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Arbeitsrecht Syndikus

Das Modul Arbeitsrecht Syndikus richtet sich an Syndizi und Unternehmensjuristen und bietet die wichtigsten Werke zum Arbeitsrecht für den Berufsalltag im Unternehmen.

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Für Ihre erweiterte Recherche

empfehlen wir unsere Fachmodule Arbeitsrecht PLUS oder Arbeitsrecht PREMIUM Damit sind Sie über die Inhalte des Moduls Arbeitsrecht Syndikus gerüstet für Fragen im Arbeitsrecht bis hin zum Sozialrecht, auch auf arbeitsrechtlichen Spezialgebieten wie der Betrieblichen Altersversorgung oder Regelungen zur Arbeitszeit.

Detaillierte Inhaltsübersicht

Kommentare und Handbücher

Der führende Kommentar zum Arbeitsrecht erläutert die mehr als 40 wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze für den Rechtsalltag und erscheint jährlich neu. Die Autoren geben einen verlässlichen Überblick über den aktuellen Meinungsstand zu allen wesentlichen Normen des Arbeitsrechts, legen eigene Ansätze dar und bieten Vorschläge zu offenen oder neuen Fragen. Stets einbezogen sind die Auswirkungen des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts.

Die 25. Auflage bringt den gesamten Kommentar auf den aktuellen Stand des 1. September 2024. Zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen des BAG als auch des EuGH sowie richtungweisende Instanzgerichtsurteile wurden ausgewertet. Themenschwerpunkte der Neuauflage sind u.a.:

  • Arbeitszeiterfassungspflicht und die Umsetzung in der Praxis
  • Betriebsratsvergütung
  • KI, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitsvertragsrecht
  • Hinweisgeberschutzgesetz
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und seine Auswirkungen
  • Digitalisierung, mobile work und elektronischer Rechtsverkehr
  • Daten- und Arbeitsschutz
  • Rechtsprechung zum Urlaubsrecht
  • Rechtsprechung zu Massenentlassungen nach § 17 KSchG
  • die arbeitsrechtlichen Auswirkungen des neuen Cannabis-Gesetzes

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Der Großkommentar bietet dem Praktiker umfassende Informationen zum gesamten Recht der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie finden Erläuterungen zu ordentlicher und außerordentlicher Kündigung sowie zur Anfechtung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Befristung, Kündigungsschutz in der Insolvenz, sozialrechtlichen Folgen und steuerrechtlichen Aspekten unter Berücksichtigung des europäischen Arbeitsrechts.

Das Werk erläutert Vorschriften aus über 30 Gesetzen:
vom BGB über das KSchG bis zum Sonderkündigungsschutz inklusive der sozial- und steuerrechtlichen Aspekte. 
 
Die 7. Auflage berücksichtigt alle einschlägigen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungsentwicklungen seit August 2020, insbesondere
durch:
  • BetriebsrätemodernisierungsG
  • G zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften
  • Zweites G zur Änd. des BEEG
  • G zur Novellierung des BundespersonalvertretungsG
  • G zur weiteren Umsetzung der RL (EU) 2019/1158
  • G zur Umsetzung der RL (EU) 2019/1152
  • 8. SGB IV-ÄndG
 

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Der zuverlässige Wegweiser durch die Rechtsprechung zur Mitbestimmung im Betrieb. Die Neuauflage zur Betriebsratswahl 2018 hilft bei drängenden Fragen zur betrieblichen Mitbestimmung vor und nach der Betriebsratswahl.

Die zentralen Themen des Werkes reichen von der Abgrenzung und Zuordnung leitender Angestellter bei der Betriebsratswahl, der Einführung des vereinfachten Wahlverfahrens für Kleinbetriebe, über Jugend- und Auszubildendenvertretung und Mitbestimmungsrechte bis hin zur Zuständigkeit des Gesamt- und des Konzernbetriebsrats. Alles, was man in der Betriebsratspraxis braucht, wird man hier finden können. Damit ist der Richardi sowohl für den Vertreter des Arbeitgebers als auch für den Vertreter des Betriebsrats eine gute Wahl.

Wesentliche Schlagworte zur ­Neuauflage
  • Betriebsratswahl 2022, mit allen relevanten Änderungen des BetrVG und der WO
  • virtuelle BR-Sitzungen, Betriebsversammlungen und Einigungsstellen 
  • Matrix-Strukturen und Diversity
  • Gemeinschaftsbetrieb und steuerrechtlicher Teilbetrieb
  • Beschäftigtendatenschutz (EU-DS-GVO)
  • Mindestlohn, Entgelttransparenz und AGG
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Haftung des BR
  • Homeoffice/mobile Arbeit/Arbeitsplatzteilung (Desksharing)
  • Digitale Betriebsverfassung
  • Social Media (BYOD) Guidelines u.v.m.

 

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Der Küttner - hier kommt zusammen, was im Personalrecht zusammen gehört. Er bietet rasche Problemlösung in allen Fragen zu Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Arbeitsrecht + Lohnsteuer + Sozialversicherung

Das jährlich neu erscheinende Personalbuch ist aufgebaut wie ein Lexikon. Es enthält über 400 Stichworte aus der betrieblichen Praxis und liefert zu jedem Stichwort die richtige Antwort - jeweils aus arbeitsrechtlicher, lohnsteuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht. Dieses Konzept sorgt für die umfassende, rasche und befriedigende Problemlösung in allen Fragen des Personalrechts.
Ein ausführliches Stichwortregister erschließt das Werk über die Hauptstichworte hinaus.

Vorteile auf einen Blick

  • über 400 Stichworte aus der betrieblichen Personalpraxis
  • umfassende und vernetzte Darstellung der Stichworte aus arbeitsrechtlicher, lohnsteuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht
  • ausführliches Stichwortverzeichnis für die schnelle und exakte Suche
  • alles auch online mit der im Buch zitierten Rechtsprechung, Verwaltung, Gesetzgebung im Volltext abrufbar
  • zusätzlich in der Online-Version: Vertragsmuster und Formulare und unterjährige Aktualisierungen

Alle Stichwörter wurden auf den Rechtsstand 1. Januar 2025 aktualisiert. Neue Themen wurden in die bestehenden Stichworte eingearbeitet

Zielgruppe

Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsprechung und Verwaltung, Personalabteilungen und Unternehmen.

 

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Dieser Handbuch-Klassiker darf in keiner Bibliothek fehlen. Das Standardwerk zum Arbeitsrecht deckt sowohl das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht ab.

Das erfolgreiche Handbuch erläutert kompakt und übersichtlich alle wichtigen Bereiche des Arbeitsrechts. Die systematische Darstellung bündelt die verstreuten Vorschriften und zeigt ihr Zusammenwirken in der betrieblichen Praxis auf. Schwerpunkte sind:

  • das Individualarbeitsrecht mit der AGB-Kontrolle, dem Antidiskriminierungsrecht und Kündigungsschutz
  • die betriebliche Altersversorgung
  • die Arbeitnehmerüberlassung
  • der Anspruch auf Mindestlohn
  • die Darstellung des Koalitions-, Arbeitskampf- und Tarifrechts
  • das Betriebsverfassungsrecht und das Sprecherausschussgesetz
  • eine Erläuterung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bezügen sowie des Lohnpfändungsrechts


Vorteile auf einen Blick

  • das gesamte deutsche Arbeitsrecht mit europarechtlichen Bezügen
  • systematisch gegliedert in einem Band


Zur Neuauflage
Die Neuauflage beinhaltet die jüngsten gesetzlichen Änderungen, z.B. im Nachweisgesetz, im Teilzeit- und Befristungsrecht und beim Mindestlohn. Die Auswirkungen der fortschreitenden Digitalisierung, die auch zu neuen Erscheinungsformen der Arbeit geführt haben, werden ebenfalls thematisiert: New Work z.B. Agiles Arbeiten, Crowdworking und Matrixorganisationen. Dazu gehört die Auseinandersetzung mit aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung und Literatur.

Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personalabteilungen sowie Unternehmensberatung. 

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Normen

Über 1000 für Praxis und Ausbildung wichtige Gesetze sowie Verordnungen und internationale Verträge aus der Beck'schen Textausgabe Arbeitsrecht (vormals Nipperdey I, Arbeitsrecht).

Enthalten sind Vorschriften aus Bereichen wie z. B.:

  • Arbeitsvertrag (z.B. Entgeltfortzahlungsgesetz, Nachweisgesetz, Kündigungsschutzgesetz),

  • Urlaubsbestimmungen (z.B. Bundesurlaubsgesetz, sowie zahlreiche landesrechtlichen Urlaubsvorschriften),

  • Arbeitsschutz (Arbeitsschutzgesetz mit Verordnungen, Arbeitsstättenverordnung usw.),

  • Arbeitszeitvorschriften (zahlreiche landesrechtliche Vorschriften einschl. Ladenschlussrecht),

  • Mitbestimmungs- und Tarifrecht (u.a. Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht),

  • Arbeitnehmerüberlassung usw.

Darunter z. B. auch alle Rechtsvorschriften, deren Aushang im Betrieb gesetzlich vorgeschrieben ist.

Darüber hinaus finden Sie auch zahlreiche für die arbeitsrechtliche Praxis wichtige sonstige Vorschriften von Grundgesetz und EG-Vertrag über Gerichtsverfahrensvorschriften und Regelungen aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Rechts und des Steuerrechts bis hin zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Über den Umfang des Loseblattwerks hinaus wurde vor allem auch das Sozialrecht mit allen bisher erlassenen Teilen des Sozialgesetzbuchs sowie den wichtigsten dazu erlassenen Durchführungsverordnungen berücksichtigt. Zahlreiche arbeitsrechtlich relevanten Vorschriften aus dem Europäischen, Internationalen und Kirchlichen Arbeitsrecht runden diese umfassende Sammlung ab.

Loseblattausgabe des Nipperdey I im beck-shop bestellen.

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Das Modul beinhaltet über 1.200 nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge gegliedert nach Branchen und Geltungsbereich.

Derzeit gibt es etwa 443 aktuell gültige ATV in Deuschland.

Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich – was heißt das?

Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften (also die Tarifvertragsparteien) haben das Recht, Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen. Diese sogenannte Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich geschützt. Der ausgehandelte Tarifvertrag gilt für ein Arbeitsverhältnis aber nur dann, wenn beide Vertragsparteien des Arbeitsverhältnisses  – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Mitglied eines Verbandes sind. Der Arbeitgeber muss Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes sein. Der Arbeitnehmer muss Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sein.

Bei einem sogenannten Haus- oder Firmentarifvertrag ist der Arbeitgeber selbst Tarifvertragspartei. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sein, damit der Tarifvertrag auf sein Arbeitsverhältnis anwendbar ist.

Geltung des Tarifvertrages bei Allgemeinverbindlichkeit

Ein ausgehandelter Tarifvertrag kann auch dann gelten, wenn er gemäß Paragraf 5 TVG (Tarifvertragsgesetz) für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dies ist deshalb besonders bedeutsam, weil der Tarifvertrag auch dann gilt, wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht tarifgebunden sind, also keinem Arbeitgeberverband oder keiner Gewerkschaft angehören. Sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, sind dann an dessen Regelungen gebunden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären. Dies setzt im Wesentlichen voraus, dass die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse liegt. Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge geführt.

Ist das Unternehmen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, ist es nach Paragraf 8 TVG verpflichtet, „die für den Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen“. Dies gilt auch für Betriebe, für die ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist. Geeignete Stellen sind die Personalabteilung und/oder der Betriebsrat sowie das sogenannte „Schwarze Brett“. Tarifverträge, die durch Bezugnahme im Arbeitsvertrag oder wegen ihrer Betriebsüblichkeit Anwendung finden, müssen nicht nach Paragraf 8 TVG im Betrieb ausgelegt werden. In diesen Fällen können Sie als Arbeitnehmer aber auf die arbeitsvertragliche Nebenpflicht des Arbeitgebers verweisen, Ihnen den Inhalt des Tarifvertrages schriftlich zugänglich zu machen.

Ist ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich, so gilt er nach Paragraf 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend. Jeder Arbeitnehmer kann sich auf diesen für ihn geltenden Tarifvertrag berufen und zwar auch dann, wenn er nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist. Ein Abweichen von den tariflichen Normen ist nur zugunsten der Arbeitnehmer möglich (sogenanntes Günstigkeitsprinzip) oder dann, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich gestattet (sogenannte Öffnungsklausel).

Jeder Tarifvertrag wird für eine bestimmte Laufzeit geschlossen. Ist er abgelaufen, gilt er noch so lange weiter, bis er durch eine andere Abmachung ersetzt wird. Im Nachwirkungszeitraum entfällt die zwingende Wirkung des Tarifvertrages. Dies bedeutet, dass der Tarifvertrag zwar unmittelbar fortgilt, aber durch einzelvertragliche Abmachung unterschritten werden kann.

Zahlung des Tariflohnes

Wenn der Tarifvertrag Anwendung findet, hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den tariflich festgelegten Lohn. Wenn keine Tarifbindung besteht, hat der Arbeitnehmer keinen unmittelbaren Anspruch auf den Tariflohn, so dass auch eine untertarifliche Entlohnung möglich ist.

Es besteht keine Tarifbindung

Der nicht in der Gewerkschaft organisierte Arbeitnehmer kann sich nicht auf den Gleichheitsgrundsatz berufen. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber nicht dem tarifschließenden Verband angehört. Auch dann kann im Arbeitsvertrag eine Vergütung vereinbart werden, die unterhalb der tariflichen Vergütung liegt. Wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit den Tariflohn bezahlt hat, begründet dies keine betriebliche Übung, eine Tariferhöhung aufgrund eines neuen Tarifvertrages vorzunehmen, wenn zwischen den Arbeitsvertragsparteien keine Tarifbindung besteht.

Es besteht eine Tarifbindung

Ist die Tarifbindung allerdings gegeben – meist durch Inbezugnahme im Arbeitsvertrag oder durch Allgemeinverbindlicherklärung – so gilt der Tarifvertrag nach Paragraf 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend. Der Tariflohn ist dann Mindestlohn. Individuelle Vereinbarungen über die Vergütung sind nur wirksam, wenn sie gleich oder besser sind als im Tarifvertrag geregelt. Abweichend kann nur der Tarifvertrag selbst eine sogenannte Öffnungsklausel enthalten. Das heißt: Im Tarifvertrag ist ausnahmsweise geregelt, dass auch Vergütungsvereinbarungen möglich sind, die unterhalb des Tariflohnes liegen.

 

mehr Info zum Werk

Das Werk beinhaltet eine Auswahl von Landesbezirklichen Tarifverträgen, nach Ländern gegliedert.

Diese Sammlung enthält die in beck-online am häufigsten angeklickten Vorschriften. Die Sammlung bietet einen Grundbestand an Normen, der nützlich ist, wenn sich außerhalb des angestammten Rechtsgebiets Fragen auftun. Natürlich sind auch das Grundgesetz und der EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon enthalten.

Formulare und Arbeitshilfen

Das Arbeitsrechtliche Formular- und Verfahrenshandbuch ist die praxisgerechte Ergänzung zum Arbeitsrechts-Handbuch. Es enthält zahlreiche Formulare und Muster zum Individualarbeitsrecht (alle Vorgänge vom Beginn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses), Kollektivarbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen) und Verfahrensrecht (Vorlagen bei Gerichten aller Instanzen, Zwangsvollstreckung, gerichtliche Verfügungen).

Zur Neuauflage
Sämtliche Muster und Formulare wurden entsprechend der Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung gründlich überarbeitet und aktualisiert.
Der wachsenden Bedeutung der Digitalisierung im Arbeitsleben wird durch neue Themen Rechnung getragen, wodurch zahlreiche neue Muster ergänzt wurden. Dies betrifft u.a. anwendungs- und datenschutzrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Einführung von MS 365, Kollektivvereinbarung zur elektronischen Personalakte, Betriebsvereinbarungen zu § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mit Grundregeln für keine oder abgestufte Leistungs-/Verhaltenskontrolle u.v.m.
Auf die zunehmende Bedeutung und künftig daraus erwachsende rechtliche Fragestellungen des Einsatzes von KI und ChatGPT wird hingewiesen.

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Rechtsprechung

Dieses "Werk" fungiert als Link auf die Detailsuche und führt dort zur Rechtsprechung. Mit Hilfe der Suchmaske erschließen Sie sich die zum Modul gehörende Rechtsprechung.

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