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Strafrecht PREMIUM

Strafrecht PREMIUM ist die ideale Ergänzung zum Fachmodul Strafrecht PLUS. Die ausgewählten Inhalte zum Nebenstrafrecht und weiteren strafrechtlichen Spezialgebieten unterstützen Sie bei der Bearbeitung Ihrer Mandate ideal. Noch mehr Inhalte auf dem Gebiet des Strafrechts bietet für Spezialisten das Modul Strafrecht OPTIMUM.

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Detaillierte Inhaltsübersicht

Kommentare

Kommentare zum StGB

Laufend aktualisierte Kommentierung zum StGB plus strafrechtlichem Lexikon, herausgegeben von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, VorsRiOLG a.D., VorsRiBayObLG a.D., Honorarprofessor und Rechtsanwalt.

Gerade in den vergangenen Jahren ist es zu einer Vielzahl strafrechtlicher Änderungsgesetze gekommen und ein Nachlassen des Gesetzgebers ist nicht ersichtlich. Zunehmend wird es für die Strafrechtspraxis schwieriger, noch den Überblick zu behalten.

Eine Online-Kommentierung ist geradezu ideal, den erhöhten Ansprüchen an Aktualität und Fortentwicklung eines Rechtsgebiets Rechnung zu tragen. Etwa alle drei Monate wird die Kommentierung aktualisiert. So werden die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur zeitnah nachvollzogen. 

Als besonderen Mehrwert enthält das Werk ein strafrechtliches Lexikon, über das der Nutzer sich mit Begriffen wie etwa „Kausalität“ oder „Europäisches Strafrecht“ ebenfalls Zugang zu einer Thematik und über die entsprechenden Links zur weiterführenden Kommentierung verschaffen kann.

Der BeckOK StGB ist speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügt über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:

  • Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standardebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detailebene mit Einzelbeispielen, weiteren Rechtsprechungs- und Literaturzitaten, Checklisten, Muster etc.

Der Datenumfang des Beck’schen Online-Kommentars StGB entspricht rund 1.800 Seiten eines vergleichbaren Printwerkes.

Der Herausgeber:

Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D., Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D., Honorarprofessor an der Universität Regensburg und Rechtsanwalt.

Die Autoren:

Dr. Markus Bange; Dr. Katharina Beckemper; Dr. Stephan Beukelmann; Dr. Jens Dallmeyer; Dr. Klaus Ellbogen; Dr. Ralf Eschelbach; Dr. Michael Heuchemer; Prof. Dr. Hans Kudlich; Prof. Dr. Carsten Momsen; Dr. Ali B. Norouzi; PD Dr. Peter Rackow; Dr. Felix Ruhmannseder; Dr. Philipp Stoll; Dr. Gerson Trüg; Prof. Dr. Bernd v. Heintschel-Heinegg; PD Dr. Brian Valerius; Dr. Matthias Weidemann; Dr. Lars Witteck; Prof. Dr. Petra Wittig; Theo Ziegler.

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Der NK-StGB ist das Markenzeichen im Strafrecht. Nicht von ungefähr: Er bietet den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung. Für die Praxis werden neue und unverzichtbare Argumentationsmuster geliefert, die Darstellung lässt Raum für die entscheidende Vertiefung in der Argumentation. Und alle Bände erscheinen zur gleichen Zeit. Die Neuauflage umfasst alle aktuellen Gesetzesänderungen.

Die Neuauflage
umfasst u.a. folgende Gesetzesänderung:

  • § 130 Abs. 5 neu (Leugnung und Verharmlosung von Taten nach dem VStGB)
  • Neue Strafbarkeiten bzgl. gefälschter Impfausweise und Gesundheitszeugnisse, §§ 277 ff
  • Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, § 126a neu
  • Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen)
  • § 127 neu (Kriminelle Internet- Handelsplattformen)
  • Strafrechtserweiterungen bei der Nachstellung, beim Cyberstalking sowie bei der Zwangsprostitution
  • Reformierte Recht der sexualisierten Gewalt gegen Kinder
  • Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
  • Neuregelung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln
  • Reform der Geldwäsche

Auf der Höhe der Zeit
reflektieren und durchdringen die Kommentatoren aktuelle strafrechtliche Themen, z.B.

  • Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, § 219a
  • durch die Corona-Pandemie aufgeworfenen Frage ( Triage, Corona-Soforthilfen als „Subvention“, die Fälschung von Impf- und Testnachweisen und Abmilderungen im Insolvenzstrafrecht)
  • die kontroverse Rechtsprechung seit der Reform der Vermögensabschöpfung, die in ihrer gesamten Breite erstmals systematisiert aufbereitet wird

Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jörg Albrecht | Prof. Dr. Karsten Altenhain | Prof. Dr. Tillmann Bartsch | Prof. Dr. Martin Böse | Prof. Dr. Jens Bülte | Prof. Dr. Dr. h.c. Gerhard Dannecker | Prof. Dr. Axel Dessecker | Prof. Dr. Frieder Dünkel | Prof. Dr. Lutz Eidam | Prof. Dr. Armin Engländer | RiBGH Prof. Dr. Ralf Eschelbach | Prof. Dr. Helmut Frister | Prof. Dr. Monika Frommel | Prof. Dr. Karsten Gaede | AkadR Dr. Thomas Grosse-Wilde | Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe Hellmann | Prof. Dr. Elisa Hoven | Prof. Dr. Walter Kargl | Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser | Prof. Dr. Diethelm Klesczewski | Prof. Dr. Bernhard Kretschmer | Prof. Dr. Lothar Kuhlen | Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli | Prof. Dr. Reinhard Merkel | Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann | Prof. Dr. Heribert Ostendorf | Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou | Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen | Prof. Dr. Helmut Pollähne | Prof. Dr. Ineke Regina Pruin | Prof. Dr. Ingeborg Puppe | Prof. Dr. Andreas Ransiek | Prof. Dr. Frank Saliger | Prof. Dr. Wolfgang Schild | Prof. Dr. Edward Schramm | Prof. Dr. Thomas Schröder | Prof. Dr. Kay Schumann | Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen | Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Streng | Prof. Dr. Stephan Stübinger | Prof. Dr. Brigitte Tag | Prof. Dr. Friedrich Toepel | Prof. Dr. Bernhard Villmow | Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum | Prof. Dr. Benno Zabel | Prof. Dr. Frank Zieschang | Prof. Dr. Till Zimmermann

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Konzentration auf das Wesentliche im Strafrecht

Knapp und zugleich fundiert, dabei besonders klar strukturiert und leicht verständlich verschafft der Lackner / Kühl / Heger, StGB präzise Informationen zu allen Vorschriften des Strafgesetzbuches, ein sicheres Verständnis der Systematik sowie der inneren Struktur jeder einzelnen Vorschrift des StGB sowie den verlässlichen Überblick über die wichtige und aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung und Literatur zum Strafrecht.

Zur Neuauflage
Die 31. Auflage mit Rechtsstand Sommer 2025 berücksichtigt alle Änderungsgesetze der vergangenen Jahre, u.a.

  • das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom 26.7.2023
  • das Cannabisgesetz vom 27.3.2024
  • das Gesetz zur Änderung des StGB - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung vom 12.6.2024
  • das Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts vom 30.7.2024
  • das Zweite Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vom 7.11.2024.

Zielgruppe
Für Studierende, Strafjustiz, Referendarinnen und Referendare, Polizeidienststellen.

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Der Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Band 1 kommentiert mit den §§ 1 – 37 StGB den großen Teil des Allgemeinen Teils des StGB. 

Vorteile auf einen Blick

  • präzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literatur
  • praxisorientierte Lösungsvorschläge
  • wichtige Teile des Nebenstrafrechts
Die Neuauflage von Band 1
Um die große Aktualität des Münchener Kommentar zum StGB zu wahren, liegt erneut vier Jahre nach Erscheinen der letzten Auflage bereits die fünfte Auflage des Bandes 1 vor. Die umfangreiche Rechtsprechung der vergangenen Jahre sowie die angefallenen Gesetzesänderungen sind zuverlässig und ausführlich eingearbeitet worden. Sowohl die Zielsetzung als auch die grundlegende Konzeption des Kommentars haben sich in der Vergangenheit bewährt und wurden unverändert beibehalten.
Band 1 des Münchener Kommentars zum StGB liegt der Stand Mai 2024 zugrunde. Einzelne Stellen konnten noch mehr aktualisiert werden. Band 2 des Münchener Kommentar zum StGB wird voraussichtlich im November 2024 erscheinen. Die weiteren Bände werden zeitnah im Jahr 2025 folgen.

Zum Werk
Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.
Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, sodass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist.

Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befassen.

 

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Der Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Band 2 umfasst mit den §§ 38 – 79b StGB die praktisch wichtigen weiteren Normen des AT, also Strafen, Strafbemessung, Strafaussetzung auf Bewährung, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Absehen von Strafe, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Verfall und Einziehung, Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen und Verjährung. 

Vorteile auf einen Blick

  • präzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literatur
  • praxisorientierte Lösungsvorschläge
  • wichtige Teile des Nebenstrafrechts

Zur Neuauflage von Band 2
Band 2 umfasst die Kommentierung der §§ 38-79b StGB, also einen großen Teil des Allgemeinen Teils des StGB.
In der 4. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert. Ausführlich dargestellt sind insbesondere die Reform der Vermögensabschöpfung, das 53. StrÄndG (Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern) sowie das 56. StrÄndG (Strafbarkeit nicht genehmigter Kfz-Rennen).

Zum Werk
Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.
Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, sodass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist.

Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befassen.

 

   

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Der Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Band 3 erläutert mit den §§ 80 – 184k StGB u.a. die in der Praxis überaus wichtigen Vorschriften zu Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit, Straftaten gegen ausländische Staaten, Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen, Straftaten gegen die Landesverteidigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt; Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Geld- und Wertzeichenfälschung, falsche uneidliche Aussage und Meineid, falsche Verdächtigung, Straftaten, die sich auf Religion und Weltanschauung beziehen, Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
 
 

Vorteile auf einen Blick

  • präzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literatur
  • praxisorientierte Lösungsvorschläge
  • wichtige Teile des Nebenstrafrechts
Die Neuauflage von Band 3
Nach dem Erscheinen der vierten Auflage im Jahre 2021 hat das StGB zahlreiche Änderungen erfahren. Dies und die in der Zwischenzeit in beachtlichem Umfang neu ergangene Rechtsprechung machten es erforderlich, den Münchener Kommentar zum StGB bereits jetzt erneut zu überarbeiten und zu aktualisieren.
Seit der vierten Auflage wird der Kommentar in Nachfolge von Herrn Professor Dr. Wolfgang Joecks und Herrn Richter am BGH a.D. Dr. Klaus Miebach von Herrn Professor Dr. Volker Erb und Herrn Vorsitzenden Richter am BGH Professor Dr. Jürgen Schäfer herausgegeben. Hieran hat sich nichts geändert.
Es bestand kein Anlass, die Zielsetzung und die grundlegende Konzeption des Münchener Kommentars zum StGB zu modifizieren. Der Kommentar wendet sich weiterhin vor allem an Richter, Staats- und Amtsanwälte, Strafverteidiger und alle sonstigen strafrechtlichen Praktiker, denen er eine Hilfe bei der vertieften Durchdringung und dogmatisch gut begründeten Lösung der anstehenden Rechtsfragen sein will. Diese auf die Praxis bezogene Ausrichtung auf wissenschaftlichem Fundament hat sich in der Vergangenheit in hohem Maße bewährt und wird deshalb in der fünften Auflage unverändert beibehalten.
Aus dem Kreis der Autoren des dritten Bandes ist Frau Professorin Tatjana Hörnle sowie Herr Professor Dr. Jürgen Schäfer ausgeschieden, der seine Arbeit für den Münchener Kommentar auf die Tätigkeiten als Mitherausgeber und Redakteur des Bandes 3 konzentriert hat. Beiden ist sehr herzlich für die seit der ersten Auflage so erfolgreiche Zusammenarbeit und das große Engagement zu danken.
Als (Mit-)Autoren neu gewonnen werden konnten Frau Dr. Svenja Laube (Vor § 102, §§ 102–104a), Herr Professor Dr. Jens Puschke (§ 126a, 127), Frau Privatdozentin Dr. Anja Schmidt (§§ 183–184h) sowie Herr Richter am BGH Dr. Hans-Christian Voigt (§§ 166–168).
Band 3 des Münchener Kommentars zum StGB liegt der Stand vom Dezember 2024 zugrunde, wobei noch an mehreren Stellen neuere Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt werden konnten. Dem jetzt vorliegenden Band 3 folgen die weiteren Bände in Kürze.

Zum Werk
Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.
Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, sodass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist.

Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befassen.

 

   

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Der Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Band 4 erläutert mit den §§ 185 – 262 StGB u.a. die in der Praxis überaus wichtigen Vorschriften zu Beleidigung, Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs, Straftaten gegen das Leben (Mord, Totschlag, Schwangerschaftsabbruch), Körperverletzungsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Diebstahl und Unterschlagung, Raub und Erpressung sowie Begünstigung, Hehlerei und Geldwäsche.

Zur Neuauflage von Band 4 
Für die 5. Auflage wurde die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert. U.a. wurden das G zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts, das G zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das G zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten sowie das G zur effektiveren Bekämpfung von Nachstellungen und besseren Erfassung des Cyberstalkings und vieles mehr eingearbeitet.

Zum Werk
Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.
Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, sodass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist.

Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befassen.

 

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Der Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Band 5 erläutert mit den §§ 263 – 297 StGB u.a. die in der Praxis überaus wichtigen Vorschriften zu Betrug und Untreue, die Urkundenfälschung sowie die Insolvenzstraftaten. 
 

Vorteile auf einen Blick

  • präzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literatur
  • praxisorientierte Lösungsvorschläge
  • wichtige Teile des Nebenstrafrechts

Zur Neuauflage von Band 5 (neue Bandzählung)
In der 4. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert, neue Frage­stellungen (beispielsweise »COVID«, »Diesel«) werden in zahlreichen Kommentierungen aufgearbeitet. Mit ausführlicher Darstellung der Interims-Rechtslage bis 23.11.2021 bzgl. der Fälschung von Impfausweisen, die zahlreiche Gerichte in der kommenden Zeit beschäftigen wird.

Wegen des großen Umfangs wurde der frühere Band 5 in zwei Bände aufgeteilt (in der 4. Auflage nun Band 5 und Band 6).

Die einzelnen Bände des Münchener Kommentars zum StGB sind nach neuer Bandzählung künftig:
Band 1:    §§ 1–37, Bandredakteur: Vorsitzender Richter am BayObLG und am OLG a.D. Rechtsanwalt Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
Band 2:    §§ 38–79b, Bandredakteur: Vorsitzender Richter am BayObLG a.D. und am OLG a.D. Rechtsanwalt Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
Band 3:    §§ 80–184k, Bandredakteur: Vorsitzender Richter am BGH Professor Dr. Jürgen Schäfer
Band 4:    §§ 185–262, Bandredakteur: Vorsitzender Richter am BGH Professor Dr. Günther M. Sander
Band 5:    §§ 263–297, Bandredakteur: Professor Dr. Roland Hefendehl
Band 6:    §§ 298–358, Bandredakteur: Rechtsanwalt Professor Dr. Olaf Hohmann
Band 7:    Nebenstrafrecht I und JGG, Bandredakteur: Professor Dr. Marco Mansdörfer
Band 8:    Nebenstrafrecht II, Bandredakteur: Professor Dr. Roland Schmitz
Band 9:    Nebenstrafrecht III Völkerstrafgesetzbuch, Bandredakteur: Professor Dr. Christoph Safferling

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Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.
Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, sodass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist.

Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befassen.

 

   

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Der Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Band 6 umfasst mit den §§ 298 – 358 StGB die Kommentierung der Straftaten gegen den Wettbewerb, Sachbeschädigung, gemeingefährliche Straftaten, Straftaten gegen die Umwelt sowie Straftaten im Amt und schließt damit die Kommentierung des StGB ab.

Vorteile auf einen Blick

  • präzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literatur
  • praxisorientierte Lösungsvorschläge
  • wichtige Teile des Nebenstrafrechts

Zur Neuauflage von Band 6 (neue Bandzählung)
In der 4. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert. Wegen des großen Umfangs wurde der frühere Band 5 in zwei Bände aufgeteilt (in der 4. Auflage nun Band 5 und Band 6 (neu)).

Die einzelnen Bände des Münchener Kommentars zum StGB sind nach neuer Bandzählung künftig:
Band 1:    §§ 1–37, Bandredakteur: Vorsitzender Richter am BayObLG und am OLG a.D. Rechtsanwalt Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
Band 2:    §§ 38–79b, Bandredakteur: Vorsitzender Richter am BayObLG a.D. und am OLG a.D. Rechtsanwalt Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
Band 3:    §§ 80–184k, Bandredakteur: Vorsitzender Richter am BGH Professor Dr. Jürgen Schäfer
Band 4:    §§ 185–262, Bandredakteur: Vorsitzender Richter am BGH Professor Dr. Günther M. Sander
Band 5:    §§ 263–297, Bandredakteur: Professor Dr. Roland Hefendehl
Band 6:    §§ 298–358, Bandredakteur: Rechtsanwalt Professor Dr. Olaf Hohmann
Band 7:    Nebenstrafrecht I und JGG, Bandredakteur: Professor Dr. Marco Mansdörfer
Band 8:    Nebenstrafrecht II, Bandredakteur: Professor Dr. Roland Schmitz
Band 9:    Nebenstrafrecht III Völkerstrafgesetzbuch, Bandredakteur: Professor Dr. Christoph Safferling

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Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.
Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, sodass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist.

Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befassen.

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Die 4. Auflage berücksichtigt die zahlreichen Gesetzesänderungen sowie die neueste Rechtsprechung und Literatur.

Neben relevanten Normen des JGG (§§ 1 ff., 17 ff., 27 ff., 61 ff., JGG) beinhaltet Band 7 (neue Bandzählung) wichtige strafrechtlichen Normen des Arznei- und Betäubungsmittelrechts (AMG, AntidopingG, BtMG, BtMVV, GÜG, NpSG), des Medizin- und Biostrafrechts (TPG, TFG, GenTG), des Naturschutzrechts (TierSchG, BNatSchG) sowie des Vereins- und Versammlungsrechts (VereinsG, VersammlG).
 
Die einzelnen Bände des Münchener Kommentars zum StGB sind nach neuer Bandzählung künftig:
Band 1:    §§ 1–37, Bandredakteur:Vorsitzender Richter am BayObLG und am OLG a.D.Rechtsanwalt Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
Band 2:    §§ 38–79b, Bandredakteur:Vorsitzender Richter am BayObLG a.D. und am OLG a.D.Rechtsanwalt Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
Band 3:    §§ 80–184k, Bandredakteur:Vorsitzender Richter am BGH Professor Dr. Jürgen Schäfer
Band 4:    §§ 185–262, Bandredakteur:Vorsitzender Richter am BGH Professor Dr. Günther M. Sander
Band 5:    §§ 263–297, Bandredakteur:Professor Dr. Roland Hefendehl
Band 6:    §§ 298–358, Bandredakteur:Rechtsanwalt Professor Dr. Olaf Hohmann
Band 7:    Nebenstrafrecht I JGG, Bandredakteur:Professor Dr. Marco Mansdörfer
Band 8:    Nebenstrafrecht II, Bandredakteur:Professor Dr. Roland Schmitz
Band 9:    Nebenstrafrecht III Völkerstrafgesetzbuch, Bandredakteur:Professor Dr. Christoph Safferling

Vorteile auf einen Blick
  • präzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literatur
  • praxisorientierte Lösungsvorschläge
  • wichtige Teile des Nebenstrafrechts

Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befasst.

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In der 4. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert. Wegen des großen Umfangs wurde der frühere Band 5 in zwei Bände aufgeteilt (in der 4. Auflage nun Band 5 und Band 6 (neu); der bisherige Band 7 wird damit zu Band 8 (neu)).

Die einzelnen Bände des Münchener Kommentars zum StGB sind nach neuer Bandzählung künftig:
Band 1:    §§ 1–37, Bandredakteur:Vorsitzender Richter am BayObLG und am OLG a.D.Rechtsanwalt Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
Band 2:    §§ 38–79b, Bandredakteur:Vorsitzender Richter am BayObLG a.D. und am OLG a.D.Rechtsanwalt Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
Band 3:    §§ 80–184k, Bandredakteur:Vorsitzender Richter am BGH Professor Dr. Jürgen Schäfer
Band 4:    §§ 185–262, Bandredakteur:Vorsitzender Richter am BGH Professor Dr. Günther M. Sander
Band 5:    §§ 263–297, Bandredakteur:Professor Dr. Roland Hefendehl
Band 6:    §§ 298–358, Bandredakteur:Rechtsanwalt Professor Dr. Olaf Hohmann
Band 7:    Nebenstrafrecht I JGG, Bandredakteur:Professor Dr. Marco Mansdörfer
Band 8:    Nebenstrafrecht II, Bandredakteur:Professor Dr. Roland Schmitz
Band 9:    Nebenstrafrecht III Völkerstrafgesetzbuch, Bandredakteur:Professor Dr. Christoph Safferling

Vorteile auf einen Blick

  • präzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literatur
  • praxisorientierte Lösungsvorschläge
  • wichtige Teile des Nebenstrafrechts

Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befasst.

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Der neue Band 9 erläutert die strafrechtlichen Normen des Aufenthaltsgesetzes, des Freizügigkeitsgesetzes und Asylgesetzes, die sonst meist allein aus verwaltungsrecht­licher Sicht kommentiert werden, sowie des StaatsangehörigkeitsG. Darüber hinaus werden das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie das Sprengstoffgesetz, das Wehrstrafgesetz und dessen Einführungsgesetz ausführlich dargestellt.
Ferner beinhaltet der Band eine ausführliche Kommentierung zum Völkerstrafgesetzbuch.
Die Neuauflage berücksichtigt die zahlreichen Gesetzesänderungen, insbesondere des Waffenrechts, sowie die neueste Rechtsprechung und Literatur.

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Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.
Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, so dass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist.

Band 9 (neue Bandzählung) enthält eine Kommentierung zu den strafrechtlichen Normen des Waffenrechts (WaffG, KWKG, SprengG), Aufenthaltsgesetzes, des Freizügigkeitsgesetzes und Asylgesetzes, die in den gängigen ausländerrechtlichen Kommentaren meist allein aus verwaltungsrechtlicher Sicht kommentiert werden, sowie des StaatsangehörigkeitsG (StAG). Darüber hinaus werden das Wehrstrafgesetz sowie dessen Einführungsgesetz ausführlich dargestellt.
Ferner beinhaltet der Band eine ausführliche Kommentierung zum Völkerstrafgesetzbuch. Neben den Straftaten gegen das Völkerrecht (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen gegen Personen, gegen Eigentum und sonstige Rechte, gegen humanitäre Operationen und Embleme sowie Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden und Mittel der Kriegsführung u.a.) wird der Anwendungsbereich des Völkerstrafgesetzbuches sowie die Frage der Schuld bei Handeln auf Befehl ausführlich behandelt.

Die einzelnen Bände des Münchener Kommentars zum StGB sind nach neuer Bandzählung künftig:
Band 1:    §§ 1–37, Bandredakteur:Vorsitzender Richter am BayObLG und am OLG a.D.Rechtsanwalt Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
Band 2:    §§ 38–79b, Bandredakteur:Vorsitzender Richter am BayObLG a.D. und am OLG a.D.Rechtsanwalt Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
Band 3:    §§ 80–184k, Bandredakteur:Vorsitzender Richter am BGH Professor Dr. Jürgen Schäfer
Band 4:    §§ 185–262, Bandredakteur:Vorsitzender Richter am BGH Professor Dr. Günther M. Sander
Band 5:    §§ 263–297, Bandredakteur:Professor Dr. Roland Hefendehl
Band 6:    §§ 298–358, Bandredakteur:Rechtsanwalt Professor Dr. Olaf Hohmann
Band 7:    Nebenstrafrecht I JGG, Bandredakteur:Professor Dr. Marco Mansdörfer
Band 8:    Nebenstrafrecht II, Bandredakteur:Professor Dr. Roland Schmitz
Band 9:    Nebenstrafrecht III Völkerstrafgesetzbuch, Bandredakteur:Professor Dr. Christoph Safferling

Vorteile auf einen Blick

  • präzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literatur
  • praxisorientierte Lösungsvorschläge
  • wichtige Teile des Nebenstrafrechts

Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befassen.

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Der Neuhaus/Artkämper/Weise, Kriminaltechnik und Beweisführung im Strafverfahren ist ein wertvoller Ratgeber für alle, die sich mit Problemen der Kriminaltechnik auseinandersetzen müssen.

Auf Augenhöhe mit den Sachverständigen.

 
Wichtiger Baustein für die erfolgreiche Verteidigung
Vor allem bei der gerichtlichen Vernehmung von Sachverständigen sind Kenntnisse der Kriminaltechnik und psychologisch-sozialen Kriminalistik für die Strafverteidigung wichtig, um eine erfolgreiche Verteidigung zu gestalten.
 
Effektive Hilfe bei der Sachverständigen Vernehmung
Dieses Werk unterstützt die Strafverteidigung, aber auch die Staatsanwaltschaft und Richterschaft, maßgeblich dabei, die Abläufe der Spurensicherung, deren Auswertung und Bewertung nachzuvollziehen und kritisch bewerten zu können. Dies erleichtert die Vernehmung kriminaltechnischer Sachverständiger und unterstützt letztlich dabei, Verfahrensfehler aufzuspüren und alternative Auswertungen zu finden.
 
Die lange erwartete 2. Auflage
bringt das Werk in tatsächlicher und rechtlicher Sicht auf den aktuellen Stand. Dabei werden insbesondere die technischen Neuerungen seit der Vorauflage, wie etwa die Themenkreise Thermospuren, digitale Daten in Pkw oder von Alexa/Siri/ apple watch etc. eingearbeitet.

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Das Recht der Strafzumessung ist gesetzlich nur in wenigen Vorschriften des Strafgesetzbuches geregelt; ausschlaggebend für die Höhe der Strafe ist stets die individuelle Würdigung von Tat und Täter durch den Strafrichter. Für ihn, aber auch für den mit der Vorbereitung des Plädoyers oder einer Rechtsmittelschrift befassten Staatsanwalt bzw. Strafverteidiger ist eine genaue Kenntnis der Strafzumessungspraxis daher von entscheidender Bedeutung.
In der Neuauflage wird das Kapitel zur Revisibilität der Strafzumessung deutlich erweitert und vertieft. Daneben wird das Werk insgesamt auf den aktuellen Stand in Rechtsprechung und Literatur gebracht.

Zur Neuauflage
Die 7. Auflage bringt das Werk insgesamt auf den aktuellen Stand Spätherbst 2023 in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Das Kapitel zum Jugendstrafrecht wurde deutlich erweitert.

Das Werk bietet eine systematische und praxisorientierte Darstellung mit zahlreichen Beispielen und Bearbeitungsschemata.

  • Instrumentarium der Sanktionen
  • Strafzumessungserhebliche Umstände
  • Vorgang der Strafzumessung
  • Gesamtstrafe
  • Feststellung der strafzumessungserheblichen Tatsachen
  • Strafzumessung in den Urteilsgründen
  • Deliktsspezifische Strafzumessungsumstände

Zielgruppe
Für Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger.

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Aus Schönke/Schröder wird Tübinger Kommentar

Die nun erstmals als »Tübinger Kommentar« fortgeführte Neuauflage garantiert weiterhin ein Höchstmaß an Praxisnutzen und hilft selbst bei der Lösung schwieriger Spezialfragen.

Der Tübinger Kommentar: Aus Tradition modern.

Mittler zwischen Wissenschaft und Praxis
Als handlicher, dabei umfassender Standardkommentar zum StGB hat sich der »Schönke/Schröder« seit Jahrzehnten einen exzellenten Namen gemacht. Der viele Jahre als Professor in Tübingen tätige bisherige Namensgeber Prof. Dr. Horst Schröder prägte dabei die typische Verbindung aus Praxisnähe und Wissenschaftlichkeit. Dies wurde von seinen Tübinger Nachfolgern konsequent fortgeführt. 
 
Highlights der 31. Auflage
Die 31. Auflage berücksichtigt alle Änderungsgesetze der
vergangenen Jahre, u.a.
  • Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
  • Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
  • Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
  • Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet
  • Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern
  • Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB),
  • Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
  • Cannabisgesetz
  • Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
  • Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts 
Die neueste Literatur und Rechtsprechung sind umfassend eingearbeitet. Das Werk befindet sich auf dem Bearbeitungsstand Herbst 2024.
 
Von erfahrenen Autorinnen und Autoren
Prof. Dr. Nikolaus Bosch, Bayreuth; Prof. Dr. Jörg Eisele, Tübingen; Prof. Dr. Bernd Hecker, Tübingen; Prof. Dr. Jörg Kinzig, Tübingen; Prof. Dr. Walter Perron, Freiburg; Prof. Dr. Ulrike Schittenhelm, Tübingen; Prof. Dr. Frank Schuster, Würzburg; Prof. Dr. Georg Steinberg, Potsdam, Prof. Dr. Detlev Sternberg-Lieben, Dresden; Prof. Dr. Bettina Weißer, Köln.

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Kommentare zur StPO

Laufend aktualisierte Kommentierung zur StPO sowie Nebengesetzen, herausgegeben von Dr. Jürgen Peter Graf, Richter am BGH, Karlsruhe, Lehrbeauftragter an der Universität Würzburg.

Gerade in den vergangenen Jahren ist es zu einer Vielzahl strafprozessualer Änderungsgesetze gekommen und ein Nachlassen des Gesetzgebers ist nicht ersichtlich. Zunehmend wird es für die Praxis schwieriger, den Überblick zu behalten.

Um die tägliche Arbeit zu erleichtern, sind nicht nur die Vorschriften der StPO kommentiert, sondern auch das StrEG, der EU- Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl sowie die relevanten Normen aus GVG, JGG, BZRG, TKG, BtMG, AO, EMRK, IRG, aus dem Schengener Durchführungsübereinkommen und aus dem Wiener Konsular-Übereinkommen-Gesetz. Zudem MiStra, RiStBV und MiZi. Damit finden sich die wesentlichen Vorschriften für die Praxis in einem Werk.

Eine Online-Kommentierung ist geradezu ideal, den erhöhten Ansprüchen an Aktualität und Fortentwicklung eines Rechtsgebiets Rechnung zu tragen. Etwa alle drei Monate wird die Kommentierung aktualisiert. So werden die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur zeitnah nachvollzogen.

Der BeckOK StPO ist speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügt über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:

  • Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standardebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detailebene mit Einzelbeispielen, weiteren Rechtsprechungs- und Literaturzitaten, Checklisten, Muster etc.


Der Herausgeber:

Dr. Jürgen Peter Graf, Richter am BGH, Karlsruhe

Die Autoren:

Dr. Peter Allgayer; Lars Bachler; Dr. Johannes Berg; Dr. Stephan Beukelmann; Dr. Alexandra Bücherl; Gabriele Cirener; Dr. Kai Cornelius; Dr. Ralf Eschelbach; Dr. Sabine Ferber; Dr. Alexander Ganter; Claudia Gorf; Catharina Graf; Dr. Jürgen Peter Graf; Sigrid Hegmann; Prof. Dr. Klaus Hoffmann-Holland; Matthias Huber; Dieter Inhofer; Dr. Oliver Klein; Dr. Matthias Krauß; Hanns Larcher; Christian Monka; Dr. Lars Niesler; Jörn Patzak; Dr. Jens Peglau; Christian Ritscher; Silke Ritzert; Dr. Dieter Temming; PD Dr. Brian Valerius; Prof. Bernhard Weiner; Prof. Dr. Jürgen Wessing; Stefan Wiedner; Prof. Dr. Petra Wittig.

  

Der Beck'sche Online-Kommentar StPO ist Bestandteil:

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Dieser Spezialkommentar behandelt das gesamte strafprozessuale Beweisrecht und hilft dem Praktiker, sich in einem der heikelsten und fehlerträchtigsten Bereiche der Prozesspraxis sicher zu bewegen. Übersichtlich und geschlossen vermittelt der Band Zusammenhänge, die sich sonst nur über die Lektüre zahlreicher Kommentare, Handbücher und Aufsätze erschließen lassen. Die umfassende Auswertung der relevanten Rechtsprechung und Literatur und die Einbeziehung empirischer Erkenntnisse benachbarter Disziplinen liefern das nötige Rüstzeug für den Berufsalltag.

Aus dem Inhalt:

  • Beweisgrundsätze, Beweisantrag, Beweisverbote
  • Rechte des Beschuldigten, Geeignetheit von Vernehmungstechniken, Würdigung der Aussage
  • Rechte und Pflichten des Zeugen, Kriterien seiner Aussagefähigkeit und Glaubwürdigkeit
  • Rechte und Pflichten des Sachverständigen, u.a. dessen Aufgaben: körperliche Untersuchung, Schuldfähigkeitsuntersuchung und kriminaltechnische Untersuchung
  • Vorschriften und praxisrelevante Rechtsfragen zum Urkunden- und zum Augenscheinsbeweis sowie zur Beweisbeschaffung, hier insbesondere Beschlagnahme, Durchsuchung sowie Überwachung der modernen Telekommunikationsformen.

Ein detailliertes Gesetzes-,ein Rechtsprechungs- und ein Sachverzeichnis sichern das schnelle Auffinden der jeweils gesuchten Information.

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Die Konzeption dieses Standardkommentars entspricht vollständig den Anforderungen von Strafrechtspraktikern. Die Erläuterungen erfolgen überwiegend anhand der Rechtsprechung. Lückenlos ausgewertet ist die Judikatur des Bundesgerichtshofes, ebenso die des Bundesverfassungsgerichts in ihren Bezügen zur StPO und zum GVG. In der Mitte zwischen Kurz- und Großkommentar ermöglicht das Werk den sofortigen und unkomplizierten Zugriff auf alle praxisrelevanten Fragen

Umfassende Zusatzinformationen machen das Werk noch praktikabler: Kommentierung der strafverfahrensrechtlichen Vorschriften des GVG und EGGVG;
Abdruck des JGG in Auszügen sowie der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren.

Zur Neuauflage
Die 9. Auflage befindet sich auf dem Stand Sommer 2022, verarbeitet alle gesetzlichen Änderungen der vergangenen Jahre und zieht, unter Auswertung der neuen Rechtsprechung und Anwendungspraxis, kritische Bilanz. Hervorzuheben sind insbesondere

  • das G zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche v. 9.3.2021,
  • das G zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität v. 30.3.2021
  • das G zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft vom 30.3.2021 an die Vorgaben aus der Entscheidung des BVerfG v. 27.5.2021,
  • das G zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder v. 16.6.2021,
  • das G zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 25.6.2021 sowie
  • G zur Herstellung materieller Gerechtigkeit v. 21.12.2021
  • G über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe und zur Änd. der StPO v. 25.3.2022.

Literatur und Rechtsprechung sind bis Mitte 2022 verarbeitet, zum Teil auch darüber hinaus.

Zielgruppe
Für Strafrichterinnen und Strafrichter, Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, Staatsanwaltschaft sowie Hochschullehrerinnen und -lehrer.

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Band 1 umfasst die Kommentierung der §§ 1–150 StPO. Den Erläuterungen vorangestellt ist eine instruktive Einführung, die über Wesen und Ziel des Strafprozesses, die Verfahrensgrundsätze und Prozessvoraussetzungen, über Ablauf und Struktur des Strafverfahrens sowie über die internationalen Dimensionen der Materie informiert. Schwerpunkte im Band 1 sind umfangreiche Erläuterungen

  • zum Zeugenbeweis (§§ 48–71 StPO)
  • zum Themenbereich Sachverständige und Augenschein
  • (§§ 72–93 StPO)
  • zu Beschlagnahme, Überwachung und Durchsuchung (§§ 94–111 p StPO) sowie
  • zur Verhaftung und vorläufigen Festnahme (§§ 112–130 StPO).

Der neue Großkommentar erläutert die Strafprozessordnung wissenschaftlich fundiert und zugleich mit präzisem Blick auf die Bedürfnisse der Praxis. Der einheitliche systematische Aufbau aller Einzelkommentierungen gewährleistet hervorragende Übersichtlichkeit und Lesbarkeit des Werkes. Die neueste Rechtsprechung und Literatur sind umfassend ausgewertet. Wo keine gesicherte Judikatur vorhanden ist, bietet das Werk praxisnahe eigene Lösungsvorschläge.

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Band 2 erläutert zunächst alle relevanten Fragen zum Verfahren im ersten Rechtszug:

  • Öffentliche Klage und ihre Vorbereitung (§§ 151-177 StPO)
  • Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§§ 198-211 StPO)
  • Hauptverhandlung und ihre Vorbereitung (§§ 212-225a)
  • Sicherungsverwahrung und Verfahren gegen Abwesende (§§ 275a, 276-295)
  • Rechtsmitteln der Beschwerde und Berufung (§§ 296-332 StPO).

Der Großkommentar, angelegt auf vier Bände mit einem Gesamtumfang von rund 8.900 Seiten, erläutert die Strafprozessordnung wissenschaftlich fundiert und zugleich mit präzisem Blick auf die Bedürfnisse der Praxis. Band 4 wird darüber hinaus Kommentierungen weiterer strafverfahrensrechtlich relevanter Vorschriften enthalten, etwa des GVG, EGGVG, der EMRK und des Strafverfolgungs-Entschädigungsgesetzes.
Der einheitliche systematische Aufbau aller Einzelkommentierungen gewährleistet hervorragende Übersichtlichkeit und Lesbarkeit des Werkes. Die neueste Rechtsprechung und Literatur sind umfassend ausgewertet. Wo keine gesicherte Judikatur vorhanden ist, bietet das Werk praxisnahe eigene Lösungsvorschläge.

Vorteile auf einen Blick

  • praxisgerecht und zugleich wissenschaftlich vertieft
  • übersichtlich und hervorragend lesbar
  • mit praktikablen Lösungsvorschlägen auch bei noch nicht gefestigter Rechtsprechung

Zu Band 2
Band 2 erläutert zunächst alle relevanten Fragen zum Verfahren im ersten Rechtszug. Diese umfassen die Öffentliche Klage und ihre Vorbereitung (§§ 151-177), die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§§ 198-211), die Hauptverhandlung und ihre Vorbereitung (§§ 212-275) sowie die Sicherungsverwahrung und Verfahren gegen Abwesende (§§ 275a, 276-295).
Ein weiterer Schwerpunkt wird auf die umfangreichen Erläuterungen zu den Rechtsmitteln der Beschwerde und Berufung gelegt (§§ 296-332). Das Beweisantragsrecht wurde intensiv überarbeitet.

Zielgruppe
Für alle Strafrechtlerinnen und Strafrechtler in Anwaltschaft, Justiz, Wirtschaft und Wissenschaft.

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Band 3 umfasst die Erläuterungen zum Rechtsmittel der Revision (§§ 333-358 StPO), zum Wiederaufnahmeverfahren (§§ 359-373a StPO), zur Beteiligung des Verletzten am Verfahren (§§ 373b-406l), zu den besonderen Arten des Verfahrens (§§ 407-444) sowie zu den im 7. Buch der StPO enthaltenen strafvollstreckungsrechtlichen und kostenrechtlichen Regelungen.

Die Neuauflage von Band 3
Seit der Vorauflage sind wichtige Neuerungen zum Wiederaufnahmerecht sowie detaillierte Erläuterungen zur Revision und zum Strafbefehlsverfahren eingearbeitet worden. Weiterhin sind zahlreiche Änderungsgesetze zu berücksichtigen gewesen, zuletzt unter anderem:
  • G zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts v. 30.7.2024
  • G zur weiteren Digitalisierung der Justiz v. 12.7.2024
  • CannabisG v. 27.3.2024

Zum Gesamtwerk
Der Großkommentar, angelegt auf vier Bände mit einem Gesamtumfang von rund 8.900 Seiten, erläutert die Strafprozessordnung wissenschaftlich fundiert und zugleich mit präzisem Blick auf die Bedürfnisse der Praxis. Band 4 wird darüber hinaus Kommentierungen weiterer strafverfahrensrechtlich relevanter Vorschriften enthalten, etwa des GVG, EGGVG, der EMRK und des Strafverfolgungsentschädigungsgesetzes.
Der einheitliche systematische Aufbau aller Einzelkommentierungen gewährleistet hervorragende Übersichtlichkeit und Lesbarkeit des Werkes. Die neueste Rechtsprechung und Literatur sind umfassend ausgewertet. Wo keine gesicherte Judikatur vorhanden ist, bietet das Werk praxisnahe eigene Lösungsvorschläge.

Vorteile auf einen Blick

  • praxisgerecht und zugleich wissenschaftlich vertieft
  • übersichtlich und hervorragend lesbar
  • mit praktikablen Lösungsvorschlägen auch bei noch nicht gefestigter Rechtsprechung

Für alle Strafrechtler in Anwaltschaft, Justiz, Wirtschaft und Wissenschaft. Praxisgerecht und zugleich wissenschaftlich vertieft bietet der Kommentar Übersichtlichkeit und praktikable Lösungsvorschlägen auch bei noch nicht gefestigter Rechtsprechung

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Band 4 umfasst alle relevanten Kommentierungen weiterer für die strafverfahrensrechtliche Praxis bedeutender Vorschriften: GVG, EGGVG, EMRK, EGStPO, EGStGB, Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz, Strafverfolgungs-Entschädigungsgesetz, JGG, G10, AO, DolmetscherG.

Neuauflage
Neben den schon in der Erstauflage enthaltenen Erläuterungen zum Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen, zum Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen sowie zum Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ist in der Neuauflage noch eine Kommentierung zum Gerichtsdolmetschergesetz hinzugekommen. Dem vorliegenden Band liegt grundsätzlich als Bearbeitungsstand der Juli 2024 zugrunde. In Einzelfällen konnten aktuelle Entwicklungen noch bis Oktober 2024 berücksichtigt werden.
 
Zum Gesamtwerk

Der Großkommentar, angelegt auf vier Bände mit einem Gesamtumfang von rund 8.900 Seiten, erläutert die Strafprozessordnung wissenschaftlich fundiert und zugleich mit präzisem Blick auf die Bedürfnisse der Praxis. Band 4 wird darüber hinaus Kommentierungen weiterer strafverfahrensrechtlich relevanter Vorschriften enthalten, etwa des GVG, EGGVG, der EMRK und des Strafverfolgungsentschädigungsgesetzes.
Der einheitliche systematische Aufbau aller Einzelkommentierungen gewährleistet hervorragende Übersichtlichkeit und Lesbarkeit des Werkes. Die neueste Rechtsprechung und Literatur sind umfassend ausgewertet. Wo keine gesicherte Judikatur vorhanden ist, bietet das Werk praxisnahe eigene Lösungsvorschläge.

Vorteile auf einen Blick

  • praxisgerecht und zugleich wissenschaftlich vertieft
  • übersichtlich und hervorragend lesbar
  • mit praktikablen Lösungsvorschlägen auch bei noch nicht gefestigter Rechtsprechung

Für alle Strafrechtler in Anwaltschaft, Justiz, Wirtschaft und Wissenschaft. Praxisgerecht und zugleich wissenschaftlich vertieft bietet der Kommentar Übersichtlichkeit und praktikable Lösungsvorschlägen auch bei noch nicht gefestigter Rechtsprechung

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Kommentare zum BtMG

Mit dem Beck'schen Online-Kommentar zum BtMG wird das Angebot an BeckOKs zum Strafrecht ergänzt.
Die beiden Herausgeber sind Oberstaatsanwalt und Vorsitzender Richter, sie kommentieren praxisgerecht und mit juristischer Schwerpunktsetzung. Dabei wird jenen Vorschriften besonderes Augenmerk gewidmet, die Ihre tägliche Arbeit bestimmen, ohne wissenschaftliche Fundierung oder aktuelle rechtspolitische Diskussionen zu vernachlässigen. Die laufend aktualisierten Kommentierungen umfassen derzeit Folgende Vorschriften:

  • Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV)
  • Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
  • Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV)

In der Regel alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert, wenn notwendig erweitert und werden die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt. Wichtige Änderungen werden von den Autoren sofort eingearbeitet.
 

Ob Papier oder PC, der kompakte dreistufige Aufbau sorgt schnell für Klarheit:

  • Überblicks-Ebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standard-Ebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detail-Ebene mit Rechtsprechungsbeispielen und Praxishinweisen.
 
Der Herausgeber:
Dr. Wolfgang Bohnen, Oberstaatsanwalt in Trier 
Dr. Detlev Schmidt, Vorsitzender Richter am Landgeicht Berlin
 
Zielgruppe
Für Strafrichter, Staatsanwälte, Kriminalbeamte, Strafverteidiger, Bewährungshelfer, Mitarbeiter im Strafvollzug, therapeutische Einrichtungen und Beratungsstellen, Sozialbehörden, Ärzte, Apotheker.

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Maßgebend im Betäubungsmittelrecht.

Der große Standardkommentar 
erläutert das BtMG eingehend und praxisnah. sowie darüber hinaus AMG und GÜG, NpSG, BtMVV und AntiDopG. Es bietet viele Informationen über das Juristische hinaus, etwa zu medizinischen, chemischen und pharmakologischen Fragen, und behandelt damit alle Aspekte rund um Konsum und Herstellung von Suchtstoffen in einem Band.

Zur Neuauflage 

Die Neuauflage verarbeitet alle Gesetzesänderungen bis Ende 2023, u.a.:

    • alle relevanten Neuerungen zur geplanten Cannabis-Legalisierung
    • das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz v. 19.7.2023
    • die Fünfte VO zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge v. 10.3.2023
    • die wichtigsten Vorschriften des Tierarzneimittelgesetzes v. 27.9.2021
    • eine aktualisierte Auflistung aller einschlägigen Stoffe
    • Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Betäubungsmittelstrafrecht sowie zu den strafrechtlichen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes ist vollständig ausgewertet.

Zielgruppe
Für Strafrichterschaft, Staatsanwaltschaft, Kriminalbeamtinnen und -beamte, Strafverteidigung, Bewährungshilfe, Mitarbeitende im Strafvollzug, therapeutische Einrichtungen und Beratungsstellen, Sozialbehörden, Ärzteschaft, Apothekerinnen und Apotheker.

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Alles drin für die BtM-Rechtspraxis.

Das leicht handhabbare ­Arbeitsmittel. Der Praxis-Kommentar erläutert präzise und übersichtlich das Betäubungsmittelgesetz, das Arzneimittelgesetz, Anti-Doping-Gesetz und Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz sowie die wichtigsten einschlägigen Verordnungen zum BtMG. Orientiert an der obergerichtlichen Rechtsprechung gibt er verlässliche Antworten auf die Fragen der Alltagspraxis.

Zur Neuauflage:
Eingearbeitet sind sämtliche Novellierungen seit Erscheinen der Vorauflage, so u. a.:
  • VO zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 2.7.2018
  • VO zur Änderung der Anlagen des NpSG und von Anlagen des BtMG vom 12.7.2019 
  • Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung vom 9.8.2019
  • 19. ÄndVO mit Änderung der Anl. II BtMG vom 17.12.2019
  • 60. G zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 30.11.2020. 
 
Zu den Autoren
Dr. Klaus Weber schreibt auf der Grundlage seiner jahrzehntelangen Erfahrungen als Ministerialbeamter, Abteilungs­leiter und Leiter einer Staatsanwaltschaft, die in besonderem Umfang mit Betäubungsmittelsachen befasst ist, sowie zuletzt als Präsident des Landgerichts Traunstein. In der neuen Auflage kommen mit Hans Kornprobst, Leitender Oberstaatsanwalt, München, und Stefan Maier, Vorsitzender Richter am OLG, neue und praxiserfahrene Autoren hinzu.

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Kommentare zum JGG

Laufend aktualisierte Kommentierung zur JGG herausgegeben von Dr. Nils Fabian Gertler, Dr. Volker Kunkel und Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M. .

In der Regel alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert, wenn notwendig erweitert und werden die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt. Wichtige Änderungen werden von den Autoren sofort eingearbeitet.

Ob Papier oder PC, der kompakte dreistufige Aufbau sorgt schnell für Klarheit:

  • Überblicks-Ebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standard-Ebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detail-Ebene mit Rechtsprechungsbeispielen und Praxishinweisen.

Die Herausgeber:

  • Dr. Nils Fabian Gertler, Staatsanwalt, derzeit abgeordnet an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Stuttgart
  • Dr. Volker Kunkel, Vorsitzender Richter am Landgericht, Bonn
  • Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M., Professor, Universität Passau

Der BeckOK JGG ist Teil folgender Module:

Zur Übersicht Beck'scher Online-Kommentar
 

 

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Die 26. Auflage berücksichtigt alle Gesetzesänderungen sowie aktuelle Rechtsprechung bis Januar 2025 - ebenso wie die in der Rechtspraxis geführten Debatten und die neueren Erkenntnisse der jugendstrafrechtlich relevanten empirischen Forschung.

Im Bereich des materiellen Jugendstrafrechts sind besonders hervorzuheben die Ausführungen

  • zur jugendstrafrechtlichen Verantwortlichkeit
  • zur Beurteilung des Entwicklungsstandes Heranwachsender
  • zum Rechtsfolgensystem unter Berücksichtigung der Prognosestellungen im Allgemeinen sowie der Weisungen und der Drogenproblematik im Einzelnen

Thematische Schwerpunkte im Verfahrensrecht sind

  • der Umfang der Anwendbarkeit von Normen des allgemeinen Strafverfahrensrechts
  • die besonderen Ermittlungspflichten
  • Verfahrenseinstellung bzw. Anordnung und Vollzug von Untersuchungshaft
  • das Rechtsmittelverfahren

Auch das Jugendschutzverfahren wird eingehend erläutert.

Zur Neuauflage

Prof. Dr. Ralf Kölbel, der seit der 21. Auflage die Kommentierung übernommen hat, konnte seit der Vorauflage weitere Teile einer grundlegenden Überarbeitung unterziehen. Als Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie der LMU München ist er ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts. Berücksichtigt sind in der Neuauflage alle Gesetzesänderungen sowie aktuelle Rechtsprechung bis Januar 2024.

Zielgruppe
Für Jugendrichterinnen und -richter, Jugendstaatsanwaltschaft, Strafverteidigung sowie Mitarbeitende im Jugendstrafvollzug, bei den Jugendämtern, der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe, Polizei und Kripo sowie Psychologinnen und Psychologen sowie Psychiaterinnen und Psychiater.

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Kommentare zum OWiG

Laufend aktualisierte Kommentierung zum Ordungswidrigkeitenrecht (Bundes- und Landesrecht), herausgegeben von Dr. Jürgen Peter Graf, Richter am BGH, Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Lehrbeauftragter an der Universität Würzburg.

Zum Inhalt:

Der umfangreiche Kommentar deckt die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien aus dem Bundesrecht und dem Recht aller 16 Länder ab. Derzeit sind nachfolgende relevante Normen aus bundesrechtlichen Vorschriften enthalten:

Bundesrecht

  • OWiG
  • AO
  • AWG
  • BKatV
  • EGStGB
  • EVertr
  • GKG
  • GWB
  • JGG
  • JVEG
  • RiStBV
  • RVG
  • StrEG
  • StrRG
  • StVG
  • VwKostG
  • VwZG
  • VwZG-VerwA
  • WiStG

Relevantes Landesrecht vervollständigt den Onlinekommentar. 

Laufende Aktualisierung:

In der Regel alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert, wenn notwendig erweitert und werden die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt. Wichtige Änderungen werden von den Autoren sofort eingearbeitet.

Ob Papier oder PC, der kompakte dreistufige Aufbau sorgt schnell für Klarheit:

  • Überblicks-Ebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standard-Ebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detail-Ebene mit weiterführenden Hinweisen.

Der Herausgeber: Dr. Jürgen Peter Graf, Richter am BGH, Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Lehrbeauftragter an der Universität Würzburg.

Der BeckOK OWiG ist Bestandteil von:

Zur Übersicht BeckOK

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Der umfassende OWiG-Kommentar orientiert sich an den in der Praxis entscheidungserheblichen Fragen und erörtert diese auf wissenschaftlichem Niveau, dabei immer prägnant und gut verständlich. Stets werden Querverbindungen zu benachbarten Rechtsgebieten, vor allem zum Straf- und Strafprozessrecht, aufgezeigt. Der Kommentar wertet die BGH-Rechtsprechung lückenlos aus, bringt aber auch dort Lösungsvorschläge, wo noch keine gefestigte Judikatur vorliegt.

 

Zur Neuauflage
Die 6. Auflage bringt das Werk auf den Bearbeitungsstand Februar 2025. Sie verarbeitet alle Novellierungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes seit Erscheinen der Vorauflage, insbesondere

  • das 60. Gesetz zur Änd. des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland vom 30.11.2020
  • das 61. Gesetz zur Änd. des Strafgesetzbuches - Umsetzung der RL (EU) 2019/713 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln usw.
  • das Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des BVerfG vom 27.5.2020 v. 30.3.2021
  • das Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änd. weiterer Vorschriften vom 25.6.2021
  • das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änd. weiterer Vorschriften vom 5.10.2021
  • das zweite Gesetz zur Änderung schifffahrtrechtlicher Vorschriften vom 14.3.2023
  • das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12.7.2024.

Zielgruppe
Für Richterschaft, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwaltschaft, Verwaltungsbehörden, Wirtschaftsunternehmen und Verbände sowie Rechtswissenschaft.

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Die Konzeption dieses Kommentars entspricht dem wachsenden Bedürfnis nach besonders schneller und pragmatischer Hilfestellung im Arbeitsalltag. Das Werk konzentriert sich auf die alltäglich auftauchenden Probleme. Lösungsvorschläge orientieren sich grundsätzlich an der herrschenden Rechtsprechung, liefern bei nicht gefestigter Judikatur aber auch eigene Argumentationshilfen.
Die Zitate stammen überwiegend aus leicht zugänglichen Quellen.

Vorteile auf einen Blick
  • Verbindung von Praxisnähe und Wissenschaftlichkeit
  • hervorragende Verständlichkeit und Lesbarkeit
  • handlich und kompakt
Zur Neuauflage
Die 8. Auflage bringt die Kommentierung in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auf den aktuellen Stand Frühjahr 2024. Die Neuauflage verarbeitet insbesondere die Novellierung des OWiG durch das Zweite Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften vom 20.3.2023.

Zielgruppe
Für Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte, Verwaltungsbehörden auf allen Ebenen, die für den Erlass von Bußgeldbescheiden zuständig sind.
Begründet von link iconProf. Dr. Joachim Bohnert. Fortgeführt von link iconDr. Benjamin Krenberger, Richter am Amtsgericht, und link iconCarsten Krumm, Richter am Amtsgericht

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Kommentare zu strafrechtlichen Nebengesetzen

Laufend aktualisierte Kommentierung zum GVG, Nebengesetzen sowie den Landesausführungsgesetzen, herausgegeben von Dr. Jürgen Peter Graf, Richter am BGH a. D., Karlsruhe, Lehrbeauftragter an der Universität Würzburg.

Die nun vorliegende 3.  Edition des neugeschaffenen Online-Kommentars zum gesamten GVG berücksichtigt sowohl neue Literatur zu den kommentierten Vorschriften, als auch die seit der letzten Edition ergangene Rechtsprechung. Außerdem wurden folgende Gesetzesänderungen seit der letzten Edition berücksichtigt:

Im GVG wurde § 74c geändert mWv 26.4.2019 durch Art. BRD_001_2019_0466 Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung v. 18.4.2019 (BGBl. 2019 I BGBL Jahr 2019 I Seite 466).

Das BayAGGVG hatte Änderungen zu berücksichtigen von Art. 15, 35, 41, 49, 53, jeweils mWv 1.5.2019 durch § 1 Abs. 288 Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung v. 26.3.2019 (GVBl. S. 98).

Im SächsJG gab es Änderungen zu §§ 12a, 25b, 33a, 37a, Anlage mWv 22.3.2019 durch Art. SXN_240_2019_0158 Artikel 7 Gesetz über den Jugendarrestvollzug im Freistaat Sachsen sowie zur Anpassung der weiteren sächsischen Vollzugsgesetze und anderer Gesetze mit Bezug zur Justiz v. 5.3.2019 (SächsGVBl. S. 158).


Der Herausgeber:

Dr. Jürgen Peter Graf, Richter am BGH a. D., Karlsruhe

  

Der Beck'sche Online-Kommentar GVG ist Bestandteil:

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Mit der Neufassung des Geldwäschegesetzes im Juni 2017 kamen viele Neuerungen auf Unternehmen, Gütehändler und Anti-Geldwäsche-Beauftragte zu. Diese betreffen zahlreiche Berufsgruppen, die bislang nicht oder eher wenig mit dem Bereich der Geldwäschebekämpfung in Kontakt kamen. Zu erwarten sind zahlreiche Entscheidungen von Gerichten und Behörden auf nationaler und europäischer Ebene, dabei ist der BeckOK GwG mit seinem vierteljährlichen Aktualisierungsrhythmus ein unverzichtbares Werkzeug für eine erfolgreiche Anti-Geldwäsche-Strategie.

Das neue Geldwäschegesetz ist am 23.6.2017 in Kraft getreten. Damit wurde der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, implementiert. Die Anzahl der Normen im Geldwäschegesetz verdreifachte sich und bestehende Vorgaben wurden erheblich verschärft:

  • Erweiterungen des Anwendungsbereichs (sämtliche Personen, die gewerblich mit Gütern handeln)
  • Dokumentationspflicht bereits bei niedrigeren Bargeldgeschäften (bei sämtlichen Bargeldgeschäften ab 10.000 Euro, Angaben mittels des Handelsregisters überprüft)
  • Verdacht auf Geldwäsche muss gemeldet werden (auch wenn die Bargeldschwelle nicht überschritten wird; zwingend ist eine Meldung in jedem Fall, wenn sich ein Firmenkunde weigert, den wirtschaftlich Berechtigten zu nennen)
  • Sanktionsrahmen (Geldbußen von bis zu 200.000 Euro, in schweren Fällen sogar bis zu fünf Millionen Euro)
  • Geldwäschegesetz fordert einen festen Verantwortlichen (Mitglied der Leitungsebene als Verantwortlichen)
  • Einführung eines elektronischen Transparenzregisters (wirtschaftlich Berechtigte hinter einem Unternehmen)

Herausgeber

  • Tobias Frey, LL. M. (Brugge), Regierungsrat, Bundesministerium für Digitales und Verkehr
  • Prof. Dr. Christian Pelz, Honorarprofessor, Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Universität Augsburg, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, München

Die Herausgeber sowie das erfahrene Autorenteam aus dem Finanz- und Nicht-Finanz-Sektor kommentieren das neue GwG umfassend und prägnant unter Berücksichtigung der europäischen Grundlagen bis hin zu den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin, die für eine effiziente Geldwäschebekämpfung unverzichtbar sind.

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Der Kommentar erläutert praxisorientiert das Geldwäschegesetz (GwG) sowie die einschlägigen Vorschriften des KWG, u. a. zu besonderen Aufgaben einschließlich Finanzsanktionen, zum Kontenabruf sowie die Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen zum Nachteil der Institute. Erläutert werden auch die entsprechenden Regelungen im StGB.

Die Neuauflage berücksichtigt zahlreiche Änderungen seit Erscheinen der 4. Auflage. Dazu zählen insbesondere die umfassenden Änderungen des GwG durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) sowie die Sanktionsdurchsetzungsgesetze (SDG I und SDG II), Änderungen des StGB durch das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (GwStrRVG) sowie verschiedener anderer Anpassungen des GwG. Daneben werden u.a. die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) und die Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV) erörtert.

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Im Zentrum des Kommentars steht das am 2.7.2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das den Art. 1 des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, bildet (BGBL. I 2023 Nr. 140).

Das HinSchG stellt als neues Stammgesetz erstmals detaillierte Regelungen für den individualrechtlichen und institutionellen Umgang mit Hinweisgeberfällen auf und bildet damit das Fundament des neuen deutschen Whistleblowing-Rechts. Es erlaubt insbesondere bei Vorliegen der Schutzvoraussetzungen die freie Wahl zwischen internem und externem Whistleblowing. Bei der Kommentierung wurde großen Wert darauf gelegt, die jeweiligen unionsrechtlichen Bezüge herauszuarbeiten.

Über das HinSchG hinaus werden zahlreiche weitere Vorschriften mit Bezug zum Hinweisgeberschutz kommentiert, z.B. sektorspezifische Bestimmungen zum Whistleblowing, die auf ältere Rechtsakte der EU zurückgehen, sachgegenstandsbezogene Regelungen wie die §§ 3 und 5 GeschGehG, Vorschriften, die spezielle Beschwerderechte enthalten, wie etwa § 17 ArbSchG und § 8 LKSG, sowie Normen aus anderen Rechtsgebieten mit besonderer hinweisgeberrechtlicher Relevanz, beispielsweise § 87 BetrVG.

 

Herausgeber

  • Prof. Dr. Ninon Colneric
  • Dr. Simon Gerdemann, LL.M. (Berkeley)

 

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Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollstreckungsordnung enthält eine eigenständige Kommentierung der StrVollstrO durch zahlreiche versierte Autoren aus der Praxis.

Die StrVollstrO enthält die Verwaltungsvorschriften zur Aus- und Durchführung der Strafvollstreckung in Deutschland durch staatliche Organe aufgrund einer in einem Strafprozess ergangener Entscheidung. Als Teilgebiet des Strafprozessrechts (§§ 449 ff. StPO) regelt das Strafvollstreckungsrecht „Ob“ eine Strafe durchgeführt wird. Aufgrund zahlreicher Lücken haben sich die Bundesländer auf den gemeinsamen Text einer Strafvollstreckungsordnung geeinigt, die zwar für die Gerichte nicht bindend, aber in der Praxis völlig unangefochten ist. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen gelten für die Vollstreckung die Richtlinien nach § 114 Jugendgerichtsgesetz. Die Vorschriften der Strafvollstreckungsordnung gelten aber ergänzend. Die Vollstreckung von Entscheidungen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ist nach §§ 87, 88 StVollstrO möglich.

 

 

Alle sechs Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden. 

Herausgeber ist Prof. Dr. Frank Arloth, Ministerialdirektor und Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:

  • Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standardebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detailebene mit Einzelbeispielen, weiteren Rechtsprechungs- und Literaturzitaten, Checklisten, Muster etc.

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Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg kommentiert das Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg:

  • Buch 1 Gemeinsame Regelungen und Organisation (JVollzGB I)
  • Buch 2 Untersuchungshaftvollzug (JVollzGB II)
  • Buch 3 Strafvollzug (JVollzGB III)
  • Buch 4 Jugendstrafvollzug (JVollzGB IV)
  • Buch 5 Vollzug der Sicherungsverwahrung (JVollzGB V)

Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.

Die Vollzugseinrichtungen des Landes erfüllen eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Resozialisierung der Gefangenen sowie zur Sicherheit der Allgemeinheit und deren Schutz vor weiteren Straftaten. Baden-Württemberg verfügt über 17 Justizvollzugsanstalten mit 18 Außenstellen, zwei Jugendarrestanstalten, ein Justizvollzugskrankenhaus, eine Sozialtherapeutische Anstalt sowie ein Bildungszentrum Justizvollzug.

Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:

  • Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standardebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detailebene mit Einzelbeispielen, weiteren Rechtsprechungs- und Literaturzitaten, Checklisten, Muster etc.

Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.

Herausgeber ist Dr. Joachim Müller, Ministerialrat, Referatsleiter im Justizministerium Baden-Württemberg.

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Im Beck’schen Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Bayern werden derzeit kommentiert:

  • Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes (BayJAVollzG)
  • Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der Jugendstrafe (BayStVollzG)
  • Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung (BaySvVollzG)
  • Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft (BayUVollzG)
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst.
Das Bayerische Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den über 36 Justizvollzugsanstalten (21 selbständige und 15 angegliederte Anstalten) sowie 6 Jugendarrestanstalten in Bayern.

Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.

Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:

  • Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standardebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detailebene mit Einzelbeispielen, weiteren Rechtsprechungs- und Literaturzitaten, Checklisten, Muster etc.


Herausgeber ist von Prof. Dr. Frank Arloth, Ministerialdirektor, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, Honorarprofessor an der Universität Augsburg. 

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Die Kommentierung des Beck’schen Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Berlin umfasst folgende Berliner Justizvollzugsgesetze:

  • Berliner Strafvollzugsgesetz (StVollzG Bln)
  • Berliner Jugendstrafvollzugsgesetz (JStVollzG Bln)
  • Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetz (UVollzG Bln)
  • Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin (SVVollzG Bln)
  • Justizvollzugsdatenschutzgesetz Berlin (JVollzDSG Bln)
  • Mobilfunkverhinderungsgesetz (MFunkVG)

Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten. 

Berlin verfügt über derzeit über sechs Justizvollzugsanstalten (JVA), eine Jugendstrafanstalt (JSA), eine Jugendarrestanstalt (JAA) und ein Justizvollzugskrankenhaus (in der JVA Plötzensee).

Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:

  • Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standardebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detailebene mit Einzelbeispielen, weiteren Rechtsprechungs- und Literaturzitaten, Checklisten, Muster etc.

Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.

Herausgeber ist von Prof. Dr. Frank Arloth, Ministerialdirektor, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, Honorarprofessor an der Universität Augsburg. 

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Die Kommentierung des Beck’schen Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Brandenburg umfasst folgende Gesetze

  • Brandenburgisches Justizvollzugsgesetz (BbgJVollzG)
  • Brandenburgisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (BbgSVVollzG)
  • Brandenburgisches Jugendarrestvollzugsgesetz (BbgJAVollzG)
  • Abschiebungshaftvollzugsgesetz (AbschhVG)

Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.

Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.

Die Beck'schen Online-Kommentare sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:

  • Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standardebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detailebene mit Einzelbeispielen, weiteren Rechtsprechungs- und Literaturzitaten, Checklisten, Muster etc.

Herausgeber ist Dr. Jürgen-Peter Graf, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Dozent an der FOM Hochschule Mannheim

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Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Bremen kommentiert folgende Gesetze:

  • Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe im Land Bremen (BremJStVollzG)
  • Bremisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz (BremJVollzDSG)
  • Bremisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (BremSiVVzG)
  • Bremisches Strafvollzugsgesetz (BremStVollzG)
  • Bremisches Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft (BremUVollzG)

Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.

Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.

Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:

  • Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standardebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detailebene mit Einzelbeispielen, weiteren Rechtsprechungs- und Literaturzitaten, Checklisten, Muster etc.

Herausgeber ist Dr. Jens Peglau Richter am OLG Hamm.

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Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst.

Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Bund kommentiert folgende Vorschriften (teils in Auszügen):

  • Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung (Strafvollzugsgesetz - StVollzG)
  • Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO)
  • Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EUGRCharta2007)
  • Jugendgerichtsgesetz (JGG)
  • Strafprozessordnung (StPO)
  • Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)

 

 

Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.

Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:

  • Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standardebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detailebene mit Einzelbeispielen, weiteren Rechtsprechungs- und Literaturzitaten, Checklisten, Muster etc.

Herausgeber ist Dr. Jürgen-Peter Graf, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Dozent an der FOM Hochschule Mannheim.

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Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Hamburg kommentiert folgende Gesetze:

  •  Hamburgisches Strafvollzugsgesetz (HmbStVollzG)
  •  Hamburgisches Jugendstrafvollzugsgesetz (HmbJStVollzG)
  •  Hamburgisches Strafvollzugsgesetz (HmbStVollzG)
  •  Hamburgisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (HmbSVVollzG)
  •  Hamburgisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz (HmbUVollzG)

Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.

Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.

Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:

  • Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standardebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detailebene mit Einzelbeispielen, weiteren Rechtsprechungs- und Literaturzitaten, Checklisten, Muster etc.

Herausgeber ist Dr. Holger Schatz, Leiter des Amtes für Justizvollzug und Recht, Hamburg.

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Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Hessen hat von der übertragenen Verantwortung seit 2007 durch insgesamt vier Hessische Vollzugsgesetze Gebrauch gemacht, die im Beck’schen Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Hessen kommentiert werden:

  • Hessische Strafvollzugsgesetz (HStVollzG)
  • Hessische Jugendstrafvollzugsgesetz (HessJStVollzG)
  • Hessische Untersuchungshaftvollzugsgesetz (HUVollzG)
  • Hessische Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (HSVVollzG)

Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.

   

Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.

Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:

  • Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standardebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detailebene mit Einzelbeispielen, weiteren Rechtsprechungs- und Literaturzitaten, Checklisten, Muster etc.

Herausgeber ist Torsten Kunze, Generalstaatsanwalt, Frankfurt a. M.

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Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.

Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Mecklenburg-Vorpommern kommentiert folgende Gesetze:

  • Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (StVollzG M-V)
  • Justizvollzugsdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (JVollzDSG M-V)
  • Untersuchungshaftvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (UVollzG M-V)
  • Jugendstrafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (JStVollzG M-V)

Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.

Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:

  • Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standardebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detailebene mit Einzelbeispielen, weiteren Rechtsprechungs- und Literaturzitaten, Checklisten, Muster etc.

Herausgeber ist Dr. Matthias Goers, Richter am Landgericht in Hof.

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Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. 

Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Niedersachsen kommentiert folgende Gesetze:

  • Niedersächsische Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz ( Nds. SVVollzG)
  • Niedersächsische Justizvollzugsgesetz ( NJVollzG)

 

Unter dem Begriff „Justizvollzug“ wird Vollzug der Freiheits- und Jugendstrafe, der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, der Untersuchungshaft und des Jugendarrestes verstanden. Für die Unterbringung von Gefangenen und Sicherungsverwahrten stehen in Niedersachsen 13 selbständige Justizvollzugseinrichtungen mit 23 angeschlossenen Abteilungen zur Verfügung. Der Jugendarrest wird in der selbständigen Jugendarrestanstalt Verden mit vier angeschlossenen Abteilungen vollzogen.

Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:

  • Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standardebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detailebene mit Einzelbeispielen, weiteren Rechtsprechungs- und Literaturzitaten, Checklisten, Muster etc.

Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.

Herausgeber ist Dr. Peter Reichenbach, Vorsitzender Richter am Landgericht in Osnabrück.

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Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht NRW kommentiert folgende Gesetze:

  • Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen (JStVollzG NRW)
  • Justizvollzugsdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (JVollzDSG NRW)
  • Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen (StVollzG NRW)
  • Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen (SVVollzG NRW)
  • Untersuchungshaftvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen (UVollzG NRW)

Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.

Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.

Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:

  • Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standardebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detailebene mit Einzelbeispielen, weiteren Rechtsprechungs- und Literaturzitaten, Checklisten, Muster etc.

Herausgeber ist Dr. Jürgen-Peter Graf, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Dozent an der FOM Hochschule Mannheim.

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Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Rheinland-Pfalz kommentiert folgende Gesetze:
  • Landesjustizvollzugsdatenschutzgesetz (RhPfLJVollzDSG)
  • Landesjustizvollzugsgesetz (RhPfLJVollzG)
  • Landessicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (RHPfLSVVollzG)

Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.

Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.

Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:

  • Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standardebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detailebene mit Einzelbeispielen, weiteren Rechtsprechungs- und Literaturzitaten, Checklisten, Muster etc.

Herausgeber ist Prof. Dr. Sönke Florian Gerhold, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medienstrafrecht und Strafvollzugsrecht an der Universität Bremen.

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Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Saarland kommentiert folgende Gesetze:

  • Saarländisches Justizvollzugssicherungsgesetz (SJVollzSichG)
  • Saarländisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz (SaarlJVollzDSG)
  • Saarländisches Jugendstrafvollzugsgesetz (SJStVollzG)
  • Saarländisches Strafvollzugsgesetz (SLStVollzG)
  • Saarländisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (SLSVVollzG)
  • Saarländisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz (SUVollzG)

Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.

Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.

Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:

  • Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standardebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detailebene mit Einzelbeispielen, weiteren Rechtsprechungs- und Literaturzitaten, Checklisten, Muster etc.

Herausgeber ist Dr. Jürgen-Peter Graf, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Dozent an der FOM Hochschule Mannheim.

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Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.

Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Sachsen kommentiert folgende Gesetze:

  • Sächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz (SächsJStVollzG)
  • Sächsisches Justizvollzugssicherheitsgesetz (SächsJVollzSichG)
  • Sächsisches Strafvollzugsgesetz (SächsStVollzG)
  • Sächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (SächsSVVollzG)
  • Sächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz (SächsUHaftVollzG)

Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.

Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:

  • Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standardebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detailebene mit Einzelbeispielen, weiteren Rechtsprechungs- und Literaturzitaten, Checklisten, Muster etc.

Herausgeber ist Prof. Dr. Sönke Florian Gerhold Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medienstrafrecht und Strafvollzugsrecht an der Universität Bremen.

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Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
 
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Sachsen-Anhalt kommentiert folgende Gesetze:
  • JVollzGB I LSA: Erstes Buch Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen-Anhalt (Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe, der Untersuchungshaft und des Strafarrestes)
  • JVollzGB II LSA: Zweites Buch Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen-Anhalt (Vollzug der Sicherungsverwahrung)
  • JVollzGB III LSA: Drittes Buch Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen-Anhalt (Vollzug des Jugendarrests)
  • JVollzGB IV LSA: Viertes Buch Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen-Anhalt (Datenschutz)

Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.

Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:

  • Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standardebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detailebene mit Einzelbeispielen, weiteren Rechtsprechungs- und Literaturzitaten, Checklisten, Muster etc.

Herausgeber ist Dr. Jürgen-Peter Graf, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Dozent an der FOM Hochschule Mannheim.

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Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Schleswig-Holstein kommentiert folgende Gesetze:

  • Landesstrafvollzugsgesetz Schleswig-Holstein (SHLStVollzG SH)
  • Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Schleswig-Holstein (SVVollzG SH)
  • Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe in Schleswig-Holstein (SHJStVollzG)
  • Justizvollzugsdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (JVollzDSG SH)
  • Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft in Schleswig-Holstein (SHUVollzG)

Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.

 

Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.

Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:

  • Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standardebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detailebene mit Einzelbeispielen, weiteren Rechtsprechungs- und Literaturzitaten, Checklisten, Muster etc.

Herausgeber ist PD Dr. Ralf Peter Anders, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Hamburg; Privatdozent (Straf- und Strafprozessrecht) an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg.

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Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.

Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Thüringen kommentiert folgende Gesetze:

  • Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch (ThürJVollzGB)
  • Thüringer Maßregelvollzugsgesetz (ThürMRVG)
  • Thüringer Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (ThürSVVollzG)

   

Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.

Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:

  • Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung
  • Standardebene mit ausführlicher Kommentierung
  • Detailebene mit Einzelbeispielen, weiteren Rechtsprechungs- und Literaturzitaten, Checklisten, Muster etc.

Herausgeber ist Dr. Matthias Goers, Richter am Landgericht Hof.

Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:

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Nahezu 400 Gesetze und Verordnungen des Nebenstrafrechts sind hier in alphabetischer Ordnung zusammengefasst und mit Blick auf die praktisch wichtigen Fragen kurz und prägnant kommentiert. Kurze und prägnante Kommentierungen erläutern die praktisch wichtigsten Fragen zu:
  • Abgaben
  • Arbeitsschutz und Sozial­recht
  • Gesundheitswesen
  • Jugendschutz
  • Lebensmittelrecht
  • Naturschutz
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung
  • Tierschutz
  • Umweltschutz
  • Versicherung
  • Wirtschaft
  • Zollwesen.

Mit der vorliegenden Ergänzungslieferung werden die enthaltenen Kommentierungen überarbeitet, aktualisiert und auf den Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung von Mai 2025 gebracht.

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Umfassende Neuregelungen im Kapitalmarktstrafrecht
Die EU und der deutsche Gesetzgeber haben zahlreiche Rechtsakte zum Anlegerschutz und zur Sicherung der Stabilität der Finanzmärkte erlassen. Das WpHG ist vollkommen neu strukturiert. Erweiterte Befugnisse, nun auch zur öffentlichen Bekanntmachung von Verstößen und verhängten Sanktionen durch die BaFin, sind eröffnet.

Aktuelle 5. Auflage
Die Neuauflage des Handkommentars ist auf neuestem Stand des 2. Finanzmarktnovellierungsgesetzes (2. FiMaNoG) und berücksichtigt u.a.

  • die wesentlichen Veränderungen der bestehenden Sanktionsvorschriften
  • die neuen Aufsichts- und Eingriffsbefugnisse der BaFin
  • die sanktionsrechtlichen Konsequenzen für Unternehmensträger infolge eines Fehlverhaltens ihrer Mitarbeiter und Organwalter.

Die Autoren:
Felicitas Boehm | RAin Ute Bottmann, FAStrafR | Prof. Dr. Mark Deiters | RA Dr. Tobias Eggers, FAStrafR | Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M. | RA Prof. Dr. Björn Gercke, FAStrafR | Ronny Häselbarth | Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf | Diana Köhler | Carsten Kusche | RA Prof. Dr. Tido Park, FAStrafR und FAStR | AkadR a.Z. Dr. Alexander Sajnovits, M.Sc. (Oxford) | Prof. Dr. Frank Saliger | RAin Dr. Kerstin Stirner, FAStrafR | RA Sebastian Wagner, FAStrafR | Prof. Dr. Frank Zieschang

 

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Handbücher und Lexika

Das Lexikon zum Nebenstrafrecht

präsentiert alle Tatbestände und Vorschriften, alphabetisch nach Stichwörtern geordnet. Es stellt bei Rechtsvorschriften jeweils Inhalt sowie Straf- und Bußgeldbestimmungen vor. Außerdem sichert es den Zugang zum Wortlaut der Vorschriften durch Nennung der Fundstellen.

 

Diese 47. Ergänzungslieferung schreibt das Lexikon des Nebenstrafrechts (zugleich Stichwortband zu Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze ) durchgehend auf den Gesetzgebungsstand vom 1. Januar 2024 fort.

Im Jahre 2023 haben die Gesetzgebungsaktivitäten des Bundes und der Länder zu einer Vielzahl von Gesetzesnovellen, Änderungsgesetzen und Änderungsverordnungen geführt. Die hieraus resultierenden Auswirkungen auf das Nebenstrafrecht erforderten umfangreiche Überarbeitungen im Lexikon. So waren folgende Einträge neu im Lexikon darzustellen: G über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung 96 VII, EinwegkunststofffondsG 209a, EnergieeffizienzG 217, HerkunftsnachweisregisterG 399, HinweisgeberschutzG 400, IdentifikationsnummernG 409, KreditzweitmarktG 472, MindeststeuerG 544b und TierhaltungskennzeichnungsG 818a. Darüber hinaus wurden für folgende Hauptstichwörter umfangreichere Überarbeitungen erforderlich: ChemikalienG 183/Erbs C 10, GebäudeenergieG 315 sowie UnterlassungsklagenG 842.

 

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Kommentar mit StVO und StVG, den wichtigsten Vorschriften der StVZO und der FeV, dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, dem Schadensersatzrecht des BGB und Versicherungsrecht, der Bußgeldkatalog-Verordnung und Verwaltungsvorschriften sowie einer systematischen Einführung.

Knapp, aktuell und übersichtlich stellt dieser Kommentar die zentralen Bereiche des Straßenverkehrsrechts dar: das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das Schadensrecht und Versicherungsrecht. Er bietet dem Verkehrsrechtspraktiker alles, was er zur vollständigen Wahrnehmung eines verkehrsrechtlichen Mandats an Informationen benötigt.

Zur Neuauflage

In der bußgeldrechtlichen Rechtsprechung spielt nach wie vor die Frage, inwieweit die Funktionsweise eines Messgerätes offengelegt werden muss und wie weit das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung reicht, eine außerordentlich große Rolle. Die Rechtsprechung hierzu ist nach wie vor uneinheitlich.

Die 26. Auflage dieses Verkehrsrechts-Klassikers befindet sich in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auf dem Bearbeitungsstand September 2019. Bereits enthalten ist die erste Kommentierung der Verordnung über die Teil­nahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr – Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).

Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, Straßenverkehrs- und Polizeibehörden, Versicherungen, Speditionen, Omnibus- und Taxiunternehmen, Fahrschulen sowie Betriebe mit Fuhrpark.

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Dieser kompakte Band gibt dem Revisionsführer vom Beginn bis zum Abschluss des Revisionsverfahrens eine zuverlässige Richtschnur an die Hand. Zusätzlich kann der Tatrichter sein Urteil überprüfen, der Revisionsrichter seine Entscheidung vorbereiten. Besonderer Wert wird auf Hinweise zum Vortrag einzelner Verfahrensrügen gelegt.

Die Neuauflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Insbesondere zu nennen sind dabei die neuesten Entwicklungen bei der Verständigung (Deal) im Strafverfahren. Neu ist ein Kapitel zur Abänderung und Aufhebung der Revisionsentscheidung.

Prof. Dr. Hans Dahs
ist Rechtsanwalt und einer der renommiertesten Strafverteidiger, mit einem Schwerpunkt im Revisionsrecht. Er ist zudem als Herausgeber und Autor zahlreicher strafrechtlicher Pub­li­kationen bestens ausgewiesen.

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Das Werk bietet die anwenderfreundliche Darstellung praxisrelevanter Problemkonstellationen 

Auch wenn die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Verteidiger mittlerweile mehr als 4 Jahre beschäftigt, ergeben sich für den Praktiker nach wie vor zahlreiche Fallstricke in der konkreten Rechtsanwendung. Diese sind zunehmend auch Gegenstand obergerichtlicher Entscheidungen. Das Buch enthält eine anwenderfreundliche Darstellung praxisrelevanter Problemkonstellationen und zeigt Ansätze zu deren Lösung auf. Zahlreiche Beispielsfälle, Grafiken und Praxishinweise runden das Werk ab. Eine synoptische Darstellung der im Zuge der umfassenden Reform vorgenommenen Änderungen im StGB und in der StPO ermöglichen dem Leser eine schnelle Orientierung.

Zur Neuauflage
Eingeflossen in die Neuauflage sind mehr als 400 Entscheidungen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung sowie die Erfahrungen aus der Justizpraxis. Behandelt werden u.a. die Einziehung bei Dritten, die Bestimmung der Höhe des Erlangten, Beschlagnahme und Vermögensarrest als vorläufige Sicherungsmaßnahmen, die Opferentschädigung sowie die Verteidigung gegen rechtskräftige Einziehungsmaßnahmen in der Strafvollstreckung.

Vorteile auf einen Blick

  • Umfassende Darstellung des neuen Einziehungsrechts
  • Anwendungsbeispiele, Grafiken und Praxisempfehlungen
  • Synoptische Darstellung der relevanten Änderungen sowohl im materiellen Recht als auch im Prozessrecht

Zu den Autoren:
Markus Meißner, RA, FAStR, berät und verteidigt regel­mäßig Personen des Wirtschaftslebens im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen. Er wurde im Gesetzgebungsverfahren zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung als Sachverständiger angehört.
Dr. Matthias Schütrumpf, RA, FAStR, verfügt über umfassende Erfahrung bei der Präventivberatung von Unternehmen und ist Gastdozent des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz im Rahmen der Referendaraus­bildung sowie Dozent der Deutschen Anwalt Akademie für die Ausbildung von Fachanwälten.

Zielgruppe
Alle, die sich praktisch mit dem Einziehungsrecht beschäftigen, insbesondere Strafverteidiger, Rechtsanwälte, Syndikusanwälte, Ermittlungsbehörden und Gerichte.

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Der Neuhaus/Artkämper/Weise, Kriminaltechnik und Beweisführung im Strafverfahren ist ein wertvoller Ratgeber für alle, die sich mit Problemen der Kriminaltechnik auseinandersetzen müssen.

Auf Augenhöhe mit den Sachverständigen.

 
Wichtiger Baustein für die erfolgreiche Verteidigung
Vor allem bei der gerichtlichen Vernehmung von Sachverständigen sind Kenntnisse der Kriminaltechnik und psychologisch-sozialen Kriminalistik für die Strafverteidigung wichtig, um eine erfolgreiche Verteidigung zu gestalten.
 
Effektive Hilfe bei der Sachverständigen Vernehmung
Dieses Werk unterstützt die Strafverteidigung, aber auch die Staatsanwaltschaft und Richterschaft, maßgeblich dabei, die Abläufe der Spurensicherung, deren Auswertung und Bewertung nachzuvollziehen und kritisch bewerten zu können. Dies erleichtert die Vernehmung kriminaltechnischer Sachverständiger und unterstützt letztlich dabei, Verfahrensfehler aufzuspüren und alternative Auswertungen zu finden.
 
Die lange erwartete 2. Auflage
bringt das Werk in tatsächlicher und rechtlicher Sicht auf den aktuellen Stand. Dabei werden insbesondere die technischen Neuerungen seit der Vorauflage, wie etwa die Themenkreise Thermospuren, digitale Daten in Pkw oder von Alexa/Siri/ apple watch etc. eingearbeitet.

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Park liefert klare Antworten zu den Einzelfragen der Voraussetzungen und der Durchführung von Zwangsmaßnahmen ebenso wie deren Grenzen, der Rechtsschutz und die Verwertungsverbote.

Zum Werk
Das Handbuch stellt den Problemkreis Durchsuchung und Beschlagnahme vorrangig aus der Verteidigerperspektive dar. Der Autor gibt in einem einführenden Kapitel wertvolle Einblicke in die praktische Bedeutung von Durchsuchungen und Beschlagnahmen sowie in deren Stellung im System der strafprozessualen Zwangsmaßnahmen. Neben der ausführlichen Erörterung von Begriffen, Voraussetzungen und der Durchführung beider Arten von Zwangsmaßnahmen werden auch deren Grenzen, der Rechtsschutz, Verwertungsverbote und Verhaltensempfehlungen für Betroffene aufgezeigt.
Die Darstellung beinhaltet darüber hinaus die Besonderheiten
  • bei der Postbeschlagnahme
  • bei der Führerscheinbeschlagnahme
  • bei der körperlichen Untersuchung
  • im Steuerstrafverfahren
  • bei der Durchsuchung und Beschlagnahme bei Banken und Unternehmen

Vorteile auf einen Blick
Kombination aus:
  • vertiefter wissenschaftlicher Durchdringung der Materie
  • ausgeprägtem Praxisbezug
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die Folgen der aktuellen Entscheidung des BVerfG zur Beschlagnahmefähigkeit von Unterlagen aus Internal Investigations sowie das Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften, das diverse Neuregelungen bzw. Änderungen für den Bereich der Durchsuchung- und Beschlagnahme regelt.

Zielgruppe
Für Strafverteidiger, Syndikusanwälte, Richter, Staatsanwälte, Polizeibeamte.
 

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Die 9. Auflage berücksichtigt alle Gesetzesänderungen sowie Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur seit der Vorauflage bis ­September 2022. Für eine schnelle Orientierung und effektives Arbeiten sorgen 
  • gut verständliche Darstellungen auch komplexer Sachverhalte sowie
  • rund 550 Beispiele, die den gesamten Verfahrensablauf abdecken und teilweise fortentwickelt werden – vom Grundsachverhalt bis zur Sonderkonstellation.

Der zuverlässige Begleiter – vom Urteil bis zur Resozialisierung.

Vorteile auf einen Blick
  • für alle Bundesländer
  • hoher Praxisbezug
  • mit internationaler Rechtshilfe
Die Neuauflage des Standardwerkes 
stellt die Strafvollstreckung einschließlich der Nebengebiete sowie die im Verlauf der Vollstreckung vorgesehenen gerichtlichen Entscheidungen umfassend dar. Der ideale Begleiter für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Richterinnen und Richter sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
 
Alles für die Vollstreckungspraxis
  • Erläutert den Ablauf der Strafvollstreckung und alle im Verlauf der Vollstreckung vorgesehenen gerichtlichen Entscheidungen
  • Klare Systematik hilft beim schnellen Einarbeiten
  • Tabellen und Übersichten ermöglichen die schnelle ­Gesamtübersicht
  • Musterverfügungen mit Erläuterungen helfen beim Formulieren
  • Fallbeispiele und Formularmuster erleichtern die praktische Umsetzung

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Damit die Selbstanzeige wirksam ist.

Als eines der ersten Bücher zur neuen Selbstanzeige arbeitet die Neuerscheinung die neue Gesetzeslage auf der Basis der seit dem Selbstanzeigebeschluss ergangenen Rechtsprechung und der Literatur sowie der Gesetzesmaterialien umfassend auf.

Der BGH-Beschluss vom 20.5.2010 hat die Auslegung des Selbstanzeigerechts um 180 Grad gedreht. Die ältere Rechtsprechung und Literatur ist damit gewissermaßen gegenstandslos geworden. Die seit dem 3.5.2011 geltende Gesetzesfassung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) hat zu weiteren Einschränkungen der strafbefreienden Selbstanzeige geführt, bevor nun zum 1.1.2015 erneut eine im Wesentlichen verschärfende Novellierung des Selbstanzeigerechts erfolgt ist.
Da die zugunsten der Selbstanzeigenerstatter erfolgten Gesetzesänderungen aber auch für vor dem 1.1.2015 erstattete Selbstanzeigen gelten, ist die Rechtslage ver­worrener denn je. Das Buch ermöglicht Steuerberatern wie Rechtsanwälten eine belastbare Selbstanzeigeberatung bzw. Strafverteidigung.
 
Von Experten des Steuerstrafrechts

Ltd. Regierungsdirektor Stefan Rolletschke ist Lehrbeauftragter für Steuerstrafrecht an der Ruhr-Universität Bochum sowie Dozent im Bereich der Finanzverwaltung und Justiz.
Regierungsdirektor David Roth, LL.M. oec. ist ebenfalls Dozent im Bereich Finanzverwaltung und Justiz.
Beide Autoren gehören dem Geschäfts­bereich des Landesrechnungshofs NRW an und waren vormals als Führungskräfte in der Steuerfahndung des Landes Nordrhein-Westfalen tätig.
 
Die schnelle Hilfe

für Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht sowie Fahndungsprüfer, (Wirtschafts-)Staatsanwaltschaften und Strafrichter.

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Das Recht der Strafzumessung ist gesetzlich nur in wenigen Vorschriften des Strafgesetzbuches geregelt; ausschlaggebend für die Höhe der Strafe ist stets die individuelle Würdigung von Tat und Täter durch den Strafrichter. Für ihn, aber auch für den mit der Vorbereitung des Plädoyers oder einer Rechtsmittelschrift befassten Staatsanwalt bzw. Strafverteidiger ist eine genaue Kenntnis der Strafzumessungspraxis daher von entscheidender Bedeutung.
In der Neuauflage wird das Kapitel zur Revisibilität der Strafzumessung deutlich erweitert und vertieft. Daneben wird das Werk insgesamt auf den aktuellen Stand in Rechtsprechung und Literatur gebracht.

Zur Neuauflage
Die 7. Auflage bringt das Werk insgesamt auf den aktuellen Stand Spätherbst 2023 in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Das Kapitel zum Jugendstrafrecht wurde deutlich erweitert.

Das Werk bietet eine systematische und praxisorientierte Darstellung mit zahlreichen Beispielen und Bearbeitungsschemata.

  • Instrumentarium der Sanktionen
  • Strafzumessungserhebliche Umstände
  • Vorgang der Strafzumessung
  • Gesamtstrafe
  • Feststellung der strafzumessungserheblichen Tatsachen
  • Strafzumessung in den Urteilsgründen
  • Deliktsspezifische Strafzumessungsumstände

Zielgruppe
Für Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger.

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Das Handbuch behandelt wichtige Fragen des materiellen Strafrechts im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in den Jahren 2020/2021. Kompakt und nutzerfreundlich werden u.a. Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz, Körperverletzungs- und Tötungsdelikte sowie Betrug und Untreue beleuchtet. Auch die Problematik der „Triage“ und die Herausforderungen bei der ehrenamtlichen Herstellung von „Medizinprodukten“ werden dargestellt. Ausführungen zum Marken- und Insolvenzstrafrecht sowie Erläuterungen zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen, zum Arbeitsstrafrecht und zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten runden das Werk ab.

In Zeiten von Pandemien (wie der COVID-19-Krise) werden Strafrechtler mit neuen oder bislang kaum praxisrelevanten Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbeständen konfrontiert - z.B. den §§ 73 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Verstöße gegen Anordnungen nach dem IfSG sanktionieren. Daneben gibt es klassische Fragestellungen, die sich plötzlich in neuem Gewand präsentieren: Inwiefern werden Körperverletzungstatbestände oder gar Tötungsdelikte erfüllt, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig einen anderen mit einem Virus ansteckt?
Kann wirksam in eine Ansteckung eingewilligt werden, um bspw. eine eigene Immunisierung zu erreichen, oder scheitert dies an der Grenze des § 228 StGB? Besteht ein Strafbarkeitsrisiko von Ärzten bei fehlerhafter Triage? Wo stößt ehrenamtliche Tätigkeit an strafrechtliche Grenzen (MPG)?
Die Gesellschaft und ihr Rechtssystem verändern sich in einer Pandemie substantiell und schnell. Staatliche Hilfspakete verleiten mitunter zu Subventionsbetrug; Firmenpleiten befeuern das Insolvenzstrafrecht. Der strafrechtliche Arbeits-, Daten- und Geheimnisschutz kommt auf den Prüfstand, ebenso Delikte zum Schutz der Persönlichkeitssphäre oder gewerblicher Schutzrechte.
In einer Pandemie ergeben sich zahlreiche neue Herausforderungen für die Rechtsanwendung und Beratungspraxis, die durch das Buch analysiert und anwendungsfreundlich dargestellt werden.

Vorteile auf einen Blick

  • Überblick über die von einer Pandemie betroffenen Berufsgruppen und Lebensbereiche mit strafrechtlichem Risiko
  • Bezug auf Fälle und Beispiele aus der Corona-Krise und Anwendung auf zukünftige Pandemie-Szenarien
  • kompaktes strafrechtliches Nachschlagewerk
  • Einbeziehung sowohl klassischer als auch nebenstrafrechtlicher Aspekte

Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Syndikusanwälte und Praktiker in den Bereichen Strafrecht, Medizin und Wirtschaft

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Namhafte Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis beleuchten das Strafrecht der Medizin systematisch und praxisgerecht in den drei Teilen Arztstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Pharmastrafrecht. Besonderes Augenmerk legt das Werk auf die einschlägige Rechtsprechung.

Das Handbuch bespricht die strafrechtlichen Risiken aus ärztlicher Heilbehandlung und ärztlichen Eingriffen, die wirtschaftsstrafrechtlichen Risiken ärztlicher Berufstätigkeit und Arzneimittel und Medizinprodukte (Pharmastrafrecht, Verstöße gegen das AMG, MPG, TFG, BtMG).

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Umfassend behandelt das Handbuch alle tatsächlichen und rechtlichen Aspekte der Wirtschaftskriminalität. In anschaulicher Weise sind die typischen Betätigungsfelder, Organisationsformen, Vorgehensweisen und Zielrichtungen des Wirtschaftsstraftäters dargestellt.
Jedes Kapitel beginnt in der Regel mit einer kurzen Darstellung der wirtschaftlichen Abläufe, soweit sie für die strafrechtlichen Verhaltensweisen von Bedeutung sind.
Eine Erläuterung der spezifischen straf- und strafprozessrechtlichen Fragen schließt sich an; ermittlungstechnische Probleme werden stets berücksichtigt.

Zur Neuauflage

Die 5. Auflage des Handbuchs trägt den sich wandelnden Erscheinungsformen wirtschaftskriminellen Handelns in besonderer Weise Rechnung durch:
- zusätzliche Kapitel zur Compliance und zum Handels- und Gesellschaftsstrafrecht
- umfassende Erläuterungen zur Strafbarkeit unternehmerischer Entscheidungen ("Managerkriminalität")
- erweiterte Ausführungen zur Geldwäsche, organisierten Kriminalität und internationalen Rechtshilfe
- vertiefte Darstellungen der Internetkriminalität
- stärkere Berücksichtigung der Verständigung im Strafverfahren in Wirtschaftsstrafsachen
- die Einarbeitung des neuen Rechts der Vermögensabschöpfung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Das Werk befindet sich auf dem Bearbeitungsstand Sommer 2019.

Vorteile auf einen Blick

- umfassende Darstellung des gesamten Spektrums der Wirtschaftskriminalität
- anschauliche Schilderung der Deliktsfelder und wirtschaftlichen Abläufe
- breit aufgestelltes Autorenteam aus Justiz, Anwaltschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung

Zielgruppe

Für Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter, Wirtschaftsunternehmen, Steuerrechtler, Polizei und Zoll.

 

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Ein Handbuch von Praktikern für Praktiker

Dieses Handbuch bietet dem Strafverteidiger einen nahezu unerschöpflichen Fundus an rechtlichen und taktischen Hinweisen, die ihm eine erfolgreiche Verteidigung in "Allgemeinen Strafsachen" verschiedenster Prägung ermöglichen - vom Ermittlungs- und amtsgerichtlichen Verfahren über die Revision bis hin zum Wiederaufnahmeverfahren.
Das Werk behandelt alle wesentlichen Aspekte des materiellen und prozessualen Strafrechts aus Verteidigersicht. Auch die weiteren Grundlagen der Verteidigertätigkeit - wie z.B. Rhetorik- und Stilfragen, Berufs-, Vergütungs- und Haftungsrecht werden ausführlich erläutert. Darüber hinaus widmet sich ein großer Abschnitt den wichtigen Bereichen Sachverständigenbeweis, Kriminalistik und Kriminaltechnik, die hier einzigartig aufbereitet und "verteidigergerecht" dargestellt werden.

Zur 3. Auflage
Das erfolgreiche Standardwerk wird in der 3. Auflage von drei äußert renommierten Herausgebern und erneut mehr als 90 erfahrenen Mitautorinnen und Mitautoren auf den aktuellen Stand Sommer 2021 gebracht. Neben einer grundlegenden Überarbeitung der bisherigen Beiträge und der Einarbeitung der jüngsten Reformen (insbesondere zu StGB, StPO und BRAO) sorgen zahlreiche neue Autorinnen und Autoren für frische Impulse.

Mittels zahlreicher Praxistipps, Checklisten und Formulierungsvorschläge geben die äußerst erfahrenen und renommierten Autoren dem Leser wertvolle Arbeitshilfen an die Hand. Die über 80 Kapitel des Werkes gliedern sich in folgende Abschnitte:

  • Grundlagen der Strafverteidigung
  • Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens
  • Allgemeine Aufgabenstellungen und Probleme
  • Verteidigungsaufgaben nach Rechtskraft des Urteils
  • Kontrolle des Strafverfahrens durch BVerfG und EGMR
  • Außerstrafrechtliche Folgen des Strafverfahrens
  • Spezifisches Berufswissen und beruflicher Stil
  • Finanzielle Grundlagen der Strafverteidigung, steuerliche und gesellschaftliche Fragen
  • Spezialgebiete der Strafverteidigung
  • Anwaltlicher Einsatz auf Opfer- und Zeugenseite
  • Risiken der Strafverteidigung
  • Verteidigung und Sachverständigenbeweis
  • Allgemeine Kriminalistik

Vorteile auf einen Blick

  • das Referenzwerk zur Strafverteidigung
  • bietet nicht nur StGB, StPO und BRAO, sondern auch
  • exklusive Beiträge zu Strategie und Taktik, Kriminalistik und Kriminaltechnik

Zielgruppe
Für die auf dem Gebiet des Strafrechts tätige Rechtsanwaltschaft. Das Werk kann sowohl Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern und der nur gelegentlich mit Verteidigungsmandaten betrauten Anwaltschaft den Einstieg in die Mandatsarbeit erleichtern als auch der erfahrenen Verteidigerin und dem erfahrenen Verteidiger neue Erkenntnisse und wertvolle Hinweise vermitteln. Darüber hinaus ist der Titel als Ausbildungslektüre für den Fachanwaltslehrgang Strafrecht bestens geeignet.

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Zeitschriften

Die NStZ - monatlich aktuell mit Archivbestand ab 1981 - bietet zuverlässige Informationen über sämtliche Gebiete des Strafrechts.

Von der Begehung der Tat bis zur Strafvollstreckung: Alle Gebiete in einer Zeitschrift. Urteile, Anmerkungen, Vorausinformationen und praxisbezogene Beiträge machen die NStZ zum umfassenden Forum für das gesamte Strafrecht.

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Die NStZ - monatlich aktuell mit Archivbestand ab 1981 - bietet zuverlässige Informationen über sämtliche Gebiete des Strafrechts.

Von der Begehung der Tat bis zur Strafvollstreckung: Alle Gebiete in einer Zeitschrift. Urteile, Anmerkungen, Vorausinformationen und praxisbezogene Beiträge machen die NStZ zum umfassenden Forum für das gesamte Strafrecht.

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Die NStZ-RR - monatlich aktuell mit Archivbestand ab Erscheinen 1996 - beinhaltet aktuelle und umfassende Informationen über neue Rechtsprechung.

Zusätzlich zu der in der NStZ wiedergegebenen Rechtsprechung bietet sie Entscheidungen aus den Bereichen Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Steuerstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Verkehrsrecht, Jugendstrafrecht, Nebenstrafrecht, Strafvollstreckung, Strafvollzugs- und Haftrecht sowie Kostenrecht.

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Das Werk NZWiSt enthält die Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht seit Bestehen Januar 2012. Der Bestand wird monatlich aktualisiert.


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Formulare und Arbeitshilfen

Dieses Formularbuch beinhaltet alle relevanten Formulare für Ihre Mandate im Strafrecht, Jugendstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Neben den wesentlichen prozessualen Themen finden Sie in den ausführlichen Anmerkungen auch detaillierte Hinweise zum materiellen Recht.

Die Neuauflage behandelt bereits das geplante Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens. Ebenso wird die im Zuge der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Justiz und Verwaltung kommende Praxis der Akteneinsicht in elektronische Akten berücksichtigt.
Zudem berücksichtigt die Neuauflage die Auswirkungen der gesetzlich geregelten Verständigung im Strafverfahren sowie die "Deal-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts.
Schließlich ist auch die Neuregelung der Sicherungsverwahrung und die aktuelle Rechtsprechung hierzu eingearbeitet.

Zum Werk
Das Beck'sche Formularbuch für den Strafverteidiger beinhaltet alle relevanten Formulare für den Strafverteidiger und den Fachanwalt für Strafrecht. Ausführliche Anmerkungen zu den einzelnen Formularen beinhalten neben den wesentlichen Verfahrensfragen ausführliche Hinweise zum materiellen Recht.


Inhalt

  • Grenzen zulässiger Strafverteidigung
  • Mandatsverhältnis
  • Der Verteidiger im Ermittlungsverfahren
  • Verfahrensabschluss ohne Urteil
  • Untersuchungshaft
  • Zwischenverfahren
  • Hauptverhandlung
  • Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
  • Wiederaufnahme des Verfahrens
  • Strafvollstreckung, Begnadigung und Vollzug
  • Ordnungswidrigkeiten, einschl. Verkehrssachen und Rechtsbehelfe
  • Besondere Verfahrensarten
  • Vertretung des Verletzten und Zeugen im Strafverfahren
  • Gebühren und Honorare
  • Verfassungsbeschwerde, Menschenrechtsbeschwerde
  • Vermögensabschöpfung

Vorteile auf einen Blick
  • alle relevanten Formulare für den Strafverteidiger
  • mit ausführlichen Anmerkungen
  • mit Formularen zum Download

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Auszug zum Strafrecht aus der Formularsammlung BeckOF Prozess.

Die Herausgeber und Autoren
Norman Doukoff, VorsRiOLG München, und Dr. Frank Baumann, LL.M., RA und FAVersR in Hamm, bürgen als Herausgeber für Praxisrelevanz und Stichhaltigkeit der Mustersammlung. Die zahlreichen Autoren aus verschiedenen Kanzleien und Gerichten sind renommierte Spezialisten auf den von ihnen behandelten Rechtsgebieten und vermitteln reichhaltige Praxiserfahrung.

Die Vorteile der Online-Nutzung:
Suchfunktion:
Die Datenbank bietet eine komfortable Suchfunktion, mit deren Hilfe sich das passende Formular zeitsparend auffinden lässt.
Interaktiver Aufbau:
Sämtliche Formulare und Anmerkungen sind intern verknüpft, so dass ein Springen zwischen den Inhalten unproblematisch möglich ist. Zudem sind die in den Anmerkungen zitierten Fundstellen mit Beck-Online extern vernetzt, Gesetze, Urteile und Literatur können also direkt per Mausklick aufgerufen werden.
Formular-Export:
Die Mustertexte können unproblematisch in die eigene Textverarbeitung übernommen und dort für das entsprechende Mandat weiter bearbeitet werden.
Aktualität:
Die gesamte Datenbank wird vierteljährlich aktualisiert und befindet sich somit stets auf aktuellem Rechtsstand.
Archivierung älterer Fassungen:
Überholte Formularversionen werden für die Bearbeitung längerfristiger Mandate bereitgehalten.

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Der »Weber« kompakt

Der Klassiker unter den juristischen Wörterbüchern steht nun in einer kompakten Version mit über 13.500 Begriffen aus allen Rechtsgebieten zur Verfügung. Präzise und leicht verständlich werden Begriffe aus der gesamten Rechtsordnung erläutert. Er trägt damit zum Verständnis der Rechtsordnung und zum korrekten Gebrauch der Fachbegriffe bei und bietet sowohl Juristen als auch Laien einen ersten Einstieg in unbekannte Materien.

Der »Weber« kompakt zeichnet sich durch besondere Aktualität aus. Änderungen aus der neuesten Rechtsentwicklung zB zum

  • Datenschutz
  • Mietrecht
  • Ausländer- und Asylrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Bau- und Werkvertragsrecht
  • Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
  • Änderungen im Teilzeit- und Befristungsrecht.

Für die schnelle Orientierung enthält der Anhang des Werks zahlreiche grafische Übersichten, etwa

  • über den Weg der Gesetzgebung,  
  • über die Instanzenzüge der verschiedenen Gerichtsbarkeiten oder
  • über die gesetzliche Erbfolge.

Den »Weber« mit seinen über 13.500 Rechtsbegriffen können Sie über das Modul Weber Rechtswörterbuch PLUS beziehen.

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Normen

Wichtige Gesetze zum Strafrecht.

Diese Textsammlung enthält nahezu alle wichtigen Gesetze, Vorschriften und Verordnungen zum Strafrecht und ist damit unverzichtbar für alle Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte.

 

 

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Dieses Werk enthält im Erbs/Kohlhaas enthaltene strafrechtliche Nebengesetze.

Ihre Vorteile:

  • bewährte Textredaktion

  • laufende Aktualisierung mit Erscheinen der Verkündungsblätter

  • inhaltliche Zuverlässigkeit und Qualität

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Diese Sammlung enthält die in beck-online am häufigsten angeklickten Vorschriften. Die Sammlung bietet einen Grundbestand an Normen, der nützlich ist, wenn sich außerhalb des angestammten Rechtsgebiets Fragen auftun. Natürlich sind auch das Grundgesetz und der EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon enthalten.

Aufsätze und Rechtsprechung

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Fachdienst

Rechtsanwälte und Fachanwälte der Knierim Lorenz Breit Rechtsanwälte PartG mbB und der Krug Fröba Dominok Rathgeber Rechtsanwälte PartG mbB erläutern im zwei-wöchentlichen E-Mail-Fachnachrichtendienst die wichtigen Gerichtsentscheidungen zum Strafrecht praxisnah und übersichtlich. Der Dienst wird ergänzt durch Leitsatzhinweise, einen Aufsatzüberblick und aktuelle Berichterstattung zu wichtigen Entwicklungen in der Gesetzgebung.

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Fachnews

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von Strafrecht PREMIUM