Der aktuelle Rechts-Ratgeber rund um alle Lebensmittel
An der Schnittstelle von Recht, Chemie und Medizin beantwortet dieses Praktikerhandbuch alle Fragen, die sich bei der täglichen Arbeit an und mit Lebensmitteln stellen. Die Erläuterungen stammen von erfahrenen Juristen, Biologen, Chemikern und Veterinären und sind daher »nach allen Seiten hin« abgesichert. Praktisch unentbehrlich für Lebensmittelproduzenten, Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung und -hygiene, Verbraucherschutzorganisationen, Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter.
Zur 48. Ergänzungslieferung
Die vorliegende Ergänzungslieferung enthält grundlegende Aktualisierungen im
Bereich der regulatorischen Anforderungen an vegane sowie vegetarische Lebensmittel, eine Überarbeitung der Kommentierung zur Health Claim Verordnung (EG) Nr. 19242006 sowie zum Bußgeldverfahren.
Herr Torsten Hoffmann hat die Kommentierung zum Bußgeldverfahren in Kapitel
VII.A., C. von Herrn Hanspeter Rützler, der von Beginn an zu den das Lebensmittelrechts-Handbuchs maßgeblich prägenden Autoren gehörte und im Sommer 2024 bedauerlicherweise ausgeschieden ist, fortgeführt und grundlegend überarbeitet. Als Ester Oberamtsanwalt in Berlin vereint Herr Hoffmann die für das Handbuch wertvolle Kombination aus praktischer Erfahrung und besonderer Fachkompetenz im Ordnungswidrigkeitenrecht. Herausgeber und Verlag begrüßen Herrn Hoffmann ganz herzlich im Kreis der Autoren.
Dr. Detlef Horn hat in Kapitel II.F.4a den Teil zu veganen und vegetarischen
Lebensmitteln aktualisiert und überarbeitet. Die Erläuterungen haben sich in kürzester Zeit in Fachkreisen etabliert und sind für die praktische Arbeit von besonderer Bedeutung. Dies stellen nicht zuletzt die Schlussanträge der Generalanwältin Tamara Capeta v. 05.09.2024, Rs. C-438/23, eindrucksvoll unter Beweis, die auf Horn's Kommentierung verweisen.
Dr. Lisa Feuerhake hat in Kapitel II.C.3. die Health-Claims-Verordnung (EG)
Nr. 1924/2006 unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung in der Rechtsprechung überarbeitet. Damit ist die Aktualität der Kommentierung zu den sich im Zusammenhang mit näherwert- und gesundheitsbezogenen Angaben stellenden regulatorischen Fragestellungen gewährleistet.