Die 6. Auflage 2019 berücksichtigt insbesondere das neue Versicherungsvertriebsrecht und damit die neu eingefügten §§ 1a, 6a, 7a-d und die weiteren Änderungen.
Aktuell: Die 5. Auflageberücksichtigt die neueste Rechtsprechung und gesetzliche Änderungen wie das
Lebensversicherungsreformgesetz. Neu kommentiert wird das Einführungsgesetz zum VVG.
Höchste Autoren-KompetenzRA Dr. Theo
Langheid und Prof. Dr. Roland
Rixecker, Präsident des Saarländischen OLG und VGH, gehörten der
VVG-Reformkommission an und haben maßgeblich das neue Recht mit geschaffen. RA Prof. Dr. Jens
Gal, Maître en droit, und RA Dr. Jens
Muschner konnten als neue Autoren gewonnen werden.
Besonders zu empfehlenfür Rechtsanwälte und für Mitarbeiter der Versicherungswirtschaft, Gerichte sowie Verbraucherverbände.
»… treffsicherer als im neuen Römer/Langheid kann man das geltende Privatversicherungsrecht nirgendwo kommentiert finden.«
Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, in: Zeitschrift für Versicherungswesen 12/2015, zur Vorauflage