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NomosOnline Daten- und Informationsrecht

In einer zunehmend digitalisierten Welt sind Datenschutz-, Datenwirtschafts-, Informations-/IT-Sicherheits- und informationsfreiheitsrechtliche Themen von entscheidender Bedeutung und immer enger miteinander verknüpft. Das neue Fachmodul von Nomos bietet eine umfassende Zusammenstellung dieser Rechtsgebiete, die sich mit dem Umgang, der Verarbeitung und dem Schutz von Daten und Informationen befassen. Durch eine Vielzahl von Kommentaren und Handbüchern stellt das Modul Datenschutzbeauftragten und -manager:innen, Chief Information Security Officers, Informationssicherheitsbeauftragten, Chief Technology Officers sowie Unternehmensjurist:innen, Rechtsanwält:innen, Wissenschaftler:innen und Behörden das notwendige Fachwissen zur Verfügung, um die rechtlichen Herausforderungen im Umgang mit Daten und Informationen erfolgreich zu bewältigen. Die vierteljährlich aktualisierte Dokumentation zum Datenschutz mit ihrer umfangreichen Sammlung von deutschen, europäischen und internationalen Normen, Schwerpunktbeiträgen und behördlichen Auslegungshilfen sowie der monatliche Rechtsprechungsdienst „NomosAktuell Daten- und Informationsrecht“ halten das Modul stets aktuell.

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Detaillierte Inhaltsübersicht

Übergreifende Werke

Das Rechtshandbuch Big Data reflektiert das komplexe Verhältnis von Big Data und KI im Zusammenhang mit der Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und Analyse großer Datenmengen. Es bietet umfassende, praxisorientierte Hilfestellung und Planungssicherheit für den Geschäftsalltag im Big-Data-Umfeld.

Die Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und Analyse großer Datenmengen ist wesentlicher Innovationstreiber für die Wirtschaft, für das Gesundheitswesen, die Forschung, die Verwaltung und für (digitale) Medien. Big Data steht hierbei in einer Wechselwirkung mit KI-Systemen, die Big Data verwenden.

Das neue Rechtshandbuch
Das von Borges/Keil herausgegebene Handbuch reflektiert dieses komplexe Verhältnis von Big Data und KI. Es behandelt die rechtlichen Fragestellungen aus Sicht von Wissenschaft und Praxis und bietet umfassende, praxisorientierte Hilfestellung und Planungssicherheit für den Geschäftsalltag im Big-Data-Umfeld.

Herausgeber:
Prof. Dr. Georg Borges ist Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Dr. Ulrich Keil ist General Counsel Commercial & Technology der Schaeffler Group.

Autorinnen und Autoren:
Dr. Matthias Berberich, LL.M. (Cambridge) | Prof. Dr. Georg Borges | Dr. Hannah Bug, LL.M. (Edinburgh) | Dr. Andreas Demleitner | Dr. Michael Dorner | Dr. Alexander Duisberg | Dr. Verena Grentzenberg | Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge) | Dr. Ulrich Keil | Dr. Jens Kirchner | PD Dr. Carsten König, LL.M. (Harvard) | Prof. Dr. Wolfgang Maaß | Prof. Dr. Michael Olbrich | Prof. Dr. David J. Rapp | Dr. Christoph Rieken, LL.M. (London) | PD Dr. Andreas Sattler, LL.M. (Nottingham) | Anahita Thoms, LL.M. (Nottingham) | Dr. Stefan Weidert, LL.M. (Cornell)

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Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) passt den nationalen Rechtsrahmen an den Digital Services Act (DSA) an. Der neue Handkommentar erläutert verständlich und praxisnah die Vorgaben des DDG unter ständiger Bezugnahme auf den DSA und erleichtert die Auslegung der neuen Vorschriften.

Der neue Handkommentar von Heldt/Legner erläutert verständlich und praxisnah die neuen Vorgaben des DDG unter ständiger Bezugnahme auf den DSA. Das Werk beschreibt im Detail,

  • wie die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in Deutschland als unabhängige Beschwerdestelle für Nutzer:innen von Online-Diensten eingerichtet wird
  • welche Behörden für welche Aufgaben zuständig sind und mit welchen Kompetenzen sie ausgestattet sind
  • welchen allgemeinen Informationspflichten und welchen besonderen Pflichten bei kommerzieller Kommunikation Diensteanbieter nachkommen müssen
  • welche Konsequenzen nationalen Diensteanbietern beim Verstoß gegen Pflichten aus dem DSA und der Plattform-VO drohen (insb. Buß- und Zwangsgelder).

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Mit dem Digital Services Act (DSA) entsteht ein neuer europäischer Rechtsrahmen für digitale Dienste. Der Großkommentar führt verständlich durch die komplexen Regelungen der Verordnung und bietet praktische und strategische Empfehlungen für die betroffenen Online-Unternehmen.

Mit dem Digital Services Act (DSA) entsteht ein vollkommen neuer, europäischer Rechtsrahmen für digitale Dienste. Weitreichende Auswirkungen sowohl für die Anbieter:innen als auch für die gewerblichen Nutzer:innen digitaler Dienste sind die Folge.

Der neue Großkommentar
Der „Hofmann/Raue“ kommentiert die weitreichenden Regelungen der Verordnung, die sich vor allem auf den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten im Netz beziehen, „auf den Punkt“. Systematisch werden die Strukturen und Regelungsziele verständlich erfasst, in den Kontext eingebettet und genuin unionsrechtlich interpretiert. Zugleich werden strategische Empfehlungen für die betroffenen Online-Unternehmen entwickelt, die nun zahlreichen Verpflichtungen unterworfen sind, u.a. zu:

  • Haftung von Vermittlungsdiensten (Intermediärshaftung)
  • Neue Sorgfaltspflichten von Intermediären (ua Verbot von „dark patterns“)
  • Inhaltemoderation (einschließlich Beschwerde- und Missbrauchsmanagement)
  • Transparenzpflichten (ua für politische Werbung und Empfehlungssysteme)
  • Berücksichtigung von Grundrechten zB in den Nutzungsbedingungen von Online-Plattformen
  • Risikomanagement für sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) und Online-Plattformen (VLOPs)
  • Plattformverwaltungsrecht und behördliche Rechtsdurchsetzung (einschließlich der Verhängung hoher Bußgelder)
  • Durchsetzungsbefugnisse der Kommission und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • Verhältnis des DSA zur bisherigen Plattformregulierung.

Besondere Vorzüge
Die Kommentierung berücksichtigt konsequent die englischen und französischen Sprachfassungen des DSA, die aufgrund ihrer Bedeutung als Verhandlungs- und Gerichtssprache am EuGH zum besseren Verständnis des neuen Rechtsakts mit abgedruckt werden. Zudem werden die Neuregelungen in Vorbemerkungen zu den jeweiligen Regelungsbereichen in die komplexe Rechtslage zur Plattformhaftung und -regulierung eingeordnet.

Zielgruppen
Unternehmensjurist:innen, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden, Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Versicherungen, Forschungseinrichtungen, Europäische Institutionen, Nichtregierungsorganisationen.

Aus erster Hand
Herausgegeben wird das Werk von Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge), Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, und Prof. Dr. Benjamin Raue, Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums an der Universität Trier sowie Direktor des Instituts für Recht und Digitalisierung Trier (IRDT).
Wie die Herausgeber sind auch die übrigen Autor:innen auf digitales Recht und Plattformregulierung spezialisiert:
AkadR a.Z. Dr. Max Dregelies, Universität Trier | Dr. Karina Grisse, LL.M., (Edinburgh), Universität zu Köln | Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M., (Cambridge), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg | Jun.-Prof. Dr Katharina Kaesling, LL.M., (College of Europe), Technische Universität Dresden | Prof. Dr. Christoph Krönke, Universität Bayreuth | Prof. Dr. Sarah Legner, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden | Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P. (ENA), Universität des Saarlandes | Daniela Petermair, LL.M. (WU), B.Sc. (WU), Wirtschaftsuniversität Wien | Prof. Dr. Timo Rademacher, M.Jur. (Oxford), Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Benjamin Raue, Universität Trier

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Das Handbuch behandelt das gesamte Recht der IT-Sicherheit. Die Neuauflage bringt sämtliche Beiträge auf den aktuellen Stand, berücksichtigt alle Gesetzesänderungen (z.B. NIS-2-RL, DORA, CRA) und enthält neue Beiträge zum sektoralen IT-Sicherheitsrecht (Justiz, Gesundheitswesen, Finanzsektor und KI).

Das Praxishandbuch von Hornung/Schallbruch erleichtert die vollständige und ganzheitliche Betrachtung der wesentlichen Rechtsfragen der IT-Sicherheit. Es stellt die Rechtsmaterie übergreifend und umfassend dar, behandelt alle relevanten öffentlich-, straf- sowie zivilrechtlichen Regelungen und erklärt Sektor für Sektor den Zusammenhang zwischen eingesetzter Technik und damit verbundenen Rechtsproblemen.

Die Neuauflage
Die umfassend überarbeitete zweite Auflage des Handbuchs

  • bringt alle Beiträge auf den aktuellen Stand
  • berücksichtigt sämtliche Gesetzesänderungen und Reformen, insbesondere NIS-2-RL, DORA, Cyber Resilience Act (CRA) inkl. deutscher Umsetzung
  • enthält neue Beiträge zum sektoralen IT-Sicherheitsrecht: Justiz, Gesundheitswesen, Finanzsektor und Künstliche Intelligenz.

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Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen greift tief in die Unternehmenskultur ein und stellt Unternehmensjurist:innen, beratende Anwält:innen und Gerichte vor neue Herausforderungen. Der Handkommentar klärt die absehbaren Streitfragen und erleichtert den offensiven Umgang mit dem neuen Recht.

Der Kommentar zum neuen Recht
ist passgenau auf den Informations- und Beratungsbedarf im Umgang mit den Neuregelungen zugeschnitten.
Das Werk
klärt die absehbaren Streitfragen:

  • Wann liegt ein „berechtigtes Interesse“ an der Erlangung, Nutzung oder Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses vor, insbesondere bei der „Whistleblower“-Klausel?
  • Wie werden Geschäftsgeheimnisse rechtssicher geteilt oder übertragen?
  • Welche Rechte ergeben sich bei der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und wie werden diese Rechte erfolgreich durchgesetzt?

Intensiv berücksichtigt
werden auch die sich aus dem Zusammenspiel der Whistleblower-RL mit der Geheimnisschutz-RL – sowie deren Umsetzung im GeschGehG – ergebenden Fragen.

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Der Handkommentar zum Bundesarchivgesetz
erklärt exakt, wer welche Unterlagen von welchem Archiv erhalten kann und hat eine Informationslücke an der Schnittmenge von Informationsfreiheitsrechten, Daten- und Geheimhaltungsschutz geschlossen.

Der Handkommentar zum Bundesarchivgesetz
erklärt exakt, wer welche Unterlagen von welchem Archiv erhalten kann und hat eine Informationslücke an der Schnittmenge von Informationsfreiheitsrechten, Daten- und Geheimhaltungsschutz geschlossen.

Die aktuelle Neuauflage
vertieft diese Konzeption und berücksichtigt bereits die Reform zur Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs in die Zuständigkeit des Bundesarchivs.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Beantwortet die Fragen zum individuellen Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen
  • Erklärt den Nutzungszugang zu den Archiven
  • Geht dabei auf die fortschreitende Digitalisierung des Archivwesens ein
  • Stellt das Verhältnis zu anderen Informationszugangsrechten dar
  • Kommentiert bereits die Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs

Besonders praxisnah
Die Landesarchivgesetze, Verwaltungsregelungen, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz oder die Verschlusssachenanweisung sind mitbehandelt.

Die Autoren
Dr. Sven Berger, Referatsleiter im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Berlin | Dr. Norman Koschmieder, Rechtsanwalt, Berlin/Düsseldorf | Axel Mütze, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Berlin | Dr. Christoph J. Partsch, LL.M. (Duke), Rechtsanwalt, Berlin

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Mit dem Digital Markets Act (DMA) unterliegen die großen Plattformbetreiber bestimmten Verhaltenspflichten. Der neue Handkommentar erläutert praxisnah die Vorschriften des DMA und seine Auswirkungen auf die digitalen „Gatekeeper“ sowie die gewerblichen und privaten Nutzer:innen der Plattformen.

Der Digital Markets Act (DMA) bringt eine Vielzahl neuer Regeln für große Plattformbetreiber. Davon betroffen sind auch alle Unternehmen, die die zentralen Plattformdienste der „Gatekeeper“ nutzen, sowie die privaten Endnutzer:innen der Plattformen.

Der neue Handkommentar
Der „Podszun“ ist der Kommentar des ersten Zugangs. Systematisch präzise verliert er nie den Blick für die Anwendungsfragen der Praxis. Das Werk erläutert,

  • wer als „digitaler Gatekeeper“ direkter Adressat der verbotenen Verhaltensweisen ist,
  • wie die Verpflichtungen umgesetzt werden müssen,
  • welche Rechte den gewerblichen Nutzer:innen der Plattformen zustehen und
  • wie im Falle eines Verstoßes gegen die Gatekeeper vorgegangen werden kann.

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Der Handkommentar zum Hinweisgeberschutzgesetz erläutert hochaktuell das neue HinSchG – orientiert an der konkreten Beratungskonstellation. Die Hinweisgeber-Richtlinie der EU und die Bezüge des HinSchG zum Arbeits-, Datenschutz- und Geschäftsgeheimnisrecht sind durchgängig berücksichtigt.

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist die erste umfassende Regelung zum Schutz von Whistleblower:innen in Deutschland.
Der Handkommentar erläutert hochaktuell die neuen Vorschriften – orientiert an der konkreten Beratungskonstellation. Die Hinweisgeber-Richtlinie der EU ist durchgängig berücksichtigt.
Der HK HinSchG geht unter anderem auf folgende praxisrelevante Aspekte ein:

  • Konstellationen, in denen Hinweisgeber:innen Schutz genießen
  • Anforderungen an die Errichtung interner Meldestellen
  • Voraussetzungen, unter denen sich Hinweisgeber:innen an die Öffentlichkeit wenden dürfen
  • Ausgestaltung des Meldesystems innerhalb von Konzernen
  • Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgeber:innen
  • Bezüge zum Arbeits-, Datenschutz- und Geschäftsgeheimnisrecht

Hohe Expertise
Die Autor:innen sind Spezialist:innen für Arbeitsrecht und Compliance:
RA Dr. Christoph Aust | RAin Kerstin Deiters, LL.M. | RA Torsten Groß, LL.M. | RA Daniel Grünewald | RA Dr. Christoph Katerndahl | RA Prof. Dr. Martin Reufels, LL.M. | RA Markus Schmülling | Laura Soltysiak, Magister iuris | RA Dr. André-M. Szesny, LL.M. | RA Bernd Weller.

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In seiner 2. Auflage erläutert der Großkommentar dogmatisch fundiert – und zugleich stets den Rechtsanwendenden im Blick – die Normen der DS-GVO und sämtliche Bestimmungen des BDSG (einschließlich des bereits berücksichtigten Entwurfs der BDSG-Novelle) stringent und mit Blick auf das Wesentliche. Auf die Darstellung des Zusammenwirkens von europäischem und nationalem Recht wird dabei ein besonderes Augenmerk gerichtet. Ebenso wird die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung der Wirtschaft berücksichtigt.

Der Großkommentar
ist auf die Bedürfnisse von Praxis und Wissenschaft gleichermaßen zugeschnitten. In seiner 2. Auflage erläutert das Werk dogmatisch fundiert – und zugleich stets den Rechtsanwendenden im Blick – die Normen der DS-GVO und sämtliche Bestimmungen des BDSG 2018 (einschließlich des bereits berücksichtigten Entwurfs der BDSG-Novelle) stringent und mit Blick auf das Wesentliche. Auf die Darstellung des Zusammenwirkens von europäischem und nationalem Recht wird dabei ein besonderes Augenmerk gerichtet. Ebenso wird die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung der Wirtschaft berücksichtigt.

Die 2. Auflage
berücksichtigt u.a. neue Anpassungen des sektorspezifischen Datenschutzrechts auf Bundes- und Landesebene, die es seit Erscheinen der 1. Auflage gab, die ersten Stellungnahmen und Entscheidungen der Gerichte und Aufsichtsbehörden, die Schrems II-Entscheidung des EuGH vom Juli 2020 in den Art. 44 ff. DS-GVO sowie Änderungen des neuen BDSG durch das 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz-EU.

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Die Neuregelungen im Datenschutzrecht sind umfassend. Die Dokumentation zum Datenschutz bündelt alle Informationen und ordnet sie griffbereit zu. Sie umfasst alle wichtigen Gesetzestexte aus den Bereichen Datenschutz und Informationsfreiheit, dokumentiert die wichtigsten Hinweise aus der Datenschutzpraxis, unterrichtet über die wichtigsten Gerichtsentscheidungen und geht mit gezielten Schwerpunktbeiträgen auf zentrale Rechtsfragen ein.

 

Die Neuregelungen im Datenschutzrecht
sind umfassend. Neben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuen BDSG entstehen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene neue Regelwerke. Diese nehmen nicht nur notwendige Anpassungen vor, sondern positionieren sich auch neu im Spannungsfeld von Datenschutz und Informationsfreiheit.

In bester Tradition
Die Sammlung basiert auf der u.a. von Professor Dr. Dr. hc. Spiros Simitis gegründeten „Dokumentation zum Bundesdatenschutzgesetz“. Das Fortsetzungswerk führt die Sammlung auf Grundlage der neuen rechtlichen Regelungen fort und

  • umfasst alle wichtigen Gesetzestexte aus den Bereichen Datenschutz und Informationsfreiheit
  • dokumentiert die wichtigsten Hinweise aus der Datenschutzpraxis
  • unterrichtet über die wichtigen Gerichtsentscheidungen und
  • geht mit gezielten Schwerpunktbeiträgen anerkannter Datenschutzexperten auf zentrale Rechtsfragen ein.

Regelmäßige Nachlieferungen
halten Sie auf dem Laufenden: Drei bis vier Mal im Jahr bringen wir die Sammlung auf den aktuellen Stand. Die Bezieher des Loseblattwerkes erhalten zudem auch online Zugriff auf die Inhalte des Werkes.

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Die DS-GVO hat ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht etabliert. Mitgliedsstaaten müssen europarechtliche Maßstäbe direkt anwenden und eigene Interpretationskriterien in Frage stellen. Der neue Großkommentar ordnet bestehende Interpretationsansätze in ein europararechtliches Umfeld ein und besticht so durch neue Argumente, die auch im streitigen Verfahren neue Möglichkeiten bieten.

Die Datenschutz-Grundverordnung
hat ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht etabliert. Die Mitgliedsstaaten müssen europarechtliche Maßstäbe direkt anwenden und eigene Interpretationskriterien in Frage stellen.
Der neue Großkommentar zur DS-GVO
wird von führenden europäischen Juristinnen und Juristen verantwortet, die den europäisch und transnational geprägten wissenschaftlichen Diskurs umfassend auswerten. Die Kommentierungen berücksichtigen die bestehenden Interpretationsansätze auf nationaler Ebene, ordnen sie in ein europararechtliches Umfeld ein und bestechen so durch neue Argumente, die auch im streitigen Verfahren neue Möglichkeiten bieten.
Die Vorteile

  • Neue europarechtliche Argumentationsmuster für die nationale Interpretations- und Anwendungspraxis
  • Europarechtliche Einordnung der Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten, v.a. Anwendungsbereich der DS-GVO
  • Schwerpunktsetzung auf aktuellen Themen:
    - Internationaler Datentransfer und Datenverarbeitung, auch im Cloud Computing
    - „Recht auf Vergessenwerden“
    - „One-Stop-Shop“
    - Sanktionen und aufsichtsbehördliche Maßnahmen
    - Profiling
    - Pseudonymisierung und Anonymisierung
    - Einwilligung und sonstige Erlaubnisse zur personenbezogenen Datenverarbeitung durch Unternehmen
    - Datenschutzaudit und -zertifizierung

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Die 3. Auflage des Sydow, jetzt Sydow/Marsch, vereint nunmehr DS-GVO und BDSG in einem Band.

Die umfangreiche Neuauflage kommentiert alle Vorschriften kompakt und tiefgreifend. Sie zeigt auf, wo die Praxisprobleme z.B. bei aktuellen Pandemie-Regelungen und Digitalisierungsfragen liegen und wann welche Regelungen gelten. Unter dem Strich: Eine „großartige Hilfestellung“ (K&R 5/2019, VIII) für den Praxisgebrauch.

Die Neuauflage
Die 3. Auflage berücksichtigt insbesondere die Neuerungen durch die alle Sektorenbereiche betreffende Digitalisierung, insbesondere im Beschäftigtendatenschutz, Telekommunikationsbereich und bei der Verarbeitung sensibler Daten. Die neuen Entwicklungen auf Länderebene sind ebenso berücksichtigt wie die Auswirkungen der Schrems II-Entscheidung des EuGH.
Ausgewiesene Schwerpunkte

  • Recht auf Vergessenwerden
  • Einwilligungs-Erlaubnisfragen rund um die personenbezogene Datenverarbeitung in und durch Unternehmen
  • Umfang des Auskunftsrechts
  • Schadensersatzansprüche
  • Verarbeitung sensibler Daten
  • Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
  • Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis/Arbeitnehmerdatenschutz
  • Verbraucherkredite, Scoring, Bonitätsauskünfte
  • Über die DS-GVO hinausgehende Pflichten zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
  • Sanktionen und Rechtsschutz im Bereich des Datenschutzes

Herausgeber, Autorinnen und Autoren sind allesamt Spezialist:innen aus Wissenschaft und Praxis.
Dr. Linda Bienemann | RAuN Arnd Böken | Andreas Johannes Braun, M.A., LL.M. | Prof. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M. | RegDir Dr. Holger Greve | Dr. Nikolas Guggenberger, LL.M. | Prof. Dr. Michael Heghmans | RA Prof. Dr. Marcus Helfrich | Prof. Dr. Ansgar Hense | Prof. Dr. Albert Ingold | RA Paul C. Johannes, LL.M. | RiVG Dr. David Kampert | Prof. Dr. Bernhard Kreße, LL.M., Maître en droit | RiLG Dr. Reto Mantz | Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P. (ENA) | RiLG Dr. Marian Müller | Dr. Nicholas Otto | PD Dr. Enrico Peuker | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A. | Prof. Dr. Nicolas Raschauer | RA Bartholomäus Regenhardt, LL.B. | Prof. Dr. Philipp Reimer | Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold | RAin Sabine Schwendemann | Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A. | DirArbG Dr. Jens Tiedemann | Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh | Jacob Ulrich, M.A. | RA Robert Weinhold | Maria Wilhelm-Robertson | Prof. Dr. Wolfgang Ziebarth

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Datenwirtschaftsrecht

Das große Rechtshandbuch KI
zeigt alle rechtlichen Implikationen im Kontext von künstlicher Intelligenz und ihren Vorstufen der automatisierten und autonomen Systeme verständlich auf. Branche für Branche findet die Praxis alle betroffenen Wirtschaftsbereiche und der dort vorkommenden Formen der Automatisierung behandelt; dabei werden Probleme nicht nur angerissen, sondern auf den Punkt gebracht und direkt umsetzbare Praxislösungen aufgezeigt.
Das notwendige technische, philosophische und wirtschaftswissenschaftliche Hintergrundwissen wird dabei verständlich und anwendungsbezogen für die juristische Beratung erläutert.

Das große Rechtshandbuch KI
zeigt alle rechtlichen Implikationen im Kontext von künstlicher Intelligenz und ihren Vorstufen der automatisierten und autonomen Systeme verständlich auf. Branche für Branche findet die Praxis alle betroffenen Wirtschaftsbereiche und der dort vorkommenden Formen der Automatisierung behandelt; dabei werden Probleme nicht nur angerissen, sondern auf den Punkt gebracht und direkt umsetzbare Praxislösungen aufgezeigt.
Das notwendige technische, philosophische und wirtschaftswissenschaftliche Hintergrundwissen wird dabei verständlich und anwendungsbezogen für die juristische Beratung erläutert.

Die Praxisvorteile

  • Alle sicheren rechtlichen Lösungsmöglichkeiten für den Einsatz automatisierter und autonomer Systeme erstmals umfassend und kompakt in einem Handbuch
  • Branchendarstellung mit umfassender Betrachtung einzelner Use-Cases:
  • Verkehr/Medizin, Gesundheit/Unternehmen, Produktion, Handel/Arbeitsverhältnisse/ Versicherung/Banken, Immobilienwirtschaft/Justiz/Anwaltschaft/Medien/Polizei
  • Einordnungswissen zu allen Begriffen bei täglichen Anwendungsproblemen vom automatisierten Fahren bis zum digitalen Zwilling
  • Verständliche Querschnittskapitel zu den Themen Datenschutz, Urheberrecht, Produkthaftungsrecht, Verbraucherschutz und vieles mehr

Die Herausgeber sowie Autorinnen und Autoren garantieren durch ihre herausragende Expertise Praxistauglichkeit und wissenschaftliche Tiefe.
Die Herausgeber, RA Dr. Kuuya J. Chibanguza, FAIntWiRe, LL.B.; RA Christian Kuss, LL.M.; und Hans Steege, sind durch zahlreiche Publikationen und Vorträge bekannt.

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Das Werk vermittelt die KI-Verordnung prägnant und praxisnah. Ohne Umschweife konzentriert es sich auf die wesentlichen Inhalte und Fragestellungen. Die Autoren beleuchten dabei sowohl die rechtlichen als auch die technischen Aspekte und erklären diese in klar verständlicher Sprache.

Der HK-KI-VO – klar, kompakt und praxisnah
Der neue Handkommentar vermittelt die KI-Verordnung prägnant und praxisnah. Ohne Umschweife konzentriert er sich auf die wesentlichen Inhalte und Fragestellungen. Die Autoren beleuchten dabei sowohl die rechtlichen als auch die technischen Aspekte und erklären diese in klar verständlicher Sprache.

Das Werk vereint Lehrbuch und Kommentar und eignet sich ideal sowohl für Jurist:innen, die eine schnelle Orientierung benötigen, als auch für Nichtjurist:innen, die fundiertes Wissen für ihre Arbeit benötigen.

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Ab 2025 haben alle Unternehmen, die Daten sammeln und verwenden, die neuen Regeln des EU Data Act anzuwenden. Der Einführungsband lotst Sie sicher durch das Dickicht der neuen Verpflichtungen und zeigt auf, welche Fragestellungen die juristische Beratung jetzt im Blick haben muss.

Der Einführungsband
Europa hat entschieden: Ab September 2025 haben alle Unternehmen, die Daten sammeln und verwenden, die neuen Regeln des Data Act anzuwenden. Die juristische Beratung muss dessen Vorgaben, die bestehende Geschäftsmodelle gefährden und neue möglich machen können, gerecht werden.
Der Einführungsband lotst Sie sicher durch das Dickicht der neuen Verpflichtungen.
Praxisnah

  • Verständliche Erklärung der neu definierten Begriffe
  • Präzise Hinweise, wann Unternehmen Daten bereitstellen müssen bzw. verwenden dürfen
  • Abgrenzung zu bestehenden Datenschutz- und Geschäftsgeheimnisregelungen
  • Ausführliche Erläuterungen auch der Regelungen des Data Governance Act – bereits unter Berücksichtigung des Entwurfs des DGA-Durchführungsgesetzes

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Die Gesetzesformulare BGB erleichtern entscheidend die Mandatsarbeit in Anwaltskanzlei und Notariat. 
Topaktuelle Muster bietet das Werk insbesondere zu den Änderungen

  • des BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrechts 
  • des Vormundschafts- und Betreuungsrechts 
  • des Stiftungsrechts 
  • des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG

Konkurrenzlos
Die Gesetzesformulare BGB erleichtern entscheidend die Mandatsarbeit in Anwaltskanzlei und Notariat. Mit dem am Aufbau des BGB orientierten Formularbuch

  • gelangen Sie paragrafengenau zum exakten Formulierungsvorschlag in 1.300 praxisrelevanten Muster mit 550 zusätzlichen Variationen
  • profitieren Sie von fundierten Erläuterungen der Muster und arbeiten passgenau in der BGB-Struktur.


Eine Fülle an Neuerungen im BGB
Topaktuelle Muster bietet das Werk insbesondere zu den Änderungen

  • des BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrechts
  • des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
  • des Stiftungsrechts
  • des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG.

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Die Neuauflage des Specht/Hennemann bietet eine wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Vollkommentierung der beiden eng miteinander verknüpften Rechtsakte DA und DGA. Die Autor:innen des Werkes arbeiten Überschneidungen, Wechselwirkungen und Abgrenzungen zwischen den beiden Regelwerken präzise heraus.

Der Data Act (DA) und der Data Governance Act (DGA) regeln zentrale Bausteine der Datengenerierung, der Datennutzung sowie des Datentransfers – und prägen damit das neue europäische Datenrecht.

Aus einem Guss
Die Neuauflage des Specht/Hennemann bietet eine wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Vollkommentierung der beiden eng miteinander verknüpften Rechtsakte. Die gemeinsame Kommentierung in einem Band ermöglicht eine umfassende und zusammenhängende Darstellung der rechtlichen Vorgaben. Die Autor:innen arbeiten Überschneidungen, Wechselwirkungen und Abgrenzungen zwischen den beiden Regelwerken präzise heraus und tragen dadurch zu einem besseren Verständnis der jungen unionalen Datenregulierung bei.

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Das KI-Recht entwickelt sich rasant – geprägt von dynamischen technischen Fortschritten und fortlaufend neuen Vorgaben auf europäischer Ebene wie etwa delegierte Rechtsakte und Praxisleitfäden. Die Neuauflage des Handbuchs greift diese Entwicklungen umfassend und verlässlich auf.

Neu aufgelegt – das Handbuch zum EU-Recht für Künstliche Intelligenz
Das Recht der Künstlichen Intelligenz in der EU hat sich dynamisch weiterentwickelt. Der AI Act wird mittlerweile durch Leitlinien der EU-Kommission konkretisiert. Ein Living Repository gibt Orientierung bei der Sicherstellung der KI-Kompetenz. Die Regelungen zu GPAI-Modellen werden durch den ersten Praxisleitfaden des AI Office (Code of Practice for General-Purpose AI Models) flankiert. Über einen neuen delegierten Rechtsakt wurden zusätzliche Bestimmungen zum neuen Aufsichtssystem geschaffen. Auch die Rechtsprechung befasst sich zunehmend mit KI-Systemen und KI-Modellen und den insoweit zu beachtenden regulatorischen Anforderungen.

Die Neuauflage des erfolgreichen Handbuchs von Wendt/Wendt ordnet diese Entwicklungen strukturiert und verständlich ein. Es verschafft Übersicht in einem zunehmend komplexer werdenden Regelsystem. Damit bietet es auch eine fundierte Grundlage für die nach Art. 4 KI-VO erforderliche KI-Kompetenz.

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Sektorales Datenschutzrecht

Das TTDSG führt die zuvor im TKG enthaltenen Regelungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im TMG enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Gesetz zusammen. Das Werk stellt die Bezüge zu DS-GVO und ePrivacy-RL her und bietet eine kritische Kommentierung des neuen TTDSG, inkl. TTDSG-Berichtigungsgesetz.

Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz
führt die bisher im TKG enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im TMG enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Stammgesetz zusammen. Das TTDSG ordnet die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung, E-Privacy-Richtlinie und den nationalen Datenschutzgesetzen. Es erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Voice-over-IP-Telefonie, Messenger, Videokonferenzsysteme).

Der neue Handkommentar erläutert

  • das TTDSG, inkl. TTDSG-Berichtigungsgesetz
  • das Zusammenspiel von DS-GVO, ePrivacy-RL und TTDSG
  • den Rechtsrahmen für PIMS (Personal Information Management Systems – Einwilligungsmanager)
  • die neuen Vorschriften zur staatlichen Überwachung auf Telemediendiensten
  • die Rechtslage für Cookies nach deutschem und europäischem Recht
  • die Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung des Gesetzes auf die neu als TK-Dienste regulierten OTT-Dienste ergeben (zB Messenger-Apps und Videokonferenzdienste)

Lösungsorientiert
Der Kommentar bietet konkrete Hilfestellungen, etwa: Wann ist der Zugriff auf das Gerät des Nutzers „unbedingt erforderlich“ – auch zur bedarfsgerechten Gestaltung oder statistischen Analyse? Unter welchen Voraussetzungen sind nunmehr noch Werbecookies möglich, wie muss ein Cookie-Banner gestaltet sein?

Hohe Expertise:
Christian Aretz | RA Dr. Simon Assion | RA u FAStrafR Dr. Eren Basar | RAin Dr. Vera Eickhoff, LL.M., Maître en Droit | SyndikusRAin Martina Emrich | RiVG Dr. Malte Engeler, zurzeit BMUV | RAin Danielle Herrmann | Prof. Dr. Osman Isfen | Maximilian Leicht, LL.M. | RAin Nina Santagatti-Bergmann, LL.M. | RA Adrian Schneider | SyndikusRA Marc Schramm | RAin u FAinVerwR Dr. Kristina Schreiber | Iryna Shvets, LL.M. | RA Philipp Sümmermann, LL.M., Maître en Droit | SyndikusRA Christian Weber

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Die Autoren präsentieren in ihrem verständlichen und praxisnahen Handbuch konkrete Ansätze zur Einhaltung der komplexen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ziel ist es, die Chancen im Umgang mit KI zu nutzen und gleichzeitig die Risiken zu minimieren.

Die Autoren präsentieren in ihrem verständlichen und praxisnahen Handbuch konkrete Ansätze zur Einhaltung der komplexen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ziel ist es, die Chancen im Umgang mit KI zu nutzen und gleichzeitig die Risiken zu minimieren. Praktische Empfehlungen helfen, Unternehmens-Programme zur Einhaltung von KI-Richtlinien aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Das Werk leitet zudem sicher durch die komplizierten rechtlichen Anforderungen und unterstützt dabei, zukunftssicher (auch) eigene Expertise zur Identifizierung sowie Lösung von neuen Fragestellungen aufzubauen.

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Der LPK-SGB X bietet einen problemorientierten und verständlichen Zugang zum Recht des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens, dem Sozialdatenschutz, der Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander sowie ihren Rechtsbeziehungen zu Dritten. Die 6. Auflage bringt alle Bereiche auf den neuesten Stand.

Der LPK-SGB X bietet einen problemorientierten und verständlichen Zugang zum Recht des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens, dem Sozialdatenschutz, der Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander sowie ihren Rechtsbeziehungen zu Dritten. Die 6. Auflage bringt alle Bereiche auf den neuesten Stand. Berücksichtigt sind

  • sämtliche Gesetzesänderungen durch über 20 Änderungsgesetze seit der Vorauflage,
  • die zahlreichen neuen Entscheidungen aller Instanzen rund um das SGB X sowie
  • die praxisrelevanten Bezüge zum VwVfG.

Besonders praxisnah: Im Teil „Gerichtsverfahren“ wird die Ausgestaltung des sozialgerichtlichen Verfahrens dargestellt.

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Das Handbuch behandelt alle datenschutzrechtlichen Aspekte des neuen Rechts und nimmt sich der modernen Verarbeitungspraxis von personenbezogenen Daten rund um das Internet an: Zulässigkeitsvorschriften oder Beschränkungen nach der E-Privacy-VO | Internetspezifische Datenverarbeitungen: Web- und Cloud-Angebote inkl. Online-Marketing | Social Networks | Suchmaschinen | Webanalyse | Office-Tools | Datenverarbeitung zur Netz- und Informationssicherheit sowie zur Betrugsverhinderung | Kommunikations- und Over the Top Dienste| Messenger | Big Data

Mit dem neuen Datenschutzrecht
gelten seit dem 25.5.2018 komplett neue Rechtsgrundlagen auch für die internetspezifischen Datenschutzvorschriften. Jeder Anbieter von Dienstleistungen rund um das Internet, jeder Nutzer des Internet und jeder Rechtsberater, in Unternehmen und Kanzleien, muss das neue Recht kennen, anwenden und in datenschutzkonforme Verfahren und Verträge überführen. Auch für Aufsichtsbehörden und Verbraucherschutzorganisationen bilden die europäische Datenschutz-Grundverordnung, das neue BDSG und der Entwurf der E-Privacy-Verordnung den verbindlichen Maßstab.

Das Handbuch Datenschutz im Internet
behandelt alle datenschutzrechtlichen Aspekte des neuen Rechts

  • Technische und strukturelle Grundlagen (auch zum "Internet of Things" und zum Online-Tracking)
  • Rechtliche Grundlagen (z.B. Anwendungsvorrang, Abgrenzung zur E-Privacy-VO)
  • Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten nach neuem Recht
  • Neue Vorgaben zur Einwilligung inkl. Kopplungsverbot
  • Verarbeitung biometrischer Daten
  • Neue Vorgaben der Auftragsdatenverarbeitung inkl. Besonderheiten für Webdienste
  • Pflichten der Verantwortlichen nach neuem Recht, bspw. Informationspflichten, DSFA
  • Internationale Datenverarbeitung
  • Technischer und organisatorischer Datenschutz inkl. privacy by design und privacy by default
  • Rechte der Betroffenen
  • Sanktionen
  • Rechtsschutz für die Betroffenen (Beschwerde, gerichtliche Durchsetzbarkeit/ Schadensersatzansprüche)

Alle praxisrelevanten Themen werden berücksichtigt
Die sektorenspezifische Darstellung nimmt sich aller wichtigen Themen der modernen Verarbeitungspraxis von personenbezogenen Daten rund um das Internet an:

  • Zulässigkeitsvorschriften oder Beschränkungen nach der E-Privacy-VO
  • Internetspezifische Datenverarbeitungen:
    Web- und Cloud-Angebote inkl. Online-Marketing | Social Networks | Suchmaschinen | Webanalyse | Office-Tools | Datenverarbeitung zur Netz- und Informationssicherheit | Datenverarbeitung zur Betrugsverhinderung | Kommunikations- und Over the Top Dienste | Messenger | Big Data

Das Handbuch ist auf die Praxis ausgerichtet, greift aber auch die wissenschaftlichen Diskussionen rund um den Datenschutz im Internet auf und führt sie weiter.

 

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Die Cloud zählt zu den wichtigsten Innovationen unserer Zeit. Ihre Dienste sind die Grundlage moderner IT-Infrastrukturen, die neben der Flexibilität auch enorme Kostenvorteile bieten.

Die 2. Auflage

  • analysiert alle für Datenschutzexperten und Unternehmen auftauchenden Fragen
  • zeigt praxisnahe Lösungen vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage nach der DS-GVO
  • hilft beim Überwinden der datenschutzrechtlichen Hürden, um Cloud-Anwendungen im Alltag einsetzen zu können.

 

Die Cloud

zählt zu den wichtigsten Innovationen unserer Zeit. Ihre Dienste sind die Grundlage moderner IT-Infrastrukturen und locken mit Flexibilität und enormen Kostenvorteilen.

Datenschutzexperten und Unternehmen müssen sich auf die neue Rechtslage nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung einstellen und die datenschutzrechtlichen Hürden überwinden, um Cloud-Anwendungen im Alltag einzusetzen.

Besondere Schwerpunkte bilden:

  • Zuweisung der Verantwortlichkeit
  • Auftragsverarbeitung
  • Haftung
  • grenzüberschreitende Datenverarbeitung (Kollisionsrecht und Regeln zur Übermittlung in Drittländer)

Besonders hilfreich

Abweichungen vom bisherigen nationalem Recht werden verständlich erklärt, der Zugang zu den Neuregelungen erleichtert.

 

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Das Sozialdatenschutzrecht ist durch die DS-GVO, das neue BDSG und die angepassten Regelungen in SGB I und X in vielen Teilen vollkommen neu verfasst. Das Handbuch zum neuen Recht geht auf alle wichtigen Umsetzungsprobleme ein, klärt die Abgrenzung der allgemeinen Grundsätze von den bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften und löst datenschutzrechtlich relevante Sachverhalte in der täglichen Praxis. Berücksichtigt sind die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG).

Alles neu im Sozialdatenschutz
Das Sozialdatenschutzrecht ist durch die Datenschutz-Grundverordnung, das neue Bundesdatenschutzgesetz und die angepassten Regelungen in SGB I und X in vielen Teilen vollkommen neu verfasst.

Das Handbuch zum neuen Recht
geht auf alle wichtigen Umsetzungsprobleme ein und klärt die Abgrenzung der allgemeinen Grundsätze von den bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften. Es begnügt sich dabei nicht mit einem abstrakten Problemaufriss, sondern löst ganz konkret datenschutzrechtlich relevante Sachverhalte in der täglichen Praxis, strukturiert nach den Schwerpunktbereichen:

Verantwortlichkeit, Betroffenenrechte und Kontrollmaßnahmen, z.B.

  • Auskunftsrecht, Schweigepflicht und Offenbarungsbefugnisse
  • Gerichtlicher Rechtsschutz
  • Recht auf Berichtigung/Löschung, Schadensersatzansprüche
  • Auftragsverarbeitung, Informations- und Dokumentationspflichten

Digitalisierung, z.B.

  • Websites, Kommunikation per E-Mail, De-Mail, E-Postbrief
  • Krankmeldungen, Dienstpläne, Fotos bei Patienten / Kunden / Betreuten
  • Smartphone-Apps, Wellness- und Gesundheits-Apps
  • Telemedizin, Elektronische Gesundheitskarte
  • Auswirkungen des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG), Elektronische Gesundheitskarte, Elektronische Patientenakte

Forschung, z.B.

  • Auskunftsrechte, Einwilligungs- und Genehmigungserfordernisse
  • Forschung mit Primär-, Sekundär- und verknüpften Daten, im Querschnitts- und Längsschnittdesign
  • Einsatz von Algorithmen und künstlicher Intelligenz
  • Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Grundsicherung, z.B.

  • Zulässigkeit und Grenzen von Hausbesuchen
  • Einsatz Dritter durch das Jobcenter zur Überprüfung der Angaben der Leistungsbezieher*innen
  • Datenweitergabe an das Jobcenter durch andere Behörden, Banken, Online-Dienste und an Dritte (z.B. Vermieter)

Kinder- und Jugendhilfe, z.B.

  • Datenerhebung und -übermittlung, Schweigepflicht und Offenbarungsbefugnisse
  • Datenschutz bei freien Trägern
  • Akteneinsicht; Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung

Sozialversicherung, z.B.

  • Qualitätsprüfungen in der Pflegeversicherung, MDK-Gutachten
  • Selektivverträge, insbesondere Abrechnung
  • Unfallversicherung, Akteneinsichtsrecht beim Gutachter
  • Rentenversicherungsnummer, Versicherungskonto

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Datenschutz „nach innen“ – mit den aktuellen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes beschäftigt sich das neue Praxis-Handbuch. Es liefert anhand der Judikatur entwickelte und sofort umsetzbare Erläuterungen und Muster zum Zusammenspiel von Arbeitsrecht und Datenschutzrecht im Betrieb.

Datenschutz „nach innen“ – mit den aktuellen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes beschäftigt sich das neue Praxis-Handbuch. Es liefert anhand der Judikatur entwickelte und sofort umsetzbare Erläuterungen und Muster zum Zusammenspiel von Arbeitsrecht und Datenschutzrecht im Betrieb, u.a. zu folgenden typischen Problemkreisen:

  • Fragerecht und Umgang mit Bewerberdaten beim Recruiting
  • Datenschutzrechtliche Einwilligung und Betriebsvereinbarung
  • Zugriff auf und Privatnutzung von dienstlichen „mobile devices“, E-Mail-Account und Internet
  • Mitarbeiterfotografien
  • Auskunftsrecht und Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO
  • Gesundheitsdaten und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Datenschutz bei HR-IT-Systemen (Personalentwicklung, Zielerreichungsprozesse, Leistungskontrolle)
  • Digitale Personalakte

 

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Das Datenschutzrecht wurde durch die neue DS-GVO und das neue Bundesdatenschutzgesetz umfassend geändert. Die 4. Auflage des bewährten Kommentars zum Sozialdatenschutz geht auf alle Änderungen ein, erläutert die novellierten Vorschriften verständlich und klärt anstehende Rechtsfragen, wie u. a.

  • die Neureglungen der gesetzlichen Befugnisse zur Verarbeitung von Sozialdaten, der Informationspflichten und der Betroffenenrechte
  • Präzisierung der Erfordernisse an die datenschutzrechtliche Einwilligung
  • neue Anforderungen im Bereich der Auftragsverarbeitung.
    Dargestellt werden zudem das Verhältnis der einzelnen datenschutzrechtlichen Regelungen zueinander (DS-GVO, BDSG, LDSGe, SGB I und X) und in Exkursen die Themen „Schadensersatz“, „Datensicherheit“, „Datenschutz-Folgeabschätzung“ und „Beschränkung von Betroffenenrechten“.
    Bereits berücksichtigt ist das 2. DSAnpUG-EU.

Neues Sozialdatenschutzrecht
Das Datenschutzrecht wurde durch die neue Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz umfassend geändert. Die Harmonisierung des Datenschutzrechts in der EU führt u. a. zu einer Stärkung der Betroffenenrechte, Ausweitung der Transparenzpflichten und Neugestaltung der Verarbeitungserlaubnisse. In der praktischen Umsetzung einfacher ist es dadurch nicht geworden.
Der deutsche Gesetzgeber hat mittlerweile durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften die datenschutzrechtlichen Regelungen des SGB I und SGB X an das EU-Recht angepasst. Das neue Sozialdatenschutzrecht gilt ab 25.05.2018 und stellt die Praxis vor große Herausforderungen.

Zur rechten Zeit
Die 4. Auflage des seit mehr als zwanzig Jahren bewährten Kommentars zum Sozialdatenschutz geht auf alle Änderungen im Sozialdatenschutzrecht ein, erläutert die novellierten Vorschriften verständlich und klärt anstehende Rechtsfragen.
Hierzu gehören insbesondere:

  • Die Neuregelungen der gesetzlichen Befugnisse zur Verarbeitung von Sozialdaten, der Informationspflichten und der Betroffenenrechte
  • Präzisierung der Erfordernisse an die datenschutzrechtliche Einwilligung
  • Neue Anforderungen im Bereich der Auftragsverarbeitung

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der Verhältnisse der einzelnen datenschutzrechtlichen Regelungen zueinander (DS-GVO, BDSG, LDSGe, SGB I und X, ggf. spezialgesetzliche Datenschutzregelungen). Die Neuauflage erklärt die unterschiedlichen Regelungsregime und erläutert verständlich deren Anwendungsräume.

Vorteile auf einen Blick

  • Praxisgerechte Betrachtung des Sozialdatenschutzrechts nach den novellierten Regeln von SGB I und X im Kontext der DS-GVO und des BDSG
  • Verständliche Darstellung technischer Datenschutzgrundlagen
  • Mit Exkursen zu den Themen „Schadensersatz“, „Datensicherheit“, „Datenschutz-Folgeabschätzung“ und „Beschränkung von Betroffenenrechten“
  • Mit vielen Beispielen, Schaubildern und Praxishinweisen

Zielgruppe
Für alle Sachbearbeiter, Datenschutzbeauftragten, Behördenreferenten, Rechtsanwälte und Richter, die sich mit dem neuen Sozialdatenschutzrecht befassen.

Autorinnen und Autoren:
Judith Ahrend, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Oldenburg; Dr. Alexander Dix,LL.M., ehem. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit in Brandenburg und Berlin; Prof. Dr. Birgit Hoffmann, Hochschule Mannheim; Dominik Hoidn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, Frankfurt am Main; Dr. Dennis-Kenji Kipker, Universität Bremen; Prof. Dr. Utz Krahmer, Düsseldorf; Prof. Dr. Bernhard Kreße, Technische Universität Dortmund; Prof. Dr. Matthias Meißner, Hochschule Düsseldorf; Bertram Raum, Leiter des Referats Gesundheit und Soziales beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informa­tionsfreiheit, Bonn; Irene Sommer, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Berlin; Peter Strothmann, Referatsleiter „Prüfung von Kranken- und Pflegekassen“ im Bundesversicherungsamt, Bonn.

 

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Die 3. Auflage des Handbuchs
erläutert für die Praxis anschaulich das Zusammenspiel von europäischem und deutschem Recht. Sie gibt Anwender:innen, insbesondere in Unternehmen und Beratung wie Datenschutzbeauftragten, Compliance-Beauftragten, Betriebsrät:innen, Personalverantwortlichen und Jurist:innen, die notwendige Sicherheit, auf aktuellem Stand zu sein und die richtigen Konsequenzen für die Unternehmensorganisation zu ziehen.

Was gilt in Sachen Datenschutz im Betrieb, auch im Hinblick auf KI?

Die 3. Auflage des Handbuchs

erläutert für die Praxis anschaulich das Zusammenspiel von europäischem und deutschem Recht. Sie gibt Anwender:innen, insbesondere in Unternehmen und Beratung wie Datenschutzbeauftragten, Compliance-Beauftragten, Betriebsrät:innen, Personalverantwortlichen und Jurist:innen, die notwendige Sicherheit, auf aktuellem Stand zu sein und die richtigen Konsequenzen für die Unternehmensorganisation zu ziehen.

Topaktuell
Verständlich geschrieben, ergänzt durch zahlreiche Beispiele und Hinweise erläutern die Autoren, wie sich die Neuregelungen auf das Zusammenspiel zwischen DS-GVO und BDSG bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auswirken:

  • Das neue EU-U.S. Data Privacy Framework im Unternehmensalltag
  • Cookies und Co.: Die Umsetzung der Anforderungen des TTDSG
  • Künstliche Intelligenz und Datenschutz
  • Die neuen Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

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Die Datenverarbeitung durch Verwaltungsbehörden
wird durch die DSGVO und deren Schwesterrichtlinie für die Sicherheitsverwaltung sowie das neue deutsche Ausführungsrecht (BDSG und entstehende neue LDSGe) auf ganz neue Grundlagen gestellt. Dabei zeigen sich erwartungsgemäß viele Unterschiede zur Datenverarbeitung der Privatwirtschaft.

Das neue Handbuch
führt rechtssicher durch die zahlreichen neuen Besonderheiten im Verwaltungsbereich. Die Darstellung ist konsequent auf die aktuelle Rechtslage und die Perspektive eines Behördenjustiziariats oder behördlichen Datenschutzbeauftragten abgestellt.

Probleme der Praxis
Nicht die abstrakten Rechtsakte, sondern die Problemkomplexe, die sich für die praktische Verwaltungstätigkeit ergeben, stehen im Fokus.

Gedacht wird von der Sanktion her: Was droht alles, wenn die Vorschriften über den Datenschutz nicht eingehalten werden? So werden die neuen Verarbeitungsbefugnisse und von Amts wegen zu erfüllenden Datenschutzpflichten behandelt. Zur Sprache kommen genauso die beiden Außenverhältnisse zum Bürger als Betroffenem und zum Bundes- bzw. Landesdatenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde, jeweils materiellrechtlich und für eine mögliche Prozesssituation.

Schwerpunkte

  • Befugnisse zur Datenverarbeitung nach neuem Recht (insbesondere: Nutzung vorhandener Daten für andere Zwecke, automatisierte Entscheidungen);
  • verwaltungs-, zivil- und strafrechtliche Folgen von Datenschutzverstößen (z.B. Meldepflichten, Aufsichtsmaßnahmen, Schadensersatz);
  • Umgang mit einem Widerspruch von Betroffenen;
  • Ansprüche und Rechtsschutz der Betroffenen;
  • von Amts wegen zu erfüllende Datenschutzpflichten;
  • spezifische organisatorische Anforderungen an Verwaltungsbehörden (insbesondere bei Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Nachweisung der Datenschutz-Compliance, Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses, Folgenabschätzung vor riskanten Verarbeitungen, Einsatz von Auftragsverarbeitung/Outsourcing);
  • Rechtsschutz der Verwaltungsbehörden gegen Maßnahmen der Aufsichtsbehörde.

Besonders praxisnah
Das neue Handbuch analysiert die Probleme der Bundes- und Landesverwaltung und nimmt abweichende Regelungen der Landesdatenschutzgesetze mit in den Blick. Fragen des persönlichen, sachlichen und räumlichen Anwendungsbereichs werden, auch im Hinblick auf kommunale und funktionale Selbstverwaltungsträger, öffentliche Unternehmen und Hochschulen, verständlich gelöst.

Zielgruppen
Rechtsabteilungen und Datenschutzbeauftragte aller Behörden – neben staatlichen insbesondere
Kreis- und Gemeinde-, Hochschul- und Kammerverwaltungen; Anwaltschaft, Verwaltungsgerichte und Verwaltungsrechtswissenschaft.

 

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Das Datenschutzrecht der katholischen Kirche hat aufgrund der DS-GVO und des novellierten BDSG durch das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG, KDG-Durchführungsverordnung) und verschiedene weitere Normen eine vollkommene Neuregelung erfahren.

Mit dem neuen Handkommentar Kirchliches Datenschutzrecht
liegt erstmals eine Gesamtdarstellung der Spezifika und Sonderregelungen des Datenschutzrechts der katholischen Kirche vor.

Schwerpunkte
der Kommentierungen liegen auf den Abweichungen des kirchlichen Datenschutzrechts gegenüber der DS-GVO bzw. dem BDSG. Der Nutzer erkennt auf den ersten Blick, welche Regelungen auch im kirchlichen Bereich gelten, wie die kirchlichen Eigenregelungen zu interpretieren sind und welche kirchlichen Institutionen mit Datenschutzaufgaben betraut sind.
Die Autoren
Marcus Baumann-Gretza, Justitiar des Erzbistums Paderborn, Leiter der Unterkommission Datenschutz- und Melderecht/IT-Recht der VDD-Rechtskommission | Ursula Becker-Rathmair, Diözesandatenschutzbeauftragte, Leiterin des Katholischen Datenschutzzentrums Frankfurt/Main | Andreas Braun, M.A., LL.M., Universität Münster | Raimund J. Evers, Juris­tischer Referent, Katholisches Datenschutzzentrum, Dortmund | Dr. Martin Fuhrmann, Leiter der Rechtsabteilung beim Verband der Diözesen Deutschlands | Dr. Danielle Gaukel, Syndikusrechtsanwältin, Bischöfliches Ordinariat Limburg | Prof. Dr. Felix Hammer, Diözesan­justitiar und Kanzler, Bistum Rottenburg-Stuttgart | Prof. Dr. Ansgar Hense, Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, Bonn | Maike Herrlein, Universität Münster/Erzbischöfliches Generalvikariat Paderborn, Abteilung Weltliches Recht | Stephanie Melzow, Juristische Referentin, Katholisches Datenschutzzentrum, Dortmund | Steffen Pau, Diözesan­datenschutzbeauftragter, Leiter des Katholischen Datenschutzzentrums, Dortmund | Prof. Dr. Peter Platen, Leiter der Abteilung Kirchliches Recht und Kanzler der Kurie, Bischöfliches Ordinariat Limburg; apl. Professor für Kirchenrecht, Universität Münster | Alexandra Recke, Juristische Referentin, DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e.V. | Prof. Dr. Martin Rehak, Professor für Kirchenrecht, Universität Würz­burg, Richter am Interdiözesanen Datenschutzgericht | Prof. Dr. Ulrich Rhode SJ, Ordentlicher Professor für Kirchenrecht, Pontificia Università Gregoriana, Rom | Dr. Markus Schulten, Juristischer Referent am Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, Bonn | Pia Marie Siebert, Universität Münster | Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A., Universität Münster, Vorsitzender des Datenschutzgerichts der Deutschen Bischofskonferenz | Matthias Ullrich, Datenschutzbeauftragter der ostdeutschen Bistümer und des Katholischen Militärbischofs, Schönebeck | Johanna Werpers, Universität Münster

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Landesrecht

Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)
bezweckt einen grundsätzlich freien Zugang zu amtlichen Informationen in Baden-Württemberg. Verbraucher und deren Interessenverbände, Journalisten, jede Bürgerin und jeder Bürger sowie alle Verwaltungsstellen müssen sich nun fragen: Wie ist das Gesetz auszulegen und was gibt es daneben noch für Informationszugangsregeln im Landesrecht?
Der Handkommentar zum LIFG
gibt alle Antworten zum LIFG sowie zu den vorrangigen landesrechtlichen Archiv-, Umwelt- und Verbraucherinformationsrechten.

Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)
bezweckt einen grundsätzlich freien Zugang zu amtlichen Informationen in Baden-Württemberg. Verbraucher und deren Interessenverbände, Journalisten, jede Bürgerin und jeder Bürger sowie alle Verwaltungsstellen müssen sich nun fragen: Wie ist das Gesetz auszulegen und was gibt es daneben noch für Informationszugangsregeln im Landesrecht?
Der Handkommentar zum LIFG
gibt alle Antworten zum LIFG sowie zu den vorrangigen landesrechtlichen Archiv-, Umwelt- und Verbraucherinformationsrechten.

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Der neue Handkommentar zum Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg erläutert präzise und praxisgerecht die landesrechtlichen Vorschriften. Dadurch ist er das ideale Arbeitsmittel für Kommunen, Gerichte, Anwältinnen und Anwälte, Unternehmen, Verbände sowie deren Datenschutz- und IT-Beauftragte.

Das Landesdatenschutzgesetz wirft zahlreiche Rechtsfragen auf. Das Zusammenspiel mit den Regelungen der DS-GVO ist nicht immer leicht zu verstehen, die Vorrangfragen umstritten.
Der neue Kommentar
erläutert präzise und praxisgerecht die landesrechtlichen Vorschriften. Er

  • zeigt die Unterschiede zwischen BDSG und LDSG auf,
  • arbeitet die Spielräume heraus, die die DS-GVO den operativen Landesvorschriften lässt, und
  • ordnet die vorliegende erste Rechtsprechung des EuGH in den Landeskontext ein.

Besonders nützlich:
Für die Anwendungspraxis werden die Vorschriften auf ihre Auswirkungen in der praktischen Anwendung untersucht.
Die Autoren
Dr. Alfred G. Debus | Prof. Dr. Tobias O. Keber | Dr. Judith Osterried | Dr. Clemens Rehm | Dr. Corinna Sicko | RiVG Dr. Michael Snowadsky

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Der Handkommentar erläutert präzise und praxisnah die Auslegung und Anwendung des geltenden Landesrechts. Dabei stellt er die wichtigen Bezüge zum Europarecht sowie zum BDSG dar. Das Zusammenspiel von Landesdatenschutzrecht und DS-GVO sowie der JI-Richtlinie wird verständlich und strukturiert erklärt.

Die Einhaltung der Datenschutzregeln stellt die öffentliche Verwaltung vor Herausforderungen. Der erste Kommentar zum Datenschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern (HK-DSG M-V) liefert die notwendige Orientierung, indem er

  • die Bezüge zum Europarecht (DS-GVO und JI-RL) herstellt
  • das Verhältnis zum Bundesrecht (BDSG) klärt
  • eine präzise Erläuterung des Landesdatenschutzrechts bietet.

Komplexe Problemlagen, die sich etwa durch die fortschreitende Digitalisierung stellen, werden aus erster Hand analysiert. Die hohe Expertise der Autorinnen und Autoren garantiert den Fokus auf praxisgerechte Lösungen. So ist der Kommentar das ideale Hilfsmittel für alle, die mit dem Landesdatenschutzrecht in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten.

Wer vom Handkommentar profitiert:
Universitäten, Kommunen, Gerichte, Anwält:innen, Unternehmen, Verbände sowie deren Datenschutz- und IT-Beauftragte.

Hohe Expertise:
Thomas Brückmann; RiBayVerfGH Prof. Dr. Dirk Heckmann; Justiziarin Lydia Kämpfe; Christian von Niessen; Constanze Oehlrich, MdL; René Weichelt und Susanne Wolters.

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Der Handkommentar erläutert das Landesrecht im Rahmen des übergeordneten EU-Rechts und stellt Bezüge zu den bundesrechtlichen Vorschriften des BDSG her. Durch die einheitliche Struktur der Kommentierungen ermöglicht er einen schnellen Zugang zum Gesamtwerk.

Die DS-GVO und die JI-Richtlinie prägen das neue Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG).
Der Handkommentar erläutert das Landesrecht im Rahmen des übergeordneten EU-Rechts und stellt Bezüge zu den bundesrechtlichen Vorschriften des BDSG her. Das Werk

  • arbeitet die Anwendungsvorränge sauber heraus
  • zeigt auf, welche Vorschriften für die niedersächsische Landesverwaltung gelten
  • macht die Unterschiede zwischen altem und neuem NDSG deutlich.

Verständliche Darstellung

  • Einheitliche Struktur der Kommentierung der einzelnen Vorschriften, um einen schnellen Zugang zum Gesamtwerk zu ermöglichen
  • Vergleich zu bundesrechtlichen Vorschriften, um auf den ersten Blick Unterschiede und Gemeinsamkeiten erkennen zu können

Die Autor:innen
RA Dr. Benno Barnitzke, LL.M. | Dipl.-Jur. Marten Gerjets | Ass. iur. ORR Simon Graupe, LL.M. | RA Thorsten Heermann | Dipl.-Jur. Jan Horstmann | MinDir Prof. Dr. Tina Krügel, LL.M. | Ass. jur. Julia Pfeiffenbring | Dipl.-Jur. Nelli Schlee | Prof. Dr. Fabian Schmieder | Ass. iur. Jonathan Stoklas

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Der neue Handkommentar zum rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzgesetz ermöglicht eine rechtssichere Handhabung der Vorschriften. Die praxisnahe Kommentierung ist das ideale Arbeitsmittel für Kommunen, Gerichte, Anwälte, Unternehmen, Verbände sowie deren Datenschutz- und IT-Beauftragte.

Das neue rheinland-pfälzische Landesdatenschutzgesetz
wirft viele praktische Anwendungsfragen auf.

Der Handkommentar
ermöglicht eine rechtssichere Handhabung der Vorschriften. Schwerpunkte liegen auf

  • den Unterschieden zwischen neuem und altem LDSG,
  • den Spielräumen, die die DS-GVO den operativen Landesvorschriften lässt,
  • der Auslegung der besonderen Regelungen des LDSG.

Verständlich in der Darstellung:

  • paragrafengenaue Gegenüberstellung LDSG neu/alt
  • durchgängige Quervergleiche DS-GVO, Bundes- wie Landes-DSG
  • europarechtsorientierte Gesamtdarstellung der geltenden Regeln
  • typische Querbezüge zu Fachgesetzen des Landes und auch den LDSG anderer Bundesländer.

 

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Das Saarländische Datenschutzgesetz (SaarlDSG) wirft zahlreiche praktische Anwendungsfragen auf. Der neue Handkommentar erläutert verständlich und praxisnah die auf die DS-GVO Bezug nehmenden Vorschriften des SaarlDSG und ermöglicht so eine rechtssichere Handhabung der Vorschriften.

Das Saarländische Datenschutzgesetz (SaarlDSG) wirft zahlreiche praktische Anwendungsfragen für saarländische öffentliche Stellen auf.
Der neue Handkommentar erläutert verständlich und praxisnah die auf die DS-GVO Bezug nehmenden Vorschriften des SaarlDSG und ermöglicht so eine rechtssichere Handhabung der Vorschriften. Für die Anwendungspraxis sind konkrete Beispiele aus der Landesverwaltung einbezogen.
Besondere Vorteile:

  • Bringt Klarheit in das Verhältnis der Normen des SaarlDSG zu den Regelungen der DS-GVO, des BDSG und des übrigen Landesrechts
  • Enthält wertvolle Hinweise für die Auslegung und Anwendung der Vorschriften durch die Auswertung von Literatur und Rechtsprechung zu Parallelnormen im BDSG und in anderen Landesdatenschutzgesetzen
  • Beinhaltet eine praxisnahe Einführung in die Fallbearbeitung im öffentlichen Datenschutzrecht.

Die Autorinnen und Autoren
Prof. Dr. Georg Borges | Prof. Dr. Dominik Brodowski, LL.M. (UPenn) | MinR Mathias Gisch | David Gölz | Monika Grethel | Lena Leffer | Maximilian Leicht, LL.M. | Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P. (ENA) | Dr. Steffen Meyer | Maximilian Michels | Ltd. MinR'in Dr. Sirin Özfirat | Dr. Christian Rumschöttel | Marco Schömer | Prof. Dr.-Ing. Christoph Sorge | Jürgen Wohlfarth

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Der erste Kommentar zum Thüringer Datenschutzgesetz strukturiert das komplexe Rechtsgebiet und erklärt präzise das Verhältnis von Landesrecht, DS-GVO und JI-Richtlinie. Der Handkommentar bietet eine wertvolle Hilfestellung zur praxisnahen Anwendung der anspruchsvollen Rechtsmaterie.

Der Handkommentar zum thüringischen Landesdatenschutzgesetz (ThürDSG)

  • strukturiert das komplexe Rechtsgebiet praxisnah
  • erläutert das Verhältnis von Landesrecht, DS-GVO und JI-Richtlinie
  • kommentiert das Landesrecht und macht als erstes Werk nach Inkrafttreten der DS-GVO die Unterschiede zwischen altem und neuem Recht deutlich
  • zeigt Besonderheiten zu anderen Landesdatenschutzgesetzen und dem Bundesrecht.

Die Autorinnen und Autoren aus Bundes-, Landes- und Justizverwaltung, Wissenschaft sowie Justiz setzen sich mit den drängenden Rechtsfragen auseinander und geben Tipps zu Auslegung und Anwendung des ThürDSG. Der Kommentar ermöglicht eine rechtssichere Handhabung der Vorschriften und ist das ideale Arbeitsmittel für alle, die mit dem ThürDSG arbeiten.

Herausgeber und Autor:innen
RiVG Andrea Bechstein | Ri’inVG a.D. Dr. Nora Düwell | Tim Fellmann | Dr. Lutz Hasse | Dr. Jens Keßler | Janine Kirstein | Dr. Heike Krischok | Johannes Matzke | Sabine Pöllmann | Anne Wetzel

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Der neue Handkommentar zum Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG) ermöglicht eine verlässliche Rechtsanwendung. Die praxisorientierte Kommentierung ist daher das ideale Arbeitsmittel für Kommunen, Gerichte, Anwaltschaft, Unternehmen, Verbände sowie Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragte.

Das Brandenburgische Datenschutzgesetz (BbgDSG) enthält das allgemeine Landesdatenschutzrecht der öffentlichen Stellen. Der neue Handkommentar erschließt die Vorschriften des Gesetzes umfassend und praxisorientiert.

Die Vorzüge:

  • Verdeutlicht das Zusammenwirken mit unionsrechtlichen Vorgaben
  • Behandelt Bezüge zum Brandenburgischen Polizei-, Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsdatenschutzgesetz
  • Dokumentiert auch die Auffassung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
  • Beschreibt die Entwicklungsgeschichte der Vorschriften seit dem BbgDSG 1992

Auf dem aktuellen Stand
Das Werk berücksichtigt bereits die im März 2024 durch das Gesetz zum Abbau von Schriftformerfordernissen im Landesrecht Brandenburg in Kraft getretenen Änderungen des BbgDSG und ihre Auswirkungen.

Aus einer Hand
Stephan Meyer, Professor für Öffentliches Recht an der Technischen Hochschule Wildau, gewährleistet als Alleinautor eine einheitliche Struktur, die einen schnellen Zugang zum Gesamtwerk verschafft.

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Wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisnah erläutert der neue Handkommentar die Regelungen des nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetzes.

Das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
eröffnet allen Interessierten den Zugang zu amtlichen Informationen und erhöht so die Transparenz des Verwaltungshandelns.
Im neuen Handkommentar
werden die einzelnen Vorschriften dieses Gesetzes wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisnah erläutert. Das Werk berücksichtigt die Entstehungsgeschichte der Normen sowie die Anwendungshinweise der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Aktuelle Rechtsprechung und Fachliteratur sind umfassend verarbeitet.
Die Autoren
beschreiben im Detail, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Verfahren den Bürgerinnen und Bürgern ein Informationsanspruch gegen staatliche Stellen zusteht. Der neue Kommentar zum IFG NRW ist nicht nur für die Rechtsanwender in den Verwaltungsbehörden, sondern auch für Anwaltschaft und Justiz eine zuverlässige Arbeitshilfe.

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Der neue Handkommentar ermöglicht eine rechtssichere Handhabung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Autoren erläutern zudem im Detail, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Verfahren den Bürgern ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen zusteht.

Das Werk erläutert wissenschaftlich fundiert und praxisnah das maßgeblich von der DS-GVO und der JI-RL geprägte hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz.
Der neue Handkommentar

  • hebt die Unterschiede zwischen altem und neuem LDSG hervor
  • berücksichtigt die jeweils relevanten Vorschriften der DS-GVO, der JI-RL und des BDSG
  • arbeitet heraus, welche Handlungsspielräume und Pflichten die Landesbehörden und Kommunalverwaltungen haben
  • beschreibt den Anwendungsbereich des Gesetzes für Unternehmen.

Mit Informationsfreiheitsrecht
Die Autoren erläutern im Detail, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Verfahren den Bürgern ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen zusteht:
Antonia Buchmann, Referentin, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Mainz | Dr. Christian L. Geminn, Mag. iur., Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität Kassel | Prof. Dr. Armin Herb, Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz, Südwestrundfunk | Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M., Universitätsprofessor, Universität Kassel | Paul C. Johannes, LL.M., Rechtsanwalt, Kassel | Lena Isabell Löber, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Kassel | Dr. Natalie Maier-Reinhardt, LL.M., Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Kassel | Nadine Miedzianowski, LL.M., Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Kassel | Dr. Maxi Nebel, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Kassel | Dr. Philipp Richter, Referent, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Mainz | Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit a.D., Wiesbaden | Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Seniorprofessor, Universität Kassel | Maria Christina Rost, Stabsstellenleiterin, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Wiesbaden | Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M., Universitätsprofessorin, Universität Frankfurt a.M. | Tanja Verdezki, Referatsleiterin, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Wiesbaden | Robert Weinhold, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Prof. Dr. Thomas Wilmer, Hochschule Darmstadt

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Der neue Handkommentar zum Datenschutzdurchführungsgesetz Sachsen (SächsDSDG) bietet eine praxisnahe Erläuterung der landesrechtlichen Vorschriften. Untersucht wird das Zusammenspiel von DS-GVO, BDSG sowie SächsDSDG. Dabei werden die Spielräume für die operativen Landesvorschriften herausgearbeitet.

Vor dem Hintergrund der unmittelbaren Anwendbarkeit der DS-GVO und der Reform des Datenschutzrechts in Sachsen stellen sich zahlreiche Rechtsfragen.

Der Handkommentar zum Datenschutzdurchführungsgesetz Sachsen (SächsDSDG)

  • strukturiert das komplexe Rechtsgebiet praxisnah
  • erläutert als erstes Werk das Landesrecht
  • macht die Unterschiede zwischen altem und neuem Recht deutlich
  • klärt Vorrangfragen im Zusammenspiel von Landes- und Bundesrecht, DS-GVO und JI-Richtlinie
  • arbeitet die Besonderheiten zu anderen Landesdatenschutzgesetzen heraus.

Wer vom Handkommentar profitiert:
Kommunen, Verbände, Datenschutz- und IT-Beauftragte, Gerichte, Anwält:innen, Unternehmen und Universitäten.

Besondere Expertise aus gerichtlicher und anwaltlicher Praxis sowie der Wissenschaft:
VPräsSächsVerfGH a.D./VRiBVerwG a.D. Prof. Dr. Uwe Berlit | RA Peter Hense | Franziskus Horn | Marius Hundt | Dr. Tino Naumann | VRiVerwG Hans-Georg Patt | Prof. Dr. Stephanie Schiedermair | Dr. Alexander Schwarz | Dr. Azim Semizoglu | Oliver Vettermann | RA Prof. Dr. Ralph Wagner | Johannes Weil

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Der neue Handkommentar zum Hamburgischen Datenschutzgesetz (HmbDSG) ermöglicht eine rechtssichere Handhabung der Vorschriften. Er kommentiert außerdem sämtliche Datenschutzvorschriften des Hamburgischen Krankenhausgesetzes (HmbKHG).

Die Europäisierung des Datenschutzrechts führte zur Reform des Hamburger Datenschutzgesetzes und damit einer Neukonzipierung des Gesetzes in weiten Teilen.

Der Handkommentar zum Hamburgischen Datenschutzgesetz (HmbDSG)

  • bietet eine praxisnahe Strukturierung des komplexen Rechtsgebietes
  • bringt Klarheit in das Zusammenspiel von Landes- und Bundesrecht, DS-GVO und JI-Richtlinie
  • kommentiert erstmalig den Datenschutzteil des hamburgischen Krankenhausgesetzes (HmbKHG) und bietet eine gesonderte Darstellung von besonderen Verarbeitungssituationen unter Einbeziehung des HmbPresseG und des MStV HSH
  • stellt die Besonderheiten zu anderen Landesdatenschutzgesetzen heraus.

Bereits berücksichtigt: HmbDSG-Änderung vom Januar 2023

Die Autor:innen aus Aufsichtsbehörden, der behördlichen Datenschutzpraxis sowie der Richter- und Anwaltschaft:
RegDir Dr. Jens Ambrock | RA Dr. Bernhard Freund, LL.M.| Ri’inSG Saskia Fritzsche | RR Dr. Thilo Goeble | ORR Matthias Jaster | RegDir Dr. Christoph Schnabel, LL.M. | Steffen Sundermann, LL.B. (London)

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Der neue Kommentar zum bayerischen Landesdatenschutzgesetz erleichtert das Verständnis und ist strukturbildend. Für Kommunen, Gerichte, Anwälte, Unternehmen, Verbände sowie deren Datenschutz- und IT-Beauftragte wird er damit zum idealen Arbeitsmittel.

Das neu gefasste Bayerische Datenschutzgesetz beinhaltet die maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften für bayerische öffentliche Stellen.
Die Erstauflage des Handkommentars ermöglicht den Rechtsanwendern eine rechtssichere Handhabung der Vorschriften, indem

  • die systematischen Zusammenhänge mit der DS-GVO und der JI-RL erläutert werden
  • die Spielräume herausgestellt werden, die der Landesgesetzgeber genutzt hat
  • Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Vorgängernormen dargestellt werden und
  • typische Querbezüge zu Fachgesetzen auf Bundes- und Länderebene herausgearbeitet werden.

Die praxisnahe Kommentierung ist das ideale Arbeitsmittel für alle Behörden und sonstige öffentliche Stellen.

Mit Beiträgen von
MinRin Christine Dieterle; MinR Dr. Kai Engelbrecht; Dr. Christian L. Geminn, M.Jur.; RA Paul C. Johannes, LL.M.; Prof. Dr. Kai von Lewinski; Prof. Dr. Meinhard Schröder; Alexander Seidl und MinR Dr. Matthias Stief.

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Der neue Kommentar zum nordrhein-westfälischen Landesdatenschutzgesetz erleichtert das Verständnis und ist strukturbildend. Für Kommunen, Gerichte, Anwälte, Unternehmen, Verbände sowie deren Datenschutz- und IT-Beauftragte wird er damit zum idealen Arbeitsmittel.

Das nordrhein-westfälische Landesdatenschutzgesetz
ist wesentlich geprägt von der DS-GVO und der Umsetzung der JI-RL. Die Abweichungen zum bisherigen LDSG sind erheblich, vieles ist umstritten.

Der neue Kommentar
erleichtert das Verständnis und schafft Struktur, indem er

  • die parallelen Vorschriften der DS-GVO und des BDSG stets berücksichtigt
  • die landesrechtliche Umsetzung der JI-RL, auch in ihren Parallelen zur DS-GVO, aufgreift
  • die Unterschiede zwischen neuem und altem LDSG deutlich macht, und
  • die Spielräume herausarbeitet, die die DS-GVO und die JI-RL den operativen Landesvorschriften lässt.

Für die Anwendungspraxis
sind konkrete Beispiele aus der Landesverwaltung einbezogen.

 

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Der neue Handkommentar zum Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) erläutert das Landesrecht fundiert und praxisnah. Auch die Bezüge zur DS-GVO, dem BDSG und der JI-Richtlinie werden fachkundig dargestellt. 

Das neue Berliner Datenschutzgesetz
fügt sich in ein komplexes Zusammenspiel von Gesetzen ein und wirft viele praktische Anwendungsfragen auf.

Der Handkommentar
ermöglicht rechtssichere Entscheidungen.

Schwerpunkte liegen auf

  • den Spielräumen, die die DS-GVO, die JI-Richtlinie, das BDSG sowie fachliche Spezialgesetze den Berliner Landesvorschriften lassen und
  • der Auslegung der besonderen landesrechtlichen Regelungen.


Verständlich in der Darstellung:

  • europarechtsorientierte Gesamtdarstellung der geltenden Regeln
  • Querbezüge zu DS-GVO, JI-Richtlinie und BDSG
  • Vergleiche mit den LDSG anderer Bundesländer.

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Normen

Diese Sammlung enthält die in beck-online am häufigsten angeklickten Vorschriften. Die Sammlung bietet einen Grundbestand an Normen, der nützlich ist, wenn sich außerhalb des angestammten Rechtsgebiets Fragen auftun. Natürlich sind auch das Grundgesetz und der EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon enthalten.

Zeitschrift

Die EuR (Europarecht) stellt die maßgeblichen Entwicklungen des Rechts der Europäischen Union dar. Gewohnt präzise und schnell sind alle Beiträge ab dem Jahrgang 2000 abrufbar.

Die Zeitschrift für Europäisches Daten- und Informationsrecht (EuDIR) stellt die vielschichtigen und teils gegenläufigen rechtlichen Anforderungen an den Schutz von Wirtschaft und Privatsphäre in einen Kontext und trägt zu ihrer Systematisierung bei. Ausgehend von der Gesetzgebung und ihren politischen Impulsen berücksichtigt sie die Vollzugspraxis auf europäischer und mitgliedstaatlicher Ebene, die von einer zunehmend komplexeren Aufsichtspraxis bestimmt wird. Damit ist die EuDIR ein unverzichtbarer Begleiter für alle, die sich im europäischen Daten- und Informationsrecht sicher bewegen und fundierte Entscheidungen treffen wollen. Mit ihrem klaren Fokus auf Systematisierung und Praxisnähe bietet sie Orientierung im unübersichtlichen europäischen und nationalen „Regelungsdschungel“.

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von NomosOnline Daten- und Informationsrecht