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NomosOnline Parlaments- und Parteienrecht

Politisches System unter juristischer Lupe

Die Grundlagen der parlamentarischen Demokratie, der politischen Willensbildung und der Funktionsweise staatlicher Institutionen stehen mehr denn je im Fokus juristischer Auseinandersetzungen – sei es im Rahmen parlamentarischer Verfahren, bei parteiinternen Streitigkeiten oder im Kontext verfassungsrechtlicher Prüfungen. Für alle, die an diesen Schnittstellen von Recht und Politik arbeiten, ist der Zugriff auf verlässliche, aktuelle und wissenschaftlich fundierte Fachinformationen essenziell.

Das Modul „Parlaments- und Parteienrecht“

Das Modul vereint zentrale Werke zum Parlaments- und Parteienrecht und bietet damit eine einmalige digitale Fachbibliothek: umfassende Kommentierungen, praxisrelevante Handbücher sowie Grundlagenliteratur zur Verfassung und Organisation des parlamentarischen Betriebs, zur Stellung und Finanzierung politischer Parteien sowie zur Rechtsprechung der Verfassungsgerichte. Alle Werke sind online im Volltext durchsuchbar.

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Detaillierte Inhaltsübersicht

Übergreifende Werke

Parlamentarismus ist eine weltweit verbreitete Form der Organisation und Legitimation politischer Herrschaft. Parlamente finden sich auf verschiedenen politischen Ebenen und in unzähligen politischen Systemen – nicht nur in demokratischen. Mit dieser jahrhundertealten, aber immer wieder neu zu erfindenden Organisationsform setzt sich das Buch grundlegend und umfassend auseinander. Angesprochen werden unter anderem die Geschichte und Theorie des Parlamentarismus, die Organisations- und Arbeitsweise von Parlamenten, ihre Funktionen sowie die Kritik am Parlamentarismus – all dies auch mit Blick auf neuere Entwicklungen und jüngste Forschung. Im Fazit wird die Zukunft des Parlamentarismus in den Blick genommen und die Konturen eines „neoparlamentarischen Zeitalters“ skizziert.

Der Parlamentarismus hat eine sehr lange Geschichte. Dieses Buch verfolgt sie so weit zurück, wie es die Quellen erlauben, nämlich über die römische und griechische Kultur bis ins alte Israel und Mesopotamien. Außerdem weitet es den Blick über Europa hinaus, nämlich von den Irokesen und Azteken bis ins vormoderne Afrika.

Der Parlamentarismus hat eine längere Geschichte als gemeinhin vermutet wird. Dieser Auftaktband einer vierteiligen "Geschichte des Parlamentarismus" verfolgt diese so weit zurück, wie es die Quellen erlauben. Er handelt von Ältestenräten und Milizversammlungen in Mesopotamien, bei den Hethitern und im alten Israel, von parlamentierenden Institutionen im demokratischen Athen und im republikanischen Rom, von den hellenistischen Bundesräten und den römischen Provinziallandtagen. Auch weitet sich der Blickwinkel über Europa hinaus, reichend vom Parlamentarismus bei den Irokesen und Azteken bis zu dessen Erscheinungsformen im vormodernen Afrika.

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Der Band präsentiert den aktuellen theoretischen und methodischen Stand der deutschen Parlamentarismusforschung und verortet ihn sowohl in der eigenen Forschungstradition als auch in der internationalen Diskussion. Außerdem präsentiert er die in der Parlamentarismusforschung verwendeten qualitativen sowie quantitativen Methoden der Datenerhebung und Datenanalyse. Mit seinen vielen Beispielen aus der Praxis eignet er sich als Lehrbuch, Nachschlagewerk und Einführung für alle, die am Parlamentarismus interessiert sind.

Spezielle Literatur

Der Kommentar zum Abgeordnetenrecht beantwortet alle Fragen rund um das Mandat. Neben der intensiven Befassung mit dem Abgeordnetenrecht des Bundes werden zugleich die entsprechenden Parallelvorschriften auf Landes- und Europaebene kommentiert. Die 2. Auflage berücksichtigt alle Rechtsänderungen.

Der NomosKommentar zum Abgeordnetenrecht beantwortet alle Fragen rund um das Mandat. Jede Kommentierung des Abgeordnetengesetzes des Bundes erörtert die vergleichbaren Regelungen auf Länder- und europäischer (EuAbgG/EuAbgSt) Ebene, verknüpft das Für und Wider und gelangt so zu einer argumentationsgeführten einheitlichen Durchdringung. Zudem werden Querbezüge zu ähnlichen Vorschriften, etwa im Bundesministergesetz, aufgezeigt.
Die 2. Auflage greift alle Rechtsänderungen auf, darunter

  • das Verbot bestimmter Nebentätigkeiten (z.B. Lobbytätigkeit, Vorträge mit Mandatsbezug, § 44a AbgG n.F.),
  • die Verschärfung der Anzeigepflichten der Abgeordneten (§ 45 AbgG n.F.),
  • die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte auf Euro und Cent (§ 47 AbgG n.F.).

Die Autoren
Prof. Dr. Philipp Austermann | Dr. Sebastian Berger | MinR Prof. Dr. Hans-Jörg Dietsche | Ri Dr. Simon Gelze | MinR Dr. Thomas Kopp | Prof. Dr. Sabine Leppek | Dr. Lars Leupolt, LL.M. | Dr. Christoph Lontzek | RegDir Dr. Frank Raue | Frank Rehbein | RiVerwG Dr. Felix Rhein | Prof. Dr. Stefanie Schmahl, LL.M. | Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz | RiBVerwG Dr. Stefan Sinner | Prof. Dr. Christian Waldhoff | Prof. Dr. Felix Welti

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Standardwerke

Das bewährte Standardwerk stellt das Kommunalrecht in der gesamten Bundesrepublik Deutschland auf dem neuesten Stand dar. Ausgehend von den historischen Wurzeln kommunalen Wirkens werden die vielfältigen Strukturen des Gemeinde- und Landkreisrechts, des Rechts kommunaler Zusammenschlüsse und der Zusammenarbeit sowie die Aufgaben, Instrumente und Finanzierung der kommunalen Verwaltungsträger in ihrer bundes-, landes- und europarechtlichen Einbindung systematisch aufbereitet.

Der Brüning ist wieder da!
Das bewährte Standardwerk stellt das Kommunalrecht in der gesamten Bundesrepublik Deutschland auf dem neuesten Stand dar. Ausgehend von den historischen Wurzeln kommunalen Wirkens werden die vielfältigen Strukturen des Gemeinde- und Landkreisrechts, des Rechts kommunaler Zusammenschlüsse und der Zusammenarbeit sowie die Aufgaben, Instrumente und Finanzierung der kommunalen Verwaltungsträger in ihrer bundes-, landes- und europarechtlichen Einbindung systematisch aufbereitet.
Für die 5. Auflage
ist das Werk in jeder Hinsicht neu bearbeitet worden. Alle Reformen der letzten Jahre werden umfassend erläutert, darunter

  • die neugefassten Kommunalverfassungsgesetze in zahlreichen Bundesländern,
  • aktuelle Herausforderungen bei den Aufgaben (Flüchtlinge, Klimaschutz) und der Finanzierung (Finanzausgleich, Konnexität, Bundeshilfen),
  • die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeit in Gremien, Organen und Verwaltung,
  • wirtschaftliche Betätigung, Haushalts- und Finanzwesen, Kommunalabgaben,
  • Kommunalaufsicht und Rechtsschutz.


Als ausgewiesener Kenner des Kommunalrechts führt PräsLVerfG Prof. Dr. Christoph Brüning (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel) das von Professor Dr. Alfons Gern begründete Werk seit der 4. Auflage fort.

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Der „Hömig/Wolff“ ist das Standardwerk für den ersten Zugang zum Grundgesetz. Die topaktuelle 13. Auflage berücksichtigt alle durch die Pandemie aufgeworfenen Fragen („Bundesnotbremse“, Triage, Förderhilfen, Länderkompetenzen) sowie die jüngsten Änderungen des Grundgesetzes (Umsetzung des Digitalpakts, Grundsteuerreform). Alle wichtigen neuen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Klimaschutzgesetz, Berliner Mietendeckel, Sterbehilfe), des EuGH und des EGMR sind eingearbeitet.

Grundgesetz ist Trumpf
Pandemie, Klimanotstand, Mietendeckel oder Kinderrechte: Wie selten zuvor ist die Bedeutung des Grundgesetzes in unser Bewusstsein gedrungen. Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts prägt die Diskussionen.

Der Handkommentar zum GG
steht wie kein anderer für eine aktuelle, an der Verfassungspraxis ausgerichtete handhabbare Erläuterung des Grundgesetzes. Er ist für Studierende, Anwalt- und Richterschaft sowie die Verwaltung, aber auch für politische interessierte Bürgerinnen und Bürger die verlässliche Informationsquelle.

Topaktuell
Die 13. Auflage berücksichtigt

  • alle durch die Pandemie aufgeworfenen Fragen (Bundesnotbremse, Triage, Förderhilfen, Länderkompetenzen)
  • die jüngsten Änderungen des Grundgesetzes (Umsetzung des Digitalpaktes, Grundsteuerreform, Förderhilfen wegen Corona).

    Eingearbeitet sind alle wichtigen neuen BVerfG-Entscheidungen:
  • Klimaschutzgesetz
  • Berliner Mietendeckel
  • Sterbehilfe
  • Recht auf Vergessen I und II
  • Sanktionssystem bei Hartz IV
  • Rundfunkbeitrag
  • BND-Überwachung im Ausland
  • Bestandsdatenauskunft
  • Äußerungsrecht von Regierungsmitgliedern
  • Streikverbot für Beamte
  • Verletzung der Integrationsschranken durch die Anleihekäufe der EZB

Die Autoren
garantieren eine an der Verfassungspraxis ausgerichtete Erläuterung und prägen das Alleinstellungsmerkmal des Handkommentars:
Dr. Dr. Michael Antoni, Staatssekretär a.D., früher Sächsisches Staatsministerium des Innern | Ulf Domgörgen, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht | Andreas Kienemund, Ministerialrat a.D., früher Bundesministerium der Finanzen | Hans-Heinrich von Knobloch, Ministerialdirektor a.D., früher Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat | Dr. Bernd Küster, Ministerialrat im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat | Prof. Dr. Horst Risse, Staatssekretär a.D., früher Direktor beim Deutschen Bundestag, Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Michael Wisser, Ministerialdirigent im Sekretariat des Bundesrates | Karsten Witt, Ministerialrat in der Verwaltung des Deutschen Bundestages | Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Universität Bayreuth

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Der „Lenz/Hansel“
ist der Kommentar des ersten Zugriffs bei allen Fragen des Verfassungsprozessrechts. Seine Kommentatoren loten die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einschließlich der Spruchpraxis der Kammern argumentativ aus. Beschwerdeführer erhalten konkrete Hilfestellungen, um die Erfolgsaussichten eines Verfahrens zuverlässig und schnell zu prüfen.

Die Neuauflage
berücksichtigt die umfangreiche neue Entscheidungspraxis des BVerfG, die zu faktischen Änderungen im Verfassungsprozessrecht führen, etwa:

  • die neueingeführten „Verhaltensleitlinien für Richterinnen und Richter“
  • das sogenannten Konfrontationserfordernis im Organstreitverfahren
  • Neuerungen im Parteiverbotsverfahren durch die NPD II-Entscheidung
  • die „Europäisierung“ der Verfassungsbeschwerde durch die beiden spektakulären neuen Urteile des BVerfG (Recht auf Vergessen I und II).

Die sich daraus für einen Beschwerdeführer eröffnenden neuen verfassungsprozessuale Möglichkeiten und materielle Argumentationsansätze sind durchgängig berücksichtigt.

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Die Lissabon-Begleitgesetze sind „konkretisiertes Verfassungsrecht“ und zentraler Baustein des Parlamentsrechts. Das Integrationsverantwortungsgesetz verlangt Mitwirkung des Bundestages bei Fortschreibung der Unionsverträge. Das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der EU beteiligt den Bundestag an der Willensbildung des Bundes. Das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der EU will innerstaatlichen Föderalismus und europapolitische Handlungsfähigkeit versöhnen. Die Neuauflage berücksichtigt die Leitentscheidung BVerfGE 131, 152 und das neue ESM-Finanzierungsgesetz, das die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages bekräftigt und ausformt.
Der Kommentar bietet Orientierung, indem er als Systematischer Kommentar den Zusammenhang der Einzelgesetze verdeutlicht und die verfassungsrechtlichen Grundlagen erörtert.

Die Lissabon-Begleitgesetze sind „konkretisiertes Verfassungsrecht“ und zentraler Baustein des Parlamentsrechts. Der Bundestag sieht sich herausgefordert als Integrationsgesetzgeber und Mitwirkungsakteur – mitverantwortlich für Deutschlands Rolle in der Europapolitik. Der Kommentar erschließt die Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon historisch, systematisch und in ihrer Brückenfunktion zwischen Unions- und Verfassungsrecht. 

  • Im alltäglichen Ringen des Bundestages um seinen Einfluss auf das Handeln der EU-Organe kommt dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union(EUZBBG) herausragende Bedeutung zu. Das Gesetz regelt die Beteiligung des Bundestages an der Willensbildung des Bundes nach Art. 23 GG. Es ist dem Konzept der „informierten Mitwirkung“ verpflichtet, gewährleistet die Rückkopplung zwischen dem Bundestag und der Bundesregierung und damit den parlamentarischen Rückhalt für das Regierungshandeln auf Unionsebene. 
  • Das Integrationsverantwortungsgesetz (IntVG) verlangt die Mitwirkung des Parlaments bei einer Fortschreibung der Unionsverträge. Es nimmt die dynamischen Klauseln der EU-Verträge auf und aktiviert den integrationsrechtlichen Parlamentsvorbehalt.
  • Das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) will innerstaatlichen Föderalismus und europapolitische Handlungsfähigkeit versöhnen. Es entschädigt für Kompetenzverluste der Länder, die nur mehr über den Bundesrat mitwirken, wenn die Beschlussfassung in der Union auf Landesinteressen durchschlägt.

Das Parlamentsbeteiligungsrecht hat sich in den Jahren der Euro-Krise weiterentwickelt. Die Neuauflage des Kommentars berücksichtigt die Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 (BVerfGE 131, 152 – ESM/Euro-Plus-Pakt) und das neue Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESMFinG), das die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages bekräftigt und in einem Mitwirkungs- und Verfahrensregime ausformt. Auch diese spezielle Ausprägung macht sichtbar: Parlamentarische Mitwirkung in der Europapolitik ist eine Verfassungserwartung, die auf konkrete gesetzliche Ausgestaltung drängt. Der Bundestag, jeder Abgeordnete, die Mitglieder des Bundesrates, auch die Landtagsabgeordneten sind angewiesen auf eine alltagstaugliche Beteiligungsordnung.

Der Kommentar bietet Orientierung, indem er als Systematischer Kommentar den Zusammenhang der Einzelgesetze verdeutlicht, die verfassungsrechtlichen Grundlagen erörtert, zugleich die Vorgaben des Unionsrecht und die Rückwirkungen auf das Staatsrecht aufdeckt. In der systematischen Betrachtung wird die Begleitgesetzgebung als integrationspolitisch notwendiger Unterbau und Fundament des Integrationsverfassungsrechts erkennbar.

An der Kommentierung haben Wissenschaftler und Kenner der parlamentarischen Praxis mitgewirkt.

 

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Kommentare zur Landesverfassung

Der neue Kommentar zur Landesverfassung Schleswig-Holstein umfasst als Nachschlagewerk für Wissenschaft, Rechtspraxis und Ausbildung sämtliche Novellierungen durch die Verfassungsreform von 2014 sowie alle relevanten bundes- und landesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen.

Der neue Kommentar zur Landesverfassung Schleswig-Holstein umfasst als Nachschlagewerk für Wissenschaft, Rechtspraxis und Ausbildung sämtliche Novellierungen durch die Verfassungsreform von 2014, insbesondere:

  • Einführung des Staatsziels „Inklusion“
  • Erweiterung des Minderheitenschutzes
  • Stärkung des Parlaments gegenüber der Regierung
  • Regelungen zur digitalen Gesellschaft
  • Grundsätze „guter Verwaltung“
  • Erleichterungen für die Inanspruchnahme direktdemokratischer Instrumente.
    Damit hat der Verfassungsgeber in Schleswig-Holstein besondere gestalterische Akzente gesetzt und die dem Land zustehenden Autonomieräume in großem Umfang ausgenutzt. Im Kontext der bundes- und landesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen werden diese Besonderheiten verdeutlicht und verfassungsrechtlich eingeordnet.

Die Autoren:
Prof. Dr. Dr. Ino Augsberg, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Prof. Dr. Carsten Bäcker, Universität Bayreuth | Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. (Cambridge), Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Rainer Bökel, Rechtsanwalt, Kiel | Dr. Pino Bosesky, Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Prof. Dr. Christoph Brüning, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts | Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Rechtsanwalt; Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Dr. Marcus Hahn-Lorber, LL.M. (Edinburgh), Richter am VG Gelsenkirchen | Prof. Dr. Nele Matz-Lück, LL.M. (Aberystwyth), Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; Richterin am Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht | Prof. Dr. Martin Nolte, Deutsche Sporthochschule Köln; Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Regulierung und Governance, St. Augustin | Frank Platthoff, Schleswig-Holsteinischer Landtag | Prof. Dr. Marius Raabe, Rechtsanwalt; Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Dr. Sonja Riedinger, Schleswig-Holsteinischer Landtag | Prof. Dr. Utz Schliesky, Direktor des Schleswig-Holsteinischen Landtages; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | PD Dr. Mathias Schubert, Schleswig-Holsteinischer Landtag | PD Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Schleswig-Holsteinischer Landkreistag | Dr. Hans-Jochen Waack, Ministerialdirigent a.D., Schleswig-Holsteinischer Landtag | Prof. Dr. Felix Welti, Universität Kassel

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Die hochaktuellen und praxisnahen Kommentierungen spiegeln die tiefgreifenden Veränderungen der parlamentarischen Landschaft wider und kommentieren erstmalig zahlreiche Aspekte gelebter Staatspraxis, etwa:

  • Wahl des MP
  • Neuorganisation des Verfassungsschutzes
  • Recht auf Bildung/Inklusion
  • Paritätsgesetze
  • Gesetzlicher Richter

Mit zahlreichen Entscheidungen haben der Thüringer Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht das Verfassungsrecht fortentwickelt. Das Werk kommentiert erstmalig zahlreiche Aspekte gelebter Staatspraxis, etwa

  • Wahl des Ministerpräsidenten
  • Neuorganisation des Verfassungsschutzes
  • Recht auf Bildung, Einführung des inklusiven Unterrichts
  • Religiöse Symbole in der Schule
  • Schulpflicht und Pandemie
  • Paritätsgesetze, Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern
  • Gesetzlicher Richter.
    Die hochaktuellen und praxisnahen Kommentierungen spiegeln die tiefgreifenden Veränderungen der parlamentarischen Landschaft wider. Sensible Themen wie die Ausgestaltung des Entschädigungsrechts für Funktionsträger oder der Umgang mit staatlichen Zuschüssen an Fraktionen und Parlamentarische Gruppen, werden umfassend erörtert.

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Der Kommentar von Brocker/Droege/Jutzi ist die hochgelobt erste Adresse bei allen Fragen zur Landesverfassung. Die Kommentierungen verdeutlichen insbesondere dort, wo das Landesverfassungsrecht Besonderheiten gegenüber dem Grundgesetz aufweist, die Eigenständigkeit der Verfassungsrechtsräume.
Die Neuauflage
greift alle Neuerungen der Verfassungsreform, insbesondere im Wahlrechtsschutz (Nichtanerkennungsbeschwerde politischer Parteien und Wählervereinigungen) auf.

Die umfangreiche neue Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs der letzten 8 Jahre ist durchgängig kommentiert, so zum

  • Grundrechtsbereich (Recht auf ein faires Verfahren, effektiver Rechtsschutz, Informationsfreiheitsrecht und Datenschutz)
  • Wahlrecht (Unterstützerunterschriften für Wahlvorschläge)
  • Parlamentsrecht (Fraktionsausschluss, Verlust des „Anwartschaftsrechts“ eines potenziellen Nachrückers als Ersatzperson berufen zu werden)
  • Kommunalfinanzrecht (Auslegung des Konnexitätsprinzips; Verfassungswidrigkeit des Finanzausgleichs)
  • Verfassungsprozessrecht (z.B. die Bundesrechtsklausel betr. die Verfassungsbeschwerde und zur neu eingefügten Nichtanerkennungsbeschwerde)

Der Kommentar enthält eine an den Bedürfnissen der Staatspraxis orientierte Interpretation der Landesverfassung.
Auch die Neuauflage enthält alle zentralen verfassungsrechtlichen Neuerungen.

Die Autorinnen und Autoren
sind ausgewiesene Expertinnen und Experten und Praktikerinnen und Praktiker aus allen drei Gewalten des Landes oder sind als Staatsrechtslehrerinnen und Staatsrechtslehrer tätig. Sie gewährleisten damit einen gleichermaßen breiten wie spezifischen und sachkundigen Blick auf die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz.
Ri’inOVG Dr. Natalie Arnold; Prof. Dr. Christian Bickenbach; Prof. Dr. Nadja Braun Binder; LfDI Dr. Stefan Brink; VRi’inOVG Ulrike Brink; PräsVerfGH u PräsOVG Prof. Dr. Lars Brocker; Dr. Jannis Broscheit; Prof. Dr. Matthias Cornils; Jacqueline Debus; Prof. Dr. Dieter Dörr; Prof. Dr. Michael Droege; MinR Dr. Florian Edinger; PräsVG Dr. Ralf Geis; MinDirig Dr. Paul J. Glauben; Prof. Dr. Kathrin Groh; RiOVG Dr. Stefan Habermann; Prof. Dr. Timo Hebeler; VRiOVG a.D. Prof. Dr. Jürgen Held; RiOVG a.D. Joachim Hennig; Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder; Christopher Hubbertz; MinDirig Dr. Martin Hummrich; VRiOLG a.D. Dr. Peter Itzel; MinR apl. Prof. Dr. Norbert Janz; MinDirig a.D. Prof. Dr. Siegfried Jutzi; Prof. Dr. Kai-Oliver Knops; LfDI Johanna Krieger; RiVG Dr. David Kuhn; Prof. Dr. Mario Martini; MinDirig Dr. Rolf Meier; MinR Dr. Michael Mensing; MinDirig Volker Perne; Prof. Dr. Alexander Proelß; Prof. Dr. Matthias Pulte; Prof. Dr. Gerhard Robbers; Prof. Dr. Meinhard Schröder; VRiOVG Dr. Jörg Schumacher; Prof. Dr. Margrit Seckelmann, M.A.; Prof. Dr. Thorsten Siegel; VRiOVG Dr. Thomas Stahnecker; VRiOVG a.D. Manfred Stamm; RiBVerwG Martin Steinkühler; AkadR'in a.Z. PD Dr. Eva Ellen Wagner; Prof. Dr. Wolfgang Weiß; Prof. Dr. Alexander Windoffer und Prof. Dr. Johanna Wolff, LL.M..

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Der Verfassungskommentar von Classen/Sauthoff ist die „maßgebliche Grundlage für alle weitere Beschäftigung mit dem Verfassungsrecht von Mecklenburg-Vorpommern“ und unabdingbar für eine verlässliche Interpretation des Landesverfassungsrecht Mecklenburg-Vorpommerns. Die 3. Auflage berücksichtigt die massiven Änderungen in allen Bereichen. 

Der Kommentar
Der Verfassungskommentar von Classen/Sauthoff ist die „maßgebliche Grundlage für alle weitere Beschäftigung mit dem Verfassungsrecht von Mecklenburg-Vorpommern“ und unabdingbar für eine verlässliche Interpretation des Landesverfassungsrecht Mecklenburg-Vorpommerns.

Die Neuauflage
Die 3. Auflage berücksichtigt massive Änderungen in allen Bereichen:

  • Die Auswirkungen der jüngsten, größeren Verfassungsreform mit u.a. der Neuregelung der Wahlperiode, der Absendung der Quoren für Volksentscheide und der Pflicht zur Einrichtung eines Europaausschusses durch den Landtag
  • Die Veränderungen im normativen Umfeld der Bestimmungen der Landesverfassung, etwa die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz und die europäische Rechtsentwicklung beim Datenschutzrecht. Etliche Kommentierungen wie die zum Staatsziel Umweltschutz, der Bestimmungen zur Regierung oder zum Datenschutzbeauftragten wurden vollständig neu gefasst
  • Die neuere Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts, insbesondere zum Parlamentsrecht, Haushaltsrecht, Konnexitätsprinzip und Verfassungsprozessrecht (Organstreitverfahren) sind umfassend eingearbeitet.

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Der Kommentar zur Landesverfassung Baden-Württemberg ermöglicht nach über dreißig Jahren endlich wieder eine zeitgemäße und aktuelle Verfassungsauslegung im Kommentar-Format. Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft, Verwaltung und Rechtsprechung erläutern in bisher nicht vorhandener Gründlichkeit alle Bestimmungen der Landesverfassung und gewährleisten gleichermaßen Praxisbezug und wissenschaftliche Fundierung des Werkes.

Der neue Kommentar zur Landesverfassung Baden-Württemberg 
ermöglicht nach über dreißig Jahren endlich wieder eine zeitgemäße und aktuelle Verfassungsauslegung im Kommentar-Format. Zugleich erscheint er zum 65. Geburtstag der 1953 verabschiedeten Verfassung. Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft, Verwaltung, Anwaltschaft und Rechtsprechung erläutern in bisher nicht vorhandener Gründlichkeit alle Bestimmungen der Landesverfassung. Sie gewährleisten gleichermaßen Praxisbezug und wissenschaftliche Fundierung des Werkes. Soweit sinnvoll, ist auch die nähere Ausgestaltung durch einfaches Recht in die Erläuterungen einbezogen, etwa beim Wahl-, Geschäftsordnungs-, Verfassungsprozess-, Schul- oder Kommunalrecht. 
Die Autonomieräume der Landesverfassung Baden-Württemberg und die landesverfassungsrechtlichen Besonderheiten gegenüber dem Grundgesetz sowie im Verhältnis zu den anderen Landesverfassungen werden deutlich herausgearbeitet und rechtswissenschaftlich eingeordnet. Dies gilt beispielsweise für die bundesweit einmalige Möglichkeit bindender Vorgaben des Landtags an die Bundesratsvertreter des Landes bei Kompetenzübertragungen auf die EU.
Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg (früher: Staatsgerichtshof) ist umfassend ausgewertet. Dasselbe gilt für die einschlägigen Judikate des Bundesverfassungsgerichts und teilweise anderer Landesverfassungsgerichte. 
Hohe Aktualität 
Der neue Verfassungskommentar berücksichtigt sämtliche Novellierungen der Landesverfassung bis zu den jüngsten Änderungspaketen vom Dezember 2015. Er befasst sich deshalb auch mit den neuen Staatszielbestimmungen und den Stärkungen plebiszitärer Elemente. Ebenso wird die 2013 einfachgesetzlich eingeführte Landesverfassungsbeschwerde im prozessrechtlichen Teil ausführlich behandelt.

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Die Hamburger Verfassung gilt vielen Bundesländern als Modell bei zentralen Zukunftsfragen, etwa beim

  • Datenschutzrecht
  • Haushalts- und Wahlrecht oder bei
  • direktdemokratischen Elementen.

Der neue Kommentar Knops/Jänicke ist das Werk für Wissenschaft, Rechtspraxis und Ausbildung auf aktuellstem Stand. Expert:innen zeigen die Autonomieräume der Verfassung auf und ordnen sie im bundes- und landesverfassungsgerichtlichem Kontext ein.

Die Hamburger Verfassung gilt vielen Bundesländern als Modell bei zentralen Zukunftsfragen, etwa beim

  • Datenschutzrecht
  • Haushalts- und Wahlrecht oder bei
  • direktdemokratischen Elementen.

Der neue Kommentar Knops/Jänicke zur Hamburger Verfassung ist das Werk für Wissenschaft, Rechtspraxis und Ausbildung auf aktuellstem Stand. Expertinnen und Experten zeigen die Autonomieräume der Verfassung auf und ordnen sie im bundes- und landesverfassungsgerichtlichem Kontext ein.

Die Herausgeber
Prof. Dr. Kai-Oliver Knops ist Lehrstuhlinhaber für Zivil- und Wirtschaftsrecht, insbes. Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherrecht an der Universität Hamburg.
Dr. Steffen P.J. Jänicke, D.E.A. ist Justiziar im Öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg.

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Normen

Diese Sammlung enthält die in beck-online am häufigsten angeklickten Vorschriften. Die Sammlung bietet einen Grundbestand an Normen, der nützlich ist, wenn sich außerhalb des angestammten Rechtsgebiets Fragen auftun. Natürlich sind auch das Grundgesetz und der EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon enthalten.

von NomosOnline Parlaments- und Parteienrecht