Mit den bekannten Großkommentaren zur VwGO und VwVfG sowie dem Formularbuch und dem Prozesshandbuch sind Sie für jede verwaltungsrechtliche Fragestellung bestens gerüstet. Weitere Kommentare und Handbücher decken das Europarecht und spezielle Verfahrensfragen ab. Ideal für Rechtsanwälte, Syndikusanwälte, Verbandsjuristen, Richter, Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie Hochschulen.
Der Erfolg des Handkommentars zum Verwaltungsrecht kommt nicht von ungefähr. Die Gesamtdarstellung von VwVfG, VwGO, VwZG und VwVG in einem Band macht das Ineinandergreifen der Regelungen deutlich und vermeidet Doppelungen. Die „Vernetzung“ setzt für die wissenschaftliche Durchdringung neue Impulse. Sie verhilft im Beratungs- und Gerichtsalltag zu überzeugender Argumentation.
Die besonderen Vorzüge
Die aktuelle 5. Auflage berücksichtigt
Herausgeber, Autorinnen und Autoren sind Garanten für eine wissenschaftlich profunde Kommentierung, die die Probleme der Praxis im Blick behält:
Achim Bostedt, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg i. Br. | Prof. Dr. Claudia Danker, Hochschule Stralsund | Prof. Dr. Sven Eisenmenger, Hochschule in der Akademie der Polizei Hamburg | Dr. Sigrid Emmenegger, Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Koblenz | Prof. Dr. Michael Fehling, LL.M.(Berkeley), Bucerius Law School Hamburg | Wiss. Mit. Constantin Glaesner, Bucerius Law School Hamburg | Wiss. Mit. Lisa Hamacher, Bucerius Law School Hamburg | Hans-Jörg Holtbrügge, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig | Michael Just, Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt, Dessau-Roßlau | Prof. Dr. Berthold Kastner, Hochschule für Polizei Baden-Württemberg | Dr. Steffen Kautz, Rechtsanwalt, München | Dr. Hanno-Dirk Lemke, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg | Wiss. Mit. Matthias Leymann, Bucerius Law School Hamburg | Dr. Hans-Jochem Mayer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht, Bühl | Winfred Porz, Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Koblenz | Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Julius-Maximilians-Universität Würzburg | Christoph Sennekamp, Präsident des Verwaltungsgerichts Freiburg i.Br. | Dr. Rainer Störmer, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig | Prof. Dr. Jörg Philipp Terhechte, Leuphana Universität Lüneburg | Prof. (apl.) Dr. Peter Unruh, Präsident des Landeskirchenamtes der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland/Georg-August-Universität Göttingen | Prof. Dr. Martin Wickel, LL.M. (University of Michigan), HafenCity Universität Hamburg | Sandra Wilbert, Rechtsanwältin, Hamburg
Der „Hömig/Wolff“ steht auch in der 12. Auflage für eine kompakte Kommentierung des Grundgesetzes durch Praktiker mit Insider-Kenntnissen. Die überschaubare Größe des Autorenteams gewährleistet eine enge Verzahnung und die Homogenität der Erläuterungen. Schwerpunkte der Neuauflage sind die grundlegende Reform des Finanzausgleichsrechts und die neueste Rechtsprechung (insbesondere des BVerfG, der Obergerichte, des EuGH und des EGMR).
Der „Hömig/Wolff“
steht wie kein anderer GG-Kommentar für eine knappe, aktuelle und handhabbare Kommentierung des Grundgesetzes. Autoren, die hauptberuflich im Bundestag, im Bundesrat, der Bundesregierung und der Justiz tätig sind oder waren, garantieren eine an der Verfassungspraxis ausgerichtete Erläuterung und prägen das Alleinstellungsmerkmal des Handkommentars.
Die 12. Auflage -
Aktualität ist oberstes Gebot. Schwerpunkt der Neuauflage ist die grundlegenden Reform des Finanzausgleichsrechts, die – bezogen auf die betroffenen Bestimmungen – die umfangreichste Verfassungsänderung seit Bestehen des Grundgesetzes darstellt. Die damit zusammenhängenden, auch prüfungsrelevanten neuen Fragestellungen werden ebenso wie die geänderten Vorschriften in Sachen Parteienfinanzierung verständlich erläutert.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dessen wichtige Entscheidungen (z.B. zum Verbot der NPD, zur Tarifeinheit, zu Kontroll-und Informationsrechten des Parlamentes oder zum Dritten Geschlecht) sämtlich ausgewertet wurden und in die Kommentierung eingeflossen sind. Aber auch die Judikatur der – insbesondere obersten – Fachgerichte sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union ist, wo immer geboten, sorgsam berücksichtigt.
Allen Benutzern des Kommentars – Studierenden, Rechtsanwälten, Regierungsbeamten und Richtern ebenso wie politisch Interessierten ohne juristisches Vorwissen – steht damit eine verlässliche Informationsquelle zur Verfügung, die alle Fragen beantwortet, die sich bei der Auslegung und Anwendung des Grundgesetzes ergeben.
Über mehr als 25 Jahre
hat Dieter Hömig den Handkommentar zum Grundgesetz maßgeblich als Herausgeber geprägt. Mit der 12. Auflage übernimmt nun Heinrich Amadeus Wolff die Gesamtverantwortung.
Das bewährte Handbuch stellt das Verwaltungsverfahren in systematischer Form dar und untersucht denkbare Fehlerquellen und deren Folgen. Dabei bietet das Buch im Sinne eines best practice des Verwaltungsverfahrens in Behörden und Gerichtsbarkeit eine zuverlässige Handhabe für die Ermittlung des korrekten Verfahrens, die Vermeidung von Verfahrensfehlern und – wo nötig – die angemessene Behandlung von Fehlerfolgen.
Das bewährte wissenschaftliche Handbuch stellt das Verwaltungsverfahren in systematischer Form dar und untersucht denkbare Fehlerquellen und deren Folgen. Die Neuauflage orientiert sich wie die Vorauflagen am chronologischen Ablauf des Verfahrens und integriert die jeweils relevanten Aspekte des materiellen Verwaltungsrechts und des Verfassungsrechts in die Darstellung. Dabei bietet das Buch – ohne Aufgabe des wissenschaftlichen Anspruchs – als Handbuch des Verwaltungsverfahrens für die Praxis in Behörden und Gerichtsbarkeit eine zuverlässige Handhabe für die Ermittlung des korrekten Verfahrens, die Vermeidung von Verfahrensfehlern und – wo nötig – die angemessene Behandlung von Fehlerfolgen.
Besonders berücksichtigt sind:?
Alle Gesetze der jüngsten Legislaturperiode sind berücksichtigt worden, insbesondere die Neufassungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie im Bereich der Elektronisierung das eIDAS-Durchführungsgesetz und das neue Onlinezugangsgesetz.
Der Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz lässt keine Fragen offen und nimmt das gesamte Verfahrensrecht – auch aus der europäischen Perspektive – in den Blick. Berücksichtigt sind
Der Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz lässt keine Fragen offen und nimmt das gesamte Verfahrensrecht – auch aus der europäischen Perspektive – in den Blick. Berücksichtigt sind
Der sensible Umgang mit Behörden, das Wissen um die richtigen Anträge und der kreative Umgang mit den Mitteln des Verwaltungsprozessrechts entscheiden über den Erfolg im Verwaltungsverfahren und vor Gericht. Auch in der 3. Auflage der „Prozesse in Verwaltungssachen“ führen erfahrene Rechtsanwälte und Richter sicher durch das Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren und durch den Prozess. Wichtige Weichenstellungen bei der Mandatsbetreuung werden ebenso aufgezeigt wie Einwirkungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten, die rasche Lösungen für den Mandanten mit sich bringen können. Der Nutzer erhält wertvolle Hinweise zum taktischen Vorgehen in allen Verfahrensabschnitten.
Wichtige Weichenstellungen bei der Mandatsbetreuung werden ebenso aufgezeigt wie Einwirkungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten, die rasche Lösungen für den Mandanten mit sich bringen können. Der Nutzer erhält wertvolle Hinweise zum taktischen Vorgehen in allen Verfahrensabschnitten.
Die Neuauflage
Die Möglichkeiten, die die Verfassungsbeschwerde und der Europäische Rechtsschutz bieten, werden in ihrem "taktischen" Potential, z.B. im Hinblick auf den Einstweiligen Rechtsschutz, verzahnt dargestellt.
Herausgeber und Autoren
bringen jahrzehntelange Prozesserfahrung ein:
Dr. Jan Malte von Bargen, LL.M. (UMich), Regierungsdirektor, Verwaltungsleiter des Polizeipräsidiums Offenburg | Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kiel | Michael Funke-Kaiser, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Mannheim | Dr. Andreas Hartung, Richter am Bundesverwaltungsgericht | Dr. Dirk Herrmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Karlsruhe | Michael Huschens, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln | Prof. Dr. Christian Kirchberg, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Präsident des Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg, Karlsruhe | Dr. Alexander Kukk, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart | Prof. Dr. Christofer Lenz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart | Prof. Dr. Michael Quaas, M.C.L., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Richter im Senat für Anwaltssachen beim BGH a.D., Stuttgart | Wolfgang Rieger, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Mannheim | Christoph Sennekamp, Präsident des Verwaltungsgerichts Freiburg | Reinhard Wilke, Richter am Oberverwaltungsgericht Schleswig | Prof. Dr. Rüdiger Zuck, Of Counsel, Stuttgart
Die Datenverarbeitung durch Verwaltungsbehörden
wird durch die DSGVO und deren Schwesterrichtlinie für die Sicherheitsverwaltung sowie das neue deutsche Ausführungsrecht (BDSG und entstehende neue LDSGe) auf ganz neue Grundlagen gestellt. Dabei zeigen sich erwartungsgemäß viele Unterschiede zur Datenverarbeitung der Privatwirtschaft.
Das neue Handbuch
führt rechtssicher durch die zahlreichen neuen Besonderheiten im Verwaltungsbereich. Die Darstellung ist konsequent auf die aktuelle Rechtslage und die Perspektive eines Behördenjustiziariats oder behördlichen Datenschutzbeauftragten abgestellt.
Probleme der Praxis
Nicht die abstrakten Rechtsakte, sondern die Problemkomplexe, die sich für die praktische Verwaltungstätigkeit ergeben, stehen im Fokus.
Gedacht wird von der Sanktion her: Was droht alles, wenn die Vorschriften über den Datenschutz nicht eingehalten werden? So werden die neuen Verarbeitungsbefugnisse und von Amts wegen zu erfüllenden Datenschutzpflichten behandelt. Zur Sprache kommen genauso die beiden Außenverhältnisse zum Bürger als Betroffenem und zum Bundes- bzw. Landesdatenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde, jeweils materiellrechtlich und für eine mögliche Prozesssituation.
Schwerpunkte
Besonders praxisnah
Das neue Handbuch analysiert die Probleme der Bundes- und Landesverwaltung und nimmt abweichende Regelungen der Landesdatenschutzgesetze mit in den Blick. Fragen des persönlichen, sachlichen und räumlichen Anwendungsbereichs werden, auch im Hinblick auf kommunale und funktionale Selbstverwaltungsträger, öffentliche Unternehmen und Hochschulen, verständlich gelöst.
Zielgruppen
Rechtsabteilungen und Datenschutzbeauftragte aller Behörden – neben staatlichen insbesondere
Kreis- und Gemeinde-, Hochschul- und Kammerverwaltungen; Anwaltschaft, Verwaltungsgerichte und Verwaltungsrechtswissenschaft.
Der VwGO Großkommentar von Sodan/Ziekow
ist „zum Nachschlagewerk Nummer Eins geworden.« (RA Dr. Thomas Würtenberger, NJ 10/14, zur Vorauflage). Er arbeitet die Grundlinien des Verwaltungsprozesses wissenschaftlich präzise heraus, behandelt alle Details, die den Praktiker für eine überzeugende Argumentation im Verwaltungsprozess interessieren und verdeutlicht Strukturen und Zwecksetzungen der Regelungen.
Die aktuelle Neuauflage berücksichtigt
die jüngsten Gesetzesänderungen und schafft so wieder Beratungssicherheit:
Das neue Bundesdatenschutzgesetz passt das deutsche Datenschutzrecht an die DSGVO an, nutzt die dort enthaltenen "Öffnungsklauseln" und setzt die Richtlinie (EU) 2016/680 um. Dabei wird eine gänzlich neue Gliederungssystematik eingezogen.
Das neue Bundesdatenschutzgesetz passt das deutsche Datenschutzrecht an die DSGVO an, nutzt die dort enthaltenen "Öffnungsklauseln" und setzt die Richtlinie (EU) 2016/680 um. Dabei wird eine gänzlich neue Gliederungssystematik eingezogen. Präzise und verständlich
vermittelt der neue HK-BDSG Interpretationssicherheit in allen wichtigen Fragen:
Die zu erwartenden Neuerungen durch das 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU sind durchgängig berücksichtigt.
Die DSGVO und das neue BDSG
gelten ab dem 25.5.2018. Alle mit Datenschutzrecht befassten Unternehmen, Aufsichtsbehörden, Anwälte und Gerichte müssen sich argumentativ mit den Neuregelungen auseinandersetzen.
Die 2. Auflage
ermöglicht eine gezielte Auseinandersetzung mit dem neuen Rechtsrahmen. Der Kommentar zeigt auf, wo die Praxisprobleme liegen und wann welche Regelungen gelten.
Besonderen Schwerpunkt legt der Kommentar auf die Bereiche:
Die Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz
gelten ab dem 25.5.2018. Alle mit Datenschutzrecht befassten Unternehmen, Aufsichtsbehörden, die Rechtsanwaltschaft wie die Gerichte müssen sich argumentativ mit den Neuregelungen auseinandersetzen.
Die 2. Auflage des Handkommentars zur Datenschutzgrundverordnung
ermöglicht eine gezielte Auseinandersetzung mit dem neuen Rechtsrahmen. Die Neuauflage zeigt auf, wo die Praxisprobleme liegen, wann welche Regelungen gelten.
Besonderen Schwerpunkt legt der Kommentar auf die Bereiche:
Besonders hilfreich
Die ausführliche Einleitung vermittelt auf einen Blick grundlegendes Orientierungswissen über den neuen Rechtsrahmen und die Abgrenzungsfragen zum neuen BDSG.
Herausgeber und Autoren:
Linda Bienemann, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn | Prof. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M., Universität Wien | Dr. Holger Greve, Oberregierungsrat, z.Zt. Wiss. Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe | Prof. Dr. Marcus Helfrich, Rechtsanwalt, FOM Hochschule München | Prof. Dr. Ansgar Hense, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn | Prof. Dr. Albert Ingold, Johannes Gutenberg-Universität Mainz | Dr. David Kampert, Richter, VG Gelsenkirchen | PD Dr. Bernhard Kreße, LL.M., MaÎtre en droit, Technische Universität Dortmund | Dr. Reto Mantz, Dipl.-Inf., RiLG, LG Frankfurt a.M. | Dr. Enrico Peuker, Akad. Rat a.Z., Humboldt-Universität zu Berlin | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A., Universität Konstanz | Prof. Dr. Nicolas Raschauer, Universität Liechtenstein | Bartholomäus Regenhardt, LL.B., Westfälische Wilhelms-Universität Münster | Prof. Dr. Philipp Reimer, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn | Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold, Universität Gießen | Sabine Schwendemann, Rechtsanwältin, Tübingen | Prof. Dr. Louisa Specht, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn | Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A., Westfälische Wilhelms-Universität Münster | Dr. Jens Tiedemann, RiArbG, ArbG Köln | Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden, Research Affiliate am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern | Jacob Ulrich, M.A., EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden | Maria Wilhelm, Referentin, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg | Dr. Wolfgang Ziebarth, Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Stadt Mannheim.
Das Europäische Verwaltungsrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem eigenständigen und bedeutsamen Rechtsgebiet innerhalb der Europarechtswissenschaft entwickelt. In der Vergangenheit standen zumeist die Herausbildung allgemeiner Vollzugsprinzipien und das Zusammenspiel des nationalen und europäischen Verwaltungsrechts im Vordergrund.
Der Band "Verwaltungsrecht der Europäischen Union" möchte über diesen Ansatz hinausgehen und zeigen, welche Bedeutung die allgemeinen Vollzugsprinzipien in verschiedenen Referenzgebieten heute besitzen. Als Leitbilder dienen hierbei die stetige Ausdifferenzierung des Unionsrechts und der Einfluss, den Phänomene wie die Globalisierung und Internationalisierung auf das europäische Verwaltungsrecht ausüben. Vor diesem Hintergrund werden traditionelle Felder wie z. B. das Zoll-, Steuer- oder Wettbewerbsverwaltungsrecht ebenso analysiert wie neue Gebiete wie das Dienstleistungs-, Vergabe-, Energie- oder Internetverwaltungsrecht der EU.
Anschließend wird auch der Frage nachgegangen, welche Einflüsse das europäische Verwaltungsrecht wiederum auf das Internationale Verwaltungsrecht bzw. auf das Global Administrative Law hat.
Autoren:
Prof. Dr. Andreas von Arnauld, Hamburg | Dr. Dr. Ino Augsberg, München | Dr. Steffen Augsberg, Köln | Priv.-Doz. Dr. Marc Bungenberg, LL.M. (Lausanne), Jena | Dr. Philipp Dann, LL.M. (Harvard), Heidelberg | PD Dr. Michael Droege, Frankfurt a. M. | Prof. Dr. Michael Fehling, LL.M. (Berkeley), Hamburg | Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano, LL.M. (EHI), Bremen | Prof. Dr. Jörg Gundel, Bayreuth | Prof. Dr. Ines Härtel, Bochum | Prof. Dr. Hans Michael Heinig, Göttingen | Prof. Dr. Christoph Herrmann, LL.M. (London), Passau | Prof. Dr. Jochen Hoffmann, Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem, LL.M. (Berkeley), Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Karlsruhe/Hamburg | Prof. Dr. Heike Jochum, Mag. rer. publ., Osnabrück | Priv.-Doz. Dr. Gregor Kirchhof, LL.M. (Indiana/London), Bonn | Prof. Dr. Jürgen Kühling, Regensburg | Prof. Dr. Franz C. Mayer, LL.M. (Yale), Bielefeld | Prof. Dr. Veith Mehde, Mag. rer publ., Hannover | Prof. Dr. Christoph Möllers, LL.M. (Chicago), Berlin | Prof. Dr. Carsten Nowak, Frankfurt/Oder | Prof. Dr. Christoph Ohler, LL. M. (Brügge), Jena | Prof. Dr. Franz Reimer, Gießen | Prof. Dr. Jens-Peter Schneider, Osnabrück | Dr. Bettina Schöndorf-Haubold, Heidelberg | Prof. Dr. Frank Schorkopf, Göttingen | Dr. Peter Szczekalla, Osnabrück | Dr. Jörg Philipp Terhechte, Hamburg | Dr. Alexander Thiele, Göttingen | Priv.-Doz. Dr. Daniel Thym, LL.M. (London), Berlin | Prof. Dr. Bernhard Wegener, M. A. (Brügge), Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Wolfgang Weiß, Speyer | PD Dr. Ferdinand Wollenschläger, München
Das Formularbuch deckt mit 915 praxiserprobten Mustern in 66 Spezialgebieten das gesamte Spektrum des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts ab. Die 2. Auflage widmet sich vor allem den aktuellen und brisanten Entwicklungen in der Rechtspraxis, wie z.B. Flüchtlingssituation, Versammlungen/Demonstrationen, Informationszugang, Immissionsschutzrecht und Compliance.
Das Formularbuch zum Verwaltungsrecht
hat sich in kürzester Zeit als das Werk des ersten Zugriffs für eine effiziente Mandatsbearbeitung im öffentlichen Recht etabliert. Grund dafür ist die Vielzahl an abgehandelten Rechtsthemen und die hohe Informationsdichte. Nach wiederkehrenden, fallnahen Strukturprinzipien wird in jedem wichtigen Bereich des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts die passende Formulierung schnell gefunden. Dabei ist das materielle Recht durchgängig mit dem Verfahrensrecht verknüpft. Den Mustern sind ausführliche Erläuterungen vorangestellt, die das nähere rechtliche Umfeld verständlich erklären.
Die aktuelle Neuauflage 2017
deckt mit 915 praxiserprobten Mustern alle typischen Fallkonstellationen in 66 Spezialgebieten, die weit über den Kanon der Fachanwaltschaft Verwaltungsrecht hinausgehen, ab:
Besonders aktuell
Die aktuellen und brisanten Entwicklungen in der Rechtspraxis, z.B. Flüchtlingssituation (Asylbaurecht, Asylbewerber), Versammlungen/Demonstrationen, Informationszugang, Immissionsschutz und Datenschutz, sind in allen Bereichen berücksichtigt. Neu aufgenommen wurden die Beiträge Compliance und Mediation. Auch die zahlreichen Hinweise für die Praxis – ein weiteres Markenzeichen des Formularbuchs – sind auf dem neuesten Stand. Sie ergänzen die Rechtsausführungen und weisen explizit auf die Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebiets hin.
Renommierte Herausgeber und Autoren
aus Anwaltschaft, Verwaltung, Justiz und Wissenschaft kennen die dargestellten Rechtsthemen aus langjähriger Praxis. Profitieren Sie vom Erfahrungswissen aus dem Rechtsalltag der Autoren in einem Werk, das alle wichtigen Streitstände innerhalb des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts in praxisbewährten Mustertexten bündelt. Sämtliche Muster können von der beiliegenden CD-ROM bequem in die eigene Datenverwaltung übernommen werden.
Dieser Link führt direkt zur Trefferliste, wo die zum Modul gehörende Rechtsprechung gezeigt wird. Dies ist besonders bei Sortierung dieser Trefferliste nach Datum interessant.
Sammlung obergerichtlicher Entscheidungen aus dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Sammlung obergerichtlicher Entscheidungen aus dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht, 1949 - 1981.
Mit dem Online-Gesetzeswerk "Sartorius plus" erhalten Sie stets einige hundert zentrale Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Hauptband, Ergänzungsband und einiges mehr). Die Sammlungen Sartorius II und Sartorius III sind nicht enthalten.
Sartorius plus enthält alle in der Standard-Textsammlung Sartorius I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze, sowie dem Ergänzungsband abgedruckten Rechtsvorschriften und einiges mehr - das sind einige hundert zentrale Normen u. a. aus den Bereichen:
Staats- und Verfassungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
Beamten- und Disziplinarrecht
Datenschutz
Gesundheitswesen
Umweltschutz
Öffentliches Baurecht
Gewerberecht, Energie- und Wasserwirtschaft
Post und Telekommunikation
Verkehrsrecht
Europarecht.
Die Sammlungen Sartorius II und Sartorius III sind nicht enthalten.
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Diese Sammlung enthält die in beck-online am häufigsten angeklickten Vorschriften. Die Sammlung bietet einen Grundbestand an Normen, der nützlich ist, wenn sich außerhalb des angestammten Rechtsgebiets Fragen auftun. Natürlich sind auch das Grundgesetz und der EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon enthalten.