftungsbeschränkungen geht. Das Handbuch hält konkrete Muster und Vorschläge vor – denn bei Vergütungsverhandlungen regelt sich nichts von alleine im Sinne des Anwalts.
Die Neuauflage unterstützt Sie bei der Gestaltung neuer und Aktualisierung von über Jahre fortgeschriebenen und nach neuester Rechtsprechung oft zweifelhaft gewordene Altvereinbarungen.
Das Handbuch bietet:
Die Autoren:
Rechtsanwalt Dirk Hinne, Fachanwalt für Versicherungs-, für Sozial- und für Medizinrecht | Rechtsanwalt Dr. Hans Klees, Geschäftsführer der RAK Freiburg | Dr. phil. Albrecht Müllerschön, Dipl. Psych., Starzeln | Rechtsanwalt Klaus Winkler, Mitglied im Gebührenausschuss der BRAK und Gebührenreferent der RAK Freiburg
Der aktuelle Kommentar für Familienrechtler: profund und ausführlich kommentieren langjährige Experten im Verfahrensrecht die Vorschriften des FamFG (Allgemeiner Teil und Familienverfahren) und gehen ausführlich auf die Entwicklung in den rund zwei Jahren seit Inkrafttreten des FamFG ein.
Die ergangene umfangreiche Rechtsprechung, die vielfältigen Publikationen und die Gesetzesänderungen im materiellen Recht sind umfassend berücksichtigt, insbesondere zu den Themen:
Sie erhalten mit der vollständig überarbeiteten Neuauflage:
Die Autoren:
RAin u FAFamR Monika Clausius | Prof. Dr. Ingo Fritsche | VRiOLG Bodo von Harbou | RAin u FAFamR Petra Harms | RiOLG Frank Götsche | Dr. Rainer Kemper | VRiOLG a.D. Uwe Klußmann | RA Norbert Schneider | Prof. Dr. Klaus Schreiber | RAin u FAFamR Dr. Anna Simon | DirAG Roland Stockmann | aufsichtsf. Richter am AG Dr. Wolfram Viefhues | RiOLG Mallory Völker | RAin u FAFamR Andrea Volpp
Der Kommentar des ersten Zugriffs bei allen Fragen zum Recht der Zwangsvollstreckung: ZPO, ZVG, FamFG, AnfG, RPflG in einem Band.
Der Kommentar des ersten Zugriffs bei allen Fragen zum Recht der Zwangsvollstreckung: ZPO, ZVG, FamFG, AnfG, RPflG in einem Band.
Das besondere Plus
Die Neuauflage greift alle aktuellen Themenfelder auf
Die bisher beispiellose - durch das Corona-Virus (Sars-COV-19) ausgelöste - Pandemie hat zu einem enormen Anstieg des Beratungsbedarfs in den zentralen Rechtsgebieten anwaltlicher Tätigkeit geführt, der nun kurzfristig von den Anwaltskanzleien gedeckt werden muss.
Die Mehrheit der nun auftretenden Rechtsprobleme muss mit dem bestehenden gesetzlichen Instrumentarium bewältigt werden. Neuregelungen zur Abmilderung der Folgen der Pandemie im Zivil-, Gesellschafts-, Insolvenz- oder dem Strafverfahrensrecht müssen sachgerecht mit diesen kombiniert und „Webfehler“ und daraus entstehende Probleme erkannt werden.
Das neue Handbuch kommt zur rechten Zeit. Es
In drei Teilen
Die Autoren
RAin Dr. Stefanie Bergmann, LL.M. FAHuGR, Hamburg | RA Marc E. Evers, Freiburg | RiAG Frank Frind, Hamburg | Notar Dr. Jörn Heinemann, LL.M., Mediator, Neumarkt i. d. OPf. | RA Oliver Just, Pleinfeld | Prof. Dr. Friedrich Klein-Blenkers, Technische Hochschule Köln | VRiVGH Felix Koehl, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, München | RiLG Dr. Jens Kröger, LL.M., München | PräsLG Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Traunstein | RiAG Carsten Krumm, Dortmund | Dipl.-Jur. Dr. Christina-Maria Leeb, München | RiArbG Dr. Sven Oehme, Augsburg | RiAG Dr. Stefan Poller, Laufen | RA Martin Schafhausen, FASozR u FAArbR, Frankfurt | Prof. Dr. Torsten Schaumberg, Hochschule Nordhausen | RA Dr. Philipp Schulz-Merkel, FAStrafR, FAVersR und FAVerkR, Nürnberg | RA Dr. jur. Wolfgang Sebastian Selter, Düsseldorf | RA Klaus Winkler, Freiburg
Bereits 15 Mal war das RVG seit dem umfangreichen 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz im Fokus der Gesetzgebung; veränderte Gebührentatbestände, neu aufgetretene Streitstände und eine rege Rechtsprechung müssen von der Anwaltschaft sicher beherrscht werden, wenn sich der Aufwand einzelner Mandate auch in der Vergütung wiederspiegeln soll.
Damit Sie keine Gebühren verschenken und im Streitfall die besseren Argumente haben, kommentiert der Mayer/Kroiß präzise alle großen und kleinen Änderungen des RVG. Er zeigt dabei genau auf, wo in der Praxis Abrechnungsprobleme auftreten und wie diese zu lösen sind.
Die Vorteile:
Die Neuauflage berücksichtig insbesondere
Die Autoren sind als erfahrene Gebührenrechtler bekannte Experten und sowohl durch ihre Arbeit in den Gebührenrechtsausschüssen von Rechtsanwaltskammern als auch ihre Fachpublikationen ausgewiesen.
Uwe Dinkat, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Lörrach | Dr. Johannes Ebert, Präsident des Landgerichts, Aschaffenburg | Walter Gierl, Richter am Oberlandesgericht, München | Christian Janeczek, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und für Verkehrsrecht, Dresden | Dr. Erik Kießling, Richter am Oberlandesgericht, Zweibrücken | Dr. Hans Klees, Rechtsanwalt, Freiburg | Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Leitender Oberstaatsanwalt, Traunstein | Carsten Krumm, Richter am Amtsgericht, Dortmund | Dr. Hans-Jochem Mayer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Verwaltungsrecht, Bühl | Dr. phil. Albrecht Müllerschön, Dipl. Psych., Starzeln | Dr. Anke Nordemann-Schiffel, maître en droit, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht und für gewerblichen Rechtsschutz, Berlin | Prof. Friedrich Pukall, Vizepräsident des Landgerichts Mainz a.D., Honorarprofessor an der Universität Mainz | Christian Rohn, Rechtsanwalt, Bad Krozingen | Joachim Teubel, Rechtsanwalt und Notar a.D., Hamm | Klaus Winkler, Rechtsanwalt, Freiburg
Die Tätigkeit im Homeoffice
hat durch die Pandemie im Frühjahr 2020 schlagartig eine immense Bedeutung erlangt. Durch das Umstellen ganzer Unternehmen auf die Arbeit zuhause offenbart sich eine Vielzahl von neuartigen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die die Neuauflage des Praxishandbuchs allesamt aufgreift.
Die Tätigkeit im Homeoffice
hat durch die Pandemie im Frühjahr 2020 schlagartig eine immense Bedeutung erlangt. Durch das Umstellen ganzer Unternehmen auf die Arbeit zuhause offenbart sich eine Vielzahl von neuartigen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die die Neuauflage des Praxishandbuchs allesamt aufgreift. Diese betreffen u.a.
Besonders hilfreich
sind neben den Praxishinweisen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung die zahlreichen Formulierungsvorschläge, Checklisten und Beispielsfälle sowie konkrete Muster zur Homeoffice-Vereinbarung, Änderungskündigung und Versetzung.
Mit der neuen Musterfeststellungsklage
können Verfahren gebündelt werden. Die Voraussetzungen für die neue Klageart waren hoch umstritten, die §§ 606-614 extra für diese Klageart neu gefasst. Das neue Recht muss ohne Schonfrist angewandt werden, worauf sich Anwaltschaft, Gerichte und Verbände einzustellen haben.
Das Praxishandbuch Musterfeststellungsklage
schafft Orientierung im neuen Recht. Schritt für Schritt erläutert es die vielfältigen Probleme und Fallkonstellationen der neuen Klageart:
Befugten Organisationen, Rechtsanwälten, Syndikusanwälten, Richterinnen und Richter
hilft das Handbuch, die neue Klageart im Prozess anzuwenden.
Herausgeber und Autoren
verfügen über langjährige Prozesserfahrung in kollektiven Rechtsstreitigkeiten, insbesondere mit dem KapMuG sowie aus Sammel-, Gruppen- und Musterklagen im Ausland sowie komplexen Massenverfahren in Deutschland.
Dr. Christian Nordholtz, M.Jur. (Oxford), Rechtsanwalt, Hannover; Dr. Martin Mekat, M.Jur. (Oxford), Rechtsanwalt, Frankfurt/M.; Dr. Eike Bleckwenn, LL.M. (Georgetown), Rechtsanwalt in Hannover | Dr. Stephan Boese, LL.M. oec., Rechtsanwalt und Notar in Braunschweig | Dr. Martina de Lind van Wijngaarden, LL.M. (Columbia), Rechtsanwältin in Frankfurt am Main | Dr. Ilka Heigl, Rechtsanwältin und Notarin in Frankfurt am Main | Dr. Roman Mallmann, Rechtsanwalt in Düsseldorf | Larissa Normann, Rechtsanwältin in Frankfurt am Main; Dr. Michael Rohls, LL.M. (Berkeley), Rechtsanwalt in München | Dr. Bettina Schmaltz, Rechtsanwältin in Frankfurt am Main | Dr. Hans-Patrick Schroeder, M.L.E., Rechtsanwalt in Hamburg
Das Formularbuch bildet die gesamte Breite des FamFG ab – nicht nur für Familienrechtler ist es eine unentbehrliche Arbeitshilfe. Auch im Erbrecht, dem Gesellschaftsrecht oder Grundbuchrecht profitieren Rechtsanwälte, Notare und die Justiz von den exzellenten Mustern für eine Vielfalt von Verfahrenssituationen.
Aus dem Inhalt:
Die besonderen Vorteile:
Die Herausgeber: Prof. Dr. Ludwig Kroiß ist Vizepräident des Landgerichts Traunstein und erfahrener Register- und Nachlassrichter. Durch seine zahlreichen Publikationen und seine Vortragstätigkeit genießt er einen ausgezeichneten Ruf insbesondere als Experte im FamFG, dessen Entstehung er gemeinsam mit Dr. Christian Seiler, Richter am Oberlandesgericht München, von Anfang an publizistisch begleitet hat (Kroiß/Seiler, Das neue FamFG). Er ist ausgewiesen durch zahlreiches Veröffentlichen, insbesondere durch seine Kommentierung in einem führenden ZPO-Kommentar.
Als Autoren konnte ein hervorragendes Team aus Spezialisten zu allen Anwendungsbereichen des FamFG gewonnen werden.
Unmittelbar nach Einführung
der Musterfeststellungsklage wurden erste Klagen eingereicht. Die Bewährungsprobe für die Klageart hat begonnen, erste Urteile sind gefällt. Nicht nur das Verfahren gegen die Volkswagen AG zeigt die praktische Relevanz.
Die 2. Auflage des Handkommentars berücksichtigt, dass
Schwerpunkte der Neuauflage betreffen u.a. die Bereiche
Der Autor
ist Referatsleiter im Niedersächsischen Justizministerium und hat die Entstehung des Gesetzes eng begleitet.
Aktualität, prägnante Sprache und eine stets treffliche Kommentierung der Praxisprobleme der ZPO machen den ?Saenger? zu einem unverzichtbaren Arbeitsmittel für den Zivilprozess in der Kanzlei und bei Gericht ? auch im Referendariat. Mit seiner zuverlässigen und kompletten Überarbeitung und Aktualisierung von Auflage zu Auflage, die keine wichtige Entscheidung, Gesetzesänderung und Rechtsentwicklung unbeachtet lässt, ist er stets erste Wahl.
Der „Saenger“ ist ein Markenzeichen. Mit seiner zuverlässigen und akribischen Überarbeitung und Aktualisierung von Auflage zu Auflage, die keine wichtige Gesetzesänderung, Entscheidung und Rechtsentwicklung unbeachtet lässt, stellt er im täglichen Gerichtsgebrauch seine Klasse unter Beweis. Der Bundesgerichtshof zieht ihn oft heran, seine Aktualität stellt er von Auflage zu Auflage unter Beweis.
Die 8. Auflage – bereits mit Musterfeststellungsklage
Durch das Gesetz zur Einführung einer Musterklage sind ab 1.11.2018 die neuen §§ 606-614 ZPO anzuwenden: Erstmals erhalten Verbraucherschutzverbände damit die Befugnis, kollektiv zugunsten betroffener Verbraucher grundsätzliche Klärungen von Rechts- und Tatsachenfragen herbeizuführen. Die Neuauflage berücksichtigt bereits die Neuregelungen etwa zu Klagebefugnis, Zuständigkeit, Rechtskraftwirkung der gebündelten Klagen.
Bleiben Sie auf dem aktuellen Stand.
Sämtliche Novellen berücksichtigt
Besonders praxisnah
Die Neuauflage wartet mit noch mehr Kosten- und Verfahrenshinweisen sowie Formulierungshilfen auf. Der Praktiker findet sich anhand der A-Z-Rechtsprechungsübersichten (z.B. zu Wertvorschriften und Wiedereinsetzungsgründen) schnell zurecht. Die systematische und verständliche Einbeziehung des europäischen Zivilverfahrens- und Vollstreckungsrechts erspart den Blick in andere Spezialwerke.
Mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes u.a. (§§ 650a–650h) und dem Dritten Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften (§§ 651a bis 651y BGB ) hat der Gesetzgeber in kaum 12 Monaten 140 Vorschriften des BGB geändert, darunter knapp 50 neue Vorschriften neu eingefügt und damit einer teilweise gewachsenen, teilweise rasant veränderten Rechtswirklichkeit Rechnung getragen. Im Umfeld der Reformen, insbesondere im Recht der Schuldverhältnisse, finden zahlreiche Detailänderungen statt – für die Rechtsanwender in Anwaltschaft und Justiz eine stetige Herausforderung.
Die 10. Auflage berücksichtigt alle Änderungen, die sich für Vertragsgestaltung und Prozess aus den Neuregelungen ergeben, etwa
Alle wichtigen Regelungen rund um das BGB werden mitkommentiert:
AGG, Preisklauselgesetz, Gewaltschutzgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Internationales Privatrecht des EGBGB, Rom-VOen
Internationale Verträge wie das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HUP), über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA), über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht sind ebenfalls enthalten.
Die 10. Auflage wurde bearbeitet von:
Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster | Prof. Dr. Ina Ebert, München | Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster/Richter am Oberlandesgericht a. D. | Dr. Rainer Kemper, Hochschule Osnabrück, Fakultät MKT, Lingen | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Dr. Alexander Scheuch, Akad. Rat a.Z., Universität Münster | Prof. Dr. Klaus Schreiber, Universität Bochum | Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Osnabrück/Universität Nijmegen, Niederlande | Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze, Universität Münster | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Volker Wiese, LL.M. (McGill), Universität Bayreuth
Verbraucherrecht
gehört zur Kernkompetenz der zivilrechtlichen Beratung.
Das große Handbuch
behandelt alle Beratungsbereiche, von der AGB-Prüfung bis zum Finanzdienstleistungsvertrag, vom Miet- bis zum Reisevertrag, in einem Band und berücksichtigt umfangreiche Änderungen.
Verbraucherrecht
gehört zur Kernkompetenz der zivilrechtlichen Beratung.
Das große Handbuch
behandelt alle Beratungsbereiche, von der AGB-Prüfung bis zum Finanzdienstleistungsvertrag, vom Miet- bis zum Reisevertrag, in einem Band und berücksichtigt umfangreiche Änderungen:
Am 1.1.2018 tritt das Dritte Reiserechtsänderungsgesetz in Kraft – ab dem 1.7.2018 ist das neue Gesetz zwingend anzuwenden. Reisebüros müssen künftig sorgfältig darauf achten, wie sie die Beziehungen zu ihren Kunden gestalten, wenn sie nicht vom Vermittler zum Reiseveranstalter werden wollen. Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die grundlegende Wandlung des Reisemarkts. Das moderne und kompakte Handbuch umfasst Pauschalreise-, Beförderungs-, Hotel-, Versicherungsrecht und IPR.
Das reformierte Reiserecht ist seit dem 1.7.2018 zwingend anzuwenden. Durch die reformierten bzw. neuen Vorschriften der §§ 651a bis 651y BGB wird das Pauschalreiserecht in Umsetzung der europäischen PauschalreiseRL vollkommen umgestaltet. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die grundlegende Wandlung des Reisemarkts: Kunden kombinieren die Elemente ihrer Reise über Online-Plattformen selbst, sharing economy (Stichwort: Airbnb) und Individualreiserecht gewinnen rasant an Bedeutung. Kombinieren Reisebüros Angebote für ihre Kunden, müssen sie sorgfältig darauf achten, wie sie die Rechtsbeziehungen gestalten, wenn sie nicht vom Vermittler zum Reiseveranstalter werden wollen.
Das neue Handbuch von Tonner/Bergmann/Blankenburg behandelt alle typischen Fragestellungen des Reiserechts, und das schon nach der neuen Rechtslage:
Der Umgang mit den Neuregelungen ist systematisch in die Gesamtdarstellung eingebunden und lässt keine Frage offen:
Von seinem klaren Blick auf effiziente Falllösungen profitieren die Rechtsberater von Verbrauchern ebenso wie die der Reiseveranstalter und -vermittler. Dies gilt im Besonderen für das Beförderungsrecht mit der Fluggastrechteverordnung und seiner nicht abreißenden Rechtsprechungsrezeption.
Die Herausgeber sind erfahrene Reiserechtler.
Prof. Dr. Klaus Tonner ist mit zahlreichen namhaften Veröffentlichungen zum Reiserecht hervorgetreten, war Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht und ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Reiserecht aktuell (RRa).“
Dr. Stefanie Bergmann ist als Rechtsanwältin auf das Reiserecht sowohl aus Sicht von Anbietern als auch Verbrauchern spezialisiert und tritt regelmäßig in Fachpublikationen in Erscheinung.
Dr. Daniel Blankenburg ist als Richter am Amtsgericht Hannover mit zahlreichen reiserechtlichen Fällen befasst und publiziert zum Reiserecht.
Die Neue Justiz will dem „Allrounder“ zuverlässig das notwendige Wissen in seiner ständigen Fortentwicklung vermitteln und in den Kernmaterien der täglichen Rechtsberatung à jour halten.
Die Zielsetzung:
Erste Säule: Im Mittelpunkt stehen Überblicksbeiträge, die dem Praktiker eine rasche und fundierte Orientierung bieten.
Zweite Säule: Daneben stehen gleichwertig Rechtsprechungsanalysen. Diese Besprechungen aktueller Entscheidungen liefern – unter Herausarbeitung der Problemstellung und der systematischen Einordnung der Entscheidung in den Gesamtkontext – die für die Praxis relevanten Informationen.
Die Lektüre der NJ macht sich durch einen signifikanten Informationsgewinn bezahlt.
Herausgeber: Dr. Martin Abend, Prof. Dr. Marianne Andrae, Prof. Dr. Ekkehard Becker-Eberhard, Dr. Michael Burmann, Dr. Bernhard Dombek, Dr. Frank Engelmann, Dr. Margarete von Galen, Georg Herbert, Dr. Joachim Kronisch, Dr. Michael Moeskes, Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg, Prof. Dr. Gerhard Ring, Dr. Axel Schöwe, Karin Schubert, Manfred Walther
Die VuR, monatlich aktuell mit Archivbestand ab 2005, fasst monatlich alle relevanten Informationen übersichtlich und für die Praxis aufbereitet zusammen. Thematisch stehen im Vordergrund die drei Schwerpunktbereiche Anlegerschutz und Kreditrecht, Versicherung und Altersvorsorge sowie Verbraucherinsolvenz und Sanierung.
Darüber hinaus erscheinen jährlich vier Schwerpunkthefte mit den Themen Reiserecht, Wettbewerbsrecht, Telekommunikation sowie Gesundheit und Sicherheit.
Diese Sammlung enthält die in beck-online am häufigsten angeklickten Vorschriften. Die Sammlung bietet einen Grundbestand an Normen, der nützlich ist, wenn sich außerhalb des angestammten Rechtsgebiets Fragen auftun. Natürlich sind auch das Grundgesetz und der EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon enthalten.
Die Sammlung an Normen enthält rund 750 zentrale Vorschriften aus der anwaltlichen Praxis aus den Rechtsgebieten Zivil-, Öffentliches und Strafrecht und wird monatlich aktualisiert.
Das neue Formularbuch ermöglicht einen neuartigen, dem Aufbau des BGB folgenden Zugang zu praxisnahen Mustern und Erläuterungen für Vertragsgestaltung und Prozessführung. Benutzer können vom Gesetzestext oder aus einer Kommentierung direkt auf die Formulare zugreifen, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Norm des BGB stehen.
Der Inhalt
Die durch das BGB geregelten Rechtsbereiche betreffen alle Lebensbereiche: Es beinhaltet die Grund- und Spezialregeln für das Zustandekommen aller Arten von Verträgen, regelt Formalia und Fristen, gibt Anspruchsgrundlagen für Prozesse und ordnet alle zivilen Rechtsverhältnisse.
Das Formularbuch ermöglicht einen dem Aufbau des BGB folgenden Zugang zu praxisnahen Mustern und Erläuterungen für Vertragsgestaltung und Prozessführung.
Das aktuelle Gesetzesformularbuch folgt mit seinen Mustern der Abfolge der Paragrafen der ZPO und schließt die Lücke zwischen Kommentar und Formularbuch. Der Nutzer findet so – Paragraf um Paragraf – Gesetzestexte und kommentierte Musterformulierungen.
Die Konzeption
Der systematische Aufbau der Zivilprozessordnung hat sich seit 130 Jahren in der Rechtspraxis bewährt. Daher folgt das aktuelle Gesetzesformularbuch mit seinen Mustern der Abfolge der Paragrafen der ZPO. Der Nutzer findet so – Paragraf um Paragraf – Gesetzestexte und kommentierte Musterformulierungen. Für die praktische Arbeit ergeben sich dadurch besondere Vorteile:
Das Formularbuch ist damit die ideale Ergänzung zu jedem ZPO-Kommentar!
Immer aktuelle Muster zur Hand
Bei jeder Auflage werden die Muster von den Autoren geprüft: So haben Sie die Sicherheit, immer Muster zum aktuellen Gesetzesstand zu nutzen – nicht nur in der ZPO, dem FamFG oder dem ZVG, sondern auch im Europäischen Zivilprozessrecht.
Berücksichtigt sind insbesondere die Änderungen der ZPO durch
Das Formularbuch bildet die gesamte Breite des FamFG ab – nicht nur für Familienrechtler ist es eine unentbehrliche Arbeitshilfe. Auch im Erbrecht, dem Gesellschaftsrecht oder Grundbuchrecht profitieren Rechtsanwälte, Notare und die Justiz von den exzellenten Mustern für eine Vielfalt von Verfahrenssituationen.
Topaktuell mit: Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts u.a. | Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG u.a. | Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen
Das Erfolgsmodell „Gesetzesformulare“ zum FamFG - Die ideale Ergänzung zu allen FamFG-Kommentaren
Das Formularbuch bildet die gesamte Breite des FamFG ab – nicht nur für Familienrechtler ist es eine unentbehrliche Arbeitshilfe. Auch im Erbrecht, dem Gesellschaftsrecht oder Grundbuchrecht profitieren Rechtsanwälte, Notare und die Justiz von den exzellenten Mustern für eine Vielfalt von Verfahrenssituationen.
Aus dem Inhalt:
Die besonderen Vorteile:
Topaktuell mit: Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts u.a. | Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG u.a. | Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen
Die Autoren:
Jens-Daniel Braun, Richter am Oberlandesgericht | Dr. Christian Feist, LL.M. (Cambridge), Richter am Amtsgericht | Dr. Julian Fuchs, Richter am Amtsgericht | Walter Gierl, Richter am Oberlandesgericht | Thomas Häusler, Richter am Amtsgericht | Sonja Hecker, Rechtsanwältin, Diplom-Rechtspflegerin | Dr. Thomas Ihrig, Notar | Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Leitender Oberstaatsanwalt | Dr. Elisabeth Nitzinger-Spann, Vorsitzende Richterin am Landgericht, Diplom-Rechtspflegerin | Dr. Torsten Obermann, Richter am Amtsgericht | Dr. Stefan Poller, Richter am Amtsgericht |
Thomas Putschbach, Richter am Landgericht | Walther Siede, Richter am Oberlandesgericht | Julia Warislohner, Diplom-Rechtspflegerin | Dr. Marcus Wilhelm, Vorsitzender Richter am Landgericht
Kaum ein juristisches Tätigkeitsfeld regelt so weite Teile des privaten Lebensbereichs wie das Familienrecht. Anwälte stehen vor der Herausforderung, dass ihre Gestaltungen oft für Jahrzehnte Geltung besitzen. Ein hohes Maß an Sorgfalt und Rechtskenntnis schützt vor bösen Überraschungen. Die Autoren liefern dazu das nötige Handwerkszeug.
Die Gestaltung von Eheverträgen bildet den zentralen Schwerpunkt der Vertragsgestaltung im Familienrecht. Vermögensrechtliche Regelungen, Unterhaltsregelungen, Regelungen über den Versorgungsausgleich und steuerliche Besonderheiten sind darin nur Teilbereiche der insgesamt vorkommenden Lebenssachverhalte.
Einen weiteren Schwerpunkt der vertragsgestaltenden Beratung im Familienrecht bilden die notariellen Scheidungsvereinbarungen.
Der dritte große Teil, in dem Anwälte durch Gestaltung Sachverhalte umfassend regeln müssen, ist der der Prozessvergleiche.
Wo immer Anwälte im Familienrecht vertragsgestaltend tätig werden, treffen sie Regelungen, die die bestehenden Verhältnisse endgültig festlegen sollen. Getroffene Regelungen können in Einzelfällen erst nach Jahrzehnten ihre Auswirkungen zeigen. Band 2 der FormularBibliothek | Vertragsgestaltung von Rechtsanwältinnen und Fachanwältinnen für Familienrecht Beate Heiß, Dr. Hans Heiß und Annette Kunz unterstützt Praktiker mit weit über 200 Mustern und Varianten für die in der Praxis stets wiederkehrenden Fälle.
Der Band Erbrecht der FormularBibliothek | Vertragsgestaltung bietet eine ebenso konzentrierte wie ausführliche und in der Praxis unverzichtbare Unterstützung bei der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate. Neben den klassischen Mustern für unterschiedliche Arten von Testamenten werden im Kapitel zu erbrechtlichen Gestaltungsmitteln Muster und Varianten beispielsweise zu Enterbung, Vermächtnisarten, Testamentsvollstreckung, Pflichtteilsentziehung, Erbverzicht und zahlreichen weiteren Themen präsentiert.
Typische Gestaltungskonstellationen beim Einzeltestament werden ebenso dargestellt wie Ehegattentestament und Erbverträge, besonders eingegangen wird auf spezielle Gestaltungssituationen bei gemeinschaftlichen Testamenten. Weitere Kapitel widmen sich Erbverträgen, Annahme und Ausschlagung von Erbschaften, Fällen mit Auslandsberührung und vielem mehr. Mit dem von Dr. Frank Eckert und Dr. Ludwig Kroiß verfassten Band können erbrechtliche Mandate effizient bearbeitet werden, hierbei helfen insbesondere über 150 Muster und hervorragend durchdachte materiell-rechtliche Ausführungen mit Beratungshinweisen und zielgerichteten Vertiefungshinweisen.
Über 70 Muster und Erläuterungen von der Stellenausschreibung über die Begründung des Arbeitsverhältnisses bis zur Betriebsvereinbarung bietet der Band „Arbeitsrecht“ aus der FormularBibliothek | Vertragsgestaltung.
Der Praktiker findet, gegliedert nach typischen Fallkonstellationen, Muster zu
• Stellenausschreibung, Vorstellungsgespräch, Bewerberauswahl, Personalfragebogen, Absage
• Befristete und unbefristete Arbeitsverträge mit Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmern
• Probezeitverlängerung, Umsetzung des AGG, Zeugnis u.v.m.
Über 100 Muster und detaillierte Erläuterungen dermateriellrechtlichen und prozessualen Voraussetzungen von der Mandatsannahmeüber den gesamten Instanzenzug im Arbeitsgerichtsprozess. Abmahnung, alleKündigungsarten und -schutzprozesse, Klagen auf Überstundenvergütung,Zeugniserteilung und viele weitere Themen einschließlich Vergütungsrecht.
Aus demInhalt:
• Besonderheiten des arbeitsrechtlichen Mandats
• Verhaltensbedingte, betriebsbedingte, personenbedingteKündigung und Änderungskündigung
• Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
• Überstundenvergütung
• Zeugniserteilung
• Anhörungsrüge, Berufung, Revision,Nichtzulassungsbeschwerde
Die FormularBibliothek Vertragsgestaltung enthält vielfältige Vertragsmuster für die alltägliche Praxis in Angelegenheiten des Privaten Baurechts.
Gerade im Bereich der Vertragsgestaltung sind vorausschauendes Denken und das Erkennen von Rechtsentwicklungen von großer Bedeutung. Band 7 befasst sich mit dem Themenbereich Privates Baurecht auf dem Stand des zum 1.1.2018 reformierten Bauvertragsrechts.
Der Band Schuldrecht der FormularBibliothek | Vertragsgestaltung beinhaltet die Teile Kaufrecht, Franchiserecht, Darlehen, Bürgschaft, Werkvertragsrecht und IT-Recht.
Teil 1, Kaufrecht von Dr. Jens Kröger und Heinrich Sternemann bietet Erläuterungen und Muster zum Kauf beweglicher Sachen und Rechte. Dabei werden in bewährter Weise vollständige Verträge wie auch Einzelklauseln für deren Individualisierung ausführlich vorgestellt.
Teil 2, Darlehen, von Kathrin Zittel, bietet Vertragsgestaltungen für private Darlehensverträge.
Teil 3, Bürgschaft, von Kathrin Zittel, bietet Erläuterungen zum materiellen Recht, u.a. mit Mustern zu Patronatserklärungen und verschiedenen Bürgschaftsverträgen mit Ergänzungen, um diese an die jeweilige Beratungssituation anzupassen.
Teil 4, IT-Recht von Dr. Michael Kummermehr hilft bis ins Detail bei der Gestaltung von Verträgen über die Softwareerstellung, die Überlassung von Standardsoftware, die Quellcodehinterlegung, die Gestaltung von Online-Shops, Online-Aktionen und vielem mehr. 60 Muster zu allen wichtigen Bereichen des IT-Rechts unterstützen rechtssicher die Vertragsgestaltung in einem Bereich, der aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr hinwegzudenken ist.
Die Kapitalgesellschaften sind Gegenstand des Bandes Gesellschaftsrecht I der FormularBibliothek | Vertragsgestaltung. Der Nutzer erhält Muster für sämtliche Stationen im Lebenszyklus einer Kapitalgesellschaft von deren Gründung über den laufenden Betrieb bis hin zu Auflösung und Liquidation.
Der GmbH-Teil beleuchtet Gesellschaftsverträge, Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Beirat, Verfügungen über Geschäftsanteile, Kapitalmaßnahmen, Unternehmensverträge, Ausscheiden von Gesellschaftern.
Der Teil zur Aktiengesellschaft befasst sich insbesondere mit Satzungen, Aktien, Aktienurkunden und Übertragung von Aktien, Vorstand und Aufsichtsrat, Hauptversammlung, Kapitalmaßnahmen, Unternehmensverträge und Auflösung bzw. Abwicklung der AG.
230 Muster unterstützen den Praktiker Gesellschaftsrecht bei seiner täglichen Arbeit.
Der Einzelkaufmann und die Personengesellschaften sowie Verein, Stiftung, eingetragene Genossenschaft und Verträge des Rechtsanwalts bilden die Teile des Bandes Gesellschaftsrecht II der FormularBibliothek | Vertragsgestaltung.
Teil 1 von Artur Teichmann, Dr. Katharina Stüber und Dr. Andreas Rohde befasst sich mit dem Einzelkaufmann, der BGB-Gesellschaft, der OHG, KG und GmbH & Co. KG. Vor der Klammer unternehmerischen Handelns stehen die Regeln des HGB, die Darstellungen zum Einzelkaufmann bieten u.a. Muster zu Prokura, Handlungsvollmacht und Generalvollmacht in 40 ausführlichen Mustern.
Zur BGB-Gesellschaft werden u.a. Gesellschaftsverträge, Regelungen zur Geschäftsführungsbefugnis, Wettbewerbsverbote und Regelungen anlässlich des Todes eines Gesellschafters mit 15 Mustern dargestellt.
Die Ausführungen zur OHG beinhalten Anmeldung, Gesellschaftsverträge, Eintritt und Austritt von Gesellschaftern und zahlreiche zugehörige Registeranmeldungen bis hin zu Erlöschen der Gesellschaft bzw. deren Fortsetzung bei noch nicht abgeschlossener Liquidation. Über 30 Muster unterstützen den Praktiker bei der täglichen Arbeit.
Zur Kommanditgesellschaft werden 20 Muster zu Gesellschaftsverträgen, Verträgen über Ein- und Austritt von Kommanditisten und Komplementären, Einlageerhöhungen und die zugehörigen Anmeldungen geboten. Ausführungen zur GmbH & Co. KG ergänzen die Darstellung zur KG mit weiteren Mustern.
Teil 2 zu Verein und Teil 3 zu Stiftung geben die grundsätzlichen zur Gründung und Führung von Verein und Stiftung notwendigen Informationen mit zahlreichen Mustern.
Teil 4 zur Genossenschaft von Dr. Marcus Geschwandtner erläutert die Genossenschaft und stellt deren Satzung ausführlich mit Erläuterungen dar.
Teil 5 zu den Verträgen des Rechtsanwalts bietet nicht nur Ausführungen zu den unterschiedlichen Rechtsformen von Zusammenschlüssen von Anwälten zu Partnerschaft, Rechtsanwalts-GmbH und Bürogemeinschaft, sondern stellt auch einen Kaufvertrag über eine Rechtsanwaltssozietät sowie Vergütungsvereinbarungen mit Mandanten bis hin zu Verträgen beim Ausscheiden aus der Sozietät dar. Für diesen Teil zeichnet Dr. Bernhard Dombek verantwortlich.
Die FormularBibliothek | Vertragsgestaltung bietet – erstmals in einem Band – topaktuelle Muster in Kombination mit ausführlichen und besonders hochwertigen Erläuterungen für die Praxis der Vertragsgestaltung. Erfahrene Autorinnen und Autoren aus Anwaltschaft, Notariat und Justiz haben die Themen zusammengestellt, die in den wichtigsten anwaltlichen Tätigkeitsgebieten im Arbeitsalltag die entscheidende Rolle spielen.
Die Bibliothek besticht durch folgende Vorteile:
Die Themen im Einzelnen:
Die Herausgeber:
Band 2der FormularBibliothek | Zivilprozess bietet über 150 praxiserprobte Muster zufamiliengerichtlichen Verfahren vom vorgerichtlichen Bereich bis hin zurVollstreckung.
Familienrecht ist mehr als nur die Ehescheidung – mitkonzentrierter, beispiellos praxisnaher Darstellung zu Anspruchsgrundlagen undVerfahren erschließen die Autoren verständlich und auf der Basisjahrzehntelanger Berufserfahrung das Familienrecht. Der Band enthält mehr als150 Muster u.a. zu Ehescheidung, Versorgungsausgleich, Verfahrenskostenhilfe,Gewaltschutz, Wohnungszuweisung, Umgangsrecht und vielem mehr.
Der 4.Band der FormularBibliothek | Zivilprozess beinhaltet die ThemenGesellschaftsrecht und Wettbewerbsrecht. Über 70 Muster unterstützen bei dererfolgreichen Führung der wichtigsten Verfahren bei der Beratung vonUnternehmen.
Teil 1: Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen,Durchsetzung von Wettbewerbsverboten, oder Änderungen desGesellschaftsvertrages, Ausschluss von Gesellschaftern – all diese undzahlreiche weitere Themenbereiche des Gesellschaftsrechts werden umfassend erläutertund in mehr als 40 ausführlichen Mustern.
Teil 2: Abmahnungen, Verpflichtungserklärungen,Unterlassungserklärungen und Schutzschriften im vorprozessualen Stadium, sowiedie Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche im Gerichtsverfahren sind inaller Ausführlichkeit unter materiellrechtlichen und prozessualen Aspektendargestellt; hinzu kommen die Besonderheiten der Zwangsvollstreckung. Über 30Muster helfen, Wettbewerbsstreitigkeiten in den Griff zu bekommen.
Der 6.Band der FormularBibliothek | Zivilprozess bietet jeweils zu BGB- undVOB/B-Werkvertrag mehr als 230 Muster.
Schon vor Klageerhebung bieten sich im Baurecht vielfältige Handlungsmöglichkeiten für Bauherren und Auftraggeber, Streitigkeiten zu bereinigen: etwa wenn um Abschlagsrechnungen, Kürzungen von Schlussrechnungen oder den Leistungsstand gestritten wird. Auch im Prozess kann noch im Vergleichsweg gehandelt werden, ohne dass alle Instanzen durchwandert werden müssen. Von Sicherheitsverlangen über Fristsetzungen und Kündigungen vor Klageerhebung bis hin zu Abgeltungs- und anderen Vergleichen, dem selbstständigen Beweisverfahren, vielfältigen Nacherfüllungs-, Vorschuss- und Minderungsklagen, Schadenersatz- und Werklohnklagen oder Klagen auf Bewilligung einer Bauhandwerkesicherungshypothek: Über 230 Muster bilden jede Situation vor und während des Bauprozesses ab.
Der 8.Band der FormularBibliothek | Zivilprozess behandelt die Bereiche Sachenrechtund Erbrecht. Insgesamt bietet der Band nahezu 100 praxisnahe Muster für dieMandatsbearbeitung.
Teil 1 Sachenrecht von Rechtsanwalt Artur Teichmann, Mannheim und Notar a.D. Dr. Helmut-Peter Kahlert stellt bewegliches Sachenrecht und Immobiliarsachenrecht ausführlich dar. Sachenrechtliche Herausgabeansprüche, kombiniert mit weiteren Ansprüchen zB auf Schadenersatz werden ebenso dargestellt wie Ansprüche aus Besitzstörung. In einem gesonderten Kapitel wird das Grundstücksrecht umfassend behandelt, materielles Recht, Prozessrecht und die Besonderheiten der Zwangsvollstreckung sind ausführlich behandelt. Über 70 Muster helfen bei der effektiven Durchsetzung von Ansprüchen in der Mandatsarbeit.
Teil 2 Erbrecht von Direktor des Amtsgerichts Dr. Ludwig Kroiß bietet Rechtsgrundlagen und prozessuale Besonderheiten für die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche wie die Klage auf Feststellung des Erbrechts, die Klage des Erben auf Herausgabe der Erbschaft, Klagen von Pflichtteilsberechtigten und Nachlassgläubigern. Ein Sonderkapitel befasst sich mit dem Gebührenrecht.
Der 7.Band der FormularBibliothek | Zivilprozess umfasst die Bereiche Kauf, Darlehen,Leasing, Bürgschaft und das IT-Recht.
Teil 1: Der Kauf beweglicher Sachen stellt eines der amhäufigsten vorkommenden Rechtsgeschäfte dar – so facettenreich sind auch dieStreitigkeiten im Kaufrecht, je nachdem, ob Verbraucher beteiligt sind, dasInternet genutzt wird oder andere Besonderheiten bestehen. Über 40 Musterhelfen, diese Besonderheiten im Griff zu behalten.
Teil 2-4: Darlehen, Leasing und Bürgschaft als zentraleFinanzierungs- und Sicherungsinstrumente führen im Laufe ihres Bestehens häufigzu Rechtsstreitigkeiten, deren materielle Rechtsgrundlagen und Prozesstaktikhier vermittelt und mit zahlreichen Mustern illustriert werden.
Teil 5: Das IT-Recht ist längst Schauplatzwirtschaftlich bedeutsamer Prozesse – sowohl bei Geschäften über das Internat,als auch bei Streit über Domainrechte, Softwareschutz und Mängel bei Hard- undSoftware. Die Darstellungen zu den Rechtsgrundlagen und Besonderheiten derProzessführung auf diesem Gebiet werden durch zahlreiche Muster ergänzt.
Der 5.Band der FormularBibliothek | Zivilprozess befasst sich mit den BereichenVerkehrsrecht, Deliktsrecht, Arzthaftungsrecht und Versicherungsrecht. Erenthält über 100 Muster zu einer Vielzahl von Verfahrenssituationen.
Teil 1: Verkehrszivil- und Ordnungswidrigkeitenrecht sinduntrennbar miteinander verbunden – denn nahezu jedem Verkehrsunfall liegt auchein Verstoß gegen Verkehrsregeln zugrunde. Deshalb beleuchtet derverkehrsrechtliche Teil des Bandes auch das Ordnungswidrigkeitenverfahren. Über50 Muster zum Verkehrsrecht bieten alles für die Unfallregulierung undVerteidigung im OWi- und Strafverfahren.
Teil 2: Deliktische Ansprüche treten ein, wo vertraglicheAnsprüche nicht bestehen. Schmerzensgeld und Schadenersatz werden ebenso wieBeseitigungs- und Unterlassungsansprüche in ihren Rechtsgrundlagen erläutertund zahlreiche Muster zur Umsetzung dargestellt.
Teil 3: Das taktisch kluge Vorgehen im Arzthaftungsprozesswird in den materiellrechtlichen und prozessualen Grundlagen erläutert undanhand von über 30 Mustern für die Praxis aufbereitet.
Teil 4: Zum Prozess gegen die eigene und fremdeVersicherung werden u.a. Widerruf und Beendigung vonVersicherungsverträgen, Geltendmachung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgendargestellt. Zahlreiche griffige Muster unterstützen die Arbeit am Fall.
Rund umdie selbst genutzte oder vermietete Immobilie entzünden sich zahlreicheStreitigkeiten, die im anwaltlichen Berufsalltag eine große Rolle spielen.Hierzu bietet der 3. Band der FormularBibliothek | Zivilprozess fundierteInformationen und hilft mit über 140 ausführlichen Mustern.
Teil 1: Alle Streitigkeiten aus Mietverhältnissen von derEigenbedarfskündigung bis zur Mieterhöhung auf dem neuesten Stand –Mietrechtsreformen 2014 und 2015 und BGH-Schönheitsreparaturrechtsprechungintegriert – über 50 Muster.
Teil 2: Ob Streit um Beschlüsse der Eigentümerversammlung,der Eigentümer untereinander oder über die Verwalterpflichten – Materielles undprozessuales Recht werden ausführlich und praxisnah erläutert, über 60 Mustererleichtern die Umsetzung im Praxisalltag
Teil 3: Nachbarschaftsstreitigkeiten erfolgreich führen,Ansprüche wirksam durchsetzen – dabei helfen über 20 ausführliche Muster zuallgemeinen Abwehransprüchen, Notwegerecht, Grunddienstbarkeiten,Grenzstreitigkeiten und vielem mehr.