Band 1 des Münchener Kommentars zur Insolvenzordnung erläutert die §§ 1-79 InsO sowie die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) in 4. Auflage 2019. Darunter sind auch die geänderten bzw. neuen InsO-Vorschriften durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen vom 21. April 2018. § 2, §§ 3a-e, § 13a, § 56b InsO.
Als neuer Mitherausgeber konnte Richter am Bundesgerichtshof Dr. Heinrich Schoppmeyer gewonnen werden. Rechtsstand ist Sommer 2018.
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Band 2 kommentiert die §§ 80-216 InsO und beinhaltet damit zB. die neu überarbeiteten Vorschriften zum Anfechtungsrecht §§ 129-134 InsO. Die Ergebnisse der ESUG-Evalutation finden ebenso Einfluss in die Kommentierung, wie sämtliche aktuelle Rechtsprechung.
Dieser Großkommentar zur Insolvenzordnung erläutert in 4. Auflage gewohnt ausführlich und aktuell die geltende Insolvenzordnung auf über 7.500 Seiten in vier Bänden umfassend und tiefgreifend.
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Der neue, zusätzliche Band 4 enthält die Kommentierung der EuInsVO
(Prof. Dr. Stefan Reinhart und Prof. Dr. Christoph Thole) mit den
zugehörigen deutschen Begleitvorschriften auf aktuellstem Stand. Auch
die künftig geltenden Vorschriften der EuInsVO nach der Reform werden
eigenständig kommentiert.
Daneben finden sich in Band 4 die Länderberichte zum ausländischen
Insolvenzrecht, die prägnante und praxisnahe Kurzeinführungen in
nationale Insolvenzrechte enthalten. Gegenüber der Vorauflage wurde
nicht nur die Anzahl der Länderberichte mehr als verdoppelt. Über 40
Länderberichte, koordiniert von Ursula Schlegel, Rechtsanwältin und
Solicitor (England and Wales), enthalten jetzt auch Ausführungen zu
Verbraucherinsolvenzverfahren, graphische Darstellungen von
Verfahrensabläufen und arbeitserleichternde Glossare, in denen die
insolvenzrechtlich relevante Terminologie der jeweiligen Landessprache
übersetzt und definiert wird. Die Kriterien, nach denen die
Länderberichte ausgesucht wurden, richten sich nach den typischen
Anforderungen der modernen Insolvenzpraxis gerade in
Konzernsachverhalten.
Zielgruppe
Für alle Beteiligten in Restrukturierungen oder Insolvenzverfahren und
deren Berater; für Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Banken, Richter,
Rechtspfleger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Universitäten.
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