Das Europäische Betriebsräte-Gesetz von 1996 ist in letzter Zeit in
weiten Teilen geändert worden. So wurden die Auskunfts- und
Anhörungsrechte der Europäischen Betriebsräte wesentlich erweitert und
auch die Zuständigkeit für eine Vielzahl betrieblicher Angelegenheiten
ist deutlich ausgeweitet worden. Für die Unternehmen, in denen
Europäische Betriebsräte bestehen, hat sich die Rechtslage damit
verändert, die neuen Spielregeln müssen beachtet werden.
Inzwischen liegen die ersten Erfahrungen mit den Neuregelungen vor, die
die Unternehmenspraxis vor teilweise erhebliche Umsetzungsprobleme
stellen.
Zudem ist zu erwarten, dass es in einer Reihe von Unternehmen
Neugründungen von Europäischen Betriebsräten geben wird, da die
Mitsprachemöglichkeiten um interessante Aufgaben erweitert worden sind.
Daneben gewinnt die an die Regelungen des EBRG angelehnte Beteiligung
der Arbeitnehmer nach SEBG, MgVG und SCEBG zunehmend praktische
Bedeutung.