NomosOnline Verwaltungsrecht
Mit den bekannten Großkommentaren zur VwGO und VwVfG sowie dem Formularbuch und dem Prozesshandbuch sind Sie für jede verwaltungsrechtliche Fragestellung bestens gerüstet. Weitere Kommentare und Handbücher decken das Europarecht und spezielle Verfahrensfragen ab. Ideal für Rechtsanwälte, Syndikusanwälte, Verbandsjuristen, Richter, Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie Hochschulen.
Kommentare und Handbücher
Kommentare und Handbücher
Der Erfolg des Handkommentars zum Verwaltungsrecht kommt nicht von ungefähr. Die Gesamtdarstellung von VwVfG, VwGO, VwZG und VwVG in einem Band macht das Ineinandergreifen der Regelungen deutlich und vermeidet Doppelungen. Die „Vernetzung“ setzt für die wissenschaftliche Durchdringung neue Impulse. Sie verhilft im Beratungs- und Gerichtsalltag zu überzeugender Argumentation.
Die besonderen Vorzüge
- Landesrechtliche Besonderheiten integriert
- Praxisrelevante Anwendungsfälle aus dem Besonderen Verwaltungsrecht
- Kostenrecht und Anwaltsgebühren
- Formulierungsvorschläge und Aufbauschemata für Antrag bzw. Tenor
Die aktuelle 5. Auflage berücksichtigt
- Rechtsschutz gegen Corona-Maßnahmen
- Einführung des elektronischen Verwaltungsaktes
- Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform
- eIDAS-Durchführungsgesetz
- Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
- Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
- EU-Kontopfändungsverordnung-Durchführungsgesetz
- Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung.
Herausgeber, Autorinnen und Autoren sind Garanten für eine wissenschaftlich profunde Kommentierung, die die Probleme der Praxis im Blick behält:
Achim Bostedt, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg i. Br. | Prof. Dr. Claudia Danker, Hochschule Stralsund | Prof. Dr. Sven Eisenmenger, Hochschule in der Akademie der Polizei Hamburg | Dr. Sigrid Emmenegger, Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Koblenz | Prof. Dr. Michael Fehling, LL.M.(Berkeley), Bucerius Law School Hamburg | Wiss. Mit. Constantin Glaesner, Bucerius Law School Hamburg | Wiss. Mit. Lisa Hamacher, Bucerius Law School Hamburg | Hans-Jörg Holtbrügge, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig | Michael Just, Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt, Dessau-Roßlau | Prof. Dr. Berthold Kastner, Hochschule für Polizei Baden-Württemberg | Dr. Steffen Kautz, Rechtsanwalt, München | Dr. Hanno-Dirk Lemke, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg | Wiss. Mit. Matthias Leymann, Bucerius Law School Hamburg | Dr. Hans-Jochem Mayer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht, Bühl | Winfred Porz, Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Koblenz | Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Julius-Maximilians-Universität Würzburg | Christoph Sennekamp, Präsident des Verwaltungsgerichts Freiburg i.Br. | Dr. Rainer Störmer, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig | Prof. Dr. Jörg Philipp Terhechte, Leuphana Universität Lüneburg | Prof. (apl.) Dr. Peter Unruh, Präsident des Landeskirchenamtes der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland/Georg-August-Universität Göttingen | Prof. Dr. Martin Wickel, LL.M. (University of Michigan), HafenCity Universität Hamburg | Sandra Wilbert, Rechtsanwältin, Hamburg
Der „Hömig/Wolff“ ist das Standardwerk für den ersten Zugang zum Grundgesetz. Die topaktuelle 13. Auflage berücksichtigt alle durch die Pandemie aufgeworfenen Fragen („Bundesnotbremse“, Triage, Förderhilfen, Länderkompetenzen) sowie die jüngsten Änderungen des Grundgesetzes (Umsetzung des Digitalpakts, Grundsteuerreform). Alle wichtigen neuen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Klimaschutzgesetz, Berliner Mietendeckel, Sterbehilfe), des EuGH und des EGMR sind eingearbeitet.
Grundgesetz ist Trumpf
Pandemie, Klimanotstand, Mietendeckel oder Kinderrechte: Wie selten zuvor ist die Bedeutung des Grundgesetzes in unser Bewusstsein gedrungen. Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts prägt die Diskussionen.
Der Handkommentar zum GG
steht wie kein anderer für eine aktuelle, an der Verfassungspraxis ausgerichtete handhabbare Erläuterung des Grundgesetzes. Er ist für Studierende, Anwalt- und Richterschaft sowie die Verwaltung, aber auch für politische interessierte Bürgerinnen und Bürger die verlässliche Informationsquelle.
Topaktuell
Die 13. Auflage berücksichtigt
- alle durch die Pandemie aufgeworfenen Fragen (Bundesnotbremse, Triage, Förderhilfen, Länderkompetenzen)
- die jüngsten Änderungen des Grundgesetzes (Umsetzung des Digitalpaktes, Grundsteuerreform, Förderhilfen wegen Corona).
Eingearbeitet sind alle wichtigen neuen BVerfG-Entscheidungen: - Klimaschutzgesetz
- Berliner Mietendeckel
- Sterbehilfe
- Recht auf Vergessen I und II
- Sanktionssystem bei Hartz IV
- Rundfunkbeitrag
- BND-Überwachung im Ausland
- Bestandsdatenauskunft
- Äußerungsrecht von Regierungsmitgliedern
- Streikverbot für Beamte
- Verletzung der Integrationsschranken durch die Anleihekäufe der EZB
Die Autoren
garantieren eine an der Verfassungspraxis ausgerichtete Erläuterung und prägen das Alleinstellungsmerkmal des Handkommentars:
Dr. Dr. Michael Antoni, Staatssekretär a.D., früher Sächsisches Staatsministerium des Innern | Ulf Domgörgen, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht | Andreas Kienemund, Ministerialrat a.D., früher Bundesministerium der Finanzen | Hans-Heinrich von Knobloch, Ministerialdirektor a.D., früher Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat | Dr. Bernd Küster, Ministerialrat im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat | Prof. Dr. Horst Risse, Staatssekretär a.D., früher Direktor beim Deutschen Bundestag, Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Michael Wisser, Ministerialdirigent im Sekretariat des Bundesrates | Karsten Witt, Ministerialrat in der Verwaltung des Deutschen Bundestages | Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Universität Bayreuth
Das bewährte Handbuch stellt das Verwaltungsverfahren in systematischer Form dar und untersucht denkbare Fehlerquellen und deren Folgen. Dabei bietet das Buch im Sinne einer Best Practice des Verwaltungsverfahrens in Behörden und Gerichtsbarkeit eine zuverlässige Handhabe für die Ermittlung des korrekten Verfahrens, die Vermeidung von Verfahrensfehlern und – wo nötig – die angemessene Behandlung von Fehlerfolgen.
„Standardwerk“
Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Die Verwaltung 1/2019, 128 (zur Vorauflage)
Das Standardwerk
Der "Hufen/Siegel" ist die Rückversicherung für ein rechtssicheres Verwaltungsverfahren: Alle denkbaren Fehlerquellen und deren Folgen werden am chronologischen Ablauf des Verfahrens entlang aufgezeigt.
Die 8. Auflage
Besonders berücksichtigt sind
- die umfängliche neuere Rechtsprechung, insbesondere des BVerwG
- Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens (u.a. der Bauleitplanung und des Fachplanungsrechts, Onlinezugangsgesetz und Portalverbund)
- Europäisierung, u.a. „Recht auf eine gute Verwaltung“, Beteiligung von Umweltvereinigungen sowie Klagerechte in Verwirklichung der Aarhus-Konvention
- Fragen der Resilienz, insbes. zur Sicherstellung einer angemessenen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Best Practice
Ideal für die Praxis in Behörden und Gerichtsbarkeit: Die zuverlässige Handhabe für die Ermittlung des korrekten Verfahrens, die Vermeidung von Verfahrensfehlern und – wo nötig – die angemessene Behandlung von Fehlerfolgen. Der Anwaltschaft bietet es argumentationssichere Anhaltspunkte für streitentscheidende Verfahrensfehler.
Der „Lenz/Hansel“
ist der Kommentar des ersten Zugriffs bei allen Fragen des Verfassungsprozessrechts. Seine Kommentatoren loten die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einschließlich der Spruchpraxis der Kammern argumentativ aus. Beschwerdeführer erhalten konkrete Hilfestellungen, um die Erfolgsaussichten eines Verfahrens zuverlässig und schnell zu prüfen.
Die Neuauflage
berücksichtigt die umfangreiche neue Entscheidungspraxis des BVerfG, die zu faktischen Änderungen im Verfassungsprozessrecht führen, etwa:
- die neueingeführten „Verhaltensleitlinien für Richterinnen und Richter“
- das sogenannten Konfrontationserfordernis im Organstreitverfahren
- Neuerungen im Parteiverbotsverfahren durch die NPD II-Entscheidung
- die „Europäisierung“ der Verfassungsbeschwerde durch die beiden spektakulären neuen Urteile des BVerfG (Recht auf Vergessen I und II).
Die sich daraus für einen Beschwerdeführer eröffnenden neuen verfassungsprozessuale Möglichkeiten und materielle Argumentationsansätze sind durchgängig berücksichtigt.
Der Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz lässt keine Fragen offen und nimmt das gesamte Verfahrensrecht – auch aus der europäischen Perspektive – in den Blick. Berücksichtigt sind
- der Einfluss des primären und sekundären Unionsrechts und der EMRK auf das nationale Verwaltungsverfahrensrecht,
- die Besonderheiten in den verschiedenen Materien des Besonderen Verwaltungsrechts (einschließlich der Besonderheiten bei der Anwendung von Bestimmungen des Unionsrechts),
- die Bezüge zum Landesrecht, zu den Bestimmungen des Sozial- und Finanzverwaltungsrechts und zum Europäischen Verwaltungsrecht, und
- das Verwaltungszustellungsgesetz.
Der Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz lässt keine Fragen offen und nimmt das gesamte Verfahrensrecht – auch aus der europäischen Perspektive – in den Blick. Berücksichtigt sind
- der Einfluss des primären und sekundären Unionsrechts und der EMRK auf das nationale Verwaltungsverfahrensrecht,
- die Besonderheiten in den verschiedenen Materien des Besonderen Verwaltungsrechts (einschließlich der Besonderheiten bei der Anwendung von Bestimmungen des Unionsrechts),
- die Bezüge zum Landesrecht, zu den Bestimmungen des Sozial- und Finanzverwaltungsrechts und zum Europäischen Verwaltungsrecht, und
- das Verwaltungszustellungsgesetz.
Der sensible Umgang mit Behörden, das Wissen um die richtigen Anträge und der kreative Umgang mit den Mitteln des Verwaltungsprozessrechts entscheiden über den Erfolg im Verwaltungsverfahren und vor Gericht. Auch in der 3. Auflage der „Prozesse in Verwaltungssachen“ führen erfahrene Rechtsanwälte und Richter sicher durch das Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren und durch den Prozess. Wichtige Weichenstellungen bei der Mandatsbetreuung werden ebenso aufgezeigt wie Einwirkungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten, die rasche Lösungen für den Mandanten mit sich bringen können. Der Nutzer erhält wertvolle Hinweise zum taktischen Vorgehen in allen Verfahrensabschnitten.
Wichtige Weichenstellungen bei der Mandatsbetreuung werden ebenso aufgezeigt wie Einwirkungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten, die rasche Lösungen für den Mandanten mit sich bringen können. Der Nutzer erhält wertvolle Hinweise zum taktischen Vorgehen in allen Verfahrensabschnitten.
Die Neuauflage
- bringt alle Bereiche auf den neuesten Argumentationsstand, auch bei den unions- und bzw. europarechtlichen Implikationen
- erweitert insbesondere die Darstellung des Rechts der freien Berufe, des Rechtsschutzes bei überlangen Gerichtsverfahren und die Thematik "elektronischer Rechtsverkehr"
- überarbeitet vollständig die Ausführungen zur Beschwerde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
- erläutert weitere typische Fallkonstellationen und bietet Hinweise zur Antragstellung wie Musterformulierungen.
Die Möglichkeiten, die die Verfassungsbeschwerde und der Europäische Rechtsschutz bieten, werden in ihrem "taktischen" Potential, z.B. im Hinblick auf den Einstweiligen Rechtsschutz, verzahnt dargestellt.
Herausgeber und Autoren
bringen jahrzehntelange Prozesserfahrung ein:
Dr. Jan Malte von Bargen, LL.M. (UMich), Regierungsdirektor, Verwaltungsleiter des Polizeipräsidiums Offenburg | Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kiel | Michael Funke-Kaiser, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Mannheim | Dr. Andreas Hartung, Richter am Bundesverwaltungsgericht | Dr. Dirk Herrmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Karlsruhe | Michael Huschens, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln | Prof. Dr. Christian Kirchberg, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Präsident des Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg, Karlsruhe | Dr. Alexander Kukk, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart | Prof. Dr. Christofer Lenz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart | Prof. Dr. Michael Quaas, M.C.L., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Richter im Senat für Anwaltssachen beim BGH a.D., Stuttgart | Wolfgang Rieger, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Mannheim | Christoph Sennekamp, Präsident des Verwaltungsgerichts Freiburg | Reinhard Wilke, Richter am Oberverwaltungsgericht Schleswig | Prof. Dr. Rüdiger Zuck, Of Counsel, Stuttgart
Die Datenverarbeitung durch Verwaltungsbehörden
wird durch die DSGVO und deren Schwesterrichtlinie für die Sicherheitsverwaltung sowie das neue deutsche Ausführungsrecht (BDSG und entstehende neue LDSGe) auf ganz neue Grundlagen gestellt. Dabei zeigen sich erwartungsgemäß viele Unterschiede zur Datenverarbeitung der Privatwirtschaft.
Das neue Handbuch
führt rechtssicher durch die zahlreichen neuen Besonderheiten im Verwaltungsbereich. Die Darstellung ist konsequent auf die aktuelle Rechtslage und die Perspektive eines Behördenjustiziariats oder behördlichen Datenschutzbeauftragten abgestellt.
Probleme der Praxis
Nicht die abstrakten Rechtsakte, sondern die Problemkomplexe, die sich für die praktische Verwaltungstätigkeit ergeben, stehen im Fokus.
Gedacht wird von der Sanktion her: Was droht alles, wenn die Vorschriften über den Datenschutz nicht eingehalten werden? So werden die neuen Verarbeitungsbefugnisse und von Amts wegen zu erfüllenden Datenschutzpflichten behandelt. Zur Sprache kommen genauso die beiden Außenverhältnisse zum Bürger als Betroffenem und zum Bundes- bzw. Landesdatenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde, jeweils materiellrechtlich und für eine mögliche Prozesssituation.
Schwerpunkte
- Befugnisse zur Datenverarbeitung nach neuem Recht (insbesondere: Nutzung vorhandener Daten für andere Zwecke, automatisierte Entscheidungen);
- verwaltungs-, zivil- und strafrechtliche Folgen von Datenschutzverstößen (z.B. Meldepflichten, Aufsichtsmaßnahmen, Schadensersatz);
- Umgang mit einem Widerspruch von Betroffenen;
- Ansprüche und Rechtsschutz der Betroffenen;
- von Amts wegen zu erfüllende Datenschutzpflichten;
- spezifische organisatorische Anforderungen an Verwaltungsbehörden (insbesondere bei Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Nachweisung der Datenschutz-Compliance, Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses, Folgenabschätzung vor riskanten Verarbeitungen, Einsatz von Auftragsverarbeitung/Outsourcing);
- Rechtsschutz der Verwaltungsbehörden gegen Maßnahmen der Aufsichtsbehörde.
Besonders praxisnah
Das neue Handbuch analysiert die Probleme der Bundes- und Landesverwaltung und nimmt abweichende Regelungen der Landesdatenschutzgesetze mit in den Blick. Fragen des persönlichen, sachlichen und räumlichen Anwendungsbereichs werden, auch im Hinblick auf kommunale und funktionale Selbstverwaltungsträger, öffentliche Unternehmen und Hochschulen, verständlich gelöst.
Zielgruppen
Rechtsabteilungen und Datenschutzbeauftragte aller Behörden – neben staatlichen insbesondere
Kreis- und Gemeinde-, Hochschul- und Kammerverwaltungen; Anwaltschaft, Verwaltungsgerichte und Verwaltungsrechtswissenschaft.
Der Sodan/Ziekow ist meinungsprägend. Wissenschaftlich präzise behandelt sind alle Details, die Praktiker:innen für eine überzeugende Argumentation brauchen. Die 6. Auflage berücksichtigt eine Vielzahl von Gesetzes-Reformen sowie die neueste gerichtliche Spruchpraxis.
Der VwGO Großkommentar von Sodan/Ziekow
ist meinungsprägend. Er arbeitet die Grundlinien des Verwaltungsprozesses wissenschaftlich präzise heraus und behandelt alle Details, die Praktiker:innen für eine überzeugende Argumentation im Verwaltungsprozess interessieren.
Die 6. Auflage
berücksichtigt eine Vielzahl von Reformen, so auch das
- Fünfte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des SGB VI
- Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich
- Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts.
Die neueste Spruchpraxis des BVerwG sowie der Verwaltungsgerichtshöfe bzw. Oberverwaltungsgerichte ist umfassend analysiert und kommentiert. Jeder Einzelfrage wurde nachgegangen und dabei auch den europarechtlichen Vorgaben Raum gegeben.
Die 3. Auflage des Sydow, jetzt Sydow/Marsch, vereint nunmehr DS-GVO und BDSG in einem Band.
Die umfangreiche Neuauflage kommentiert alle Vorschriften kompakt und tiefgreifend. Sie zeigt auf, wo die Praxisprobleme z.B. bei aktuellen Pandemie-Regelungen und Digitalisierungsfragen liegen und wann welche Regelungen gelten. Unter dem Strich: Eine „großartige Hilfestellung“ (K&R 5/2019, VIII) für den Praxisgebrauch.
Die Neuauflage
Die 3. Auflage berücksichtigt insbesondere die Neuerungen durch die alle Sektorenbereiche betreffende Digitalisierung, insbesondere im Beschäftigtendatenschutz, Telekommunikationsbereich und bei der Verarbeitung sensibler Daten. Die neuen Entwicklungen auf Länderebene sind ebenso berücksichtigt wie die Auswirkungen der Schrems II-Entscheidung des EuGH.
Ausgewiesene Schwerpunkte
- Recht auf Vergessenwerden
- Einwilligungs-Erlaubnisfragen rund um die personenbezogene Datenverarbeitung in und durch Unternehmen
- Umfang des Auskunftsrechts
- Schadensersatzansprüche
- Verarbeitung sensibler Daten
- Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
- Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis/Arbeitnehmerdatenschutz
- Verbraucherkredite, Scoring, Bonitätsauskünfte
- Über die DS-GVO hinausgehende Pflichten zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
- Sanktionen und Rechtsschutz im Bereich des Datenschutzes
Herausgeber, Autorinnen und Autoren sind allesamt Spezialist:innen aus Wissenschaft und Praxis.
Dr. Linda Bienemann | RAuN Arnd Böken | Andreas Johannes Braun, M.A., LL.M. | Prof. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M. | RegDir Dr. Holger Greve | Dr. Nikolas Guggenberger, LL.M. | Prof. Dr. Michael Heghmans | RA Prof. Dr. Marcus Helfrich | Prof. Dr. Ansgar Hense | Prof. Dr. Albert Ingold | RA Paul C. Johannes, LL.M. | RiVG Dr. David Kampert | Prof. Dr. Bernhard Kreße, LL.M., Maître en droit | RiLG Dr. Reto Mantz | Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P. (ENA) | RiLG Dr. Marian Müller | Dr. Nicholas Otto | PD Dr. Enrico Peuker | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A. | Prof. Dr. Nicolas Raschauer | RA Bartholomäus Regenhardt, LL.B. | Prof. Dr. Philipp Reimer | Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold | RAin Sabine Schwendemann | Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A. | DirArbG Dr. Jens Tiedemann | Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh | Jacob Ulrich, M.A. | RA Robert Weinhold | Maria Wilhelm-Robertson | Prof. Dr. Wolfgang Ziebarth
Das Europäische Verwaltungsrecht hat sich zu einem eigenständigen und bedeutsamen Rechtsgebiet innerhalb der Europarechtswissenschaft entwickelt.
Die Neuauflage analysiert in 44 Kapiteln alle Verwaltungsrechtsgebiete, vom Status bis zur Internationalen Dimension des Europäischen Verwaltungsrechts.
Das Handbuch von Terhechte ist die umfassende Gesamtdarstellung des allgemeinen sowie besonderen europäischen Verwaltungsrechts in 44 Kapiteln. Es klärt, wie die aktuellen europäischen Vollzugsprinzipien auf die deutschen Referenzgebiete einwirken und wie die Abgrenzungen zum Völkerrecht und zum WTO-Recht zu ziehen sind.
Die Vorteile für die Praxis
- Das gesamte europäische Verwaltungsrecht in einem Band
- Wissenschaftlich fundiert
- sichere Beurteilungsgrundlage, was im deutschen besonderen Verwaltungsrecht europäisch zu beachten ist
- Schwerpunkt Verwaltungsverfahren und Prozessrecht/Rechtsschutz
- Neue Kapitel: Investitionsschutz, Europäischer Datenschutz, Gesundheits- und Wissenschaftsverwaltungsrecht
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Andreas von Arnauld, Prof. Dr. Dr. Ino Augsberg, Prof. Dr. Steffen Augsberg, Alexander Benecke, Dr. Fabian Blandfort, Prof. Dr. Roland Broemel, Prof. Dr. Marc Bungenberg, Evin Dalkilic, Prof. Dr. Philipp Dann, Prof. Dr. Michael Droege, Prof. Dr. Michael Fehling, Prof. Dr. Jörg Gundel, Prof. Dr. Ines Härtel, Prof. Dr. Hans Michael Heinig, Prof. Dr. Christoph Herrmann, Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem, Dr. Johan Horst, Dagmar Jantos, Prof. Dr. Heike Jochum, Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Dr. Stefan Martini, Prof. Dr. Franz C. Mayer, Prof. Dr. Veith Mehde, Prof. Dr. Christoph Möllers, Prof. Dr. Laura Münkler, Prof. Dr. Carsten Nowak, Prof. Dr. Christoph Ohler, Prof. Dr. Arne Pilniok, Prof. Dr. Franz Reimer, Prof. Dr. Moritz Renner, Prof. Dr. Jens-Peter Schneider, Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold, Prof. Dr. Indra Spiecker genannt Döhmann, Daniel Steiner, Dr. Peter Szczekalla, Prof. Dr. Jörg Philipp Terhechte, Prof. Dr. Alexander Thiele, Prof. Dr. Daniel Thym, PD Dr. Timo Tohidipur, Prof. Dr. Bernhard W. Wegener, Prof. Dr. Wolfgang Weiß und Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger.
Formulare
Das Formularbuch deckt mit annähernd 900 praxiserprobten Mustern in jetzt 66 Spezialgebieten das gesamte Spektrum des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts ab. Die 3. Auflage widmet sich den aktuellsten Entwicklungen in der Rechtspraxis, so auch dem neu aufgenommenen und hochbrisanten Katastrophen- und Infektionsschutzrecht.
Das Formularbuch
Mit seinen annähernd 900 Mustern erleichtert der „Eiding/Hofmann-Hoeppel“ die Mandatsbearbeitung entscheidend. Die 66 behandelten Spezialgebiete decken alle praxisrelevanten Themengebiete von Baurecht bis Vergaberecht ab.
Die 3. Auflage
Die Neuauflage bringt alle Beiträge auf den neuesten Stand, berücksichtigt sämtliche Gesetzesnovellen der letzten Jahre und verarbeitet alleine über 1.000 neue obergerichtliche Entscheidungen. Egal, ob es um das neue Infektions- und Katastrophenschutzrecht, neuartige Demonstrationsformen (sog. „Spaziergänge“), die Neuregelungen im Bau- oder im Migrationsrecht geht: Sie finden die passende Formulierung auf aktuellem Stand.
Besonders hilfreich
Die Mustertexte sind durchgängig praxiserprobt, verbinden materielles Recht mit Verfahrensrecht und sind gespickt mit Praxishinweisen. Alle Formulare sind, inklusive sämtlicher zitierter Entscheidungen und Gesetze, im kostenlosen Onlinezugang abrufbar. Effektiver geht es nicht.
Meister:innen ihres Fachs:
RA Dr. Eberhard Baden, FAVerwR, FABAR; RA Dr. Jochen Bernhard; RA Prof. Dr. Lutz Eiding, FAVerwR; RA Dr. David Elshorst, FAVerwR; RAin Dr. Beatrice Fabry, FAinVergabeR; RA Dr. Martin Faußner, FAVerwR; RA Dr. Till Fischer, FABAR; RA Prof. Dr. Roland Fritz, M.A., Zertifizierter Mediator; RA Dr. Andreas Geiger; RA Prof. (Yeditepe Univ. Istanbul) Dr. Rolf Gutmann, FAVerwR u FAMigR; Dipl.-Vw (FH) Matthias Heck; Prof. Dr. Christian Heitsch; RA Dr. Jürgen Herrlein, FAStR u FAMuWR; Dr. iur. utr. Jochen Hofmann-Hoeppel; RA Dr. Hans Wolfram Kessler, FAVerwR; MinDir Dr. Michael Luber, LL.M. Eur.; RegDir‘in Dr. Saskia Lukasch; RA Dr. Stefan Meßmer; RA Dr. Martin Ott; RAin Ursula Philipp-Gerlach, FAinVerwR; OB Dr. René Pöltl,; Prof. Dr. Ralf Roßkopf; Dipl.-Vw’in (FH) RAin Verena Rösner; RA Dr. Matthias Schröder; RA Dr. Frank-Florian Seifert, FAVerwR; RegDir’in Dr. Anna Seulen; RA Frank Wieland, FAVerwR und RAin Manuela Wieland, FAinVerwR u FAinArbR.
Rechtsprechung
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Sammlung obergerichtlicher Entscheidungen aus dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Sammlung obergerichtlicher Entscheidungen aus dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht, 1949 - 1981.
Normen
Mit dem Online-Gesetzeswerk "Sartorius plus" erhalten Sie stets einige hundert zentrale Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Hauptband, Ergänzungsband und einiges mehr). Die Sammlungen Sartorius II und Sartorius III sind nicht enthalten.
Sartorius plus enthält alle in der Standard-Textsammlung Sartorius I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze, sowie dem Ergänzungsband abgedruckten Rechtsvorschriften und einiges mehr - das sind einige hundert zentrale Normen u. a. aus den Bereichen:
-
Staats- und Verfassungsrecht
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Allgemeines Verwaltungsrecht
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Beamten- und Disziplinarrecht
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Datenschutz
-
Gesundheitswesen
-
Umweltschutz
-
Öffentliches Baurecht
-
Gewerberecht, Energie- und Wasserwirtschaft
-
Post und Telekommunikation
-
Verkehrsrecht
-
Europarecht.
Die Sammlungen Sartorius II und Sartorius III sind nicht enthalten.
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Diese Sammlung enthält die in beck-online am häufigsten angeklickten Vorschriften. Die Sammlung bietet einen Grundbestand an Normen, der nützlich ist, wenn sich außerhalb des angestammten Rechtsgebiets Fragen auftun. Natürlich sind auch das Grundgesetz und der EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon enthalten.
- Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe - Neuordnung und Anpassung von Vorschriftenneues Fenster
- Koalitionsvertrag 2025neues Fenster
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